Protocol of the Session on June 20, 2002

Herr Staatssekretär, können Sie sich angesichts der abzusehenden enormen Einsparungen vorstellen, dass bei zukünftigen Anschaffungen oder bei Leasingverträgen der Landesregierung für Dienstfahrzeuge auch in anderen Bereichen, zum Beispiel für Regierungsmitglieder, Biodieselfahrzeuge zum Einsatz kommen?

(Abg. Teßmer SPD: Nicht nur beim Landwirt- schaftsminister!)

Herr Kollege Schmid, selbstverständlich. Ich sage es noch einmal und in aller Kürze: Ich kann mir alles vorstellen, was der Polizei nützt und zu Einsparungen führt. Aber bitte, überhören Sie nicht, dass ich jetzt zum dritten Mal gesagt habe, dass der Einsatz von RME, also von Biodiesel, nach wie vor mit einem Mehrverbrauch von bis zu 10 % behaftet ist.

Zusatzfrage, Herr Abg. Boris Palmer.

Herr Staatssekretär, verstehe ich Ihre umfangreichen Ausführungen dahin gehend richtig, dass Sie zu dem Zeitpunkt, zu dem die technischen Voraussetzungen für die Einführung von Biodiesel in der Flotte der Polizeifahrzeuge gegeben sind, diese Einführung sofort vornehmen werden?

(Abg. Teßmer SPD: Ohne Verzug!)

Was wir machen werden oder nicht machen werden, liegt nicht zuletzt auch in der Entscheidungsbefugnis dieses hohen Hauses. Aber selbstverständlich werden wir uns technischen Neuerungen, die uns voranbringen, nicht nur nicht verschließen, sondern wir werden sie sehr schnell prüfen und auch zeitnah umsetzen, wenn uns dies aus wirtschaftlichen Gründen und aus einsatztechnischen Gründen geboten erscheint. Wir werden uns doch dem technischen Fortschritt hier in Baden-Württemberg nicht verschließen. Aber wir müssen, wie gesagt, gerade bei der Polizei schon sehr genau hinsehen.

(Abg. Bebber SPD: Sie haben selbst gesagt, dass Sie davon nicht so viel verstehen!)

Wir können uns nicht blindlings einer Technik anvertrauen, die uns dann im Stich lässt, wenn es gilt, und die noch dazu mehr kostet.

Deswegen: Wir werden, wenn die Technik so weit ist, dass sie einsatzfähig ist, dies auch in einem so hoch sensiblen Bereich wie dem der Polizeifahrzeuge sehr schnell prüfen. Darauf können Sie sich verlassen.

(Abg. Fleischer CDU: Sehr gut, Herr Staatssekre- tär!)

Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Herr Staatssekretär, Sie können wieder an Ihren Platz gehen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Punkt 4 der Tagesordnung ist abgeschlossen.

Meine Damen und Herren, bevor ich den Tagesordnungspunkt 3 aufrufe, will ich darauf aufmerksam machen, dass unter unseren Gästen auf der Zuhörertribüne der Oberbürgermeister der Hauptstadt der Republik Madagaskar, Herr Guy Rakotomaharo Rajemison, und seine Begleitung Platz genommen haben.

Herr Oberbürgermeister, ich darf Sie und Ihre Begleitung hier im Landtag von Baden-Württemberg sehr herzlich begrüßen und wünsche Ihnen einen angenehmen und informativen Aufenthalt.

(Beifall im ganzen Haus)

Ich rufe nunmehr Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartAusfG) Drucksache 13/809

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses Drucksache 13/1066

Berichterstatter: Abg. Kretschmann

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Pauli.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Landtagsfraktion trägt den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes mit.

In der eingetragenen Lebensgemeinschaft von Homosexuellen sehen wir zunächst einmal eine neue, eigenständige Institution. Wir achten sie vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Bedenken als personale Solidargemeinschaft. Die unteren Verwaltungsbehörden, die in unserem Land flächendeckend vielfältige Aufgaben wahrnehmen, sind daher auch geeignet als zuständige Behörde für die Entgegennahme der zur Begründung einer eingetragenen Lebensgemeinschaft erforderlichen Erklärung.

Wir wehren uns mit demokratischen Mitteln dagegen, wenn Rot-Grün versucht, die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft der ehelichen und familiären Lebenspartnerschaft von Mann und Frau in allen Dingen gleichzustellen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Die eingetragene Lebensgemeinschaft ist ein eigenes Rechtsinstitut, das weder eine Ehe noch mit ihr vergleichbar ist. Dies soll auch im Verwaltungsvollzug zum Ausdruck kommen. Daher wird zu Recht davon abgesehen, alle Gemeinden als für diese neuen Aufgaben zuständig zu be

stimmen. Wir Volksvertreter tun gut daran, tief sitzende Gefühle der überwiegenden Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes ernst zu nehmen

(Beifall der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU)

und einschneidende Neuerungen bei gefühlsbesetzten Themen behutsam anzugehen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU Zuruf des Abg. Boris Palmer GRÜNE)

Der Ruf nach einer so genannten Homosexuellenehe und der Ruf nach Öffnung der Heiratsinstitutionen und Hochzeitsrituale für gleichgeschlechtliche Paare wirkt auf die meisten Menschen in unserem Land wie eine plumpe, anmaßende und kontraproduktive Gleichmacherei.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Damit werden nur alte Vorurteile provoziert. Es ist doch kein Fortschritt, wenn man alle kulturellen Differenzen einebnet. Tabus aufzubrechen, wo es nur geht, ist keine Garantie für Fortschritt, Toleranz und Humanität. Der Schutz von Ehe und Familie gehört zu den Grundrechten. Es ist unstrittig, dass der Verfassungsgeber damit nur die Heterosexuellenehe gemeint hat.

Dieses Ausführungsgesetz wird daher gegenstandslos, wenn das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz feststellt. Meiner Meinung nach sollten wir uns darauf verständigen, dass sich vorerst bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft als eigenständige Institution formiert, ohne sich formaljuristisch an die Heterosexuellenehe zu kleben. Dann kann man sich leichter über die rechtliche Ausgestaltung dieser Lebensgemeinschaften verständigen.

Äußerlich sollten Gleichgeschlechtliche schon aus Gründen der Selbstachtung mit Hochzeitsmaskeraden sparsam umgehen. Jedenfalls soll der Staat nicht mit standesamtlichen Ritualen hierzu beitragen. Das öffentliche Bewusstsein wird durch staatliche Maßnahmen geprägt. Jeder soll bei uns glücklich leben können. Aber weder die Diskriminierung noch die rot-rot-rosa-grüne Glorifizierung führen zu einer familien- und kinderfreundlichen Gesellschaft

(Zurufe von der SPD)

und somit zu einer Gesellschaft mit Zukunft.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

Das Wort erhält Herr Abg. Bebber.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, es tut unserer Gesellschaft nicht gut, wenn wir das Problem in der Form abhandeln, wie das Herr Pauli gerade getan hat.

(Beifall bei der SPD und den Grünen Abg. Pauli CDU: Was für ein Problem?)

Es befriedigt mich in gewissem Maß, dass die FDP in diesem Punkt einen etwas differenzierteren Standpunkt vertritt.

(Abg. Dr. Glück FDP/DVP: Seltenes Lob! Ge- genruf des Abg. Stickelberger SPD: Kommt auch selten vor!)

Das soll kein Lob sein, sondern das soll die Feststellung sein, dass Demokraten auch, was Rechte von Minderheiten und die Frage der Toleranz betrifft, zusammenstehen können. Das ist der Grund, weshalb mich das befriedigt.

Hingegen befriedigt mich nicht, wenn eine Partei von der Größenordnung der CDU aus offensichtlich vordergründigen Erwägungen heraus Stimmung macht gegen eine Regelung, die von allen anderen als im Sinne der Verfassung und als durch die Verfassung geboten angestrebt wird. Ich werde noch auf das zurückkommen, was der Innenminister bei der letzten Debatte gesagt hat. Das war sehr bemerkenswert. Ich erinnere daran, dass

(Minister Dr. Schäuble: Humorist!)

Ich weiß nicht, ob Sie als Innenminister bei diesem Thema Humorist sein wollen.

Der seinerzeitige FDP-Bundesvorsitzende Gerhardt betonte, es gehe um Toleranz, nicht um Gleichstellung. Das können wir nur dreimal unterstreichen. Keiner will eine Gleichstellung mit der Ehe. Er sagte: „Es hat lange gedauert, bis unsere Gesellschaft die Kraft hatte, Menschen mit anderen Veranlagungen nicht mehr zu diskriminieren.“ Auch das können wir dreimal unterstreichen.

Es schwingt ja immer mit auch bei Ihnen, Herr Pauli, ist es mitgeschwungen; Sie haben das sehr emotional gemacht , dass durch diese Regelung das Institut der Ehe angegriffen und in seiner Wertigkeit beschädigt würde.

(Abg. Hillebrand CDU: So ist es!)