Protocol of the Session on April 18, 2002

(Abg. Drexler SPD: Aber Sie haben keinen Plan! Alles, was man durchrechnet, kommt nicht zu dem Ergebnis!)

Darauf komme ich noch.

Wir stehen doch zum Beispiel auch technologisch vor weiteren Entwicklungen, die unmittelbar vor einem gewissen

Durchbruch stehen. Ich nenne nur einmal das Stichwort „Blockheizkraftwerke“: Wir können doch nicht so tun, als ob wir dieses Ziel in zehn Jahren ausschließlich unter den Bedingungen von heute erreichen müssen. Sie konzedieren uns ja auch in dieser Debatte, dass wir bei der Forschung zu regenerativen Energien Spitze sind. Dann gehe ich doch auch einmal davon aus, dass uns im Laufe der nächsten acht Jahre noch Mittel und Möglichkeiten aus dieser Forschung zur Verfügung stehen, die ich heute noch nicht berücksichtigen kann, weil ich sie nicht genau kenne. Im Umkehrschluss kann ich aber auch nicht sagen, ob dieses Ziel nur mit Mitteln, die uns heute zur Verfügung stehen, zu erreichen wäre.

(Abg. Drexler SPD: Was heißt das jetzt? Glocke des Präsidenten)

Herr Abg. Scheuermann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Palmer?

Bitte schön, Herr Abg. Palmer.

Herr Kollege Scheuermann, Sie haben zum zweiten Mal die Bedeutung der Blockheizkraftwerke herausgestrichen. Ich möchte Sie fragen, wie Sie es bewerten, dass sich die Landesregierung als Eigentümerin eines Fernheizwerks ohne Stromerzeugung an der Universität Tübingen seit fünf Jahren standhaft weigert, dort eine Turbine und einen Generator mit einer Leistung von 5 Megawatt zu installieren, obwohl sogar ein Angebot der Stadtwerke Tübingen vorliegt und der Gemeinderat einstimmig dieses Ansinnen unterstützt hat, mit einer einzigen ablehnenden Begründung: Wir hoffen auf weiteres Absinken der Stromkosten, dann würde es vielleicht noch wenige Cent billiger. Halten Sie das für kompatibel mit Ihrem Vortrag zugunsten der Blockheizkraftwerke?

Wenn es so wäre, wie Sie gesagt haben, würde ich das nicht für kompatibel halten.

(Abg. Birzele SPD: Sehr gut! „Nicht für kompati- bel“!)

Ich bin gerne bereit, mich auch persönlich in dieser Geschichte kundig zu machen.

(Beifall bei der SPD und den Grünen Bravo-Ru- fe von der SPD und den Grünen Abg. Drexler SPD: Antrag! Abg. Dr. Caroli SPD: Jetzt geht es der Regierung an den Kragen!)

Ich habe gesagt: „kundig zu machen“. Oft ist es so, dass sich dann der Sachverhalt doch ein Stück weit anders darstellt, als der Fragesteller gemeint hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch einen letzten Gesichtspunkt erwähnen, nämlich die Frage der Kollision zwischen den Interessen der Windkraftanlagen und den Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes.

(Abg. Drexler SPD: Okay!)

Wenn man Ihre Reden gehört hat, könnte man zu dem Ergebnis kommen, die Verdoppelung des Anteils der Wind

energie oder eine noch größere Zielerreichung ist das oberste Interesse, und diesem Interesse haben sich alle anderen unterzuordnen. Dem ist beileibe nicht so. Das Mindeste, was wir hier fordern, ist ein Gleichrang der Interessen von Windenergie und Natur- und Landschaftsschutz. Wenn ich mir einmal die wirtschaftlichen Potenziale hinter diesen Interessen vergegenwärtige aufgrund unserer Landschaft nenne ich einmal Fremdenverkehr ,

(Abg. Hofer FDP/DVP: Sehr richtig!)

dann ist vielleicht nicht einmal mehr dieser Gleichrang gerechtfertigt.

(Zuruf des Abg. Knapp SPD)

Es ist doch Aufgabe der Änderung des Landesplanungsgesetzes, uns Mittel und Wege an die Hand zu geben, wie wir diesen Ausgleich zwischen den Interessen der regenerativen Energie auf der einen Seite und denen der Naturund Landschaftspflege auf der anderen Seite zu einem Ausgleich bringen.

(Beifall der Abg. Dr. Carmina Brenner CDU)

Jetzt haben wir ein paar Streitfragen: Genügen zwei Flächenkategorien, also eine Fläche, sage ich jetzt einmal ganz unspeziell, bei der eine Abwägung dieser Interessen einen Vorrang der Interessen der Windenergie gebracht hat Das heißt, dort sind Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen möglich, ohne dabei noch einmal eine solche raumordnerische Abwägung durchführen zu müssen.

Wir haben jetzt den Streit, ob wir neben diesen Vorrangflächen auch Eignungsflächen brauchen. Vorrangflächen würden bedeuten, dass als solche ausgewiesene Flächen ausschließlich der Nutzung durch die Windenergie dienen. Bei Eignungsflächen würde es heißen wenn ich die brauche; und das ist der Streit, den wir heute sicherlich auch nicht austragen können : Eine Eignung für Windenergie ist gegeben, aber auch für andere Nutzungen.

Dann leiten Sie in gewissem Umfang ein Windhundprinzip ein: Derjenige, der in einem Eignungsgebiet mit einer möglichen Nutzung der Erste ist, bewirkt, dass auf dieser Fläche dann eine andere Nutzung nicht mehr möglich ist.

Logischerweise bedeutet eine Vorrangfläche, dass es auch Flächen gibt, bei denen eine solche Nutzung ausgeschlossen ist. Jetzt erhebt sich die Frage: Kann ein Regionalverband über die gesamte Fläche eines Verbandes hinweg Vorrangflächen und Ausschlussflächen so legen, dass kein Quadratmeter ungeregelter Fläche mehr übrig bleibt? Dies wird nicht der Fall sein.

(Zuruf des Abg. Dr. Reinhart CDU)

Das heißt, es gibt eine im Vergleich zur Gesamtfläche einer Region geringe Vorrangfläche, wo ohne weitere raumordnerische Abwägung Windenergienutzung zulässig ist. Und es gibt eine Fläche, deren Größenordnung ich jetzt nicht definieren kann, bei der das ausgeschlossen ist. Und dann bleibt der nach meinem Dafürhalten größere Rest, bei dem § 35 des Baugesetzbuchs gilt, aber die raumordnerische

Abwägung durchgeführt werden muss, und die kann unterschiedlich ausfallen.

(Abg. Dr. Witzel GRÜNE: Ja!)

Weil ich nicht heute in einem Antrag präjudizieren will, was denn nun richtig ist, und weil die Regierung offensichtlich gutachterlich prüfen will, ob zwei Flächenkategorien Vorbehalts- und Ausschlussflächen reichen oder ob auch noch Eignungsflächen festgelegt werden müssen, haben wir uns jetzt nach langer Debatte über die Fraktionen hinweg dafür entschieden, unserem Antrag zuzustimmen,

(Lachen des Abg. Boris Palmer GRÜNE Abg. Boris Palmer GRÜNE: Ach was!)

der nichts präjudiziert. Wir haben ja auch einmal ins Auge gefasst, zu einem gemeinsamen Antrag zu kommen, aber Ihre drei Flächenkategorien präjudizieren gerade eine Entscheidung bei dem Problem, welches die Regierung im Moment gerade gutachterlich untersucht oder untersuchen lässt. So viel von mir aus.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Hofer.

(Abg. Dr. Reinhart CDU schaut demonstrativ auf die Uhr. Abg. Dr. Reinhart CDU: Sag mal! Zwei Stunden reden wir jetzt schon!)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will wirklich nur noch zu diesen beiden Anträgen Stellung nehmen, denn ich möchte nicht, dass das Prinzip der unbegrenzten Redezeit wieder reduziert wird auf das Prinzip der unbegrenzten Redefreiheit, was aber auch schon etwas wert ist.

(Abg. Walter GRÜNE: Das gilt auch für Abgeord- nete!)

Ja, natürlich, ich habe bisher genau 13 Minuten gesprochen und werde jetzt auch keine 10 Minuten mehr brauchen.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Wir haben im Verband Region Stuttgart da bin ich Fraktionsvorsitzender, wie es auch Herr Schmiedel ist bereits einen hervorragenden Plan aufgestellt er steht kurz vor der Verabschiedung , der drei Kategorien hat: Vorrang, Eignung und Ausschluss. Das wurde gerade in RheinlandPfalz als vorbildlich vorgetragen. Ich bin, was die Frage der drei Gebietskategorien anbelangt, sogar befangen, weil wir damit gute Erfahrungen gemacht haben.

Aber es ist ganz selbstverständlich: Zuerst muss einmal geprüft werden weil es bestritten wurde , was aus dem Raumordnungsgesetz des Bundes abzuleiten ist. Der Herr Staatssekretär hat gesagt, das werde über das Justizministerium und über das Innenministerium erfolgen. Danach kann und muss entschieden werden, inwieweit die Einbeziehung einer dritten Raumkategorie rechtlich vorgeschrieben oder möglich ist.

Man kann ja nicht vor einer Prüfung schon das Ergebnis beschließen. Nach diesem Ergebnis wäre ich auch daran interessiert, dass man nach Möglichkeit die Kategorien entweder inhaltlich in diesem Gesetz beschreibt oder der kommunalen Seite das Beschreiben durch eine dritte Gebietsform ermöglicht. Das kann aber erst der zweite Schritt sein.

Deshalb plädiere ich dafür, den Einstieg in diese Prüfung zu ermöglichen, indem wir alle zusammen dem gemeinsamen Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP zustimmen.

(Abg. Dr. Witzel GRÜNE: Mit dem Änderungsan- trag der SPD!)

Ich tue mich natürlich auch beim eigenen Antrag leichter.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Palmer.

(Abg. Döpper CDU: Der bedankt sich jetzt für die Unterstützung vom Scheuermann!)