Sollte es tatsächlich berechtigte Zweifel an der persönlichen Eignung des hier Vorgeschlagenen gegeben haben, dann hätten diese Punkte doch in der Ausschusssitzung genannt werden müssen, damit der Betreffende sich dort entsprechend hätte äußern können und damit wir als Fraktionen auch darüber hätten sprechen können,
ob Herr Köberle geeignet ist, die Kontrollfunktion des Landes Baden-Württemberg im entsprechenden Aufsichtsrat wahrzunehmen. Ich denke, er ist geeignet.
Meine Damen und Herren, ich bin der Auffassung, dass nicht nur Kaufleute und Volkswirte in Aufsichtsräten vertreten sein können und die dortigen Kontrollaufgaben wahrnehmen können. Jedenfalls bin ich als Nichtjurist auch der Auffassung, dass Juristen nicht per se überall geeignet sind.
Genauso kann man hier nicht sagen, dass Herr Minister Köberle als Lehrer nicht geeignet wäre, diese Kontrollfunktion wahrzunehmen.
Er ist damit in der Lage, die Kontrollfunktion wahrzunehmen. Deshalb sollten wir, wie wir das ja auch im Ständigen Ausschuss empfohlen haben, hier das Einvernehmen herstellen, damit Herr Köberle die Kontrollfunktion des Landes Baden-Württemberg in den entsprechenden Aufsichtsgremien wahrnehmen kann.
(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU Abg. Bebber SPD: Das bestreiten weder der Kollege Schmid noch die SPD-Fraktion! Abg. Dr. Rein- hart CDU: Das war der Kollege Oelmayer!)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich habe den Eindruck, dass hier vom Kollegen Schmid freie Redezeit mit freier Themenwahl verwechselt worden ist.
Ihnen liegt ein Antrag der Landesregierung vor. Ich will zu diesem Antrag sprechen, und ich will ausdrücklich auf die Debattenbeiträge eingehen, obwohl ich mir das Verfahren, das Sie hier angewandt haben, nicht zu Eigen mache. Ich halte es auch parlamentarisch für fragwürdig.
Nur, damit nicht im Raum stehen bleibt, was Sie uns hier vorgeworfen haben, will ich darauf eingehen. Die Landesregierung hat heute hier einen eng umrissenen Antrag vorgelegt. Der einzige Zusammenhang des Themas, zu dem Herr Abg. Schmid gesprochen hat, mit dem Antrag der Landesregierung ist, dass es sich um das Thema BadenWürttembergische Bank handelte. Das kommt mir vor, wie wenn wir über ein Telekommunikations- oder Mediengesetz sprächen, und Sie sprächen zu Telefonzellen. Das wäre der gleiche Zusammenhang, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU Abg. Bebber SPD: Er ist schon schlecht gelaunt! Schlechter kann es nicht mehr werden!)
Ich möchte zunächst zur Sache sprechen. Herr Kollege Oelmayer hat zur Sache gesprochen. Er hat trotzdem falsch gesprochen.
Dass Herr Kollege Schmiedel hier dazwischenruft, kommt mir wirklich zupass. Die Landesbank Baden-Württemberg mit einer zehnfachen Bilanzsumme wird vom Lehrer Schmiedel kontrolliert. Da ist die Qualität vorhanden.
Er ist vom Landtag von Baden-Württemberg entsandt; da ist Qualität vorhanden. Es geht doch nicht an, dass man, Herr Oelmayer, in einem unverschämten Redebeitrag Rudi Köberle die Qualität abstreitet und auf der anderen Seite das Parlament aus den gleichen sachfremden oder sachnahen Gründen Kollegen in Gremien entsendet.
Im Übrigen finde ich, dass der Kollege Schmiedel seine Aufgabe im Verwaltungsrat der Landesbank sehr gut wahrnimmt.
Ich bin der Überzeugung, dass der Kollege Köberle seine Arbeit im Aufsichtsrat der Baden-Württembergischen Bank hervorragend wahrnehmen wird;
denn der Kollege Köberle gehört mittlerweile zwölf Jahre dem Parlament und zehn Jahre der Landesregierung an. Er hat an der Seite von mehreren Ministerinnen einen Etat von viereinhalb Milliarden verwaltet. Sie werden doch einem langjährigen Staatssekretär und jetzigen Minister nicht im Ernst die Kompetenz zur Beaufsichtigung der Baden-Württembergischen Bank bestreiten wollen. Deshalb ist die Entsendung von Rudi Köberle sachgerecht.
Nun zum Rundumschlag des Kollegen Schmid: Herr Schmid, nicht der Kollege Reinhart hat Sie verunglimpft, sondern was seit Tagen in der Öffentlichkeit stattfindet, ist ohne dass sich Herr Mayer-Vorfelder wehren kann eine einseitige Verunglimpfung des früheren Finanzministers, die ich streckenweise für schwer erträglich halte. Das will ich hier auch einmal sagen.
(Oh-Rufe von der SPD Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Rosa Grünstein: Er hat seine Steuererklärung nicht abgegeben!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht die Landesregierung von Baden-Württemberg hat Herrn Gerhard Mayer-Vorfelder für die Entsendung in den Aufsichtsrat der Baden-Württembergischen Bank vorgesehen. Es gibt dort zehn Aufsichtsräte, das Land Baden-Württemberg stellt davon zwei. Ein Aufsichtsratsmandat wird, auch in der Funktion des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, durch den Finanzminister des Landes Baden-Württemberg, Gerhard Stratthaus, langjährig wahrgenommen. Ein anderer Platz ist jetzt frei geworden. Dafür hat die Landesregierung den Kollegen Köberle auch deshalb vorgeschlagen, damit sich die Verantwortung auf mehrere Schultern verteilt. Das entspricht einer alten Forderung der Opposition. Um Kontrolle wirksam wahrnehmen zu können, soll ein Einzelner nicht zu viele Aufgaben wahrnehmen. Deshalb wird Herr Köberle vorgeschlagen, der bisher keine Kontrollfunktion innehat. Er nimmt das zweite Mandat des Landes BadenWürttemberg im Aufsichtsrat der Baden-Württembergischen Bank wahr.
Herr Schmid, Sie haben in der ersten Runde dreimal davon gesprochen in der zweiten Runde haben Sie es dann korrigiert , dass die Landesregierung Herrn Mayer-Vorfelder vorgeschlagen habe. Das ist falsch. Wir haben Herrn Köberle vorgeschlagen, und ausschließlich über diese Frage ist heute zu befinden.
Dass große Partner, große Anteilseigner, in einem Unternehmen einander darüber informieren und das ist es wohl, was heute in der Zeitung steht , wen sie als Aufsichtsräte vorschlagen, ist eine Selbstverständlichkeit.