Protocol of the Session on April 17, 2002

Danke schön.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Das Wort erteile ich Herrn Justizminister Dr. Goll.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bundesweit gibt es 40 bis 50 Fälle im Jahr, in denen Kinder in einer Lage ausgesetzt werden, in der ihr Leben gefährdet ist. Die Hälfte davon überlebt das nicht, und die Dunkelziffer kennen wir nicht.

Wenn wir von einem solchen Fall lesen, dann beschäftigt, glaube ich, jeden die Frage: Hat das sein müssen? Angesichts des Hintergrunds, dass es eine Menge Familien gibt, die sich wahrscheinlich sehnlichst gewünscht hätten, genau dieses Kind, von dem sie da lesen, zu haben, ist es sicher kein Zufall, dass wir jetzt in einer Situation sind, wo eigentlich alle sehen, dass wir etwas tun müssen. Seit einigen Wochen wird auch im Bundestag über einen interfraktionellen Antrag geredet, aber auch wir im Land sind im Begriff, zu handeln.

An sich sind Problemlösungen sehr alt. Es ist interessant, dass der Papst in Rom schon 1198 eine solche Drehlade eingerichtet hat, wo man das Kind abgeben konnte. So alt ist die Einrichtung und die Idee als solche. Sie ist dann vor allem später in Frankreich aufgenommen worden. Etwa ab 1800 hat man dort eine ganze Reihe solcher Drehladen eingerichtet. Frankreich hat die größte Erfahrung mit diesem Thema. Dies merkt man, wenn man sich einmal umschaut. In Frankreich gibt es auch schon längst die Möglichkeit der anonymen Geburt, die eine konsequentere und bessere Lösung ist als die Drehlade. Die Babyklappe oder die Drehlade bedeutet nämlich immer noch, dass das Kind zum Teil unter ganz schwierigen Umständen zur Welt kommen muss. Das ist von den Vorrednern und Vorrednerinnen ausreichend geschildert worden. Wenn man konsequent sein will, muss man die anonyme Geburt zulassen, um das Problem zu lösen, das wir mit den ausgesetzten Kindern haben.

Das Beispiel Frankreich ist in verschiedener Hinsicht interessant. In Frankreich gibt es im Moment 400 000 Franzosen, die anonym geboren worden sind. In der Vergangenheit gab es relativ hohe Zahlen. Die sind aber in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. In den vergangenen Jahren gab es jährlich in Frankreich bis zu 10 000 Kinder, die anonym geboren wurden. Jetzt sind es noch einige Hundert. Tatsache ist aber das muss man klar machen : Was wir aus der Sicht der Landesregierung gesetzlich vorschlagen möchten, entspricht genau dem, was Frankreich jetzt hat. Insofern wird sich da die Praxis sicher in den beiden Ländern bei relativ geringen Zahlen nivellieren; und das ist auch richtig so. Wir wollen ja nicht etwas machen, was in einer Weise in Anspruch genommen wird, die wir nicht ha

ben wollen, sondern wir wollen ganz gezielt für die 40 oder 50 Fälle bzw. zusätzlich der Dunkelziffer eine Lösung finden.

Nun wird teilweise gesagt, eine anonyme Geburt sei schon jetzt möglich. Es gibt Versuche in Hamburg, wo man die Kosten der anonymen Entbindung übernimmt. Aber das ist natürlich wirklich nur eine halbe Sache. Das Ganze hängt rechtlich völlig im luftleeren Raum und ist nur dadurch zu regeln, dass man am Schluss sagt: Vielleicht findet ihr ein Krankenhaus, das das macht. Das Krankenhaus ist in der Tat rechtlich nicht verpflichtet das stimmt schon , die persönlichen Daten der Mutter zu erheben. Man kann faktisch sogar auf dem Boden des jetzigen Gesetzes zu einer Problemlösung kommen, wenn ich jemanden habe, der die Kosten übernimmt. Aber darum geht es ja nicht. Die Mutter, die in dieser Situation ist, weiß nicht, dass es eine solche Möglichkeit gibt.

Natürlich gibt es Mütter diese Fälle haben wir ja , die ihr eigenes Problem so weit durchdenken, dass sie ins Krankenhaus gehen, das Kind unter einem anderen Namen zur Welt bringen und dann, wenn das Kind da ist, aus der Klinik verschwinden. Das ist ja nicht ernsthaft zumutbar, abgesehen davon, dass es sich, wenn man nicht über die Kosten redet, sogar um einen Betrug handelt. Es werden wenige Mütter sein, die mit einer solchen Durchdachtheit ihr eigenes Problem lösen. Die Realität sieht völlig anders aus. Darum müssen wir ein Signal setzen. Es muss bei uns einer Mutter klar sein, dass sie, wenn sie in einer ausweglosen Situation ist, auch die Möglichkeit hat, ihr Kind anonym zu gebären.

Das ist übrigens auch der entscheidende Grund, weshalb ich nicht nur im Personenstandsrecht, bei den Standesamtsvorschriften regeln würde, dass niemand verpflichtet ist, eine Geburt anzuzeigen usw. Das ist der Grund, weshalb ich es richtig fände, es auch ins BGB an irgendeiner Stelle hineinzuschreiben. Das muss nicht der Anspruch auf anonyme Geburt sein, aber irgendwo muss dieser Begriff im BGB auftauchen, damit man weiß, dass es Allgemeingut ist, dass in einer ausweglosen Situation auch eine solche anonyme Geburt möglich ist.

Im Justizministerium haben wir zunächst einmal einen Entwurf erarbeitet. Wir haben diesen Entwurf gemeinsam mit Sozialministerium und Innenministerium gestaltet. Das muss man ganz deutlich sagen. Wir wollen als drei Ressorts Justiz, Soziales, Inneres diesen Entwurf in den nächsten Wochen auch ins Kabinett zum Beschluss einbringen. Dieser Entwurf hat eben die wesentlichen Elemente: Aufnahme des Begriffs der anonymen Geburt ins BGB, dann Klarstellung, dass es keine Fragepflicht der Klinik nach den Daten der Mutter in solchen Fällen gibt, dass es keine entsprechende Anzeigepflicht hinsichtlich der Daten gibt, dann die acht Wochen Bedenkzeit für die Mutter, sich zu dem Kind zu bekennen.

Übrigens zeigt der vorhin geschilderte Fall aus Hamburg, also dieses Experiment, dass eine ganz große Zahl von Müttern innerhalb dieser acht Wochen sagt: Ich will das Kind doch haben. Das ist natürlich auch eine sehr gute Lösung, also nicht nur die Adoption, die in vielen Fällen eine Lösung ist. Wenn sich die Mutter dazu bekennt, hat das

(Minister Dr. Goll)

Kind eine Zukunft und bekommt auch Eltern. Ich nenne das Argument auch deswegen, weil ich nicht glaube, dass wir sehr hohe Zahlen kriegen werden, weil sich viele Mütter in dieser Phase noch überlegen, dass sie das Kind am liebsten selbst haben wollen, gerade wenn sie entsprechend beraten werden. Es hängt natürlich viel davon ab, dass die Mutter eine Beratung bekommt. Diese Beratung sollte sich natürlich auch auf die Wirkung der Anonymität auf das Kind erstrecken.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Das ist klar! Lo- gisch!)

Das ist ganz wichtig. Das hat man zum Beispiel in Frankreich gesetzlich verankert. Ähnlich sollten wir es meiner Meinung nach auch machen. Die Mutter muss auch über die Folgen für das Kind beraten werden, wenn das Kind seinen Namen nicht kennt. Wenn sie dann allerdings nach reiflicher Überlegung sagt: „Ich möchte anonym bleiben“, dann muss das auch so sein. Denn sonst Verzeihung! lösen wir unser Ausgangsproblem nicht. Wenn Sie nicht einen schmalen Weg schaffen, in dem die Anonymität gewährleistet ist, dann können wir das Unterfangen bleiben lassen.

(Beifall des Abg. Hoffmann CDU)

Sie haben das ja auch in Ihren Worten angesprochen, denen im Grunde genommen gar nicht viel hinzuzufügen ist.

Wir sollten der Mutter die Möglichkeit deutlich machen, dass sie ihre Daten hinterlegt und dass das Kind ab dem 16. Lebensjahr auch an sie herankommt. Das sind in etwa die Konturen, die sich bei dem abzeichnen, was wir, die drei beteiligten Ressorts, dem Kabinett bei nächster Gelegenheit vorschlagen möchten. Wir wollen das als Bundesratsinitiative einbringen.

Seit kurzer Zeit gibt es auch im Bundestag einen interfraktionellen Antrag dazu. Er beschreitet einen etwas anderen Weg und geht mehr über das Personenstandsrecht. Für mich steht aber deutlich im Vordergrund, dass sich hier eigentlich alle gemeinsam dieser Sache annehmen und dass wir heute gemeinsam darüber reden, dass wir hier handeln sollten, und dass wir gemeinsam handeln können.

Ich schlage vor, dass man die beiden Entwürfe den im Bundesrat und den im Bundestag parallel einbringt und dann aus beiden die besten Teile herausnimmt. Ich würde sehr empfehlen, sich noch einmal über die familienrechtliche Lösung zu unterhalten. Denn was im Personenstandsrecht passiert damit möchte ich abschließen , das weiß jeder, das hat eben normalerweise im Familienrecht seine Wurzel. Dort ist die Abstammung und sind andere Dinge geregelt. Deswegen wäre es möglicherweise eine Lösung zweiter Klasse, die die Betroffenen auch zu wenig erreicht, wenn man das nur über mehr oder weniger formale Vorschriften machte. Am besten wäre es, die Möglichkeit der anonymen Geburt im BGB zu verankern. Das ist der baden-württembergische Vorschlag.

Ich freue mich, dass das Thema insgesamt eine solche Unterstützung hier im Haus und nun auch im Bundestag fin

det. Ich glaube, dass wir das über die Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg gemeinsam weiter behandeln sollten.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Ab- geordneten der SPD und der Grünen)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Berroth.

Herr Kretschmann, ich wollte noch einmal kurz zu Ihren Bedenken Stellung nehmen, die ich grundsätzlich teile, weil ich sehr viel Wert darauf lege, dass man nicht nur seine Abstammung kennen muss, sondern viel mehr. Ein Mensch, der tief verwurzelt ist, hat einfach eine andere Selbstsicherheit. Aber es wurde ja schon angesprochen: Das Recht auf Leben ist halt noch ein Stück höher einzustufen.

Wenn Sie die Frage stellen, ob man damit nun wirksame Mittel gegen Abtreibung und Kindstötung habe, dann muss ich Ihnen sagen: Solange Sie fragen, ob diese Lösung missbraucht werden kann, solange sich diese Frage überhaupt stellt, ist es wirklich kein wirksames Mittel. Oder die Formulierung, ob wir da einen Bedarf wecken. Von welchem Gedanken geht denn die Formulierung aus, dass man da einen Bedarf weckt, um Himmels willen? Eine Frau bekommt doch nicht aus Jux und Tollerei ein Kind.

(Beifall der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU)

Und sie gibt es schon gar nicht aus Jux und Tollerei her. Das ist einfach eine rückständige Einstellung.

(Abg. Fischer SPD: Die Frau kapiert nichts!)

Ich möchte Ihnen als Beispiel eines sagen: Mit dem Wegweisungsrecht bei Gewalt in der Familie haben wir es geschafft, dass auch Gewalt in der Familie endlich ein Delikt ist. Dieser Fall hier liegt gerade umgekehrt. Hier müssen wir dafür sorgen, dass eine Geburt aus der Kriminalität herausgenommen wird. Solange es noch Familien gibt, in denen es heißt: „Komm mir ja nicht mit einem Kind heim“, und Mütter, die ihre Töchter deswegen verstoßen, so lange muss man eine andere Lösung anbieten. Wenn es selbstverständlicher wird, dass man auch damit normal umgehen kann, dann werden auch die Zahlen zurückgehen und dann wird auch aus Ihrer Sicht kein „Missbrauch“ ich will das wirklich in Anführungszeichen setzen damit getrieben werden. Die Zahlen in Frankreich, die im Laufe der Zeit zurückgegangen sind, zeigen das ganz deutlich.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Bebber.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin etwas irritiert, dass wir hier heute diese Debatte führen, weil im Bundestag seit geraumer Zeit unter Beteiligung aller Fraktionen über dieses Thema heftig diskutiert und in Gremien verschiedener Ausschüsse gesprochen wird und man sich weitgehend einig ist. Vom Justizminister ist gesagt worden, dass es wohl einen interfraktionellen

Antrag, möglicherweise einen gemeinsamen Entwurf für einen Ansatz zur Lösung des Problems geben wird.

Herr Justizminister, mich hat irritiert, dass Sie gesagt haben, die Krankenhäuser seien auch heute schon nicht verpflichtet, zu melden, wenn eine anonyme Geburt durchgeführt würde. Aufgrund einer Auskunft aus Ihrem Ministerium habe ich in einem Gespräch mit der Deutschen Presseagentur im Dezember vorigen Jahres erklärt, dass sämtliche personenstandsrechtlichen Vorschriften einer anonymen Geburt im Wege stünden. Es ist nun einmal im Personenstandsgesetz geregelt, dass diejenigen, die von einer Kindesgeburt Kenntnis erlangen, ob es die Hebamme, der Arzt oder eine dritte Person ist, verpflichtet sind, die Geburt gegenüber dem Standesbeamten zu melden. Das ist geltendes Recht.

Darüber hinaus gibt es, wenn ich das richtig sehe, auch in Berlin überhaupt keine Diskussion darüber, dass das nicht die Ebene des Personenstandsrechts betrifft. Man hat überlegt, inwieweit man die Grundrechte von Kind und Mutter gleichermaßen berücksichtigen kann. Dabei musste man natürlich abwägen. Man ist dabei über alle Fraktionen hinweg zu dem Ergebnis gekommen, dass man das Leben des Kindes vor sein Recht auf Auskunft über seine Herkunft stellt. Das war übrigens im ersten Entwurf der CDU/CSUFraktion noch nicht so. Danach hätte die Mutter nach einigen Wochen sie wäre dazu gezwungen gewesen die Anonymität aufgeben müssen. Das war nicht tauglich, das Problem zu lösen. Das hat man aber mittlerweile auch in der CDU so gesehen. Deshalb ist man auf dem gemeinsamen Weg. Man ist, wenn ich das so sagen darf, durch die Bank davon überzeugt, dass das Personenstandsrecht auf jeden Fall geändert werden muss.

Mich hat aber auch noch irritiert, Herr Justizminister, dass Sie gesagt haben, auch nach dem neuen Recht nach Ihrem Entwurf; aber ich kenne ihn nicht, deshalb ist das mehr eine Nachfrage als etwa ein Vorwurf müsste die Geburt des Kindes nicht beim Standesamt angezeigt werden.

(Zuruf des Ministers Dr. Goll)

Die Geburt schon, nur der Name nicht. Ich bin beruhigt. Denn personenstandsrechtlich wäre das eine ungeheure Schwierigkeit. Wenn die Geburt nicht gemeldet würde, wäre tatsächlich jeglichem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Aber genau das ist ohne Zweifel die Überzeugung aller Bundestagsfraktionen.

Frau Berroth, Sie haben manche Formulierungen gebraucht, bei denen ich gedacht habe, Sie hätten aus dem Entwurf zitiert, der dem Bundestag in Berlin vorliegt. Es ist die Überzeugung aller Bundestagsfraktionen, dass die Mutter den Vornamen bestimmen kann, dass sie acht Wochen Zeit hat, mit sich selbst und unter Beratung vonseiten Dritter zu klären, ob sie die Anonymität aufgibt. All das steht in den Entwürfen, über die diskutiert wird und über die weit gehend Einigkeit besteht. Das heißt, die Anzeigepflicht kommt weg, wenn die Mutter das Kind anonym zur Welt bringen will. Sie kann das innerhalb von acht Wochen korrigieren, das heißt, die Beurkundung beim Standesbeamten wird aufgeschoben. Wenn sie anderer Auffassung ist, wird die Anonymität aufgehoben, und nach acht

Wochen wird die Geburt dann ordnungsgemäß oder, wie man will, normal beurkundet, damit auch in den Unterlagen nichts erscheint, was auf ihre früheren Zweifel und Bedenken Rückschlüsse zulässt. Und natürlich wird sofort das Jugendamt unterrichtet, damit das Vormundschaftsverfahren eingeleitet

(Glocke des Präsidenten Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

nein, zum Schluss; ich möchte das im Zusammenhang ausführen dürfen oder eine Adoptionspflegschaft eingerichtet werden kann. Eine solche Meldepflicht hat ja den Hintergrund, dass es keinen Missbrauch mit Kindeshandel geben soll. Das Gleiche ist übrigens auch in dem Gesetz für eine Babyklappe geregelt; denn auch hier besteht die Gefahr eines Missbrauchs. Und dem soll eben die Meldepflicht vorbeugen. Darüber hinaus darf man sicherlich nicht misstrauisch sein gegenüber den Stellen, die eine anonyme Babyklappe einrichten. Nach den Vorstellungen der Fraktionen in Berlin und ich habe nicht gehört, dass es da Divergenzen gäbe soll die Mutter die Möglichkeit haben, für das Kind eine Nachricht über dessen Herkunft zu hinterlassen. Das Kind kann dann ab dem 16. Lebensjahr auf eigenen Wunsch von dieser Nachricht erfahren.

All diese Überlegungen sind in Übereinstimmung zustande gekommen und mit dem Gesetzentwurf auf dem Weg. Wenn ich richtig informiert bin, wird diese Vorlage in der nächsten Bundesratssitzung im Juni dieses Jahres zur Abstimmung kommen. Frau Berroth und Herr Justizminister: Es ist sicher bedenkenswert, in das Familienrecht ausdrücklich mit aufzunehmen, dass eine anonyme Geburt nicht rechtswidrig ist oder wie immer man das formuliert.

Nach diesem Gesetzentwurf auf Bundesebene ist auch vorgesehen, dass Regelungen im BGB bezüglich der Vormundschaft geändert werden. Das geht gar nicht anders; denn die Amtsvormundschaft ist in den bisherigen Regelungen nicht inbegriffen. Weiterhin ist vorgesehen, die Vorschriften der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend zu ändern. Ich will das jetzt nicht alles im Detail ausführen, sondern nur eines sagen: Wir sind uns hier doch einig, und selbst in Berlin ist man sich weit gehend einig, auch wenn man noch weiter darüber beraten wird. Die Übereinstimmung in der Sache ist so breit, dass ich mich wundere, weshalb wir hier eine Aktuelle Debatte veranstalten, gewissermaßen zur Schau für die Bevölkerung. Soweit dadurch Informationen gegeben werden, ist das sicherlich positiv zu bewerten, und deshalb will ich das auch positiv sehen. Es ist gut, dass wir auf diese Art und Weise die Öffentlichkeit über die Gesetzgebungsverfahren in Berlin unterrichtet haben.

Frau Berroth, Ihre Frage!

(Beifall bei Abgeordneten der SPD Abg. Heide- rose Berroth FDP/DVP: Jetzt würde ich gerne dazu Stellung nehmen! Es lohnt sich!)