(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Oelmayer GRÜNE – Abg. Junginger SPD: Wie lange sollen wir noch warten? Bis 2006?)
Wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen auf Drucksache 13/1640, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Ich stelle den Gesetzentwurf insgesamt zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mehrheitlich abgelehnt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE – Gesetz zur Einführung des Amtes einer oder eines Landesbeauftragten für den Tierschutz – Drucksache 13/1270
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses Ländlicher Raum und Landwirtschaft – Drucksache 13/1677
Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache über den Gesetzentwurf eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion bei gestaffelten Redezeiten festgelegt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei allem, was wir derzeit tun, müssen wir die schwierige Haushaltssituation im Blick haben. Dabei ist klar: Wir müssen sparen. Wir brauchen weniger Staat und weniger Bürokratie.
Dabei ist noch einmal klipp und klar zu sagen: Alle Überlegungen in Richtung Ausbau und Neuschaffung von Behörden sind fehl am Platz. Ganz im Gegenteil: Wir müssen alles tun, damit Bürokratie abgebaut werden kann.
Das Ziel, das wir hier einvernehmlich verfolgen, nämlich die weitere Verbesserung des Tierschutzes, ist mit den vorhandenen Einrichtungen erreichbar. Der Tierschutz in Baden-Württemberg ist äußerst qualifiziert, effizient und effektiv. Er wird durch den konsequenten Vollzug bestehender Bestimmungen erreicht und durch immer neue und weiter gehende Verordnungen verbessert. Gerade durch die gute Zusammenarbeit zwischen Ministerium, Behörden, Organisationen und Ehrenamtlichen werden ständig Weiterentwicklungen auf den Weg gebracht.
Dabei ist es zunehmend wichtig, die Einhaltung der bestehenden Bestimmungen und des bestehenden Rechts zu überwachen und zu kontrollieren. Das ist eine staatliche Aufgabe, die von den zuständigen Behörden ganz hervorragend wahrgenommen wird.
Das bestätigen auch die kommunalen Landesverbände, die sich in der Anhörung deutlich gegen die Einführung des Amtes einer oder eines Tierschutzbeauftragten ausgesprochen haben. Sie sehen darin erhebliche finanzielle Mehraufwendungen und befürchten Verfahrensverzögerungen, die den Tierschutz eher behindern als fördern.
Das Ergebnis der Anhörung des Tierschutzbeirats ist eindeutig: Von den insgesamt 13 im Landesbeirat für Tierschutz Baden-Württemberg vertretenen Organisationen stimmt derzeit nur eine Organisation ohne weiteres für die Einführung des Amtes. Fünf Organisationen halten die Einführung für nicht erforderlich. Sechs Organisationen enthalten sich derzeit einer abschließenden Stellungnahme und schlagen eine Anhörung der Tierschutzbeauftragten des Landes Hessen vor.
Die Beratung im Ausschuss führte zur Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE – Gesetz zur Einführung des Amtes einer oder eines Landesbeauftragten für den Tierschutz – abzulehnen.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund stelle ich seitens der CDU-Fraktion fest: Für die Einrichtung des Amtes gibt es keine Notwendigkeit; daher erübrigt sich auch die Durchführung einer Anhörung.
Die Einrichtung eines zusätzlichen Amtes belastet den Haushalt und schafft zusätzlich Bürokratie und Abstimmungsbedarf. Damit ist dem praktischen Tierschutz vor Ort bestimmt nicht gedient. Eine nachhaltige Verbesserung des Tierschutzes gelingt nicht allein durch die Weiterentwicklung von Gesetzen und Verordnungen, sondern es bedarf hierfür vor allem eines breiten gesellschaftlichen Bewusstseins für den Tierschutz
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Landestierschutzbeauftragter, die Zweite. Regieanweisung: keine Änderung der Einstellung. Das Drehbuch gibt die Regieanweisung vor; die Rollenverteilung ist klar.
Es wurde gesagt, die Ablehnung durch die drei Verbände, des Gemeinde-, des Städte- und des Landkreistags, sei sehr eindeutig. Ich unterstelle sehr viel Eigennutz; sie befürchten den Verlust irgendwelcher Zuständigkeiten.
Aber im Tierschutzbeirat hat immerhin die Hälfte der Mitglieder den Gesetzentwurf nicht abgelehnt, sondern die Beratung vertagt. Der Tierschutzbeirat bittet uns darum, dass diese Anhörung stattfindet.
Es gibt einen Grund hierfür: Die Anhörung der Tierschutzbeauftragten des Landes Hessen ist vernünftig; denn es kann ja nicht sein, dass Informationen sozusagen verhindert werden sollen.
Wir haben deshalb im Ausschuss – leider vergeblich – vorgeschlagen, diese Anhörung stattfinden zu lassen. Wir halten sowohl unsere Zustimmung zu einem Gesetzentwurf, mit dem ein Landesbeauftragter oder eine Landesbeauftragte für den Tierschutz eingeführt wird, als auch unsere Forderung nach einer Anhörung aufrecht.
Zusammenfassend: Wir würden es ganz speziell begrüßen, wenn diese Anhörung trotzdem noch stattfinden könnte,
sodass diese Ablehnung nicht die allerletzte Ablehnung und damit der Schlussstrich unter diese Sache ist. Leider ist die Regierungskoalition aber nicht offen genug für diesen Vorschlag. Ich befürchte aber, dass alle Gegner irgendwann einmal auf der roten Liste auftauchen werden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben im Oktober letzten Jahres in Erster Beratung diskutiert. Im Januar, also vor wenigen Tagen, befasste sich der Landwirtschaftsausschuss mit diesem Thema, und ich denke, neue Argumente sind nicht dazugekommen.