In der dortigen Ganztagsschule werden Sie erleben, wie groß der Zulauf selbst in der ländlichen Region ist.
Die Gemeinde Bodnegg mit 3 000 Einwohnern hat eine der wenigen Ganztagsschulen im Land. Über 900 Schüler besuchen diese Schule, über zwei Drittel kommen aus den umliegenden Gemeinden. Die Warteliste ist riesengroß. Das ist eine Schulwirklichkeit, wie wir sie uns wünschen. Leider ist dieses Beispiel eine Ausnahme in unserem Land.
Neben den pädagogischen und lernpsychologischen Vorteilen einer Ganztagsschule gibt es auch eine enorm wichtige gesellschaftspolitische Begründung für diese Schulform. Familie und Beruf sind nur dann zu vereinbaren, wenn nicht nur der Kindergarten ganztägig Angebote macht, sondern wenn auch in der Schulzeit, vor allem an Grundschulen, Ganztagsschulangebote gemacht werden. Nicht umsonst fordert die BDA ein flächendeckendes Ganztagsschulangebot von mindestens 20 %, und zwar für alle Schularten und eben nicht nur für die schwierigsten Hauptschulen.
Ganztagsschulen, meine Damen und Herren, sind heutzutage Standortvorteile. Eine Reduzierung dieses Angebots auf so genannte Brennpunktschulen ist im Übrigen auch eine
Stigmatisierung des Ganztagsschulgedankens und widerspricht allen pädagogischen, erziehungswissenschaftlichen Erkenntnissen.
Weil der Bundeskanzler und Frau Bulmahn die Bedeutung dieser Bildungsreform längst erkannt haben, während andere noch im Bremserhaus sitzen, werden vom Bund für 2003 bis 2007 insgesamt 4 Milliarden € für Ganztagsschulen zur Verfügung gestellt. Baden-Württemberg erhält davon immerhin 528 Millionen €.
Frau Schavan und Herr Teufel, ergreifen Sie endlich die Chance, und unterschreiben Sie die Verwaltungsvereinbarung, die Frau Bulmahn vorgestellt hat, im Interesse unserer Kinder und unserer Kommunen, im Interesse einer fortschrittlichen und zukunftweisenden Bildungspolitik! Kommen Sie heraus aus der Ecke des Beleidigtseins, und werfen Sie endlich Ihre ideologischen Scheuklappen ab!
Meine Damen und Herren, die SPD begrüßt einhellig das Angebot des Bundes. Entgegen Ihren Unterstellungen, dass der Bund keine Fördermittel für Maßnahmen zum Ausbau bereits bestehender Ganztagsschulen oder für Ausstattungen bereitstellen werde, ist in Artikel 1 der Verwaltungsvereinbarung klar formuliert, dass es Finanzhilfen für Investitionen zum Ausbau neuer Ganztagsschulen, zur Weiterentwicklung bestehender Schulen zu Ganztagsschulen oder zur Schaffung zusätzlicher Ganztagsplätze an bestehenden Ganztagsschulen gibt.
Obwohl nach dem Grundgesetz der Bund nicht originär für Schulpolitik zuständig ist, sind die Fördermittel ein wichtiger Beitrag zu einer familien- und kinderfreundlichen Politik. Sie müssten eigentlich dafür dankbar sein, dass der Bund diese Mittel zur Verfügung stellt.
Es geht um Investitionsmittel in breitester Form, und die Kommunen werden durch den Umbau der Halbtagsschule zur Ganztagsschule profitieren. Die durchschnittliche Fördersumme liegt bei etwa 400 000 €.
Selbstverständlich handelt es sich bei diesem Programm um Sachinvestitionen und nicht um eine laufende Förderung von Ganztagsschulen. Dringend notwendig ist nun die Bereitstellung von zusätzlichem pädagogischem Personal. Ganztagsschulen und damit bessere Bildungschancen sind nicht zum Nulltarif zu bekommen. Wir werden uns gegen eine Umetikettierung wenden, die da heißt: Halbtagsschule plus ein bisschen Betreuung oder, wie Sie sagen, ergänzende Angebote gleich Ganztagsschule. Natürlich sind zusätzliche Betreuungsangebote besser als nichts. Aber deshalb
werden aus Halbtagsschulen noch lange keine Ganztagsschulen. Wir fordern Sie auf, den Gestaltungsspielraum, der Ihnen vom Bund im Sinne des Föderalismus für die Definition bei der Förderung von Ganztagsschulen eingeräumt wird, zugunsten echter Ganztagsschulkonzepte zu nutzen.
Herr Kollege Zeller, können Sie bitte kurz umreißen, wie Sie sich einen Tag in der Ganztagsschule vorstellen?
(Lachen bei der SPD – Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Drexler: Wenn es nicht auf die Zeit angerech- net wird, machen wir das!)
(Beifall bei der SPD – Abg. Seimetz CDU: Nein, die ist sehr berechtigt! – Abg. Alfred Haas CDU: Weil Sie keine Antwort haben!)
Da empfehle ich Ihnen einfach – ich gebe Ihnen schnell eine Antwort, damit es nicht lange dauert –, die Pressemitteilung des Herrn Rau nachzulesen, der begründet hat, wie in Lahr eine Ganztagsschule aussehen soll. Das ist ein Konzept für die Zeit von 7:45 Uhr bis 17:15 Uhr. Lesen Sie einmal die Pressemitteilung nach.
Meine Damen und Herren, Ganztagsschulen benötigen natürlich ein Konzept, das vier Nachmittage umfasst, Herr Röhm.
Meine Damen und Herren, Ganztagsschulen haben Konzepte für vier Nachmittage. Ich sage Ihnen dazu: Sie sollten nicht länger die Anträge von Kommunen und Schulen blockieren, sondern endlich alle Anträge zulassen, damit wir
(Abg. Seimetz CDU: Jetzt kommt wenigstens etwas Vernünftiges! – Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Jetzt sind wir aber gespannt!)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach der Rede des Kollegen Zeller habe ich den Eindruck, dass die SPD mit ihrem Antrag heute nach der gestrigen Föderalismusdebatte sozusagen die Flucht nach vorne antritt.
Lieber Herr Kollege Zeller, ich wollte zunächst versuchen, unseren Konsens beim Thema Ganztagsschule herauszuarbeiten. Leider gelingt mir dies nach Ihrem Beitrag nur sehr schwer. Dennoch einige grundsätzliche Bemerkungen.
Ganztagsschulen mit einem durchdachten pädagogischen Konzept unterstützen besonders Kinder und Jugendliche, die in verstärktem Maße pädagogische Hilfen und Lernhilfen benötigen.
Durch die freiwillige Bezuschussung fördern wir darüber hinaus Betreuungsangebote am Vormittag und jetzt in größerem Maße auch am Nachmittag. Natürlich sind auch hierbei pädagogische Hilfen mit einbezogen.
Eine ergänzende bildungspolitische Maßnahme, meine Damen und Herren, ist das Konzept der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg. Das ist eine Maßnahme neben den Fundamenten, die primär in der Familie und am Unterrichtsvormittag gelegt werden.