Protocol of the Session on November 14, 2001

(Beifall bei den Grünen und des Abg. Stickelber- ger SPD)

Herr Staatssekretär Rückert, Sie erhalten das Wort.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Machs kurz!)

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Regierung nimmt ihre Fürsorgepflicht für ihre Bediensteten und die Versorgungsempfänger sehr wohl ernst. Deshalb hat es uns selbst geschmerzt, dass seit Anfang des Jahres viele Beschwerden über die verzögerte Bearbeitung von Beihilfeanträgen bei uns eingegangen sind. Wir haben die Hände nicht in den Schoß gelegt, sondern versucht, so schnell wie möglich zu reagieren. Wir haben auch auf die Anträge der Oppositionsfraktionen so gut und so ausführlich wie möglich geantwortet.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Das habe ich ja schon lobend erwähnt, Herr Staatssekretär!)

Gestatten Sie mir, Herr Oelmayer, meine Damen und Herren, zur Gesamtsituation doch noch ein paar Feststellungen zu treffen.

(Staatssekretär Rückert)

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung ist zuständig für alle Landesbeamten und Versorgungsempfänger. Fakt ist, dass die Zahl der Anträge in den letzten zehn Jahren von 1990 bis 2000 von 503 000 auf 702 000 und damit um über 40 % angestiegen ist.

Dafür gibt es aus unserer Sicht verschiedene Ursachen. Zum einen gibt es die Ursache, dass die Anzahl der Beihilfeberechtigten angestiegen ist: durch Stellenzugänge in Schwerpunktbereichen, durch mehr Teilzeitbeschäftigte, mehr Versorgungsempfänger und – wie wir zunehmend feststellen – auch Antragstellungen vom gleichen Beihilfeberechtigten in kürzeren Zeitabständen aufgrund steigender Kosten im Gesundheitswesen. Das ist die Entwicklung.

Dem steht nun unsere Verpflichtung zur Begrenzung der Personalkosten gegenüber, weshalb wir auch das Landesamt für Besoldung und Versorgung in die Kürzungsmaßnahmen einbinden mussten. Fakt ist, dass dort in den letzten sieben Jahren 150 Stellen eingespart worden sind. Fakt ist aber auch, dass das LBV mit einem im Bund-LänderVergleich geringen Personalbestand sehr wohl sehr effektiv arbeitet. Der gesamte Verwaltungsaufwand für die Beihilfe beträgt 1,5 % der Leistungsausgaben.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Sehr gut!)

Er macht die Hälfte des Branchendurchschnitts bei privaten Krankenversicherungen aus und ist nur ein Drittel des Aufwands der gesetzlichen Krankenkassen. Deswegen ist sehr wohl festzuhalten, dass unser LBV sehr kostengünstig und effektiv arbeitet.

Nun hat uns tatsächlich seit Weihnachten letzten Jahres und zu Jahresanfang 2001 geradezu eine Welle von Anträgen überschwemmt. Allein im Januar sind 80 000 Anträge bei dem Amt eingegangen. Diese Zahl ist ungewöhnlich hoch und liegt auch deutlich über der saisonal bedingten Veränderung, die Sie, Herr Winckler, angesprochen haben. Deshalb war es bei dem vorhandenen Personalbestand nicht möglich, diesen außergewöhnlichen Anstieg sofort aufzufangen, weil wir über keine personellen Reserven verfügt haben. Wir konnten lediglich innerhalb des Hauses Umsetzungen vornehmen. LBV und Finanzministerium haben dann – um möglichst rasch wieder in den üblichen Rhythmus zu kommen – zunächst einmal mit befristeten Maßnahmen organisatorisch und personell reagiert: Überstunden, Mehrarbeit. Wir haben auch Hilfskräfte eingestellt, zum Beispiel für den Bescheidversand, der sehr zeitaufwendig ist. Diese Maßnahmen haben gewirkt.

Auch wir vom Finanzministerium haben allen Grund, den in dieser Zeit besonders belasteten Bearbeiterinnen und Bearbeitern Respekt und Dank und Anerkennung zu zollen, denn wir dürfen jetzt feststellen, dass wir in der Zwischenzeit – Stand Anfang November – wieder eine Bearbeitungsdauer von knapp unter zehn Tagen haben.

Nun wissen wir, dass es dabei allein nicht bleiben kann. Wir wollen auf Dauer sicherstellen, dass eine zügige, rasche Bearbeitung gewährleistet wird. So ist vorgesehen, dass die Antragstellung vereinfacht wird, dass auch durch entsprechende Markierung das sichergestellt wird, was Ihre Sorge ist, nämlich dass derjenige, für den die rasche Kos

tenerstattung eine Existenzfrage ist, eine schnellstmögliche Bearbeitung seines Antrags erfährt. Wir wollen Antragstellung via Internet ermöglichen,

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Das ist wichtig!)

die Bearbeiter-Software verbessern, wobei ich bei Internet durchaus sagen muss: Das Problem bleibt, dass dann der Antrag da ist und die Belege nachgeschickt und zugefügt werden müssen.

Wir wollen die Beihilfeverordnung so gestalten, dass sie zu einer Rechtsvereinfachung führt. Ein Teil, aber nur der geringere Teil ist jetzt im Zusammenhang mit der Umstellung der Beihilfeverordnung auf den Euro bereits realisiert. Der entscheidende Teil soll bis Mitte nächsten Jahres realisiert werden. Wir wollen alle Möglichkeiten nutzen, um letztendlich durch Verbesserung der Rahmenbedingungen eine einfachere und schnellere Abwicklung zu ermöglichen. Deswegen darf ich jetzt schon signalisieren, dass wir selbstverständlich gerne bereit sind, Mitte nächsten Jahres Bericht zu erstatten, wie wir da zu einem guten Ergebnis gekommen sind.

Ich glaube, dass Sie aus meinem Bericht erkennen können – wenn ich auch jetzt nicht auf alle Details eingehen kann –, dass es uns damit Ernst ist, den Beihilfeberechtigten so schnell wie möglich die Erstattung ihres Kostenanspruchs zukommen zu lassen, so schnell wie möglich die Leistungen auszuzahlen, andererseits aber auch den Sachbearbeitern das Bearbeiten der Anträge so weit wie möglich zu erleichtern. Denn für diese war es auch kein Vergnügen, ständig gemahnt zu werden, wenn sich die Antragsflut vor ihnen gehäuft hat.

Wir sind zuversichtlich, dass es gelingt, durch die genannten Maßnahmen bis Mitte nächsten Jahres die jetzt erreichte kurze Bearbeitungszeit auf Dauer zu stabilisieren, wobei ich dennoch sagen muss – so, wie das auch ein Finanzminister tut, wenn er alles unter Haushaltsvorbehalt stellt –, dass ich jahreszeitliche Schwankungen natürlich nicht ganz ausschließen kann.

Wir signalisieren Bereitschaft, der in Aussicht genommenen Beschlussfassung zu folgen und Ihnen so, wie Sie das wünschen, Mitte nächsten Jahres dann auch einen Bericht zu erstatten.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Das Wort erhält Herr Abg. Stickelberger.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Winckler, Herr Staatssekretär, wir sind uns ja in der Zielsetzung durchaus einig. Ich erkenne auch das Bemühen an, hier für Verbesserungen zu sorgen, die Sie teilweise ja schon eingeleitet haben. Das steht außer Frage. Aber so, Herr Kleinmann, wie Sie es machen, kann man es mit Sicherheit nicht machen, nämlich „Augen zu und durch“ und ein Problem einfach negieren.

(Abg. Capezzuto SPD: So ist es!)

Wenn Sie Herrn Winckler und insbesondere jetzt auch den Ausführungen des Herrn Staatssekretärs im Anschluss an

die Stellungnahme des Finanzministeriums zugehört haben, dann haben Sie gehört, dass sich da in der Tat eine Reihe von Problemen aufgetan hat, über die es sich sehr wohl zu diskutieren lohnt. Es lohnt sich auch, darüber zu diskutieren und notfalls auch darüber zu streiten, wie man diese Probleme löst. Herr Kleinmann, das Problem wird nicht dadurch kleiner, dass man es einfach nicht zur Kenntnis nimmt – nomen est omen.

Meine Damen und Herren, noch einen Satz. Herr Winckler, Sie haben vorgeschlagen, dass wir uns im Finanzausschuss weiter mit dem Thema beschäftigen. Herr Staatssekretär, Sie haben eben auch zugesagt, entsprechend zu berichten. Damit gehen wir natürlich völlig einig. Das sollten wir im Interesse der Versorgungs- und Beihilfeempfänger im Land insgesamt im Auge behalten.

Was mich allerdings noch nicht befriedigt, ist die doch sehr kurzatmige bzw. kurzfristige Betrachtung. Sie schreiben in Ihrer Stellungnahme selbst und haben es jetzt auch zum Teil bestätigt, dass wir eine steigende Zahl von Beihilfeberechtigten haben werden. Nicht nur die Zahl von Antragstellungen, die saisonal schwanken kann, sondern die absolute Zahl der Berechtigten steigt. Da wäre es doch sicher einmal sinnvoll, der Ursache im Einzelnen auf den Grund zu gehen. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass das möglicherweise mit einem erhöhten Krankenstand in der Landesverwaltung zusammenhängt.

Ich halte nichts davon, diese Probleme jetzt bis zum SanktNimmerleins-Tag vor uns her zu schieben und eines Tages von dem Problem überrollt zu werden – so, wie man von der Überalterung der Lehrerschaft oder von der Alterspyramide im Polizeibereich überrollt wurde. Wenn wir jetzt Anzeichen dafür erkennen, dass sich hier ein Problem auftut, sollten wir überlegen, wie wir das organisatorisch und personell in den Griff bekommen.

Sie haben etwas zur finanzpolitischen Seite gesagt. Natürlich, das ist schon richtig. Aber letztlich kann dies nicht zulasten der Beihilfeempfänger gehen. Ich möchte nochmals daran erinnern: Wir diskutieren nicht über künftige Leistungen, über die man politisch zu entscheiden hat, sondern über schon bestehende Rechtsansprüche der Versorgungsempfänger.

Deswegen, meine Damen und Herren, halten wir unseren Antrag aufrecht und halten auch an der Befristung von vier Wochen ausdrücklich fest. Natürlich können sich die Durchschnittszahlen sehen lassen, Herr Staatssekretär.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Eben!)

Entscheidend ist aber nicht, dass der 08/15-Fall zügig erledigt wird, sondern dass der wirklich schwierige Beihilfefall erledigt werden muss, der auch zu entsprechenden finanziellen Belastungen des Betroffenen führt, wenn die Beihilfe nicht rechtzeitig gewährt wird. Darum geht es uns. Deshalb halten wir an dieser Befristung fest und bitten Sie, unserem Antrag zuzustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Dr. Inge Gräßle CDU)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung.

Ich hatte den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/443, mit aufgerufen. Diesen Änderungsantrag stelle ich nunmehr zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! –

(Zuruf von der SPD: Die Mehrheit!)

Enthaltungen? – Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Änderungsantrag beschlossen und der Antrag Drucksache 13/31 erledigt.

Damit ist Tagesordnungspunkt 8 abgeschlossen.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu

a) der Mitteilung des Südwestrundfunks vom 29. August 2001 – Zweiter Erfahrungsbericht über die Anwendung des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk – Drucksache 13/224

b) der Mitteilung des Rechnungshofs vom 15. Oktober 2001 – Gemeinsame Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Südwestrundfunks durch die Rechnungshöfe der am Staatsvertrag über den Südwestrundfunk beteiligten Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz – Drucksachen 13/312, 13/397

Berichterstatterin: Abg. Birgit Kipfer

Das Präsidium hat für die gemeinsame Aussprache über die Buchstaben a und b gestaffelte Redezeiten bei einer Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Wem darf ich für die CDU-Fraktion das Wort erteilen? – Frau Abg. Dr. Gräßle, Sie erhalten das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fusion von Südwestfunk und Süddeutschem Rundfunk zum SWR war eines der wichtigsten Projekte der vergangenen Legislaturperiode. Das hohe Haus hat diese Fusion parteienübergreifend und mit breiter Mehrheit unterstützt und mit der Enquetekommission „Rundfunk-Neuordnung“ begleitet.