Unser Ansatz ist, dass die Regionalbedeutsamkeit von Windkraftanlagen in der Regel gegeben ist bei Einzelanlagen mit einer Nabenhöhe von mehr als 50 Metern oder bei Windparks ab drei Einzelanlagen unabhängig von der Nabenhöhe. Das ist der eine Punkt.
Der andere Punkt ist: Wir hatten darüber eine ausführliche Diskussion im Wirtschaftsausschuss. Ich hatte eine Stellungnahme der Landesregierung zu der Frage zugesagt, inwieweit die vom Kabinett beschlossene Einteilung von Landschaftsflächen in Vorranggebiete auf der einen Seite und in Ausschlussgebiete auf der anderen Seite im Hinblick auf das Raumordnungsgesetz rechtlich zulässig ist. Das ist eine ganz entscheidende Frage. Damit haben sich gestern die zuständigen Ministerien Justizministerium, Innenministerium, Wirtschaftsministerium, Staatsministerium zum ersten Mal beschäftigt.
Wir sind so verblieben, dass sich das für die verfassungsrechtlichen Fragen zuständige Justizministerium zum Verhältnis zwischen Raumordnungsgesetz und Landesplanungsgesetz äußern wird auch im Sinne von § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Raumordnungsgesetzes.
Zweitens: Das für Fragen der Landesverfassung zuständige Innenministerium wird prüfen, ob die vom Kabinett beschlossene Lösung Einteilung in Vorranggebiete und in Ausschlussgebiete einen zulässigen Eingriff in die kommunale Planungshoheit der Gemeinden Artikel 71 der Landesverfassung darstellt oder ob differenzierte Lösungen erforderlich sind.
Meine Damen und Herren, wir wollen dem Wirtschaftsausschuss das Ergebnis rechtzeitig vor seiner Sitzung nach den Pfingstferien am 5. Juni vorlegen.
Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich noch einmal festhalten: Die Landesregierung hält am Ziel einer Verdoppelung des Anteils der regenerativen Energien fest. Das Wirtschaftsministerium hat Gutachten vergeben, um eine belastbare Grundlage für die kommenden Entscheidungen zu schaffen.
Für die Windenergie, die einen Teil der regenerativen Energien darstellt und die wir auch brauchen, um das Verdoppelungsziel zu erreichen, wollen wir Regelungen für einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen dem Einsatz der Windenergie und dem Landschaftsschutz schaffen. Diese Regelungen sollen zugleich das ist für das Wirtschaftsministerium besonders wichtig den Investoren mehr Planungssicherheit geben und zu einer Beschleunigung der Genehmigungsverfahren führen.
Auf Beschluss des Präsidiums ist auf die Festlegung von Redezeiten verzichtet worden, um die Debatten lebendiger zu gestalten. Ich habe eine Frage an Sie,
sehr geehrter Herr Staatssekretär: Welche Meinung haben Sie bezüglich Ihrer vermeintlichen, abgelesenen Rede? War das ein Beitrag zur Belebung der Debattenkultur in diesem hohen Haus?
(Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Dr. Reinhart: Das war hoch qualifiziert, Herr Kollege! Abg. Dr. Witzel GRÜNE: Die Frage kann man nur mit Nein beantworten!)
Herr Abgeordneter, ich wollte diesen schwierigen Komplex, der hoch politisch ist, in seiner ganzen Breite darstellen. Herzlichen Dank, dass mir das gelungen ist.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP Abg. Hauk CDU: Das ist Ihnen gelungen! Zuruf des Abg. Walter GRÜNE)
Meine Damen und Herren, ich rufe noch den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/932, zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/928, der zum Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/269, gestellt worden ist, auf.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Es würde zu weit führen, jetzt auf jedes Argument, das in dieser Debatte eingeführt wurde und das falsch ist und kritisierenswert wäre, einzugehen. Ich will mich auf das Wichtigste beschränken.
Zunächst einmal reden Sie, Frau Brenner, von suboptimalen Gebieten, berufen sich auf den ehemaligen Parlamentarier Helgo Bran, der kein Mitglied der Grünen-Partei mehr ist, und sagen, er würde sich freuen, dass er hier wieder zitiert wird.
(Abg. Scheuermann CDU: Ist er rausgeschmissen worden, oder hat er bessere Erkenntnisse? Zuruf der Abg. Dr. Carmina Brenner CDU)
Er hat anscheinend eine bessere Erkenntnis gewonnen. Er ist aber nicht mehr in unserer Partei, und ich glaube, dass das, was er behauptet, keine bessere Erkenntnis ist.
Insgesamt begründen Sie eine klare Ablehnung der Windkraft. Sie haben deutlich gesagt, dass Sie die Windkraft in Baden-Württemberg ablehnen.
Das steht aber im Widerspruch zu dem, was die Landesregierung als Zielvorgaben für den Ausbau der erneuerbaren Energien vorgibt.
Zweitens: Herr Hofer er ist gar nicht da sprach von Mitnahmeeffekten und sagte, Landesgeld sei nicht erforderlich. Bei der Nutzung der thermischen Solarenergie bei Einfamilienhäusern gibt es zwar bereits eine gute Förderung; da muss das Land muss nichts tun. Aber dort, wo die
großen Potenziale liegen beim Mehrfamilienhausbau, im Geschosswohnungsbau , ist absolute Flaute; da tut sich wenig. Hier müsste das Land etwas tun. Da könnte man mit wenig Geld viel erreichen; da ist Initiative gefordert.
Als nächstes Argument kommt von Herrn Hofer die schöne Wortschöpfung Geldrotationsdruckmaschine. So bezeichnet er die Windkraft. Dabei ist klar: Eine Windkraftanlage, die nichts produziert, erhält keinen Pfennig aus dem EEG. Jeder Investor wird darauf aus sein, Windkraftanlagen zu betreiben, die sich viel drehen, damit viel Ertrag herauskommt.
Man kann den Ertrag, den die Windkraftanlagen in BadenWürttemberg haben, nicht kleinreden. Ich nenne einmal ein Beispiel: Kippenheim am südlichen Oberrhein. Dort gibt es auf den Bergen eine Anlage, die im letzten Jahr ca. 2 Gigawattstunden Strom erzeugt hat, das sind 2 Millionen Kilowattstunden. Erfahrungsgemäß ist das der Strombedarf von 500 bis 1 000 Haushalten. Das schafft eine einzige Windkraftanlage. Dann kann man doch nicht herkommen und sagen, das sei alles für die Katz, das drehe sich nur, weil da einige Leute etwas abschreiben wollten.
(Abg. Alfred Haas CDU: Das hat doch niemand gesagt! Wer hat das gesagt? Abg. Scheuermann CDU: Hat niemand gesagt!)
Herr Abg. Witzel, ist Ihnen bekannt, dass nicht die eingespeiste Energie aus den Windkreiselanlagen vergütet wird, sondern die technisch produzierte Energie des Generators an der Anlage? Frage 1.
Meine zweite Frage: Was sagen Sie dazu, dass Dänemark, das Vorzeigeland in Europa, ein Vorreiter mit 6 300 Windanlagen, jetzt festgestellt hat, dass kein einziges Heizkraftwerk eingespart werden konnte? Deswegen wurde dort die Förderung pro Kilowattstunde von umgerechnet 15 Pfennig auf 10 Pfennig zurückgefahren.
Dritte Frage: Ist Ihnen bekannt, dass zum Beispiel im Energiemix da ist festgelegt, wer in den einzelnen Anlagen
wie viel Strom produziert die Windkraft auch bei einer Verdoppelung keine Rolle spielen würde und dass zum Beispiel die NWS mit ihren Windkraftanlagen laut einer Aussage vom 4. April 2002 850 Tonnen einsparen können? Aber allein Altbach benötigt im Jahr 510 000 Tonnen.