Oder auch die Einrichtung von Hochgeschwindigkeitsseewegen. Das sind schon bemerkenswerte Instrumente. Ich weiß nicht, wie das realisiert werden soll.
Bezüglich des ÖPNV sind wir der Auffassung, dass das Subsidiaritätsprinzip erhalten bleiben muss. Ich glaube, dass wir in Sachen ÖPNV im europäischen Maßstab relativ viel vorzuweisen haben. Wir müssen aufpassen, dass das Subsidiaritätsprinzip im Zuge der Liberalisierung und der Wettbewerbsverschärfung in den einzelnen Ländern erhalten bleibt.
Meine Damen und Herren, ich will schon zum Ende kommen und möchte einfach sagen – das haben ja auch alle Redner gesagt –: Zum Schluss geht es dann um die Realisierung auf der nationalen Ebene. Hier ist natürlich in erster Linie die Bundesregierung gefordert, beispielsweise gerade wenn es ums Geld geht. Die Verkehrsminister sämtlicher 16 Bundesländer fordern beispielsweise gerade für die Schiene und die Binnenschifffahrt zusätzlich 3 Milliarden DM, die bislang nicht zur Verfügung stehen. Hier besteht also die Möglichkeit, zu handeln. Ich hoffe, dass das nicht nur Papier bleibt, sondern dass dieses Weißbuch auch Anlass dazu gibt, dass wir wirklich zu einer Wende in der Verkehrspolitik kommen. Das bedeutet nicht, dass wir nicht auch sehr viel Geld für den Straßenbau ausgeben müssen.
Die Bundesregierung hat gesagt, sie sehe der Diskussion über das Weißbuch mit großem Interesse entgegen. Das ist eine Einschätzung, der ich ohne weiteres zustimmen kann. Ich kann nur sagen: Wir haben selbst in Richtung der Ziele des europäischen Weißbuchs in der Landesverkehrspolitik – ob beim ÖPNV oder an der Schnittstelle zwischen Umwelt und Verkehr – schon Maßgebliches in die Wege geleitet, übrigens auch auf europäischer Ebene. Dabei denke ich allein daran, was wir zur Verbesserung der Kraftstoffqualität zunächst einmal in Baden-Württemberg entwickelt haben, auf europäischer Ebene mit unserer Intervention realisieren konnten, und was dann schließlich auch auf Bundesebene umgesetzt worden ist. Das heißt, wir handeln.
Ich hoffe, dass wir aus dem europäischen Weißbuch insgesamt Erkenntnisse für die Verkehrspolitik gewinnen, die uns motivieren, in der Richtung weiterzugehen, die die Landesregierung schon seit Jahren beschreitet.
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags. Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr empfiehlt, von der Mitteilung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr vom 28. September 2001, Drucksache 13/285, Kenntnis zu nehmen. – Sie stimmen dem zu.
a) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn Hubert Harter, Freiburg, vom 26. März 2001 – Drucksache 13/404
b) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn Heinz Zentler, Heilbronn, vom 26. März 2001 – Drucksache 13/405
c) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch der Frau Brigitte Bochert und des Herrn Karl-Ulrich Bochert, Stuttgart, vom 4. April 2001 – Drucksache 13/406
d) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn Bernd Linke, Rottenburg a. N., vom 10. April 2001 – Drucksache 13/407
e) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn Martin Krenedics, Schwäbisch Hall, vom 20. April 2001 – Drucksache 13/408
f) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn Hans-Joachim Zimmer, Kirchheim u. T., vom 23. April 2001 – Drucksache 13/409
g) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn Günther W. Bosch, Tübingen, vom 24. April 2001 – Drucksache 13/410
h) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn Rodolfo Panetta, Horb, vom 26. April 2001 – Drucksache 13/411
i) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn Gerd-Josef Solleder, Bruchsal, vom 1. Mai 2001 – Drucksache 13/412
k) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn Prof. Dr.-Ing. Otto F. Hagena, Eggenstein-Leopoldshafen, vom 9. Mai 2001 – Drucksache 13/413
l) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn Hans Schieferstein, Stuttgart, vom 12. Mai 2001 – Drucksache 13/414
Das Präsidium hat für die Aussprache über die Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses unter den
Buchstaben a bis l eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
(Abg. Dr. Reinhart CDU trinkt aus dem bereitge- stellten Wasserglas. – Abg. Rech CDU: Er hat doch noch gar nichts gemacht! Und jetzt trinkt er schon! – Heiterkeit – Abg. Döpper CDU: Ist das Pantomime? – Abg. Blenke CDU: Das wird alles auf die Redezeit angerechnet! – Abg. Oelmayer GRÜNE: Das Wort wurde erteilt, Herr Kollege!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir befassen uns heute unter diesem Tagesordnungspunkt mit den Einsprüchen zur Landtagswahl. Der Wahlprüfungsausschuss hat dreimal getagt.
Nach der Konstituierung haben wir in der zweiten Sitzung bereits zehn von elf Einsprüchen als unzulässig oder wegen offensichtlicher Unbegründetheit zurückgewiesen.
Wir hatten dann eine dritte Sitzung mit einer mündlichen Erörterung und Verhandlung. Dabei ging es um den Einspruch des Herrn Professor Hagena, der sich im Wesentlichen auf rechtliche Fragen zum Landtagswahlgesetz bezog. Er rügte zum Ersten, dass wir das Verfahren nach d’Hondt anwenden, zum Zweiten, dass wir diese Auszählung in vier Regierungsbezirken durchführen, und seine dritte Einlassung ist, dass nach seiner Meinung der Regierungsbezirk Nordwürttemberg als größter Regierungsbezirk überproportional bei den Mandaten vertreten ist. Das sind also seine drei wesentlichen Einwände.
Meine Damen und Herren, ich will das Ergebnis unserer Beratungen vorwegnehmen. Der Wahlprüfungsausschuss hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder diesen Einspruch zurückgewiesen. Im Wesentlichen ergibt sich das bereits daraus, dass der Wahlprüfungsausschuss die Verfassungsmäßigkeit und Rechtsgültigkeit des Wahlgesetzes nicht nachprüfen kann. Um diese Frage ging es aber bei den Einwendungen. Das sind gesetzliche Regelungen, die das Parlament zu beschließen hat. Eine Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit obliegt dem Staatsgerichtshof.
Erst nach der heutigen Entscheidung des Landtags wird Herr Hagena diese Fragen vor dem Staatsgerichtshof klären lassen können. Das will er auch tun, und dafür wird heute der Weg eröffnet. Deshalb will ich Sie an dieser Stelle bewusst bitten, uns zu unterstützen und aus den eben genannten rechtlichen Gründen den Einspruch zurückzuweisen.
Vor einer Stunde ist ein Entschließungsantrag der SPD eingegangen, in dem gefordert wird, eine Kommission aus Vertretern aller Fraktionen einzusetzen, die Vorschläge für eine Novellierung des Landtagswahlrechts unterbreiten soll.
Dieser Antrag wurde schon im Wahlprüfungsausschuss zur Abstimmung gestellt. Dort haben wir diesen Antrag abgelehnt. Ich will aber, Herr Kollege Birzele, einen Verfah
rensvorschlag unterbreiten. Bevor wir über diesen Antrag eine Kampfabstimmung herbeiführen, sollten wir ihn an den zuständigen Ausschuss verweisen und, damit verbunden, das Urteil des Staatsgerichtshofs abwarten. Auf der Basis der Erkenntnisse des Staatsgerichtshofs sollten wir dann darüber beraten.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Pfister FDP/DVP: Sehr vernünftiger Vorschlag!)
Das wäre sicherlich sachdienlich und würde allen entgegenkommen. Das ist auch mein Antrag zu diesem Entschließungsantrag.