Protocol of the Session on July 17, 2002

Für die Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats des Südwestrundfunks wurden insgesamt 104 Stimmzettel abgegeben. Bei der Wahl der ordentlichen Mitglieder entfielen auf Frau Abg. Dr. Inge Gräßle 76 Stimmen, auf Herrn Abg. Winfried Scheuermann 91 Stimmen, auf Herrn Abg. Wolfgang Drexler 66 Stimmen. Es wurden sieben Stimmen für Herrn Abg. Kretschmann und jeweils eine Stimme für die Abg. Lösch, Moser und Walter abgegeben.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Bei der Wahl der stellvertretenden Mitglieder entfielen auf Herrn Abg. Werner Pfisterer 83 Stimmen, auf Herrn Abg. Dr. Klaus Schüle 87 Stimmen, auf Herrn Abg. Norbert Zeller 67 Stimmen und auf Herrn Abg. Kretschmann 2 Stimmen.

Damit sind die zur Wahl vorgeschlagenen Damen und Herren Abgeordneten zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats des SWR gewählt.

Meine Damen und Herren, in Anbetracht der Tatsache, dass wir für heute Abend zu dem Empfang des Herrn Landtagspräsidenten Gäste eingeladen haben, möchte ich vorschlagen, dass wir die Sitzung jetzt abbrechen und die Tagesordnungspunkte 6, 7 und 8 auf die morgige Sitzung verschieben. Diese würden dann auf der Tagesordnung für die 30. Sitzung nach dem Tagesordnungspunkt 7 eingefügt.

(Abg. Hauk CDU meldet sich zur Geschäftsord- nung.)

Herr Abg. Hauk.

Frau Präsidentin, die Fraktionen sind übereingekommen, den jetzt folgenden Tagesordnungspunkt noch heute Abend zu behandeln, nachdem nicht zu erwarten ist, dass er übermäßig viel Redezeit in Anspruch nehmen wird.

Sind die Fraktionen damit einverstanden? Oder gibt es Widerspruch? Das ist nicht der Fall.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen Drucksache 13/1126

Wem darf ich das Wort zur Begründung und in der Aussprache erteilen? Herr Abg. Gaßmann.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch mir ist es nicht recht, in dieser gedrängten Zeit und angesichts der wartenden Leute noch zu einem wichtigen Gesetzentwurf zu sprechen. Ich will meinen Beitrag deshalb auf das Notwendige begrenzen.

In vielen Teilen unserer Städte mit sozialem Wohnungsbau gibt es große Probleme im Zusammenleben. Wo früher Facharbeiter, Krankenschwestern und öffentlich Bedienstete gewohnt haben, ziehen jetzt Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, Geringverdiener und arme Ausländer ein. Dort wo nur noch Arme wohnen, nehmen aber die sozialen Probleme zu und müssen dann anschließend durch teure Sozialarbeit wieder korrigiert werden.

(Unruhe)

Dafür gibt es verschiedene Ursachen, zum Beispiel eine falsche Belegungspolitik, deren Änderung aber oft in der Macht der Kommunen liegt.

(Unruhe)

Auch der Bund mit Rot-Grün hat einen Schritt hin zu einer neuen Belegungspolitik getan, zum Beispiel durch die Schaffung der Möglichkeit, die Belegungsrechte zu übertragen.

Wir als Landtag können die Fehlbelegungsabgabe, die wir erst vor eineinhalb Jahren verändert haben, abschaffen. Dies wäre eine grundsätzliche Veränderung.

(Unruhe)

Den wesentlichen Grund für die Abschaffung möchte ich so zusammenfassen: Statt den Facharbeitern und Angestellten, die noch in diesen Wohngebieten leben, zu sagen: „Ihr seid hier willkommen, bleibt hier!“, sagen wir ihnen: „Ihr seid Fehlbeleger, haut ab oder zahlt mehr!“ Dies führt dann auch dazu, dass sie diesen Wohngebieten den Rücken kehren.

Ich möchte hier unter der Überschrift „Vertreibungsabgabe“ kurz aus einer Veröffentlichung der Stuttgarter CDU zitieren. Da heißt es:

Was ursprünglich für Mieter von Sozialwohnungen, deren Einkommen eine bestimmte Höhe übersteigt, als soziale Ausgleichszahlung gedacht war, hat sich zwischenzeitlich als Vertreibungsabgabe mit schlimmen Folgen für die soziale Ausgewogenheit in einigen Wohngebieten herausgestellt.

Das ist Fakt. Nun hat das Parlament, dieser Landtag, angesichts dieser Probleme vor eineinhalb Jahren nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Zum einen wurden was richtig war die Einkommensgrenzen deutlich heraufgesetzt. Zum anderen wurde den Kommunen die Möglichkeit gegeben, Gebiete auszuweisen, in denen die Abgabe nicht erhoben wird.

Das ist genau der Punkt, warum wir diese Abgabe eigentlich jetzt abschaffen müssten: Es hat sich herausgestellt, dass die Möglichkeit, die den Kommunen gegeben wurde, von den Kommunen aus vielerlei Gründen nicht genutzt werden kann, vor allem aber deswegen, weil die Kommunen befürchten, dass sie ein Gebiet sozial stigmatisieren, wenn sie es so ausweisen.

Ganz kurz möchte ich noch den Stuttgarter Oberbürgermeister Schuster zitieren, der erst vor wenigen Tagen einen Antrag der Stuttgarter Gemeinderatsfraktionen auf Gebietsaussetzung für nicht möglich gehalten hat, und zwar mit folgender Begründung:

Die Stadt hat jetzt das Land aufgefordert, Schritte einzuleiten, auf die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe ganz zu verzichten.

Diese Schritte leiten wir nun in die Wege.

Zu Herrn Hofer, den ich von vielen Reden her als jemanden kenne, der gern Bürokratie abbauen will, möchte ich noch sagen: Wer Fehlbeleger ist, muss alle zwei Jahre Einkommensnachweise erbringen, die überprüft werden. Sinkt sein Einkommen, muss er einen Herabsetzungsantrag stellen. Ändert sich etwas in der Familiensituation, gibt es eine Neuberechnung. Bei einer Mietspiegelüberschreitung gibt es eine Begrenzungsabrechnung Bürokratie über Bürokratie. Herr Hofer, hier haben Sie eine Möglichkeit, wirklich Bürokratie abzubauen.

Zum Schluss darf ich die Bereitschaft des Wirtschaftsministers, endgültig auf die Fehlbelegungsabgabe zu verzichten, die er in einem Brief an die Stadt Stuttgart zum Ausdruck gebracht hat, begrüßen. Er hat nämlich an den dortigen Bürgermeister schreiben lassen das ist der letzte Satz, den ich vorlesen möchte :

Aufgrund der deutlichen Verringerung des Aufkommens und weil in den nächsten Jahren mit einer weite

ren starken Abnahme der öffentlich geförderten Wohnungen zu rechnen ist, halte ich einen Verzicht auf die Abgabe insgesamt mittelfristig für erwägenswert.

Wir auch, und darum haben wir diesen Antrag gestellt.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Mack.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer die Einlassungen der SPD zum sozialen Wohnungsbau kennt, der wundert sich über diesen Antrag. Wer für den sozialen Wohnungsbau ist, der muss auch für die Fehlbelegungsabgabe sein.

(Abg. Fischer SPD: Was bringt sie denn im Jahr? Nichts mehr! Mehr Bürokratie!)

Dieses Instrument gehört zum sozialen Wohnungsbau.

(Beifall bei der CDU)

Wer die Fehlbelegungsabgabe abschaffen will, der nimmt Fehlsubventionierungen billigend in Kauf, der nimmt in Kauf, dass es letztlich mehr sozialen Missbrauch gibt, der nimmt billigend in Kauf, dass wir weniger Mittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung haben. Im Gesetzentwurf steht, es handle sich immerhin um einen Betrag von 10 Millionen €. Wer das Instrument der Fehlbelegungsabgabe abschaffen will, der stellt das System des sozialen Wohnungsbaus insgesamt infrage.

Meine Damen und Herren, wir brauchen nach der nächsten Bundestagswahl ein neues Gesamtkonzept für den Wohnungsbau. Darauf kommt es an. Wir müssen dafür sorgen, dass Investitionen in Immobilien wieder attraktiver werden.

Die CDU-Fraktion will einen möglichst effektiven Einsatz der öffentlichen Mittel. Deswegen sagen wir: Derzeit kann man auf das Instrument der Fehlbelegungsabgabe nicht verzichten.

Das Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen für Baden-Württemberg wurde erst zum 1. Januar 2001 reformiert. Wir stehen mit den betroffenen Städten in Kontakt, wir beobachten die Entwicklung und das Verhältnis von Verwaltungsaufwand zu Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe. Heute kann noch niemand sagen, wie die Situation in zwei bis drei Jahren sein wird.

Wir werden den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD ablehnen. Vom Bund fordern wir aber eine neue Wohnungsbaupolitik.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Hofer.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht nur wegen der wartenden Bürger und der schlechten Luft, die hier herrscht, sondern auch deshalb, weil wir dieses Thema vor eineinhalb Jahren in

tensiv pro und kontra diskutiert haben, will ich nicht noch einmal alle Argumente ausbreiten.

Das Gesetz ist vor eineinhalb Jahren geschaffen worden. Deshalb muss heute gefragt werden: Ist etwas Neues eingetreten? Gibt es denn wirklich zwingende Gründe, die dafür sprechen, das erst vor eineinhalb Jahren novellierte Gesetz wieder abzuschaffen?

(Zuruf des Abg. Gaßmann SPD)

Erstens: Uns ist nicht neu, dass die SPD schon damals für eine Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe war. Das war schon damals deren Haltung.