Protocol of the Session on March 6, 2002

Nach Meinung von Experten ist es fragwürdig, ob die Finanzierungsmechanik so, wie sie gegenwärtig ist, nach der Einführung der DRGs fortbestehen kann. Eines ist aber klar: Es wird keine unterschiedlichen DRGs für private und öffentliche Krankenhäuser geben. Die Betriebskostenspanne zwischen öffentlichen und privaten Krankenhäusern muss also schrumpfen. Die öffentlichen Krankenhäuser müssen ihre Preise und ihr Preisniveau den privaten Krankenhausträgern anpassen. Aber die privaten Krankenhausträger werden dann nicht mehr in der Lage sein, im bisherigen Umfang Investitionsmittel aus dem Betrieb zu finanzieren. Wahrscheinlich werden durch die Einführung der DRGs auch privat getragene Krankenhäuser in Zukunft auf lange Sicht nicht ohne öffentliche Investitionsmittel auskommen.

(Lachen des Abg. Dr. Noll FDP/DVP)

Wir können also keineswegs sicher sein, dass eine Privatisierung von Klinika das Land auf Dauer von Investitionsverpflichtungen entlasten würde. Wir können aber auch Universitätsklinika anders als rein private Krankenhäuser durch deren Übernahme staatlicher Aufgaben nicht ohne weiteres teilweise oder ganz schließen lassen. Denn das Land steht in der Pflicht. Es steht in der Pflicht in Forschung und Lehre, und es steht in der Pflicht der Maximalversorgung der Kranken.

Es gibt also gute Gründe, warum bis jetzt noch kein Bundesland auch nicht diejenigen, die es von ihrer Finanzsituation her eigentlich nötig hätten ein ganzes Universitätsklinikum in eine private Trägerschaft gegeben hat. Selbst Länder wie Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern haben nach reiflicher Überlegung davon Abstand genommen. Es gibt nur ein Beispiel, das Sie genannt haben. Das ist das Herzzentrum in Leipzig. Dieses ist im Zuge der Wiedervereinigung unmittelbar nach der Wiedervereinigung in eine private Trägerschaft übergegangen. Das Herzzentrum in Leipzig ist eben ein Filetstück eines Universitätsklinikums. Auch unsere Herzzentren in den Universitätsklinika arbeiten ähnlich rentabel wie das privatisierte Herzklinikum in Leipzig. Aber sie arbeiten eben rentabel für das Ganze. Das heißt, der Gewinn kommt dem Klinikum als Ganzem zugute.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Bei den Privaten dann auch! Gegenruf des Abg. Pfisterer CDU)

Wir sind deshalb auch nicht der Ansicht, dass Teile eines Universitätsklinikums privatisiert werden sollten. Denn dafür wären nur diejenigen Teile interessant, die hochrentabel sind.

(Abg. Zeller SPD: So ist es! Genau!)

Da sind ja nicht die unrentablen Teile interessant. Aber wir müssen eine Mischfinanzierung machen. Wir müssen eine Querfinanzierung aus den rentablen Teilen in die Teile machen, in denen auch die Rentabilität aus Gründen von Forschung und Lehre sowie aus Gründen der Maximalversorgung nicht so erwirtschaftet werden kann. Deshalb werden

(Minister Dr. Frankenberg)

wir auch keine Teilprivatisierung oder Teilübergabe von Klinika in private Trägerschaft vornehmen.

(Beifall bei der CDU, der SPD und den Grünen)

Dann gibt es schließlich noch das Argument des so genannten Benchmarking. Wir haben vier Universitätsklinika in Landesträgerschaft und fünf Fakultäten. Wir haben ein Universitätsklinikum in einer anderen Rechtsform und auch mit einer anderen Entscheidungsstruktur. Das ist das Universitätsklinikum Mannheim. Dies ist im Moment ein gutes Benchmarking für die Klinika in der Trägerschaft des Landes, in der Struktur als GmbH. Dies muss gerade jetzt, in einer Phase, in der wir im Grunde erst in eine neue Struktur hineinwachsen, als Benchmarking genügen können.

Resümierend möchte ich sagen: Es gibt deutliche Argumente dafür denen folgen wir als Landesregierung , die Universitätsklinika in unserer Trägerschaft zu belassen. Diese Argumente sind: Forschung und Lehre in enger Verzahnung auf hohem Niveau beizubehalten und die Verantwortung für die Maximalversorgung. Das Land muss und wird dies durch seine Trägerschaft in Zukunft sicherstellen. Das wird uns aber nicht hindern, eine verbesserte betriebswirtschaftliche Führung der Universitätsklinika zu erreichen.

(Abg. Pfisterer CDU: So ist es!)

In der gegenwärtigen Rechtsform ist das möglich. Es gibt betriebswirtschaftliche Reserven bei dieser Krankenhausführung. Diese werden wir ausnutzen, und wir werden durch weitere innere Reformen unserer Trägerschaft eine Erhöhung der wirtschaftlichen Effizienz erreichen.

Wir werden gleichzeitig dies ist mir sehr wichtig den Mitarbeitern der Universitätsklinika, auf deren Motivation, auf deren Arbeitsbereitschaft wir angewiesen sind und durch die wir diese hohe Effizienz erst erreichen können, in aller Deutlichkeit sagen, dass wir ihnen die Sicherheit geben, dass die Universitätsklinika in der Trägerschaft des Landes bleiben. Diese Sicherheit brauchen sie, um das zu erreichen, was wir gemeinsam mit ihnen erreichen wollen, nämlich eine größtmögliche Effizienz der Universitätsklinika und gleichzeitig die Aufgabenerfüllung in Forschung und Lehre für einen der großen Wachstumsmärkte in diesem Land, die Medizinforschung. Daraus erwachsen aus den Klinika etwa durch Ausgründungen so viele private Unternehmen, dass sie dann durchaus auch auf dem privaten Markt erfolgreiche Nuklei einer wirtschaftlichen Entwicklung in ihren Regionen sind.

Danke.

(Beifall bei der CDU, der SPD und den Grünen Glocke des Präsidenten)

Herr Minister, gestatten Sie noch eine Frage des Herrn Abg. Haller?

(Zuruf des Abg. Teßmer SPD)

Herr Haller, bitte.

Herr Minister, Sie haben überzeugend dargelegt, was gegen die Privatisierung spricht. Meine Fra

ge: Welche Möglichkeit sehen Sie, Ihren Ministerkollegen Döring von dieser richtigen und sachlich qualifizierten Argumentationskette zu überzeugen?

(Beifall bei der SPD Zuruf des Abg. Pfisterer CDU)

Herr Abgeordneter, der Präsident hat richtig gesagt: Für die Landesregierung spricht der Wissenschaftsminister.

(Beifall und Heiterkeit bei der CDU, der SPD und den Grünen Abg. Pfisterer CDU: Das war eine sehr gute Antwort! Zurufe von der SPD)

Das Wort erhält Herr Abg. Wichmann.

(Zurufe)

Herr Wissenschaftsminister, ich glaube, ich kann für den größten Teil des Hauses sagen: Kompliment für Ihre Rede.

(Abg. Pfisterer CDU: Aber!)

Aber um auf Herrn Klunzinger zurückzukommen:

(Abg. Dr. Klunzinger CDU: Ja!)

Wir haben hier dennoch ein Problem. Ich will an den „Zauberlehrling“ anknüpfen und daraus zwei andere Stellen zitieren, die das Problem, vor dem wir stehen, umschreiben:

Hat der alte Hexenmeister sich doch einmal wegbegeben! Und nun sollen seine Geister auch nach meinem Willen leben.

(Abg. Sieber CDU: Handeln!)

Seine Wort’ und Werke merkt’ ich und den Brauch, und mit Geistesstärke tu ich Wunder auch.

(Zuruf des Abg. Schneider CDU)

Die Situation, vor der wir jetzt stehen, ist:

Herr, die Not ist groß! Die ich rief, die Geister, werd’ ich nun nicht los.

(Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Pfisterer: Wir ha- ben keine Geister! Abg. Dr. Noll FDP/DVP: „Monistik“ sagt Ihnen wahrscheinlich gar nichts! Machen Sie sich einmal bei Ihren Gesundheitspoli- tikern kundig!)

Die Frage ist, wie Sie mit dem vorgetragenen Perpetuum mobile der Privatisierung Investitionsgelder hereinholen wollen und gleichzeitig effiziente Forschung und Lehre sowie eine Maximalversorgung der Patienten gewährleisten wollen.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Die Forschung und die Lehre zahlt das Land weiterhin! Das ist doch klar! Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege Wichmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Theurer?

Bitte schön, Herr Theurer.

Herr Kollege, könnten Sie präzisieren, wen Sie mit dem Begriff „Hexenmeister“ in der Landesregierung konkret gemeint haben?

(Heiterkeit)

Herr Kollege Theurer, mit dem alten Hexenmeister, der sich etwas aus der Sichtweise begeben hat, meinte ich den Herrn Ministerpräsidenten. Mit dem Geist, den man jetzt nicht los wird, meinte ich den Herrn Wirtschaftsminister.

Das zur Präzisierung meiner Aussage.

(Abg. Teßmer SPD: Jetzt weiß er es! Minister Dr. Döring: Jetzt weiß ich es!)

Wie Herr Minister Frankenberg ausgeführt hat, haben wir durchaus die Aufgabe, im Rahmen der Maximalversorgung Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen. Ich habe von Ihnen, Herr Noll, kein Argument gehört, warum dies in der öffentlichen Trägerschaft nicht genauso möglich sein sollte.