Steinkohle. Ich rede jetzt nur einmal von Altbach: 850 Tonnen können die NWS aufgrund der derzeit bestehenden Windkraftanlagen einsparen, aber sie benötigen 510 000 Tonnen. Das heißt, derjenige, der die Anlage dort bedient, kann sich nicht auf Windkraft verlassen. Es wird die produzierte Energie bezahlt, und zwar von uns allen, von allen Energieabnehmern. Das müssen Sie den Leuten sagen.
Herr Kollege, ich antworte gern auf die Fragen, aber dafür benötige ich natürlich ein paar Minuten Zeit.
Die erste Frage lautete: Wird die Energie vor oder hinter dem Generator gemessen, der neben der Windkraftanlage steht? Ich darf sagen, der Generator befindet sich oben in der Gondel einer Windkraftanlage. Dann geht der Strom hinunter, wird transformiert, und hinter dem Transformator vor der Leitung sitzt der Zähler. So ist die Technik. Da wird abgelesen, und danach wird vergütet.
(Abg. Dr. Reinhart CDU: Herr Präsident, ich bean- trage ein Sachverständigengutachten! Zuruf des Abg. Drexler SPD Abg. Dr. Lasotta CDU: Ich bitte, den sachverständigen Zeugen vorzuführen! Unruhe)
Zweiter Punkt: Es ist natürlich richtig, dass Windkraftanlagen kein Heizkraftwerk ersetzen können. Heizkraftwerke produzieren ja Wärme, und Windkraftanlagen produzieren nur die Edelenergie Strom.
Es wäre Wahnsinn, Strom in Wärme umzuwandeln. Da würde man viele Energiekosten verpulvern. Absoluter Irrsinn!
Und die dritte Frage war: Kann die Windkraft einen Beitrag zur Grundlast leisten? Liefert die Windkraft gesicherte Leistung?
Es ist natürlich so: Wenn Sie eine einzelne Windkraftanlage haben, dann haben Sie immer, wenn Windschwankungen vorhanden sind, auch Schwankungen bei der Stromerzeugung. Wenn Sie viele Windkraftanlagen haben und das ist ja unser Ziel , dann gleicht sich das aus.
(Abg. Dr. Lasotta CDU: Aber nur an Standorten, wo der Wind bläst! Abg. Zimmermann CDU: Wenn der Wind weg ist, laufen auch viele nicht!)
Herr Präsident, lassen Sie die Zwischenfrage des Kollegen zu? Dann darf ich vielleicht in Ruhe darauf antworten.
Es gibt einen Erfahrungssatz, der besagt, dass etwa 20 % der installierten Leistung als gesicherte Leistung gelten können. Wenn Sie also Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von 5 Megawatt gebaut haben, dann erbringen diese einen ziemlich sicheren Beitrag von 1 Megawatt zur Grundlast. Das ist die Erfahrung. Parallel zum Fortschritt dieser Technik werden natürlich auch die Techniken zur Windprognose besser werden. Dann kann man die Stromproduktion der Windkraftanlagen besser vorhersagen, und dann kann man das auch in das Energiesystem besser einbauen.
Ich komme jetzt zu dem nächsten Thema, weil das mehrfach angesprochen wurde und weil das von der Landesregierung als einer der Kernteile ihrer Strategie zur Verdoppelung des Anteils der erneuerbaren Energie angesehen wird. Das ist die Große Wasserkraft. Sie alle wissen vielleicht: In Rheinfelden steht ein hundert Jahre altes Wasserkraftwerk. Das muss saniert werden. Die Pläne liegen auf dem Tisch. Die Stromproduktion kann etwa verdreifacht werden.
Jetzt kommt die CDU, die Landesregierung daher und sagt: Die böse Bundesregierung hat die Große Wasserkraft nicht in das EEG aufgenommen; sie stellt damit der Großen Wasserkraft ein Bein.
Ich darf als Erstes sagen: Wir sind im Ziel einig: NeuRheinfelden muss gebaut werden, und wir müssen politisch alles tun, damit dieses große Potenzial genutzt wird.
Jetzt fragen wir uns einmal: Wie sieht es aus mit der Erreichung dieses Ziels? Die erste Lösung wäre: Wir nehmen
generell die Große Wasserkraft in das Erneuerbare-Energien-Gesetz auf. Das wäre eine einfache Sache, hat aber natürlich den großen Haken, dass auch alle bestehenden Wasserkraftwerke davon profitieren würden. Das heißt, das wäre eine Milliardensubvention an bestehende Wasserkraftwerke. Es würden also die Leute, die nur eine alte Wasserkraftanlage betreiben alt im Sinne von zehn Jahre alt oder älter , subventioniert. Ohne dass sie einen Handschlag tun, würden sie Millionen kassieren. Das aber können wir dem Energieverbraucher, das können wir der Öffentlichkeit nicht zumuten, solche Subventionen zu verteilen.
Jetzt gibt es die nächste Möglichkeit, Herr Wieser: Wir beschränken die Vergütung nach dem Erneuerbare-EnergienGesetz auf Neubauten und Ausbauten im Bereich der Großen Wasserkraft.
(Abg. Wieser CDU: Das können wir auch machen! Abg. Dr. Birk CDU: Sehr gut! Abg. Dr. Rein- hart CDU: Wieso wird das nicht gemacht?)
Denkbar ist das ja schon. Da ist aber das Problem Herr Birk, Sie werden als Fachmann da sicher eine Ahnung haben : Der eine hat einen großen Staudamm und baut nur noch eine zusätzliche Turbine ein ich glaube, in Iffezheim ist das so ,
die anderen müssen riesige bauliche Maßnahmen durchführen und haben hohe Kosten wie zum Beispiel NeuRheinfelden. Wollen Sie die beiden jetzt über einen Kamm scheren?
(Abg. Dr. Reinhart CDU: Das ist nur eine Frage der sauberen Regelung! Abg. Dr. Birk CDU: Herr Witzel, das kann man doch regeln! Abg. Dr. Lasotta CDU: Trauen Sie doch Ihrer Bundesre- gierung zu, das regeln zu können! Das müssen Sie ihr doch zutrauen!)
Ich höre ja auch aus der Landesregierung, dass man das machen will. Aber wer will denn für jedes Wasserkraftwerk ein eigenes Gutachten erstellen, von dessen Ergebnis die Förderung nach dem EEG abhängt? So geht es nicht.
Ich meine, dann bestellt der eine den Gutachter und der andere einen anderen. Dann wird um jedes Wasserkraftwerk gestritten.
Herr Hofer, ich darf Ihnen zusichern: Wenn Sie oder Ihre Regierung eine Bundesratsinitiative formulieren, schaue
Wir sind dafür, dass Neu-Rheinfelden gebaut wird. Aber es muss eine praktikable Regelung sein. Eine pauschale Sache Aufnahme ins EEG reicht nicht. Es muss detaillierter werden und der Praxis angemessen sein. Lassen Sie uns da gemeinsam an einem Strang ziehen.