Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal, Frau Kollegin Kipfer: Ich denke, wir kennen uns und schätzen uns an sich ja auch. Ich habe Ihre Ironie in der Tat nicht gleich verstanden. Deshalb habe ich auch noch einmal nachgefragt. Ich füge hinzu, dass auch die eine oder andere Anmerkung von mir durchaus mit einem ironischen Unterton gemeint war.
Ich möchte hier auch nicht der Zuverlässigkeit von Herrn Hornauer das Wort reden, weil ich diese Frage gar nicht entscheiden kann. Wir haben hier nur rudimentäre Informationen. Wir sind für diese Entscheidung gar nicht zuständig. Dafür ist der nach dem Landesmediengesetz eingesetzte Vorstand der LfK zuständig. Das möchte ich hier noch einmal herausstreichen. Nach den Informationen, die uns zugänglich sind, kann man zumindest an der politischen Bildung von Herrn Hornauer zweifeln. In einem Schreiben, das heute bei mir eingegangen ist,
schreibt Herr Hornauer beispielsweise, dass er, anders als Herr Schuhmacher bei B.TV, alle politischen Parteien und gesellschaftlichen Gruppen ausgewogen und angemessen berücksichtigen möchte. Dann schreibt Herr Hornauer – ich zitiere –:
Bei B.TV 4 werden Regierung, SPD, FDP und GRÜNE, Arbeitgeber und Arbeitnehmer etc. in gleichem Maße Raum finden...
(Abg. Drexler SPD: Sehr gut! – Abg. Carla Bre- genzer SPD: Die CDU nicht? – Abg. Pfister FDP/ DVP: Die CDU hat er überhaupt nicht erwähnt!)
Damit hat er ja gezeigt, dass er vielleicht gar nicht weiß, welche Parteien es überhaupt gibt, vielleicht auch nicht weiß, wer die Regierung darstellt, oder er hat sich vielleicht gesagt: Regierung ist gleich CDU. Darüber möchte ich jetzt nicht spekulieren.
(Abg. Drexler SPD: Das war doch okay! Er geht davon aus: Wie bei der Verwaltungsreform hat die CDU-Fraktion nichts zu sagen!)
Eines möchte ich für die FDP/DVP-Fraktion erklären. Wir werden natürlich darauf achten, dass die Anforderungen, die das Landesmediengesetz an das Programm stellt, wenn es ausgestrahlt wird, auch eingehalten werden, wobei darüber auch die LfK wacht und das Staatsministerium als Rechtsaufsichtsbehörde nur im Zweifelsfall auf die LfK einwirken kann, wenn es beim Programm Verstöße gibt. Ich denke, dass es entscheidend ist, egal, wer der Lizenznehmer ist, egal, wer das Kapital zur Verfügung stellt,
dass das redaktionelle Programm, das dann über Satellit ausgestrahlt wird, den hohen Anforderungen gerecht wird und dass die im Landesmediengesetz gestellten Anforderungen an die Qualität des Programms erfüllt werden. Dafür wird sich die FDP/DVP-Fraktion einsetzen, wobei die Zuständigkeit hierfür bei der LfK liegt.
Herr Theurer, haben auch Sie, so wie ich, der Presse entnommen, dass der Herr Kollege Oettinger sich sehr wohl eine Verschärfung des Gesetzes vorstellen kann? Und wie stehen Sie im Übrigen zum Redaktionsstatut? Ich habe dazu eigentlich noch nichts vernommen.
Die Aussage des Kollegen Oettinger – aber da müsste der Kollege Oettinger für die CDUFraktion eine verbindliche Erklärung abgeben – hat ja angedeutet, dass er sich eine Verschärfung des Landesmediengesetzes vorstellen kann. Ähnlich hat sich auch der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP geäußert, der Kollege Pfister.
Ich könnte mir vorstellen, dass wir die Voraussetzung eines Redaktionsstatuts tatsächlich in das Gesetz hineinschreiben. Dabei ist aber die Frage, ob man das gesetzlich regelt oder ob man das auch – Sie sind ja auch ein großer Anhänger der Tarifautonomie – beispielsweise analog zu Tarifverträgen regeln könnte.
(Heiterkeit – Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Drexler SPD: Das ist sehr gut so! – Abg. Bebber SPD: Wir hätten es nicht gemerkt, wenn Sie sich wortlos hingesetzt hätten!)
Da wird so getan, als ob alles, was am Medienstandort passiert, nur der Landesregierung zu verdanken sei. Wenn es beispielsweise einen Herrn Ade nicht gegeben hätte, der jahrelang beharrlich für die Filmakademie gekämpft hat, dann würde es dieses Projekt gar nicht geben. Das ist doch einfach einmal Fakt.
(Abg. Herrmann CDU: Aber das waren nicht die Grünen! Das war Herr Henke, der das in Ludwigs- burg etabliert hat! Welche Partei hat Herr Henke?)
Letztendlich ging es hier doch nicht um die Frage, was irgendwann einmal gemacht wurde. Bevor Sie, Herr Palmer, etwas sagen, zitieren oder aus dem Zusammenhang reißen wollen, was ich zum Reisesender gesagt habe, müssen Sie sich vornehmen, korrekt zu zitieren. Denn eines ist doch klar: Natürlich ist es für diejenigen, die diese Arbeitsplätze angeboten haben, und auch für den Standort gut und richtig, dass dieser Reisesender kommt. Aber die Ausstrahlung dieses Reisesenders führt noch nicht dazu, dass ihm möglichst viele Firmen nachfolgten. Darum geht es doch. Das war meine Aussage. Es ging nicht darum, zu sagen: „50 Arbeitsplätze interessieren uns nicht.“
Das Nächste ist: Sie sagen, es sei kleinkariert, wenn man kritisiert, dass der SWR, wobei Sie einfach eine schlechte Rolle gespielt haben, zu wenig Aufträge nach außen vergebe. Für die Medienschaffenden in Ludwigsburg und an Orten, zu denen ich komme, ist das ein Thema, das sie umtreibt und das sie weiterhin als sehr negativ für den Standort ansehen. Das kann man einfach nicht klein reden.
Zu dem anderen, um das es geht, haben Sie überhaupt nichts gesagt. Das ist das Entscheidende. Ich habe ja eingangs zitiert, wie wichtig Sie es finden, dass man aktiv Medienstandortpolitik betreiben muss. Sie sind in keiner Weise auf die Frage eingegangen, was Sie eigentlich dazu beigetragen haben, dass B.TV einen würdigen Nachfolger bekommt. Das ist doch das Problem. Das ist das, was wir kritisieren. Das können Sie hier nicht wegreden.
In einem gebe ich Ihnen ja völlig Recht: Es ist sehr schwierig, in dem Rahmen, den das Mediengesetz bisher darstellt und der auch durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts
gegeben ist, etwas zu tun. Das räumen wir ein. Das hat auch niemand bestritten. Deswegen hat ja die LfK den schwarzen Peter. Darüber, dass diese Entscheidung niemandem in der LfK leicht fällt und dass jeder froh wäre, er hätte diese Entscheidung nicht zu treffen, sind wir uns einig. Darüber müssen wir nicht streiten. Es geht wirklich um die Frage: Sind diese hehren Ansprüche, die Sie auch heute wieder vorgetragen haben,
im Zusammenhang mit B.TV eingelöst worden? Unsere Antwort lautet eindeutig: Nein. Das ist das Problem, und das muss hier angesprochen werden.