Ich äußere mich zu der Liste für den Aufsichtsrat der BW-Bank, für den der ehemalige Minister Mayer-Vorfelder mit dem Votum der Landesregierung vorgeschlagen worden ist, obwohl eine schädliche Diskussion darüber entstanden ist.
Ich frage noch einmal: Warum hat die Landesregierung nicht die Initiative ergriffen und verhindert, dass eine öffentliche Diskussion überhaupt angestrengt worden ist?
Es war unser Antrag, und ich sage noch einmal: Gerhard Mayer-Vorfelder reagiert nur, wenn die SPD Druck macht. Das ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung.
(Abg. Theurer FDP/DVP: Herrn Professor Dr. Reinhart, bitte! Zuruf von der CDU Unruhe Zuruf von der SPD: Herr Dr. Reinhart, entschuldi- gen Sie sich für die Regierung, und die Sache ist erledigt!)
Herr Kollege Schmid, ich hatte irgendwo einmal vernommen, Sie hätten eine juristische Ausbildung genossen.
(Zuruf von der SPD: Das ist jetzt aber unfair! Abg. Schmid SPD: Sogar eine ziemlich gute! Abg. Marianne Wonnay SPD: Wer so was braucht, ist in der Sache ganz schwach!)
Ich bin davon ausgegangen, dass man im ersten Semester die Regeln der Zuständigkeit lernt. Sie haben hier keinen Satz zur Frage der Zuständigkeit gesagt, sondern haben sogar Falsches behauptet. Sie behaupten, die Landesregierung sei zuständig für etwas, für das sie gar nicht zuständig war. Die Landesregierung hat überhaupt niemanden vorgeschlagen.
Wieso zeichnen Sie ein Bild von einer Aktion der Landesregierung, die gar nicht stattgefunden hat? Wissen Sie eigentlich, dass die Bank Herrn Mayer-Vorfelder vorgeschlagen hat
und nicht die Landesregierung? Ich hätte erwartet, dass Sie, wenn Sie schon solche Kübel ausschütten, zumindest in der Sache korrekt argumentieren.
(Abg. Marianne Wonnay SPD: Sie haben nicht richtig zugehört! Abg. Wintruff SPD: Da braucht man überhaupt nicht zu studieren! Trotzdem weiß man, dass das falsch ist!)
Zweiter Punkt: Es ist schon eigenartig, dass wir bei einem Tagesordnungspunkt bei dessen Beratung im Ständigen Ausschuss Sie übrigens nicht teilgenommen haben diskutiert haben über eine einzige
Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Zustimmung zur Frage der Zugehörigkeit von Mitgliedern der Landesregierung zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen. Es geht hier ausschließlich um ein Mitglied der Landesregierung, nämlich den Kollegen Köberle, dem für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat der BW-Bank und zum Beirat der KfW letztendlich jetzt komme ich dazu einstimmig die Zustimmung erteilt wurde.
Gut, Herr Kollege Kretschmann: einvernehmlich. Es ist wahr; Sie haben sogar noch nach der Praxis gefragt; Sie waren im Ausschuss nämlich anwesend. Es wurde einmütig festgestellt, dass wir ihn dorthin entsenden wollen. Ich bin für diesen einmütigen Beschluss sehr dankbar, weil es Herr Kollege Birzele weiß das; wir hatten früher oft Diskussionen über die Frage der Rückwirkung dieses Mal keine Rückwirkung gibt, weil der Kollege Köberle an keiner Sitzung teilgenommen hat, solange der Ausschuss nicht beschlossen hatte.
Ich will Ihnen etwas sagen, Herr Schmid. Sie wollen sich hier nur medienwirksam an etwas beteiligen, was mit der Tagesordnung gar nichts zu tun hat.
Sie wollen sich an Spekulationen, an Unterstellungen und an Verdächtigungen beteiligen, um die es hier gar nicht geht. Sie wollen eine Person beschädigen, nämlich den früheren Kollegen Mayer-Vorfelder. Darum geht es Ihnen, um nichts anderes.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU Abg. Boris Palmer GRÜNE: Der schadet sich selber ausrei- chend! Da müssen wir gar nichts mehr machen!)
Wissen Sie, Herr Kollege Palmer: Ich erwarte von einem Juristen, dass er in der Abfolge und auch aufgrund seiner intellektuellen Fähigkeit nicht mit Vorverurteilungen arbeitet, wie es gestern geschehen ist nach dem Motto: Morgens meldet der SWR die Nachrichtenlage, so war es gestern ja
Lieber Herr Kollege Palmer, ich rede zu dem Kollegen Schmid und zu dem, was er hier an Vorhaltungen gemacht hat, nämlich Meldungen, die eine Person beschädigen. Abends stellt sich dann eine ganz andere Fakten- und Tatsachenlage dar. Da muss ich schon sagen: Diese Art des Umgangs mit Unterstellungen, Spekulationen und Ver
Ich bitte dieses hohe Haus, der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses zuzustimmen. Darum geht es. Das steht auf der Tagesordnung, und so sollten wir verfahren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich ausschließlich zur Drucksache äußern,
Herr Kollege Reinhart, wenn Sie im Ständigen Ausschuss zugegen waren, wie Sie selber behauptet haben, haben Sie sicher festgestellt, dass der Kollege Kretschmann als Vertreter unserer Fraktion in diesem Ausschuss bei der Abstimmung über die Entsendung des Herrn Köberle als Mitglied der Regierung in den Aufsichtsrat der BW-Bank nicht zugestimmt, sondern sich der Stimme enthalten hat. Ich will für unsere Fraktion kurz begründen, warum wir auch heute im Plenum beantragen werden, dass getrennt über die Entsendung in den Beirat der KfW auf der einen Seite und in den Aufsichtsrat der BW-Bank auf der andern Seite abgestimmt wird.
Ich habe mir, wie ich es als Jurist gewohnt bin, einmal die Landesverfassung zu Gemüte geführt und geschaut, welche Kriterien, welche Ermessensgesichtspunkte für die Entsendung von Mitgliedern der Landesregierung in die Aufsichtsgremien wirtschaftlicher Unternehmen, an denen das Land beteiligt wird, herangezogen werden sollen. Ich darf Ihnen diese Gesichtspunkte zitieren, weil sie so prägnant sind, wie ich sie selber gar nicht formulieren kann.
Der erste Gesichtspunkt ist der, dass bei dem Regierungsmitglied festgestellt werden muss, dass keine Interessenkollision besteht. Das würde ich dem Kollegen Köberle sofort zugestehen. Interessenkollisionen bei der KfW und bei der BW-Bank sind mir jedenfalls nicht bekannt. Ich gehe davon aus, dass der Kollege Köberle sich sonst selber dort nicht beworben hätte.
Ein weiterer Gesichtspunkt scheint mir nun schon sehr interessant zu sein, wenn die Kommentierung der Landesverfassung richtig ist. Das ist die geringe Belastung des entsprechenden Regierungsmitglieds. Wenn die Landesverfassungskommentierung an dieser Stelle Recht hat,
dann mag das, Herr Kollege Hauk, ein interessanter Ermessensgesichtspunkt sein. Das würde aber gleichzeitig bedeuten, dass Sie hier auch als die Mitglieder der regierungstragenden Fraktionen einräumen, dass Sie den Kollegen Köberle deswegen dorthin entsenden, weil er sonst nicht genügend zu tun hat.
Ein weiterer Gesichtspunkt jetzt hören Sie zu, liebe Kolleginnen und Kollegen; an der Stelle wird es ernst, und deswegen hat der Kollege Kretschmann sich bei der Abstimmung über die Entsendung des Kollegen Köberle in den Aufsichtsrat der BW-Bank der Stimme enthalten : Wir sind als bündnisgrüne Fraktion grundsätzlich der Auffassung, dass das Beteiligungsdickicht ausgemistet gehört. Darüber brauchen wir heute nicht grundsätzlich zu debattieren. Aber wenn wir als Landtag im Übrigen und nicht als Landesregierung Mitglieder der Landesregierung in solche Unternehmen entsenden, dann muss die Voraussetzung sein, dass diese Mitglieder den entsprechenden Sachverstand mitbringen.