Protocol of the Session on February 19, 2003

Ja, deswegen

(Abg. Herrmann CDU: Das ist Sache der Gemein- deräte! – Abg. Alfred Haas CDU: Unglaublich!)

tun wir doch etwas.

Natürlich kann man sagen: Die Kinderbetreuung muss umfassend für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr erfolgen, wie Sie das vorgeschlagen haben. Aber wir haben jetzt pragmatisch einmal für Kinder bis zum Alter von drei Jahren erstens im Rahmen des Kindergartengesetzes – –

(Zuruf des Abg. Schmiedel SPD)

Herr Schmiedel, wenn Sie schon fragen, sollten Sie bei der Antwort auch zuhören.

(Abg. Alfred Haas CDU: Der hat keine Ahnung!)

Kinder bis zum Alter von drei Jahren sind ja zum Teil in den altersgemischten Gruppen in den Kindergärten mit drin.

(Zuruf des Abg. Schmiedel SPD)

Wir tun jetzt zusätzlich etwas, und das ist doch bemerkenswert in Zeiten knapper Kassen,

(Zuruf der Abg. Ursula Haußmann SPD)

in denen wir überall finanziell abbauen müssen.

(Zuruf des Abg. Alfred Haas CDU)

Wir geben originäre Landesmittel in die Krippenförderung und in die Förderung einer Betreuung durch Tageseltern, und zwar zusammen 7 Millionen €.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Schönfärberei!)

Nun mag jeder sagen, das sei zu wenig. Auch mir ist das zu wenig. Aber man muss einfach die Gesamtsituation sehen. Dann darf ich nicht auf der einen Seite überall mehr fordern und auf der anderen Seite sagen: „Aber Schulden dürft ihr keine machen.“

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Was war denn in den vergangenen Jahren, als es uns finanziell bes- ser ging?)

Ein Spruch stimmt immer, wenn man von Familienpolitik redet: Auf Schuldenbergen können Kinder nicht spielen.

(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU – Zuruf des Abg. Schmiedel SPD)

Wir tun also Zusätzliches.

Übrigens freue ich mich sehr, dass plötzlich alle die Tagesmütter so sehr lieben. Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, in denen die FDP/DVP-Fraktion die einzige Fraktion war, die das Fähnlein des Tageselternverbandes hochgehalten hat. Das ist mir ja recht, denn das ist eine sehr flexible Lösung.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Was wir der FDP/ DVP alles verdanken in Baden-Württemberg, da müssen wir jeden Tag Gott danken!)

Ich finde, in diesen Richtlinien hat man auch sehr gut im Zusammenhang mit den Verbänden – –

(Zuruf der Abg. Dr. Inge Gräßle CDU)

Ich bin doch froh, dass es so weit ist, dass die Tagespflege gleichwertig mit der institutionellen Betreuung behandelt wird. Das ist gut so, weil dadurch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die abgebende Familie wie für die aufnehmende Familie idealerweise verbunden ist.

Leider ist die Sprechzeit jetzt zu Ende.

(Abg. Walter GRÜNE: Was heißt da „Sprechzeit“? Das ist doch hier keine Praxis!)

Es gäbe noch sehr viel dazu zu sagen, zum Beispiel zu den Förderrichtlinien. Wir können natürlich mit Richtlinien sehr viel pragmatischer umgehen.

Letzter Hinweis: Die Entwicklung war natürlich nicht sonderlich schön; da mache ich keine Schönfärberei. Wir hatten den alten Gesetzentwurf, den Sie übrigens 1998 auch so madig gemacht haben, ich erinnere mich genau, von dem jetzt alle sagen, er habe zu einer tollen Weiterentwicklung und Flexibilisierung der Angebote geführt. Genau das machen Sie jetzt wieder.

(Abg. Alfred Haas CDU: Genau! Das war die alte Rede!)

Schicken Sie die Leute nicht auf die Bäume.

(Abg. Capezzuto SPD: Die sind schon droben!)

Bei diesen freien Trägern ist zum Beispiel ein Aspekt – leider reicht die Zeit nicht mehr –, dass bei der Zuschusshöhe als Grundlage all das, was Eltern in Eigenleistung erbringen und was über das übliche Maß, nämlich dass man einmal an einem Elternabend teilnimmt, hinausgeht, bei diesen 31,5 respektive 63 % zuschussfähig ist. Es ist doch ein genialer Fortschritt, dass man sagen kann: Wenn die Eltern bereit sind, selbst etwas zu tun, übrigens auch in der Verwaltung, dann ist das nicht rein ehrenamtlich, sondern muss von der Kommune bezuschusst werden. Ich sage es einmal so: Sie unterschlagen einfach die Chancen, die dieses Gesetz bietet.

(Abg. Zeller SPD: Sie sind ein Schönredner!)

Ich bin felsenfest davon überzeugt, gerade was die Betriebskindergärten angeht, dass mit diesem Gesetz, das ganz stark auf das Thema Subsidiarität und örtliche Bedarfsplanung abhebt, gerade für solche neuen Modelle auch betrieblicher Kindergärten die Chancen wesentlich besser sind als heute, und zwar nicht nur für die ganz großen Betriebe – für sie war es schon immer kein Problem –, sondern auch für kleinere und mittelständische Betriebe.

(Abg. Zeller SPD: Das ist doch alles Theorie!)

Ja, gut, für Sie alles Theorie.

(Abg. Walter GRÜNE: Graue Theorie!)

Aber das, was Sie an Kritik bringen, das ist noch sehr viel mehr negative Theorie. Ich bin sicher, wir werden nach zwei, drei Jahren möglicherweise das eine oder andere ändern müssen, aber wir werden eine deutliche Verbesserung und Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in unserem Land Baden-Württemberg konstatieren können.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Das Wort erhält Frau Abg. Lösch.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vorzeichen für das neue Kindergartengesetz standen ja nicht gut. Ich darf Sie nur an den Schlingerkurs erinnern, den die Landesregierung im letzten Jahr genommen hat: der erste Gesetzentwurf vor der Sommerpause, parallel dazu gab es Spitzengespräche mit den kommunalen Landesverbänden. Dann gab es auf einmal einen zweiten Gesetzentwurf.

(Abg. Zeller SPD: Eiertanz!)

Daher darf man sich nicht wundern, dass das Ergebnis dieses Schlingerkurses – innerhalb eines halben Jahres zwei Gesetzentwürfe –, der jetzt vorliegende Gesetzentwurf, nach wie vor ungenügend ist.

(Beifall des Abg. Boris Palmer GRÜNE)

Ich finde, ein bisschen mehr Zeit für Recherchen und Gespräche hätte diesem Gesetzentwurf nicht geschadet.

(Abg. Dr. Lasotta CDU: Erst sagen Sie, es dauert zu lange, und jetzt wollen Sie noch mehr Zeit! Das widerspricht sich doch!)

Man muss halt bei einem bleiben. Die vom Land gesetzte Frist für das Anhörungsverfahren von drei Wochen über Weihnachten war zu kurz und für alle Beteiligten eine Zumutung.

(Beifall des Abg. Sakellariou SPD – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Ja, das ist zu kritisieren! Das ist rich- tig!)

Es ist nicht nachvollziehbar, dass man da so Druck gemacht hat, da das neue Gesetz jetzt eh zum 1. Januar 2004 rückwirkend in Kraft tritt.

Wir sehen nach wie vor großen Korrekturbedarf am Gesetzentwurf zur Änderung des Kindergartengesetzes, weil der vorgelegte Gesetzentwurf nicht die Kriterien für ein kinderund familienfreundliches Baden-Württemberg erfüllt. Entgegen den im Vorfeld oder jetzt auch wieder gemachten Aussagen, dass es durch das neue Gesetz auf keinen Fall zu Verschlechterungen kommt,