Zu Frage a: Im Rahmen des privat vorfinanzierten Straßenbaus im Zuge der B 31 Freiburg Ost macht die beauftragte Arbeitsgemeinschaft zusätzliche Forderungen geltend. Im Einzelnen werden die Ansprüche folgendermaßen begründet: eine verspätete Baufeldübergabe, geänderte Sol-Ab
dichtung im Schützenalleetunnel, ein zusätzlich herzustellendes Sickerfeld, ein Vergleich mit den Anwohnern, also ein Vergleich, der ins Geld geht, verspätet oder unvollständig übergebene Ausführungsunterlagen des Auftraggebers und eine Produktivitätsminderung wegen der vorgenannten Behinderungen. Es konnte also sozusagen nicht so flott gebaut werden.
Die sachliche und vertragliche Berechtigung der geforderten Schadensersatzansprüche wird derzeit vom Regierungspräsidium Freiburg geprüft. Eine abschließende Regelung zu dem vorgelegten Nachtragsangebot steht noch aus.
Zu Frage b: Wie wird das finanziert? Etwaige Ansprüche, ob außergerichtlich oder gerichtlich, aus den gestellten Nachtragsforderungen sind aus dem besonderen Haushaltstitel für privat vorfinanzierte Straßenbaumaßnahmen zu begleichen.
Ich sollte vielleicht ergänzend, auch wenn nicht direkt danach gefragt ist, aber es könnte als Zusatzfrage kommen, einmal etwas über die finanziellen Größenordnungen sagen. Die Schätzungen über die Baukosten lagen seinerzeit ungefähr bei dem, was jetzt herauskommt, nämlich bei, grob gesagt, 320 Millionen DM. Das Submissionsergebnis lag deutlich darunter, nämlich bei 250 Millionen DM. Und genau diese 70 Millionen DM – das ist jetzt alles nicht exakt gesagt, aber die Größenordnung stimmt – Unterschied zwischen dem, was man meinte, billiger zu bauen, und dem, was jetzt herausgekommen ist, ergeben wieder das, was man ursprünglich angenommen hat.
Herr Präsident! Ich frage Sie, Herr Minister: Ist das Bundesverkehrsministerium über diese Kostenentwicklung und über den Kostenstreit informiert?
Davon gehe ich jetzt einmal aus. Wir haben bei größeren Kostenüberschreitungen eigentlich regelmäßig Kontakt. Ich nehme an, dass das hier auch so war. Ich kann das im Moment jetzt nicht positiv aus eigenem Wissen beantworten, aber ich gehe davon aus.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. W i n f r i e d K r e t s c h m a n n G R Ü N E – B e f ü l l u n g d e r F l u t b e h ä l t e r d e s N o t k ü h l s y s t e m s i m A K W O b r i g h e i m
a) Trifft es zu, dass die baden-württembergische Atomaufsichtsbehörde die erst jetzt bekannt gewordenen gravierenden Regelverstöße bei der Befüllung der Flutbehälter des Notkühlsystems im Atomkraftwerk Obrigheim über Jahre hinweg nicht bemerkt hat, und was ist gegebenenfalls der Grund dafür?
b) Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung gegebenenfalls aus den jetzt bei der Anlage Kraftwerk Obrigheim bekannt gewordenen Vorfällen für die Atomaufsicht des Landes und für den Betreiber der Anlage?
Eine Bemerkung vorab: Die Bundesregierung deckt sich in ihrer Einschätzung mit der der Landesregierung von BadenWürttemberg, was die Zuverlässigkeit des Betreibers des Kernkraftwerks Obrigheim anbelangt, mit der Folge, dass sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierung davon ausgehen, dass auch in Zukunft in Obrigheim Strom produziert werden kann.
Die Frage der Zuverlässigkeit ist vom Herrn Bundesumweltminister in einer Pressekonferenz am vergangenen Montag inzidenter ausdrücklich positiv entschieden worden, so wie der Herr Bundesumweltminister wenige Tage zuvor, nämlich am Donnerstag, also jetzt genau vor einer Woche, die Zuverlässigkeitsfrage negativ beurteilt oder zumindest in Zweifel gezogen hat. Im einen wie im anderen Fall, meine Damen und Herren, war das keine sicherheitsorientierte Betrachtung und auch nicht das Ergebnis einer entsprechenden Analyse, also weder der Zweifel noch das Ausräumen des Zweifels, sondern es waren politische Entscheidungen. Und dazwischen stand bekanntermaßen eine politische Auseinandersetzung zwischen der SPD und den Grünen.
Das konnte man ja alles des Langen und Breiten in den Medien nachlesen, und mit welchem Engagement und mit welcher Verve hier gekämpft worden ist, konnte man ja auch feststellen.
Unabhängig von dieser politischen Auseinandersetzung ist es unsere Aufgabe, uns den Sicherheitsfragen zuzuwenden, und auf dieser Basis will ich nun eine Antwort geben.
Erstens trifft es nicht zu, dass der vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erneut problematisierte Sachverhalt erst jetzt bekannt geworden ist. Richtig ist vielmehr, dass dieser Sachverhalt bereits im vergangenen Jahr vom Betreiber selbst festgestellt und der Aufsichtsbehörde mitgeteilt worden war, nachdem die badenwürttembergische Aufsichtsbehörde, also unser Ministerium, aufgrund der meldepflichtigen Ereignisse im Kernkraftwerk Philippsburg Block II im Sommer 2001 – dort war es zu
Unterschreitungen der Füllstände und der Borsäurekonzentration in den Flutbehältern des Not- und Nachkühlsystems beim Anfahren gekommen – die Überprüfung aller badenwürttembergischen Kernkraftwerke und damit auch des Kernkraftwerks Obrigheim veranlasst hatte.
Dabei ergab sich bezüglich KWO die Frage, ob die vorgeschriebene Wassermenge von 330 Kubikmetern in einem Flutbehälter zur Beherrschung eines Kühlmittelverluststörfalls – übrigens ist sie nur dafür vorgesehen gewesen, nicht für den Anfahrbetrieb und nicht für den Normalbetrieb, sondern nur für den Fall des Kühlmittelverlustes – auch die vorhandene so genannte Sprühreserve von 100 Kubikmetern umfasst, also ob diese Sprühreserve dazu zählt.
Die seinerzeitige Überprüfung ergab, dass nach den Bestimmungen des Betriebshandbuchs die Nutzung der Sprühreserve uneingeschränkt zulässig war und übrigens auch jederzeit ausnahmslos zur Verfügung stand, also nicht für irgendeinen anderen Zweck zusätzlich eine Funktion zu erfüllen hätte mit der Folge, dass möglicherweise, wenn dieser andere Anforderungszweck erforderlich gewesen wäre, diese Sprühmittelreserve faktisch nicht zur Verfügung gestanden hätte. Also sie hat faktisch immer ausnahmslos zur Verfügung gestanden, und sie ist nach dem Betriebshandbuch auch für einen solchen Verwendungszweck vorgesehen gewesen. Damit stand dem Betreiber die in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuchs zur Störfallbeherrschung geforderte Wassermenge von 330 Kubikmetern jederzeit zur Verfügung.
Ich will nur darüber hinaus noch anmerken: Das ist nur eines von mehreren hintereinander geschalteten redundanten, also sicherheitsmäßig mehrfach gestaffelten Sicherheitssystemen. Es gibt darüber hinaus weitere Flutwassermengen, die alle nur dazu dienen, am Schluss 330 Kubikmeter Flutwassermenge zur Verfügung zu stellen. Diese zusätzlichen Systeme sind im Lauf der letzten Jahre installiert worden und haben ein zusätzliches Sicherheitseinspeisesystem gebildet. Das ist der erste Aspekt.
Der zweite Aspekt ist: Waren das eigentlich gravierende Sicherheitsmängel? Das wird ja in der Frage auch unterstellt. Dazu möchte ich Folgendes sagen:
Auch die in der Frage enthaltene Annahme, es sei zu gravierenden Regelverstößen gekommen, ist falsch. Die Vorschriften des Betriebshandbuchs wurden vielmehr eingehalten. Jetzt kommt das Problem: Sie waren allerdings nicht konsistent mit dem Flutbehälter. Das war das eigentliche Problem. Die Mengen standen jederzeit zur Verfügung. Es gab auch ein Reglement in dem Sinne, dass die zu nutzenden Mengen zur Verfügung stehen müssen. Aber es stand nicht so im Betriebshandbuch. Das war die Differenz, und das war in der Tat auch zu korrigieren.
Die erforderliche Flutmenge stand also jederzeit zur Verfügung. Deshalb handelte es sich nicht um ein gravierendes Sicherheitsproblem.
Drittens ist der Sachverhalt in der Meldung des KWO-Betreibers vom 2. November 2001 enthalten, die vom Ministerium für Umwelt und Verkehr mit Schreiben vom 2. November 2001, also vom gleichen Tag, an das Bundesumweltministerium übersandt worden war und die dem Bund seit diesem
Zeitpunkt, seit dem 2. November 2001, in vollem Umfang – das will ich hinzufügen – bekannt ist. Ich erwähne das deswegen, weil in den letzten sieben Tagen eine gewisse Hektik entfaltet worden ist, als sei man auf völlig neue sensationelle Erkenntnisse gestoßen.
Der Sachverhalt ist darüber hinaus auch der Beratungskommission des Bundes, der Reaktorsicherheitskommission, sowie dem Bundesgutachter, der Gesellschaft für Anlagenund Reaktorsicherheit – das eine ist die RSK, das andere ist die GRS –, sowie dem Bundesamt für Strahlenschutz unterbreitet worden. Weder die Reaktorsicherheitskommission noch die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, noch das Bundesamt für Strahlenschutz haben seinerzeit, im vergangenen Jahr, einen Anlass gesehen, die Angelegenheit weiterzuverfolgen. Übrigens hat auch Herr Donderer keinen Anlass hierzu gesehen, der mittlerweile ein Gutachten für die Staatsanwaltschaft gemacht hat. Er war in dieser Sitzung dabei und hat die Information zur Kenntnis bekommen und dann erst aufgrund einer Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft die Initiative ergriffen.
Ich will da einmal Folgendes vorausschicken: Nachdem es alle gewusst haben, hat eine Seite gehandelt. Das war unser Ministerium.
Zusammen mit dem Betreiber. – Das will ich jetzt gar nicht in dem Sinne verstanden wissen, dass ich damit sagen wollte, die anderen hätten etwas zu tun versäumt. Es war gar nicht ihr Job, etwas zu tun. Das ist gar keine Frage.
Wozu hat man die Atomaufsicht? Das ist völlig richtig. Auch RSK und GRS mussten nicht handeln. Sie hätten etwas tun können, indem sie Fragen gestellt oder uns zu irgendetwas aufgefordert hätten. Weil wir als Einzige gehandelt haben – wir waren auch die dafür Zuständigen –, sind die Fragen, die jetzt kommen, und der Vorhalt, dass wir irgendetwas versäumt hätten, natürlich völlig unzutreffend. Das heißt, man muss uns nicht nach irgendwelchen Maßnahmen fragen, die wir zu ergreifen hätten, nachdem wir bereits gehandelt haben.
Was haben wir getan? Wir haben das Ereignis zunächst einmal kurzfristig analysiert und haben dann dafür gesorgt – das ist in Übereinstimmung mit uns vom Betreiber vorgeschlagen worden –, dass die Füllstandsmenge faktisch erhöht wird.
Jetzt muss ich einmal eine kurze Exkursion machen. Was ist denn da eigentlich technisch überhaupt geschehen? Das muss man sich folgendermaßen vorstellen: Für den Fall eines Kühlmittelverlusts, also für den Fall, dass irgendwo eine Leitung bricht, braucht man ein Reservekühlmittel. Dafür
hat man nun mehrere Behälter, mehrere Bottiche; ich drücke das einmal so aus. Ich habe vorhin schon von den neueren gesprochen. Sie hätten allein, für sich genommen, schon gereicht.