Ein solcher sozialer Wohnungsbau kostet aber Geld. Das heißt, das kommunale Unternehmen muss Geld zuschießen. Damit stellt sich die Frage: Wo kommt das Geld her? Dazu gibt es zwei Antworten: Es kann zum einen aus der Gemeindekasse kommen. Die Gemeindekassen sind aber zurzeit leer. Die zweite Möglichkeit ist, dass man diesen Unternehmen wirtschaftliche Betätigungen außerhalb dieses Bereichs erlaubt, zum Beispiel als Bauträger Wohnungen auf dem freien Markt anzubieten und zu verkaufen. Wir Grünen sagen: Damit die Daseinsvorsorge gewährleistet ist, muss man den Kommunen in begrenztem Maße – ich erin
nere daran: Orientierung an Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde – die Möglichkeit eröffnen, dass kommunale Unternehmen da tätig werden können und so ihr eigentlicher Zweck im Bereich der Daseinsvorsorge gesichert wird.
Als Fazit darf ich zusammenfassen: Wir halten die Position, die vom Innenministerium in dem Streit zwischen den Regierungsfraktionen eingenommen wird, für sinnvoll und fordern eine sehr zügige Lockerung des Örtlichkeitsprinzips ein; denn dieser rechtsfreie Raum am Markt ist keine gute Regelung.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist es ja einer interessierten Zuhörerschaft gar nicht so leicht zu erklären, worüber der Streit geht. Wir alle wollen starke, leistungskräftige Kommunen. Ich habe das 25 Jahre lang als Oberbürgermeister gewollt und – wenn ich richtig liege – auch praktiziert. Wir wollen einen fairen Wettbewerb – wer wollte das nicht? –, wir wollen den Mittelstand schützen, und wir sind uns auch einig, dass die Fragen zum Örtlichkeitsprinzip und zu dessen Lockerung, die auch wir wollen, nicht einfach hinausgeschoben werden können, sondern dass da ein Fenster zur Einhaltung bestimmter Zeiten bestehen sollte.
Man müsste sich eigentlich fragen: Worüber streiten die sich denn, oder worüber debattieren die denn? Debattieren ist ja nicht immer gleich Streit. Ich will Ihnen das sagen – ich wiederhole das noch einmal, obwohl das eigentlich im Protokoll nachzulesen ist –: Die Mehrzahl der Kommunen verhält sich vollkommen richtig; ihnen ist überhaupt kein Vorwurf zu machen. Sie achten aus eigenem Interesse auf ordentliches Verhalten – es gibt genügend Gemeinderäte, die aus dem Mittelstand kommen, die schon darauf achten, wenn es die Verwaltung nicht tut; so ist die Praxis –, dass man nicht unzulässigerweise Mittelständler, die wir ja alle in den Gemeinden wollen – es wird immer gesagt, die Orte bluteten aus, die Situation durch die Einkaufszentren sei so schlimm; deshalb will das auch keiner –, aus dem Ort fegt. Da gibt es durchaus Widerstand in den Gemeinderäten.
Die Behauptung, es gebe keine Missstände, geht nun ganz eindeutig an der Realität vorbei. Ich werde Ihnen einige Punkte auflisten. Wenn wir für die Bekämpfung von Missständen eine Regelung der Subsidiarität geschaffen haben, frage ich mich: Wo gibt es denn das, dass man gegen Missstände vorgehen will, den Leuten aber kein Klagerecht gibt, um dies tun zu können? Und wenn Sie sagen: „Wir wollen das über die Rechtsaufsichtsbehörde machen“, dann wissen Sie, dass es keinen Anspruch auf ein Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde gibt – er besteht nun einmal nicht –,
von der Praxis der Rechtsaufsichtsbehörden einmal ganz zu schweigen. Sie entzieht sich, sage ich einmal vornehm, meiner Kenntnis. Das ist die eine Sache.
Übrigens, Herr Kollege Heinz: Natürlich beleuchtet man zwei Seiten. Insofern ist der Vorteil unserer Koalition bei solchen Debatten, weil immer nur ein Redner sprechen kann, dass ich dann manchmal, wenn ich die wirtschaftliche Seite beleuchte, vielleicht für den einen oder anderen Wirtschaftspolitiker der CDU den Bereich gleich mit beleuchte.
Jetzt muss man die Dinge zusammenfügen. Es geht um die Missstände. Jetzt trage ich Ihnen einmal etwas vor: Ein vernünftiger Mensch fragt sich: Warum sollte ein Unternehmer nicht mit Klagerecht in einem Ausnahmetatbestand gegen einen Missstand vorgehen?
Übrigens: Die kommunale Daseinsvorsorge ist völlig außen vor. Das ist auch richtig; denn der Begriff der Daseinsvorsorge – ein rechtlicher und politischer zugleich – hat sich doch in den Jahren seit Forsthoff 1936
vollkommen verändert. Die Angewiesenheit darauf, dass die Kommunen Gasbeleuchtung oder Strom stellen, ist doch in einem Markt, in dem jeder alles anbietet, völlig anders als früher. Umso wichtiger ist es, diese Domäne der Daseinsvorsorge durch die Kommunen nicht zu riskieren. Es geht nur um Dinge außerhalb der Daseinsvorsorge, und ich nenne sie jetzt einmal. Ich darf da aus dem Heft 9/2002 des „Steuerzahlers“ zitieren.
„Der Steuerzahler“ mag parteiisch sein. Aber ich muss sagen, eine Partei des Steuerzahlers ist mir – vielleicht im Gegensatz zu Ihnen – nicht unbedingt unsympathisch.
Wenn ich Ihre jüngsten Beschlüsse in Berlin sehe, kann ich mir vorstellen, dass Sie von den Steuerzahlern nichts halten,
Jetzt möchte ich einmal aus dem „Steuerzahler“, der Beispiele kommunaler Konkurrenz aufgelistet hat – Not macht ja erfinderisch –, zitieren dürfen, und die Zeit dafür nehme ich mir: Anlegen und Pflege privater Gärten. Da hat es übrigens einmal einen Musterprozess gegeben; da durfte man nicht klagen.
Offenburg ist noch Baden-Württemberg. – Betrieb von Landschaftsgärtnereien, Partyservice durch städtische Kantinen, Saunen, Solarien, Fitnesscenter.
Ganz offenbar trifft das, und deswegen wollen Sie mir beim Zitieren möglichst Prügel zwischen die Beine werfen. Das halte ich aus.
(Abg. Dr. Witzel GRÜNE: Das Beispiel sticht nur, wenn Sie es konkret benennen können! – Abg. Schmid SPD: In welchem Bundesland?)
Tankstellen und Waschanlagen, Kfz-Reparaturen und Fahrzeugwartung, Gas- und Wasserinstallationen, Umzugsservice, Betrieb von Reisebüros, EDV-Schulung. Dafür kann ich Ihnen Beispiele aus unserem Bereich nennen.