Rolf Seltenreich

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Herr Staatssekretär, eine Zusatzfrage: Trifft es zu, dass der Zuschuss für diesen Bereich in diesem und im letzten Haushalt gekürzt worden ist, und, wenn ja, in welcher Höhe?
Dazu habe ich noch eine zweite Frage: Sind entsprechende Verwerfungen zum Beispiel auch aufgrund der Akzeptanz von Schullandheimaufenthalten entstanden, dass bestimmte Schulen zum Beispiel in der gymnasialen Oberstufe keine Schullandheimaufenthalte mehr durchgeführt haben?
Herr Innenminister, das ist heute Ihre letzte Rede. Es ist also auch meine letzte Gelegenheit, Sie in diesem Rahmen etwas zu fragen.
Sie haben jetzt – sehr lyrisch – eine Reihe von Punkten genannt; dazu ganz konkret die Frage: Was haben Sie getan, um bis zum 30. Juli 2004 eine Antwort auf die europäische Initiative zu dem „Grünbuch zu öffentlich-privaten Partnerschaften und den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen“ zu geben?
Vor allem: Wie wollen Sie in dieser Zeit noch das Parlament beteiligen? Wenn wir hier einerseits zum Beispiel über die Frage gemeinsamer Finanzierung diskutieren und andererseits über die Frage, welche Bereiche wir an Private abgeben könnten, finde ich es schon erstaunlich, dass der Prozess in der Europäischen Gemeinschaft den ganzen Tag über keinen Eingang in diese Debatte gefunden hat. Da möchte ich einmal wissen, wie jetzt der parlamentarische Verlauf aussehen soll. Wir haben im Landtag ja leider keinen Europaausschuss, aber ich denke, diese Frage werden Sie mir noch erlauben.
Frau Kollegin Gräßle, glauben Sie, dass es dem Parlament gut getan hätte, zum Beispiel das
Grünbuch zu den wirtschaftlichen Leistungen der Daseinsvorsorge, die im öffentlichen Interesse liegen, zu behandeln? Ich kann mich nicht erinnern, dass der Landtag zu diesem wichtigen Grünbuch irgendetwas gesagt hätte. In einem entsprechenden Ausschuss aber hätten uns wahrscheinlich die Drucksachen der Europäischen Union vorgelegen und hätten wir zum Beispiel über Gas, Wasser, soziale Dienste, Bildung usw. mitreden können. Das ist hier im Haus nicht passiert.
Daran erkennt man, dass hier eine Lücke besteht. Was meinen Sie dazu?
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich sehe mich jetzt bemüßigt, doch etwas zur Frage der Neuen Steuerungsinstrumente zu sagen, und zwar deshalb, weil hier wohl ein Missverständnis vorliegt, nämlich das Missverständnis, dass die SPD den Neuen Steuerungsinstrumenten grundsätzlich nicht zustimmen würde.
Ich will darauf aufmerksam machen, dass die Neuen Steuerungsinstrumente den Blick auf die „neue Steuerung“ verstellen. Damit kommen wir zu den Voraussetzungen einer neuen Steuerung und dazu, was hier in diesem Parlament nicht gesagt wird.
Voraussetzung dafür ist zum einen Aufgabenkritik und gegebenenfalls Normenrückbau. Das Parlament befasst sich im Moment gar nicht mit der Frage der Strategie oder der Aufgabenkritik. Wir müssen von der Regierung fordern, dass wir – ähnlich, wie es zum Beispiel in Hessen geschehen ist – eine Kommission zur Modernisierung des Staates einrichten.
Zweitens liegen uns fachliche Vorschläge vor, zum Beispiel von der verwaltungswissenschaftlichen Hochschule in Speyer. Die vorliegende Problematik ist übrigens in der gesamten Republik ähnlich veranlagt.
Weiterhin ist die Frage der „Verbetriebswirtschaftlichung“ von weiten Bereichen der Verwaltung zu stellen, zum Beispiel im Sinne von Eigenbetrieben, von Aufgabendelegationen und vor allem von Privatisierung von Staatsaufgaben. Auch über diese Strategien sprechen wir nicht.
Drittens bilden die NSI nur einen Teil der gesamten neuen Steuerung. Sie sind nur Handwerkszeug. Deswegen heißen sie auch Steuerungs i n s t r u m e n t e. Der Staat muss sich erneuern, er muss auch international bestehen können und in der Lage sein, sowohl in der Bundesrepublik als auch in Europa und später vielleicht in der ganzen Welt zu einem Benchmarking zu kommen und sich der Best Practice zuzuwenden, was dann tatsächlich dazu führen kann, dass wir hohe Effizienzrenditen erzielen.
Deswegen sind diese Neuen Steuerungsinstrumente nur ein Ausschnitt, ein Teil eines großen Wurfs einer Reform. Deswegen sage ich hier ganz deutlich: Wir müssen über diese Bereiche im Parlament reden und dürfen uns von der Regierung diese Arbeit nicht abnehmen lassen.
Dies wäre Voraussetzung, um in der Diskussion zu wissen, wohin wir wollen. Herr Theurer hat vorhin gefragt: Wer sind wir? Was wollen wir? Wohin wollen wir? Mit welcher Strategie? – Das kennen wir doch alles aus den Lehrbüchern.
Aber diese Fragen werden hier im Parlament noch nicht gestellt. Ich bin der Meinung, dass wir – ähnlich, wie es in anderen Bundesländern geschieht – damit anfangen sollten.
Zweitens, und das ist meines Erachtens ein Problem: In der Bundesrepublik wird sich etwas ergeben, was man in der Verwaltungslehre Konvergenz nennt. Wir werden uns in vielen Verfahren anderen Bundesländern annähern, und zwar nicht nur im Verwaltungsverfahren selbst, etwa bei der EDV, sondern zum Bespiel auch hinsichtlich der Aufgabengestaltung in dieser Republik. Dies müsste im Prinzip...
... auch hier im Parlament diskutiert werden.
Hauk?
Ja.
Jemand hat einmal gesagt: „Jedes Ding hat seine Zeit.“
Das ist keine Frage von biblischen Sprüchen, sondern eine Frage der Entwicklung. Ich war zwar damals im Beirat des Landtags zu den Neuen Steuerungsinstrumenten. Man lernt ja dazu. Auch wir, die SPD-Fraktion, befinden uns, was die Informationsgewinnung anbelangt, in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Wir wissen, dass wir als ein Unterausschuss des Finanzausschusses uns eigentlich um
das Verfahren kümmern sollen und darüber beraten sollen, wie sich die NSI im Landeshaushalt und im Haushaltsrecht auswirken. Deswegen sage ich hier: Das ist etwas anderes, als Fragen zu den Neuen Steuerungsinstrumenten selbst zu stellen. Denn das ist, wenn man es genau nimmt, eigentlich eine Regierungsaufgabe,
zu entscheiden, wie das Land verwaltet wird. Aber damit wir darüber reden können, müssen wir aus unserer Sicht heraus heute sagen, dass diese Verwaltungsreform nicht unbedingt den gängigen Prinzipien von neuer Steuerung in der Bundesrepublik entspricht. Da gibt es viele Webfehler. Da gibt es Delegationen, die an sich gar nichts bringen, und später muss wieder die gesamte Verwaltung auf die Reihe gebracht werden. Das ist ein Intermezzo.
Ich frage mich nur: Warum wird das gemacht? Das kann ich ganz einfach erklären: wahrscheinlich deswegen, weil NSI nicht schnell genug Effizienzrenditen ergeben hat, weil die Suche nach der Best Practice ein langer, kontinuierlicher Verbesserungsprozess ist.
Der zweite Grund ist, dass wir im Hinblick auf die Haushaltsschwierigkeiten – egal, wo sie herkommen – sehen, dass mit der Verwaltungsreform der Versuch gemacht wird, viele Probleme, die sich aus der Haushaltssituation und der Mittelverteilung ergeben, zu verschleiern. Diesen Vorwurf kann ich machen. Auch innerhalb der Finanzberatungen werden wir darauf achten, dass wir das nächste Mal wirklich erkennen können, wo die Probleme des Haushalts liegen, wo überall sich die Gelder verstecken und wo von der Regierung falsche Schwerpunkte gesetzt werden.
Deswegen denke ich, dass Herr Teufel die Notbremse gezogen hat, um im nächsten Jahr die Haushaltsberatungen in einem anderen Licht erscheinen zu lassen. Von daher gesehen wäre es jetzt an der Zeit, dass wir einmal über Aufgabenkritik und, wie schon gesagt, über die gesamte Strategie der neuen Steuerung reden.
Ich finde, es wäre jetzt wirklich an der Tagesordnung, hierüber nachzudenken. Das darf ich doch, Herr Hauk?
Herr Hauk, es ist so: Auch wir beraten in unseren Fraktionen über diese Dinge. Nur muss ich mich eben darüber wundern, dass Sie selbst als Parlamentarier der CDU über solche Dinge offensichtlich nicht nachdenken. Denn sonst hätten Sie mit Ihrer Regierungsmehrheit schon längst selbst die entsprechenden Anträge gestellt. Es ist im Moment Ihr Problem und nicht unseres.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hohes Haus! Zunächst einmal: Die beratende Äußerung des Rechnungshofs vom März 2002 ist eigentlich eine schallende Ohrfeige, so groß wie der Schlossplatz vor dem Finanzministerium.
Es wurde aufgrund von Vermutungen des Rechnungshofs festgestellt, dass die Steuerverwaltung bis zu 362 Millionen € einnehmen könnte, wenn ausreichend Personal vorhanden wäre. Die Realisierungsquote beträgt aber nur ca. 60 %. Das bedeutet übrigens, dass jeder Sachbearbeiter, der rund 102 000 DM kostet, rund 207 000 DM an Erträgen bringt. Hier geht es um die Frage der Effektivität der Verwaltung, und anschließend stellt sich die Frage, wie es mit der Effizienz aussieht.
Der Rechnungshof hat einen bemerkenswerten Satz dazu geschrieben, warum er geprüft hat. Er wollte zum Beispiel Personalreduzierungen in der Steuerverwaltung nachgehen ohne vorherige Prüfung der fiskalischen Auswirkungen auf der Einnahmeseite.
Ein Punkt ist gewiss auch die Frage des komplizierten Steuerrechts insgesamt. Aber Personalverlagerungen und dazu noch, wie schon gesagt, die mangelnde Personalausstattung der Ämter sind im Prinzip schuld daran, dass die Quote von 362 Millionen € auch nicht annähernd erreicht werden kann.
Deswegen müssen wir uns fragen, was wir tun können, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Ich sage nur, weil wir nicht viel Zeit haben: Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft, die Personalräte haben in der Vergangenheit laufend gemahnt, dass das ein Problem darstellt. Das Ganze wurde jedoch sehr leicht genommen. Die Landesregierung hat in der Zwischenzeit ja auch aufgrund des Drucks der Opposition ein Strukturprogramm für die Finanzämter vorgelegt. Dies reicht insgesamt aber nicht aus.
Das Problem besteht darin, dass die Mitarbeiter in den Finanzämtern in der Zwischenzeit demotiviert sind.
Sie fühlen sich nicht gerecht behandelt, schon deswegen, weil die Stellendurchschlüsselung nicht ausreicht, weil die Beförderung zur nächsten Gehaltsstufe teilweise zwischen 12 und 15 Jahren dauert, weil die Regierung zum Beispiel erst die Zahlung einer Leistungszulage verspricht, sie auch einführt und dann wieder streicht. Das sind doch demotivierende Faktoren, die man nicht unterschätzen darf. Hinzu kommt eine Reihe von Streichungen bzw. Kürzungen sozialer Leistungen wie zum Beispiel der Pensionen oder auch der Zusatzversorgung.
Ein weiterer Punkt, den ich hier noch nennen will das ist ein Problem : Gleichzeitig mit der Kumulierung von Nachteilen in der Finanzverwaltung will man meines Erachtens zu Recht neue Steuerungsinstrumente einführen.
Wenn wir das wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen, brauchen wir dafür in den Verwaltungen eine gewisse Akzeptanz. Diese erreicht man nicht dadurch, dass man zunächst einmal sagt: „Das Ganze muss sich rechnen. Wir streichen von vornherein Stellen für den Bereich der neuen Steuerungsintrumente.“ Zusammengenommen ergibt das Ganze keinen Sinn. Meines Erachtens gibt es auch in der Verwaltung selbst erhebliche Widerstände.
Ich will zum Schluss Folgendes sagen: Wir sind auch für Steuervereinfachungen. Nur wissen wir, dass die bisherigen Steuervereinfachungen nicht dazu geführt haben, dass dabei tatsächlich etwas Vernünftiges herausgekommen ist, weil jede Lobbygruppe „gepienzt“, gejammert hat. Anschließend sind die Dinge manchmal schwerer geworden übrigens auch für die Mitarbeiter.
Anderes wie zum Beispiel die elektronische Steuererklärung, wobei wir risikoorientiert
je nachdem, wie gut die Steuererklärung ausgefüllt worden ist entsprechend handeln könnten, ist noch nicht am Horizont zu erkennen. Den Ärger, den wir mit dem Bürger haben nach dem Motto: „Beim Denken ans Vermögen leidet oft das Denkvermögen“ , müssen die Mitarbeiter ebenfalls aushalten, gerade wenn neue Steuerprogramme wie WISO und Ähnliches auf dem Markt sind.
Ich sage zu dieser Sache nur eines: Es geht zwar auch ums Geld, es geht aber auch darum, dass beim Bürger Steuerakzeptanz besteht.
Hier muss so etwas entstehen wie Steuergerechtigkeit, dass man weiß: In Baden-Württemberg gibt es nicht eine Quote von 60 %, sondern jeder hat seine Steuern zu zahlen.
Das andere ist eigentlich auch klar. Auch wenn der Finanzminister vielleicht der Meinung ist, dass das Land BadenWürttemberg gar nicht so viel Geld erzielen kann, weil es sich meistens um Verbundsteuern handelt, die in andere Kanäle fließen zum Bund oder zu den Gemeinden ,
sage ich klipp und klar, dass wir als Parlament eine Gesamtaufgabe in der Bundesrepublik haben. Steuern sind nämlich unser aller Steuern und nicht nur die des Landes Baden-Württemberg.
Meine Damen und Herren, nicht erschrecken.
Ich möchte bei der Drucksache 13/666 nur eine Korrektur vornehmen. Im vierten Absatz des Berichts steht:
Ich möchte zunächst einmal darauf hinweisen, dass der Staatsgerichtshof am 10. Mai 1999 eine Entscheidung getroffen hat, in der er gesagt hat, die allgemeine Finanzgarantie der Landesverfassung gebiete den Kommunen, die zur kraftvollen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.
Hinter dem Wort „gebiete“ muss ein Komma eingefügt werden. Wenn dieses Komma fehlt, sieht es so aus, als wären die Kommunen für diese Finanzen zuständig. Das Komma muss dort hinzugefügt werden, damit man sieht, dass die Finanzverfassung gebietet, dass hier tatsächlich das Land zuständig ist. Das Komma nach dem Wort „Kommunen“ muss gestrichen werden. Ich bitte, das hier zu vermerken.