Protocol of the Session on October 17, 2002

(Beifall bei der SPD – Abg. Fischer SPD: So ist es! – Abg. Scheuermann CDU: Bei der Landtagswahl entscheiden sie!)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet. – Sie stimmen der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ständigen Ausschuss zu.

Punkt 3 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich schlage vor, dass wir jetzt in die Mittagspause eintreten, darf Sie aber darauf hinweisen, dass die nichtöffentliche Sitzung des Untersuchungsausschusses „FlowTex“ jetzt zu Beginn der Mittagspause im Hotel „Oberkirch“ nebenan im ersten Stock stattfindet.

Ich unterbreche die Sitzung bis 14:00 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:37 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 13:59 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Fragestunde – Drucksache 13/1369

Zunächst rufe ich die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. M a r i o C a p e z z u t o S P D – F ö r d e r u n g d e r M e i s t e r a u s b i l d u n g

Herr Abg. Capezzuto, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister, folgende Fragen an Sie, betreffend Förderung der Meisterausbildung:

a) Wie hat sich die Zahl der Meister-BAföG-Anträge von 1998 bis heute jeweils jährlich entwickelt?

b) Gibt es bei diesen Zahlen Besonderheiten, Tendenzen, zum Beispiel in diesem Jahr, und, wenn ja, welche Ursachen sieht das Wirtschaftsministerium dafür?

Danke schön.

(Abg. Walter GRÜNE: Jetzt wollen wir aber eine kla- re Antwort hören!)

Herr Minister Dr. Döring, Sie erhalten für die Landesregierung das Wort zur Beantwortung der Anfrage.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Herr Kollege Capezzuto befasst sich mit einer der dringendsten Fragen im Bereich des Handwerks.

(Heiterkeit des Abg. Walter GRÜNE)

Zu Frage a: Die Zahl der Meister-BAföG-Anträge hat sich von 1998 bis heute wie folgt entwickelt: Im Jahr 1998 gab es etwa 6 070 Anträge. Diese Zahl ging 1999 auf etwa 5 670 zurück. Eine weitere Verringerung war im Jahr 2000 auf 5 610 zu verzeichnen. Ein Anstieg ist im Jahr 2001 auf 5 990 eingetreten. Jetzt können wir erfreulicherweise feststellen, dass wir bis September, also sehr aktuell, wie wir im Wirtschaftsministerium arbeiten, die Zahl von 10 879 verzeichnen können.

(Zurufe: Oh!)

Zu Frage b: Seit Einführung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, AFBG oder Meister-BAföG genannt, im Jahr 1996 war die Zahl der Anträge zunächst von Jahr zu Jahr leicht rückläufig. Erstmals im Jahr 2001 konnte eine leichte Steigerung verzeichnet werden. Das Wirtschaftsministerium führt dies auf die verstärkte Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld der durch Initiative der Länder Baden-Württemberg und Bayern eingeleiteten Reform des Meister-BAföG zurück. Seit Inkrafttreten des novellierten AFBG zum 1. Januar 2002 ist die Antragszahl in Baden-Württemberg um durchschnittlich 158 % monatlich gestiegen. Neben der bereits im Jahr 2001 begonnenen verstärkten Öffentlichkeitsarbeit sieht das Wirtschaftsministerium die Ursache hierfür vor allem in den größeren Anreizen, die die verbesserten Förderbedingungen bieten.

(Minister Dr. Döring)

Diese größeren Anreize sind folgende: eine verbesserte Förderung der Fortbildungsmaßnahmen durch Zuschuss von 35 % zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in der Höhe von maximal 10 226 €. Dies ist natürlich ganz besonders erfolgreich, weil bisher nur durch Darlehen geförderte Teilzeitmaßnahmen jetzt auch durch Zuschüsse gefördert werden. Weiter: Einbeziehung der Kosten des Meisterstücks bis zur Hälfte, maximal 1 534 €, als Darlehen. Dann haben wir eine Verbreiterung des Anwendungsbereichs des Gesetzes. Wir haben die Erleichterung der Fördervoraussetzungen für Ausländer durch die Förderung bereits nach dreijähriger Erwerbstätigkeit im Inland. Hinzu kommen die verbesserten Darlehenskonditionen durch Verlängerung der zins- und tilgungsfreien Karenzzeit auf maximal sechs Jahre. Dann haben wir eine Vereinfachung der Beantragung und Bewilligung der Förderung. Weiter haben wir durch die BAföG-Reform zusätzlich die Erhöhung der Unterhaltsbeiträge bei Vollzeitmaßnahmen und der Einkommensfreibeträge. Schließlich ist zu nennen die Erhöhung des Vermögensfreibetrags auf nahezu 36 000 € und nicht zuletzt die verbesserte Existenzgründungskomponente durch die Verlängerung der Fristen zur Unternehmensgründung von zwei auf drei Jahre und zur Einstellung von zwei Beschäftigten von einem Jahr auf drei Jahre beim Darlehenserlass sowie die Anhebung des Darlehenserlasses für Existenzgründer auf 75 %.

Wir begrüßen diese deutliche Verbesserung des so genannten Meister-BAföG, und wir können auch feststellen, dass wir in diesem Zusammenhang von 2001 bis 2002 nahezu eine Verdoppelung der Anträge erreicht haben.

Nachfrage, Herr Abg. Capezzuto.

Herr Minister, gestatten Sie bitte noch folgende zwei Fragen: Erste Frage: Welche Konsequenz zieht das Wirtschaftsministerium aus der völligen Trendwende des Jahres 2002?

Zweite Frage: Welchen Anteil haben Landesmittel und Bundesmittel an der Förderung der Meisterausbildung im Jahr 2002 in prozentualen und absoluten Zahlen?

Zu der ersten Frage: Wir stellen, wie bereits 1996 begonnen, die verbesserten Förderkonditionen, die erfreulicherweise erreicht sind, im Zusammenhang mit dem Handwerk werbungsmäßig, informationsmäßig noch breiter dar, sodass sich auch wieder mehr dazu bereit erklären, die Meisterprüfung auf sich zu nehmen und das Meister-BAföG auch tatsächlich abzurufen.

Bezüglich der von Ihnen angefragten absoluten Zahlen und der Prozente bitte ich um Verständnis dafür, dass ich diese Daten gerne schriftlich nachreiche, weil sie mir jetzt hier nicht vorliegen.

(Abg. Capezzuto SPD: Vielen Dank!)

Zusatzfrage, Herr Abg. GustavAdolf Haas.

Herr Minister, wie erklärt das Wirtschaftsministerium die Reduzierung der Gelder für die Förderung der Meisterausbildung im Jahr 2002?

Noch einmal, bitte! Ich habe Sie nicht verstanden.

Wie erklärt das Wirtschaftsministerium die Reduzierung der Gelder für die Förderung der Meisterausbildung im Jahr 2002? Wodurch ist dieser Rückgang entstanden?

Wir stellen das, was für die Meisterausbildung an beantragten Fördermitteln zur Verfügung gestellt werden muss, in vollem Umfang zur Verfügung, sodass wir keine Maßnahmen haben, die dazu geführt hätten, dass durch irgendwelche eventuell nicht zur Verfügung gestellten Fördermittel jemand sein MeisterBAföG nicht im berechtigten Umfang erhalten würde.

(Abg. Gustav-Adolf Haas SPD: Danke schön!)

Bitte sehr.

Keine weiteren Zusatzfragen? – Damit ist die Frage unter Ziffer 1 erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u s t a v - A d o l f H a a s S P D – B 3 1 O s t ( n e u ) z w i s c h e n K i r c h z a r t e n u n d K i r c h e M a r i a H i l f i n F r e i b u r g i m Z u s a m m e n h a n g m i t d e m p r i v a t v o r f i n a n z i e r t e n S t r a ß e n b a u d i e s e r M a ß n a h m e

Herr Abg. Haas, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Sind Informationen, wonach die im Rahmen des privat vorfinanzierten Straßenbaus am Bau der B 31 tätigen Baufirmen und Arbeitsgemeinschaften erhebliche Mehrkostenforderungen geltend machen, richtig?

b) Erfolgt die Mehrkostenfinanzierung, falls die Ansprüche gerichtlich anerkannt werden, über den Haushaltstitel für privat vorfinanzierten Straßenbau, oder werden die Haushaltsmittel für den Fall, dass die Baumehrkosten anzuerkennen sind, den sonstigen Mitteln für den Ausbau von Bundesstraßen entnommen?

Das Wort zur Beantwortung der Anfrage erteile ich Herrn Minister für Umwelt und Verkehr Müller.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Haas wie folgt:

Zu Frage a: Im Rahmen des privat vorfinanzierten Straßenbaus im Zuge der B 31 Freiburg Ost macht die beauftragte Arbeitsgemeinschaft zusätzliche Forderungen geltend. Im Einzelnen werden die Ansprüche folgendermaßen begründet: eine verspätete Baufeldübergabe, geänderte Sol-Ab