Protocol of the Session on June 20, 2002

Es könnte mehr sein, aber Sie haben es nicht geschafft.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und den Grünen Zuruf des Abg. Alfred Haas CDU)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Erledigung. Ich gehe davon aus, dass der Berichtsantrag Drucksache 13/494 durch die Aussprache erledigt ist. Sie stimmen dem zu.

Ich unterbreche die Sitzung bis 14:00 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 13:04 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:01 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Fragestunde Drucksache 13/1002

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. N o r b e r t Z e l l e r S P D W i e d e r e r ö f f n u n g d e s S c h l o s s e s H e i l i g e n b e r g m i t B l u m e n g a r t e n f ü r d i e Ö f f e n t l i c h k e i t

Herr Abg. Zeller, Sie erhalten das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Wie beurteilt die Landesregierung über die bereits erfolgten Maßnahmen hinaus die Haltung des Hauses Fürstenberg bezüglich der seit 2001 anhaltenden Sperrung des Schlosses Heiligenberg und des dazugehörenden Blumengartens, die erfolgt, obwohl nach den Ausführungen des Wirtschaftsministeriums in der Drucksache 13/54 für Sanierungsmaßnahmen und das Parkpflegewerk öffentliche Gelder in Höhe von 621 000 DM geflossen sind?

b) Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dass das Haus Fürstenberg eine schnelle Wiedereröffnung des Schlosses Heiligenberg und des dazugehörenden Blumengartens für die Öffentlichkeit bewirkt?

Herr Staatssekretär Dr. Mehrländer, Sie erhalten das Wort zur Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Zeller wie folgt:

Zu Frage a: Die Landesregierung bedauert außerordentlich, dass auch das Schreiben des Hauses Fürstenberg vom 29. April 2002 keine konstruktiven Ansätze erkennen lässt, die zumindest eine begrenzte Zugänglichkeit des Schlosses und des Blumengartens ermöglichen würden. Diese Haltung des Hauses Fürstenberg bringt vor allem für den Tourismus in der ganzen Region erhebliche Nachteile mit sich.

Zu Frage b: Es bestehen keine rechtlichen Möglichkeiten, die Öffnung des Schlosses Heiligenberg und des Blumengartens gegen den Willen des Eigentümers, des Hauses Fürstenberg, durchzusetzen. Das Denkmalschutzgesetz von Baden-Württemberg enthält hierfür keine Rechtsgrundlage.

Bei der Gewährung der Zuschüsse, die weit überwiegend in den Jahren 1984 bis 1987 erfolgten, wurden vom Landesdenkmalamt Baden-Württemberg keine Auflagen oder Bedingungen verfügt, die die Zugänglichkeit des Schlosses und des Schlossgartens betreffen würden. Dafür wurde

auch keine Notwendigkeit gesehen, da Schloss und Blumengarten in der Vergangenheit stets für die Öffentlichkeit zugänglich waren.

Als Konsequenz aus diesem Fall hat der Wirtschaftsminister das Landesdenkmalamt gebeten, in Zukunft noch restriktiver als bisher die Zuschussgewährung unter den Vorbehalt der Zugänglichkeit des jeweiligen Kulturdenkmals für die Öffentlichkeit zu stellen. Dabei verkennen wir nicht, dass die Gewährung eines Zutrittsrechts für die Öffentlichkeit immer für den Eigentümer mit Fragen der Aufsicht und Haftung unter den Gesichtspunkten der Verkehrssicherungspflicht verbunden ist, die gelöst werden müssen.

Auch wenn rechtliche Möglichkeiten nicht bestehen, die Öffnung des Schlosses und des Blumengartens zu erreichen, behält sich der Wirtschaftsminister vor, bei geeigneter Gelegenheit auf diese Angelegenheit zurückzukommen.

Zusatzfrage, Frau Abg. Utzt.

Herr Staatssekretär, kann es sein, dass die Landesregierung sich deshalb so zurückhaltend verhält, weil es Spekulationen über den Verkauf von Kunstwerken des Hauses Fürstenberg gibt? Hängt die Zurückhaltung der Landesregierung mit der Auslagerung von Teilen der Sammlung des Hauses Fürstenberg nach Köln zusammen? Auch hier gibt es ja Spekulationen über den Verkauf.

Frau Abgeordnete, über Spekulationen möchte ich mich hier nicht äußern. Ich habe hier auf der Grundlage dessen geantwortet, was uns rechtlich vorgegeben ist und woran wir uns auch halten. Wir haben aufgrund dieses Vorgangs jetzt vor, noch restriktiver vorzugehen und noch klarer als bisher auf der Zugänglichkeit zu bestehen. Deswegen gibt es von uns aus offiziell keine Stellungnahme zu diesen Spekulationen. Ich sage aber, dass wir diese Möglichkeit halten wir uns offen bei geeigneter Gelegenheit, die ich jetzt hier nicht definieren möchte, darauf zurückkommen. Ich sage noch einmal ganz klar: Diese Auffassung des Hauses Fürstenberg ist ausdrücklich zu bedauern und wird von uns nicht geteilt.

Zusatzfrage, Herr Abg. Zeller.

Herr Staatssekretär, wie „häufig“ so ein Zitat des Wirtschaftsministers hat der Wirtschaftsminister in welcher Form und mit welchen Ergebnissen Kontakt mit dem Hause Fürstenberg aufgenommen? Nachdem Sie gerade von „geeigneter Gelegenheit“ gesprochen haben, würde mich schon interessieren, ob Sie nicht doch konkreter wie wollen Sie das möglicherweise machen? die Zusage der Landesregierung einlösen wollen, dass alles unternommen werde, damit das Schloss und der Blumengarten möglichst rasch wieder für die Öffentlichkeit zugänglich werden. Mir ist das Ganze viel zu vage. Ich würde gern Konkreteres hören.

Herr Abgeordneter, ich kann verstehen, dass Sie das noch konkreter haben möchten. Der Wirtschaftsminister hat sich in einem Brief an den Fürsten gewandt und hat dabei sehr deutlich gemacht, dass er diese Haltung nicht versteht. Wie gesagt, wir können die

(Staatssekretär Dr. Mehrländer)

Öffnung gegen den Willen des Eigentümers nicht durchsetzen, aber wir wollen die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Es gibt sicherlich öffentliche Anlässe, wo man das noch sehr viel deutlicher sagen kann.

(Zuruf von der SPD: Im Parlament sagt man das deutlich!)

Zusatzfrage, Herr Abg. Bebber.

Haben Sie eine Erklärung dafür, weshalb der Brief des Abgeordneten Zeller vom 8. Oktober 2001 bislang vom Fürsten nicht beantwortet ist? Kennen Sie die Hintergründe dafür?

Dafür kenne ich die Hintergründe nicht.

(Abg. Schmid SPD: Der Abg. Zeller ist nicht von Adel! Heiterkeit)

Das will ich nicht kommentieren. Aber ich halte es für mit den Usancen nicht vereinbar, dass man das nicht tut.

(Abg. Bebber SPD: Ich hatte mich versprochen! Ich hatte den Brief des Wirtschaftsministers ge- meint!)

Darauf hat es eine Antwort gegeben, die uns unbefriedigt lässt.

Keine weiteren Zusatzfragen.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u s t a v - A d o l f H a a s S P D N e u e s V e r m e s s u n g s g e s e t z f ü r B a d e n - W ü r t t e m b e r g

Herr Abg. Haas, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Wann wird der Entwurf des neuen Vermessungsgesetzes für Baden-Württemberg, welches schon seit Jahren angekündigt und mit der Landesgruppe der „öffentlich bestellten Vermessungsingenieure“ inhaltlich abzusprechen ist, vorgelegt?

b) Ist bei dieser Neufassung des Vermessungsgesetzes vorgesehen, dass für die Bestellung zum „öffentlich bestellten Vermessungsingenieur“ die jetzt bestehende Regelung (höherer Dienst und mindestens zwei Jahre mit Ka- tastervermessung in Baden-Württemberg beschäftigt oder gehobener vermessungstechnischer Verwaltungs- dienst und eine nachfolgende Beschäftigung mit Katas- tervermessungen in Baden-Württemberg von mindestens sechs Jahren) geändert wird?

Herr Staatssekretär Dr. Mehrländer, Sie erhalten das Wort zur Beantwortung der Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Haas wie folgt:

Zu a: Die geplante grundlegende Modernisierung des Vermessungsrechts erfordert eine umfassende und intensive Auseinandersetzung mit allen Facetten des amtlichen Vermessungswesens. Das Wirtschaftsministerium arbeitet an dem Novellierungsentwurf zur Modernisierung des Vermessungsgesetzes, der in Grundzügen vermessungsintern mit den betroffenen Stellen, also Landesbetrieb Vermessung, Bund der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, Landesgruppe Baden-Württemberg, Kommunen, Ministerien, entsprechend der Bedeutung dieses Gesetzentwurfs breit und damit leider auch zeitaufwendig diskutiert worden ist. So ist mit dem BDVI für den 23. Juli 2002 ein weiteres Gespräch terminiert. Unmittelbar nach diesem Gespräch werden die Ressorts aufgefordert, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Anschließend werden wir den Entwurf dem Ministerrat zur Freigabe für die Anhörung vorlegen. Ziel ist es, dem Landtag den Gesetzentwurf nunmehr so schnell wie möglich vorzulegen.