Protocol of the Session on February 1, 2002

Wer § 4 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Enthaltungen? § 4 ist mehrheitlich zugestimmt.

(Abg. Schmid SPD: Frau Präsidentin, ich schlage vor, dass über die §§ 5 bis 10 in einem Block ab- gestimmt wird!)

Sind Sie damit einverstanden?

(Abg. Heike Dederer GRÜNE: Über die §§ 6 bis 10 kann gemeinsam abgestimmt werden, § 5 aber bitte separat!)

Ich rufe auf

Wer § 5 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Enthaltungen? § 5 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

§§ 6 bis 10

Wir stimmen über diese Paragraphen insgesamt ab. Wer den §§ 6 bis 10 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Enthaltungen? Diese Paragraphen sind einstimmig angenommen.

Ich rufe auf

Wer § 11 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Enthaltungen? § 11 ist mehrheitlich zugestimmt.

(Abg. Schmid SPD: Können wir über die §§ 12 bis 16 zusammen abstimmen?)

Sind sie damit einverstanden?

(Zustimmung)

Dann rufe ich auf

§§ 12 bis 16

Wer diesen Paragraphen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Enthaltungen? Den §§ 12 bis 16 ist einstimmig zugestimmt.

Die Zweite Beratung des Gesetzes über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 ist damit abgeschlossen.

Wir kommen damit zur A b s t i m m u n g über den

Mittelfristigen Finanzplan des Landes BadenWürttemberg für die Jahre 2002 bis 2005

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 13/665. Der Finanzausschuss schlägt Ihnen vor, von dieser Mitteilung Kenntnis zu nehmen. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu.

(Abg. Schmid SPD: Aber unwillig! Abg. Klein- mann FDP/DVP: Ich nehme Kenntnis!)

Damit ist Punkt 1 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Drucksache 13/518

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses Drucksache 13/666

Berichterstatter: Abg. Seltenreich

Wünscht der Berichterstatter das Wort?

(Abg. Seltenreich SPD: Ja!)

Bitte schön, Herr Abgeordneter.

(Abg. Seimetz CDU: Der will auch was reden!)

Meine Damen und Herren, nicht erschrecken.

(Zurufe von der CDU: Doch! Abg. Seimetz CDU: Sind wir schon!)

Ich möchte bei der Drucksache 13/666 nur eine Korrektur vornehmen. Im vierten Absatz des Berichts steht:

Ich möchte zunächst einmal darauf hinweisen, dass der Staatsgerichtshof am 10. Mai 1999 eine Entscheidung getroffen hat, in der er gesagt hat, die allgemeine Finanzgarantie der Landesverfassung gebiete den Kommunen, die zur kraftvollen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

Hinter dem Wort „gebiete“ muss ein Komma eingefügt werden. Wenn dieses Komma fehlt, sieht es so aus, als wären die Kommunen für diese Finanzen zuständig. Das Komma muss dort hinzugefügt werden, damit man sieht, dass die Finanzverfassung gebietet, dass hier tatsächlich das Land zuständig ist. Das Komma nach dem Wort „Kommunen“ muss gestrichen werden. Ich bitte, das hier zu vermerken.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Veronika Netz- hammer CDU Abg. Seimetz CDU: Wegen des einen Kommas so ein Zauber!)

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache über diesen Gesetzentwurf eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Dazu kommt jeweils ein nach der Fraktionsstärke gestaffelter Redezeitzuschlag.

Wem darf ich in der Allgemeinen Aussprache das Wort erteilen? Bitte, Herr Abg. Kübler.

(Beifall bei der CDU)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Finanzausgleichsgesetz sind zunächst einfach ein paar Vorbemerkungen zu machen, zunächst über die Situation der Städte und Gemeinden in BadenWürttemberg.

Im Ländervergleich der alten acht Flächenländer in der Bundesrepublik gibt es zwei Richtgrößen, mit denen man die Städte und Gemeinden vergleichen kann: zum einen die Verschuldung, zum anderen die Investitionen. Bei der ProKopf-Verschuldung liegen die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg seit 1998 an der ersten Stelle im positiven Sinne.

(Beifall bei der CDU Zuruf von der CDU: Sehr gut!)

Als Vergleichsgröße, meine Damen und Herren: Nordrhein-Westfalen nimmt den siebten, Hessen den achten Platz ein, bei den Pro-Kopf-Sachinvestitionen BadenWürttemberg den zweiten Platz hinter Bayern, NordrheinWestfalen Platz 7. Ich glaube, das bestätigt die Situation unserer Städte und Gemeinden: niedrigste Verschuldung, zweitbester Investitionswert. Das zeigt, dass wir eine gute kommunale Partnerschaft zwischen Städten und Gemeinden und dem wichtigen und guten Bundesland BadenWürttemberg haben.

Herr Seltenreich, diesem Urteil des Staatsgerichtshofs von 1999 haben wir entsprochen. Dort steht „die Gleichwertigkeit der Landes- und Kommunalaufgaben“. Ich glaube, dem sind wir entgegengekommen.

Ich darf, liebe Kolleginnen und Kollegen, drei oder vier Punkte dieser Änderung des Finanzausgleichsgesetzes einfach kommentieren.

Erster Punkt ich gehe davon aus, dass da auch die Opposition zustimmt : Umstellung auf Euro; kein Problem.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU Abg. Dr. Reinhart CDU: Sehr guter Mann!)