die aufgrund – wie sie finden – schlechterer Standortbedingungen damit Schwierigkeiten haben. Da ist es ganz egal, ob die schwarz oder rot oder wie auch immer regiert werden. Aber ich sage ausdrücklich: Wir brauchen auf Basis einer neuen, klareren Kompetenzabgrenzung anschließend auch einen Wettbewerb unter den Ländern
Wettbewerbsföderalismus hat nur dann Sinn, wenn wir uns beispielsweise im Bildungsbereich auch gemeinsame Messlatten setzen. Nach PISA sind wir mehr als genug dazu aufgerufen. Wenn wir sagen, wir wollten Standards, die in Deutschland erreicht werden müssten, dann werden wir die Länder daran messen, mit welchen Mitteln und Methoden sie diese Standards im Wettbewerb erreichen oder nicht erreichen. Das ist die zentrale Frage.
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Dr. Reinhart CDU – Abg. Dr. Rein- hart CDU: Das können wir unterstreichen!)
Zu diesen Standards, liebe Kolleginnen und Kollegen, gehört dann nicht nur die Frage – ich sage es anhand eines Beispiels –, wie viele Schüler in welchem Land das Abitur machen, sondern dazu gehört dann ebenso – auch das ist für uns ein Standard – die Frage: Wie viele Kinder, die von ih
rer familiären oder sozialen Situation her geringere Chancen gehabt haben, erreichen denn diesen Bildungsstandard durch die Politik der Länder?
Weil Sie die Umweltpolitik angesprochen haben: Auch da müssen Standards verabredet werden. Dann wollen wir sehen, wer in den Ländern denn mit seinen Möglichkeiten am meisten für das Ziel eines Naturschutzes bewegt hat. Wer hat anhand solcher Zielsetzungen und Qualitätsstandards am meisten für Emissionsverminderung erreicht?
Herr Kollege Oettinger hat eine Liste von autonomen Steuerarten aufgeführt, von denen er sagt, sie sollten in der alleinigen Hoheit der Länder und ihrer Kommunen sein. Wir sehen das ganz genauso. Verantwortung setzt Finanzautonomie voraus; auch Wettbewerb unter den Ländern setzt Finanzautonomie voraus.
nämlich die Vermögensteuer. Auch das ist eine bemerkenswerte „saarländische“ Veränderung – ich komme zu dem Beispiel von vorhin zurück –; denn Sie haben – das ist uns ja nicht entgangen – in den Auseinandersetzungen über diese Frage auch mit der sozialdemokratischen Partei durch Ihren Kanzlerkandidaten und viele namhafte Vertreter der Union immer die Auffassung vertreten, dies sei eine Sache der Länder, die Länder sollten dies regeln und die Hoheit für die Einführung der Vermögensteuer haben. Wir sind nach wie vor dieser Auffassung.
Ein kleiner Blick in die Vereinigten Staaten – es ist ja nicht alles schlecht in den USA, bloß weil ihre Regierung eine falsche Politik betreibt – zeigt Ihnen, dass dort die einzelnen Staaten sehr klug mit diesem System der Vermögensteuer umgehen. – Gut, Sie nicken dazu. Dann können wir uns wohl auch darauf noch verständigen.
Und ein Letztes – es war ja nicht möglich, obwohl wir das gerne gehabt hätten, sich schon jetzt darauf zu einigen, liebe Kolleginnen und Kollegen –: All das, was in diesem bemerkenswerten Antrag gesagt wird zur Subsidiarität, zur Vereinbarung von Qualitätsstandards und Zielsetzungen, zur Finanzautonomie, gilt nicht nur im Verhältnis von Bund und Ländern, sondern gilt auch im Verhältnis des Landes zu den Kommunen.
Deswegen: Wenn man gegenüber dem Bund Dinge durchsetzen will, dann muss man natürlich als Landesregierung dieselbe Messlatte im Verhältnis zu den eigenen kommunalen Selbstverwaltungen anlegen –
das sage ich ausdrücklich –, und deswegen ist das ein Punkt, auf den wir in diesem Prozess sehr achten werden. Auch da muss man allerdings Qualitätsstandards setzen, um deren Erfüllung die Kommunen dann konkurrieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sogar der Herr Ministerpräsident selber hat, glaube ich, einmal einen bedeutenden Philosophen hier im Hause zitiert – das ist schon einige Jahre her –, der gesagt hat, es zeige sich nun, dass die Nationalstaaten für die großen Dinge zu klein und für die kleinen Dinge zu groß seien.
Ich denke, das erleben wir aktuell leider wieder sehr bedrückend in Europa. Wenn das wahr ist, dann wäre es in der Tat ein großer Tag und ein großes Jahr, wenn sich die deutschen Länder dafür verbünden würden, dass wir die notwendigen Stärken und Kompetenzen jetzt auf die Europäische Union übertragen, damit sie in selbstbewusster Partnerschaft auch im Verhältnis zu den USA auftreten kann, und gleichzeitig die Regionen Europas und die kommunalen Selbstverwaltungen so stark machen, dass die Aufgabenerfüllung für die Bürgerinnen und Bürger besser wird, als uns das bisher schon gelungen ist.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass die Verfassungsväter und Verfassungsmütter, die den föderativen Aufbau in das Grundgesetz hineingeschrieben haben, sich im Grabe umdrehen würden, wüssten sie über die Fehlentwicklungen, die der Föderalismus genommen hat, Bescheid. Es hat hier gravierende Fehlentwicklungen gegeben. Es gibt zu viele Vermischungen bei der Verantwortung zwischen Bund und Ländern. Wir haben einen Niedergang des Subsidiaritätsprinzips und damit auch der Bürgernähe zu beklagen. Wir haben die Verschiebung von Länderkompetenzen nach oben zu beklagen. Und was am schlimmsten ist: Der Wettbewerbsföderalismus führt ein Mauerblümchendasein; er ist systematisch durch entsprechende Konferenzen in der Grauzone der Politik ausgehöhlt worden.
Trotzdem bleibt die Grundentscheidung für diesen föderativen Aufbau selbstverständlich richtig. Deshalb begrüße ich sehr, dass die vier Fraktionen einen gemeinsamen Antrag auf den Weg gebracht haben, der in der Tat mehr als nur den kleinsten gemeinsamen Nenner darstellt, der bei den entscheidenden Fragen auch vorgibt, in welcher Weise diese Fehlentwicklungen nicht nur analysiert, sondern auch korrigiert werden sollen, wie der Föderalismus letztlich wieder vom Kopf auf die Beine gestellt werden muss, wie dieser Föderalismus so reformiert werden kann, dass er seinen Namen verdient.
Nach den Reden meiner Vorredner – ich habe das aber auch schon vorher gewusst; der interfraktionelle Antrag zeigt dies ja sehr deutlich – bin ich der Meinung, dass wir hier im Hause einen weitreichenden Konsens über all diese Fragen haben. Ich bin auch davon überzeugt, dass wir in Lübeck auch mit den anderen Ländern einen Konsens erzielen können, jedenfalls dann, wenn strittige Fragen ausgeklammert werden. Strittige Fragen sind zweifellos auf der einen Seite der eben nach wie vor aus meiner Sicht unbefriedigende Finanzausgleich, auf der anderen Seite die Neugliederung der Bundesländer. Wir werden diese strittigen Fragen in Lübeck zunächst einmal ausgliedern, ausgrenzen, die Diskussion nicht damit befrachten. Ich will aber an dieser Stelle trotzdem sagen und deutlich machen: Ich werde jedenfalls nicht müde werden, immer wieder auf die Notwendigkeit hinzuweisen, dass wir auch eine Neugliederung der Länder der Bundesrepublik Deutschland brauchen, meine Damen und Herren.
Was wird also der Konvent in Lübeck bringen? Ich habe die Erwartung, dass von diesem Konvent ein Signal ausgeht, ein Signal dahin gehend, dass der notwendige Prozess einer Renaissance des Liberalismus endlich Fahrt aufnimmt. Ich habe die Hoffnung, dass ein Prozess eingeleitet wird, mit dem der heutige Zustand des Verbundföderalismus oder eines Verflechtungsföderalismus oder eines Föderalzentralismus – oder wie auch immer Sie das bezeichnen mögen – überwunden wird. Ich habe vor allem die Hoffnung, dass der Föderalismus in Deutschland wieder stärker hin zu einem echten Wettbewerbsföderalismus entwickelt wird.
Meine Damen und Herren, Föderalismus ist nicht nur die Kontrolle und die Teilung von Gewalt – das auch –; Föderalismus muss auch dafür sorgen, dass ein Wettbewerb zwischen den Ländern nicht behindert, sondern geradezu ausgelöst und gefördert wird, um auf diese Art und Weise zu den besten Lösungen zu kommen.
weil in Lübeck nur die Landesliga spielt. Nach diesem Heimspiel wird es aber ein Auswärtsspiel geben, und bei diesem Auswärtsspiel wird der Bund mitspielen. Ich habe schon meine Zweifel – das will ich ganz offen sagen –, ob auf Bundesebene
bei allen Parteien – selbstverständlich – die Erkenntnis wirklich schon so weit gewachsen ist, dass sie erkannt haben, dass zum Beispiel das Thema „Erneuerung des Föderalismus“ eben nicht nur ein Thema der Länder oder der Länderparlamente allein ist. Der Bund muss erkennen, dass dies kein Thema allein der Rücknahme schleichender Kompetenzaushöhlung und Entmachtung der Länder ist. Der Bund muss auch erkennen, dass dies kein Thema allein des Kampfes gegen den Bedeutungsverlust der Landtage ist. Der Bund muss erkennen, meine Damen und Herren, dass diese Reform des Föderalismus eine staatspolitische Notwendigkeit für alle Ebenen des Staatsaufbaus der Bundesre
In der Zwischenzeit gibt es ja viele Papiere, die zeigen, dass dies so ist. Sie kennen die Enquetekommissionsergebnisse aus einigen Bundesländern. Ich verweise auch gerne auf eine Expertenkommission der Friedrich-Naumann-Stiftung, von der eine ganze Reihe von Gutachten vorgelegt worden sind, in denen Fehlentwicklungen analysiert worden sind, in denen aber auch sehr konkrete Vorschläge gemacht worden sind, wie diese Fehlentwicklungen in der Zukunft korrigiert werden können.
Meine Damen und Herren, was ich sagen möchte, ist: Wenn wir in Lübeck im Sinne dieses interfraktionellen Antrags Fortschritte erzielen wollen, werden wir nicht umhinkommen, auch eine durchgreifende Änderung des Grundgesetzes zu erwirken. Deshalb ist es erforderlich, dass der notwendige Diskussionsprozess von vornherein so organisiert wird, dass man eben nicht den Vorteil wechselnder Regierungsmehrheiten im Auge hat, sondern ein überparteilicher Diskurs geführt wird.
Dies war auch in dieser Expertenkommission der NaumannStiftung der Fall, wo eine ganze Reihe anerkannter Sachverständiger – Klaus von Dohnanyi, Karl Otto Pöhl, Thilo Sarrazin, Otto Schlecht, Carl Christian von Weizsäcker und viele andere – parteiübergreifend mitgearbeitet haben. Diese Kommission, meine Damen und Herren, hat unter dem bezeichnenden Titel „Wider die Erstarrung in unserem Staat – Für eine Erneuerung des Föderalismus“ Vorschläge vorgelegt, von denen ich meine, dass sie zwar die Notwendigkeit betonen, auch von der Bundesseite her diesen Föderalismusprozess neu zu beginnen, bei denen aber auch deutlich wird, dass eben Zweifel daran bestehen, ob das Interesse der Bundesseite wirklich heute schon so stark ausgeprägt ist, wie das notwendig wäre.