Das würde bedeuten: Wir schicken sie deswegen dorthin, weil sie Kontrolle und Aufsicht ausüben sollen; wir schicken sie aber auch deswegen dorthin, weil sie für die Landesregierung Einfluss ausüben sollen zugunsten des öffentlichen Wohls, aber auch zum Wohle dieses Unternehmens. Was ist dafür Voraussetzung, liebe Kolleginnen und Kollegen? Voraussetzung dafür ist zunächst, dass der zu Entsendende für die Funktion, die er dort ausüben und wahrnehmen soll, den entsprechenden Sachverstand besitzt.
Jetzt haben wir uns die Mühe gemacht, einmal nachzuschauen, welchen Sachverstand der Kollege Köberle einschlägig für die Mitwirkung in einem Aufsichtsgremium einer Bank mitbringt. Wir sind leider nicht in dem Maße fündig geworden, dass wir jetzt sagen könnten: Jawohl, der Kollege Köberle ist genau derjenige, der in dieses Aufsichtsgremium entsandt werden muss. Vielmehr hätte unseres Erachtens immer immanent diskutiert schon die Frage gestellt werden müssen: Weshalb entsendet der Landtag von Baden-Württemberg nicht kompetente Menschen dorthin, die wir vielleicht eher im Wirtschaftsministerium oder im Finanzministerium gefunden hätten? Diese Frage blieb leider im Ständigen Ausschuss unbeantwortet. Vielleicht hören wir heute von Herrn Staatsminister Palmer, der sich sicherlich noch zu dem Thema zu Wort melden wird, eine entsprechende Erklärung,
wo denn die besondere Kompetenz und Qualität des Kollegen Köberle zur Mitwirkung in Aufsichtsgremien gerade der Baden-Württembergischen Bank liegt.
Das sind unsere Vorbehalte. Die sind heute nicht grundsätzlicher Art, sondern gehen einfach in Richtung Sachkompetenz. Nur dann macht es ja Sinn, dass der Landtag Ausnahmegenehmigungen erteilt, um Kollegen dieses Hauses in Organe wirtschaftlicher Unternehmen zu entsenden.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte, diese Überlegungen auch beim Abstimmungsverhalten zu berücksichtigen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Reinhart hat hier ein klassisches Ablenkungsmanöver hingelegt.
Das beginnt häufig damit, dass man die persönliche Verunglimpfung voranstellt. Diese will ich entschieden zurückweisen.
Ich glaube, ich bin der Einzige in diesem Haus, der parallel zu seiner Belastung als Landtagsabgeordneter sein Jurastudium in Rekordzeit abgeschlossen hat.
(Abg. Drexler SPD zu Abg. Dr. Reinhart CDU: So ist es! Er hat nicht 40 Semester studiert wie Sie! Sie müssten Langzeitstudiengebühren zahlen!)
Mir geht es um die politische Sache, und die politische Sache ist die folgende: Wir diskutieren über den Aufsichtsrat der BW-Bank. Entgegen dem, was Sie behauptet haben, Herr Dr. Reinhart,
(Abg. Hauk CDU: Wir diskutieren über die Aus- nahmegenehmigung für den Kollegen Köberle, nicht über den Aufsichtsrat der BW-Bank! Ge- genruf des Abg. Drexler SPD: Doch, um den geht es!)
entgegen dem, was Sie berichtet haben, verehrter Kollege Reinhart, ist es eben nicht so gewesen, dass die Landesregierung damit gar nichts zu tun gehabt hätte. Ich zitiere aus der Stuttgarter Zeitung von heute den Sprecher der Landesbank Baden-Württemberg:
Die Verlängerung des Aufsichtsratsmandats von Herrn Mayer-Vorfelder wurde einvernehmlich zwischen Land und LBBW vorgesehen.
Es ist ja bekannt, dass die nach § 124 Abs. 3 des Aktiengesetzes notwendigen Vorschläge für die Wahl des Aufsichtsrats zwischen den Eigentümern abgesprochen wur
den. Genau dies ist auch hier geschehen. Ich zitiere aus der Antwort auf unsere parlamentarische Anfrage:
Der Aufsichtsrat der BW-Bank hat bereits am 13. März 2002 den gemäß § 124 Abs. 3 AktG bindend festgelegten Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern für die Hauptversammlung der BW-Bank am 8. Mai 2002 gemacht. In diesem Vorschlag ist auch die Wiederwahl von Herrn Mayer-Vorfelder enthalten.
Das ist der Sachverhalt. Dieser Sachverhalt ist bedenklich, weil jeder, der ein bisschen Gespür für die Bankenwelt und die Frage einer soliden Weiterentwicklung des Privatinstituts BW-Bank hat, aufpassen muss, welche Leute er in Aufsichtsräte entsendet und was für eine öffentliche Diskussion sich daran entzünden könnte. Das haben Sie bei der Person Mayer-Vorfelder fahrlässig vernachlässigt, obwohl doch schon seit langem klar war, dass sich dieser Herr in zahlreichen schwierigen Fahrwassern befindet und dass hinsichtlich seiner Person zahlreiche Sachverhalte aufzuklären sind, die übrigens auch dieses hohe Haus noch beschäftigen werden.
Dies ist der Punkt, wo wir als Opposition sagen, es wäre Aufgabe der Landesregierung gewesen, ihren Einfluss dahin gehend geltend zu machen, dass so etwas nicht geschieht. Aber nein, es mussten wir kommen, es war unser Druck,
der Herrn Gerhard Mayer-Vorfelder nach eigenem Eingeständnis erst dazu bewogen hat, sich nicht zur Verfügung zu stellen.
Genau dies bestätigt uns auch das Finanzministerium in der Antwort. Da steht nicht etwa drin, die Landesregierung habe darauf hingewirkt, dass er sich nicht zur Verfügung stelle, sondern da steht nur lapidar drin ich zitiere den zweiten Satz der äußerst knappen Antwort auf unsere parlamentarische Anfrage :
Herr Mayer-Vorfelder hat mitgeteilt, dass er für eine Wahl zum Aufsichtsrat der BW-Bank nicht zur Verfügung stehe.
Das hat er gemacht. Warum haben Sie das nicht verhindert? Warum haben Sie nicht den Schaden für den Ruf der BW-Bank abgewendet? Das wäre Ihre Aufgabe gewesen, denn die BW-Bank ist zweifelsohne ein wertvolles Asset im Portfolio der Unternehmensbeteiligungen des Landes. Sie haben es öffentlich diskreditiert. Das ist der Vorwurf, den Sie sich gefallen lassen müssen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP/DVPFraktion ist der Meinung, dass die Landesbeteiligungen schrittweise und planmäßig zurückgeführt werden sollen, weil wir der Auffassung sind, dass Wirtschaft die Sache der Wirtschaft ist und dass die Aufgaben des Staates auf das Notwendige zurückgeführt werden müssen. Dann stellt sich natürlich auch die Frage der Kontrolle von Wirtschaftsunternehmen, an denen der Staat beteiligt ist, nicht mehr oder in ganz anderer Weise.
Solange aber das Land Baden-Württemberg an wirtschaftlichen Unternehmen beteiligt ist oder die Möglichkeit hat, Vertreter in deren Aufsichtsgremien zu entsenden, ist es auch richtig, dass wir hier im Landtag darüber entscheiden, wen das Land Baden-Württemberg in diese Gremien entsendet, damit eine wirksame Kontrolle der wirtschaftlichen Tätigkeit dieser Unternehmen stattfinden kann.
Ich bin froh, dass dieser Aspekt in der Plenardebatte hier spät, meines Erachtens zu spät überhaupt angesprochen worden ist. Am Anfang hat man ja gar nicht verstanden, was eigentlich bezweckt wird, Herr Kollege Schmid. Ich denke, Sie müssen sich schon vorhalten lassen, dass Sie und auch Ihre Fraktion im Ausschuss geschwiegen haben.