Protocol of the Session on December 12, 2001

Aber was macht die Mehrheit hier im Landtag aus dieser Reform? Ich lese in dem neuen Förderprogramm der Landesregierung, dass im nächsten Jahr lediglich 200 bis 300 Wohnungen mit einem Gesamtaufwand von 2 Millionen DM gefördert werden sollen.

(Abg. Drexler SPD: Lächerlich!)

Bei einem Investitionsstau von ca. 5 Milliarden DM pro Jahr, den die Wohnungswirtschaft errechnet hat, ist dies noch nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein.

Einen zweiten Punkt möchte ich ansprechen, der uns Sozialdemokraten sehr wichtig ist. Wir begrüßen es, dass die Einkommensgrenzen für Familien mit Kindern deutlich erhöht worden sind. Dies bedeutet, dass eine Familie mit Kindern nun eher den Berechtigungsschein für eine Sozialwohnung bekommt. Das bedeutet aber auch, dass eine Familie mit Kindern bei der Fehlbelegungsabgabe entlastet würde. Aber Sie haben in diesem Gesetzentwurf Folgendes

gemacht: Die Entlastung bei der Fehlbelegungsabgabe soll für diejenigen, die die Fehlbelegungsabgabe schon bezahlen, erst in zwei Jahren kommen. Für eine Familie mit Kindern kann dies bedeuten, dass sie im Monat 70 DM zu viel bezahlt. In diesen zwei Jahren sind das 1 500 DM, die Sie von dieser Familie verlangen, obwohl das Bundesgesetz es ermöglicht hätte, ab 1. Januar 2002 die Familie zu entlasten.

(Beifall bei der SPD)

Ich höre Sie immer in Sonntagsreden von der Entlastung der Familie sprechen.

(Abg. Drexler SPD: So ist es!)

Aber wenn es konkret wird, wenn man die Familie zum Beispiel von der Fehlbelegungsabgabe entlasten will, dann stimmen Sie dagegen. Wir haben im Wirtschaftsausschuss einen Antrag gestellt. Er ist leider an den Stimmen der CDU und der FDP/DVP gescheitert. Wir werden dem Gesetzentwurf insgesamt heute trotzdem zustimmen, weil wir es für wichtig halten, dass die neue Wohnungsbauförderung auf den Weg kommt.

(Beifall bei der SPD – Abg. Drexler SPD: Er hat im Gegensatz zum Vorredner eine Ahnung von der Sache! Der kennt sich auf Mallorca aus, aber nicht hier!)

Das Wort erhält Herr Abg. Hofer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe schon bei der ersten Lesung betont, dass es sich bei diesem Ausführungsgesetz, das heute zur Abstimmung steht, um nichts anderes als um eine gesetzestechnische Anwendung von Landesrecht auf geändertes Bundesrecht handelt,

(Abg. Alfred Haas CDU: Vermurkstes Bundes- recht!)

eine Anwendung, gegen die niemand etwas einwendet, gegen die niemand etwas hat. Warum auch?

(Abg. Drexler SPD: Doch, gerade eben!)

Das Bundesgesetz über die soziale Wohnraumförderung, die hier so fleißig diskutiert wird, steht heute in keiner Weise zur Abstimmung. Wenn also in der Sache nichts zu sagen ist – ich wiederhole es –, ist es auch nicht ein Zeichen mangelnder Intelligenz, wenn man nichts dazu sagt, sondern sich auf das beschränkt, was in der Beratungsunterlage steht, und das dann auch umsetzt.

Erst kürzlich – Sie wissen es – hat die große Schülerumfrage PISA festgestellt, dass deutsche Schüler zum Teil große Schwierigkeiten haben, Texte zu lesen, sie zu verstehen und umzusetzen. Ich für meine Person möchte nicht, dass diese Schwäche auch für Politiker zu gelten hat. Deshalb stimme ich dem vorliegenden Gesetzentwurf ohne weitere Ausführungen für meine Fraktion zu.

(Abg. Drautz FDP/DVP: Guter Mann! – Beifall bei der FDP/DVP)

Das Wort erhält Herr Abg. Dr. Witzel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch von der Fraktion GRÜNE darf ich Zustimmung zum Gesetz zur Ausführung wohnungsrechtlicher Gesetze signalisieren. Es ist schon gesagt worden: Es handelt sich hier um ein neues Bundesgesetz, das die Reform des Wohnungsbaurechts voranbringt und dieses an neue Gegebenheiten anpasst. Das habe ich bereits bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs hier begründet. Insofern brauche auch ich hier nichts Weiteres dazu zu sagen. Ich habe mich gewundert, dass der Kollege Mack die Möglichkeit, hier zu reden, dazu nutzt, die Wohnungspolitik insgesamt schlecht zu machen. Daher möchte ich ergänzend zu Herrn Gaßmann darauf kurz eingehen.

Herr Mack, wenn Sie davon reden, dass es im Wohnungsbau nicht stimmt, dass sich eine neue Wohnungsnot abzeichnet, muss sich auch diese Landesregierung, die von Ihnen mit gestützt wird, an die eigene Nase fassen. Insbesondere bei der Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus, wo es darum geht, dass Familien eine preiswerte Mietwohnung haben, hat diese Landesregierung die Mittel drastisch heruntergefahren. Mitte der Neunzigerjahre hat die Landesregierung noch etwa 60 % der gesamten Fördermittel in den Bereich des sozialen Mietwohnungsbaus gegeben. Dieser Fördersatz ist drastisch reduziert worden, und zwar bis hinunter auf 5 %. Das war im Jahr 2000. Für das kommende Jahr 2002 wird die Förderung zwar wieder auf knapp 10 % angehoben, aber insgesamt ist das ein Nasenwasser, das den Wegfall sozialer Mietwohnungen, weil Bindungen auslaufen, in keiner Weise kompensiert.

(Zuruf des Abg. Hofer FDP/DVP)

Wenn Sie hier schon Kritik an der Wohnungsbaupolitik üben, dann fragen Sie bitte auch, was Ihre eigene Regierung dazu tut.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Hofer FDP/DVP: Also zweiter Sie- ger!)

Das Wort erhält Herr Staatssekretär Dr. Mehrländer.

(Abg. Drexler SPD: Ganz kurz! Nicht alles vorle- sen! Um Gottes willen! – Abg. Hofer FDP/DVP: Beim nächsten Punkt können wir noch einmal das Gleiche sagen!)

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich rede zu dem zur Abstimmung anstehenden Gesetzentwurf.

(Abg. Hofer FDP/DVP: Sehr gut!)

Das Land Baden-Württemberg – darauf lege ich Wert – ist mit dem heute zur Beschlussfassung anstehenden Gesetzentwurf zur Ausführung wohnungsrechtlicher Gesetze bundesweit das erste Land, das die notwendigen gesetzgeberischen Schritte ergriffen hat, das neue Bundesrecht auch tatsächlich umzusetzen. Wir sind das erste Bundesland.

(Abg. Drexler SPD: Ihr seid bundesreif!)

Mit diesem Ausführungsgesetz werden nämlich jetzt die Grundlagen geschaffen – deswegen haben wir uns auch so beeilt –, dass die Landesregierung, das Wirtschaftsministerium und die Kommunen die erforderlichen Regelungen schon am 1. Januar 2002 umsetzen können. Die Beratungen im Wirtschaftsausschuss haben mir gezeigt, dass dieses Gesetz auf allgemeine Akzeptanz trifft. Ein kontroverser Punkt war der, den Sie, Herr Abg. Gaßmann, angesprochen haben.

Ich sage noch einmal: Unsere Position ist, dass vor allem verwaltungsökonomische Gründe gegen ein Wiederaufgreifen sämtlicher früherer Veranlagungen sprechen, bei denen der Leistungszeitraum in das Jahr 2002 hineinreicht. Wir haben uns mit den Großstädten in Verbindung gesetzt, und sie haben darauf hingewiesen, dass ca. 95 % aller veranlagten Haushalte neu überprüft werden müssten, die Neuregelung sich aber nur auf einen sehr kleinen Teil, 5 bis 10 %, dieser Haushalte nennenswert auswirken dürfte.

Außerdem wissen Sie: Die Bescheide laufen über zwei Jahre. Sie laufen. Aber die neuen Bescheide können schon nach dem neuen Gesetz ergehen. Deswegen plädieren wir dafür, es bei der in Artikel 6 Abs. 2 vorgesehenen Lösung zu belassen.

Im Übrigen wollen wir – deswegen sind wir auch daran interessiert, dass dieser Gesetzentwurf heute verabschiedet wird – auch unser Landeswohnraumförderungsprogramm auf der Grundlage des neuen Rechts durchführen. Denn die Konzentration der Förderung hilfsbedürftiger Haushalte ist aus unserer Sicht richtig. Die stärkere Einbeziehung des Wohnungsbestands, die Einführung einer Kinderkomponente und der Ersatz der Förderwege durch eine einheitliche Förderzusage sind richtige Wege, auch dafür, dass Kommunen von diesen Instrumenten selbst umfassend Gebrauch machen können.

Vor allem – das ist auch wichtig für ein Land und eine Landesregierung – bleibt nach dem Wohnraumförderungsgesetz die förderpolitische Schwerpunktsetzung weiterhin den Ländern überlassen. Sie wissen, wir wollen in BadenWürttemberg den Schwerpunkt auch künftig auf die Eigentumsbildung legen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Drexler SPD)

Abschließend bitte ich darum, dem vorliegenden Gesetzentwurf in der vom Wirtschaftsausschuss des Landtags beschlossenen Form zuzustimmen.

Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 13/487.

(Stellv. Präsident Birzele)

Ich rufe auf

Artikel 1

Gesetz zur Ausführung des Wohnraumförderungsgesetzes

und dazu die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 13/487. Nach dieser Beschlussempfehlung sollen in Artikel 1 § 2 Abs. 2 Satz 1 die Worte „des Abschnitts 3“ durch die Worte „des Teils 2 Abschnitt 3“ ersetzt werden. Wer dem Artikel 1 mit dieser Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf

Artikel 2

Gesetz zur Ausführung des Wohngeldgesetzes

Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf