Protocol of the Session on November 14, 2001

Im Zusammenhang mit diesem Antrag stellt sich vor diesem Hintergrund schon die Frage, wie es in Zukunft weitergehen soll. Wir wollen wissen, wie sich die Zahl der Beihilfeberechtigten insgesamt entwickelt. Es gibt dafür bisher keine gesonderte Statistik. Wir meinen, dass es für eine sinnvolle Planung des Personal- und Sachmitteleinsatzes zur Aufgabenerfüllung im Beihilfebereich erforderlich wäre, hierzu genauere Zahlen zu bekommen.

Weiter würde uns interessieren, wie sich aktuell der Krankenstand entwickelt hat. Wenn die Beihilfen aus unerklärlichen Gründen steigen, ist sicher zu hinterfragen, inwieweit hier eine Korrelation mit dem jeweiligen Krankenstand und dessen Entwicklung besteht.

Uns würde natürlich auch interessieren, welche effektiven Organisationsmaßnahmen vorgesehen sind, um in Zukunft dem Problem zu begegnen.

Als Letztes würde uns interessieren, wie bei der vorgesehenen Novellierung der Beihilfeverordnung konkret Verfahrensvorschriften vereinfacht werden sollen oder gar wegfallen können, um das Beihilfeverfahren zu beschleunigen. Wenn es im Rahmen der Novellierung der Beihilfevorschriften nur um Leistungsabbau ginge, wäre das mit uns sicher nicht zu machen. Dies wäre sicher auch kein Weg, um das aufgezeigte Problem zu lösen.

Wir meinen, dass eine schleppende Bearbeitungspraxis in Zukunft mit der Fürsorgepflicht für unsere Bediensteten und Versorgungsempfänger nicht vereinbar ist. Und – was noch viel schlimmer ist – eine solche zukünftige Praxis wäre sicher auf Dauer rechtswidrig.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält Herr Abg. Winckler.

Herr Präsident, verehrte Damen, meine Herren! Mittlerweile scheint auch die SPD-Fraktion, wenn auch wie häufig recht spät, bemerkt zu haben, dass angesichts der erheblichen Anstrengungen des Landesamts für Besoldung und Versorgung das, was die SPD mit ihrem Antrag verlangt hat, schon längst Realität ist. Deshalb kann ich Ihnen auch einiges von dem ersparen, was ich ursprünglich sagen wollte.

Seit Juni dieses Jahres ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Beihilfeanträge erheblich rückläufig. Gegenwärtig liegt sie bei 9,8 Arbeitstagen und damit deutlich unter den vier Wochen, die Sie selbst als angemessene oder

zumutbare Bearbeitungszeit vorgegeben haben. Erfreulich ist, dass die Maßnahmen, die aufgrund einer zeitweiligen Überschreitung der Vierwochenfrist durchgeführt worden sind, eine Verkürzung bewirkt haben, wie wir sie eigentlich nur in den Jahren zwischen 1990 und 2000 hatten, wenn auch nicht immer.

Ein Problem wird uns weiterhin begleiten. Es besteht darin, dass nahezu regelmäßig vor allem in den Ferienzeiten und um den Jahreswechsel überdurchschnittlich viele Beihilfeanträge gestellt werden, möglicherweise deshalb, weil manche Beihilfeberechtigte meinen, ihre Rechtsansprüche könnten verfallen, wenn der Antrag nicht bis zum Jahresende gestellt wird. Dem soll unser Änderungsantrag abhelfen. Er soll den Beihilfeberechtigten verdeutlichen, dass sie selbst zu einer angemessenen und für sie zumutbaren Bearbeitungszeit beitragen können, indem sie ihre Anträge gleichmäßiger über das Jahr hinweg stellen.

Wenn dies nicht möglich ist, helfen nur die weiteren Maßnahmen, die das Finanzministerium ins Auge gefasst hat, zum Beispiel der Einsatz des automatisierten Archivierungssystems und die Entrümpelung der Beihilfevorschriften. Wer sich der Lektüre der Vorschriften einmal gewidmet hat, weiß, dass es sicher noch manches gibt, was sehr zeitaufwendig, aber in der Sache völlig unnötig ist.

Eine Anregung möchte ich für den Fall geben, dass vorübergehend Engpässe entstehen, die durch die Schwankungen der Antragstellung bedingt sind. Man müsste sich überlegen, ob man nicht die Anträge bevorzugt bearbeitet, mit denen ein erheblicher Aufwand geltend gemacht wird, gerade im Blick auf die Beamten, die nicht so sehr mit irdischen Gütern gesegnet sind. Ich bitte, dies ernsthaft zu überdenken.

Schließlich, meine Damen und Herren, müssen wir alle Optimierungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten ergreifen, die noch nicht durchdacht sind. Denn wir werden weder eine personelle Verstärkung des Landesamts noch dessen Befreiung von Einsparauflagen beim Personal billigen. Dazu sind wir gar nicht in der Lage, vor allen Dingen deshalb nicht, weil uns die „ruhigen Hände“ der sozialdemokratischen Genossenschaft in Berlin erhebliche Einnahmeausfälle bescheren, wie die jüngste Steuerschätzung hinreichend zeigt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Wir vertrauen darauf, dass das Finanzministerium wie bisher alle denkbaren Maßnahmen ergreift, um die derzeit gute Bearbeitungszeit dauerhaft zu stabilisieren. Ich schlage vor, dass wir im Finanzausschuss – er ist dafür ja zuständig – jedes Jahr einen Bericht darüber bekommen, was mit welcher Wirkung geschehen ist.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, sind wir uns im Prinzip einig. Sicher sind wir uns nicht darin einig, dass möglicherweise eine personelle Verstärkung ins Auge gefasst wird, wie Sie das angedeutet haben. Wir sehen uns dazu nicht imstande, weil wir das Ziel, im Jahr 2006 ohne zusätzliche Kreditverschuldung auszukommen, nicht aufgeben wollen.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erhält Herr Abg. Kleinmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Sache ist schnell erledigt.

(Heiterkeit des Abg. Oelmayer GRÜNE)

Der Antrag, der von Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD, eingereicht wurde, ist zeitlich und inhaltlich inzwischen überholt.

Auf einen späteren Antrag der Grünen, Drucksache 13/240,

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Aber viel qualifizierter!)

hat die Landesregierung mitgeteilt, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in den letzten Jahren zwischen 10 und 20 Arbeitstagen betrug; im September 2001 lag sie gerade einmal bei 12,2 Arbeitstagen. Die Grünen haben daraufhin in schlauer Weisheit darauf verzichtet, ihren Antrag weiter behandeln zu lassen.

(Heiterkeit des Abg. Oelmayer GRÜNE – Abg. Oelmayer GRÜNE: Guter Mann!)

Aktuell liegt die Bearbeitungszeit, wie Kollege Winckler schon sagte, bei 9,8 Arbeitstagen. Einem Antrag, der zu etwas auffordert, was längst geschieht, sollte man aber nicht zustimmen, sondern man sollte ihn ablehnen.

Meine Damen und Herren, wir haben deshalb einen Änderungsantrag eingebracht – Kollege Winckler ist ja bereits darauf eingegangen –, um die Ernsthaftigkeit des Problems an sich, dass sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit nicht wieder – vielleicht sogar auf 15 Arbeitstage – verlängert, zu unterstreichen, zu zeigen, dass auch wir bemüht sind, darauf zu achten, dass die Bearbeitung möglichst zügig und rasch abläuft, und darauf aufmerksam zu machen, dass es wichtig ist, die maßgeblichen Vorschriften, Merkblätter und Beihilfevordrucke im Internet abrufbar zu machen.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie daher, dem Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP zuzustimmen und den der Fraktion der SPD abzulehnen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU)

Das Wort erhält Herr Abg. Oelmayer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zur Beratung steht der Antrag der SPD-Fraktion zum Thema Bearbeitung von Beihilfeanträgen.

(Zuruf des Abg. Alfred Haas CDU)

Ich habe – Herr Kollege Haas, ich bitte bei diesem wichtigen Thema doch um etwas mehr Aufmerksamkeit – aufgrund des Umstands, dass ich als Mitglied des Petitionsausschusses im Zeitraum kurz nach der Landtagswahl fast täglich Beschwerdebriefe von Beamten mit dem Hinweis bekommen habe, dass die Bearbeitungsdauer von Beihilfe

anträgen zum Teil drei, vier, fünf Monate dauert, einmal versucht, mich konsequent und auch inhaltlich mit diesem Thema auseinander zu setzen, indem ich versucht habe, die Fragen zu stellen, die der Kollege von der sozialdemokratischen Fraktion dieses Hauses heute zum Teil formuliert hat.

(Zuruf des Abg. Alfred Haas CDU)

Sehr wichtig erscheint mir – deswegen ist das Thema schon bedeutungsvoll –, dass es natürlich auch darauf ankommt, welche Beamten dort welche Anträge gestellt haben. Denn weil es für einen Beamten, der in einer niedrigen Besoldungsstufe eingestuft ist, natürlich ein Problem ist, Kosten in zum Teil fünfstelliger Höhe über einen langen Zeitraum hinweg vorzufinanzieren, ist das ja etwas ganz anderes, als wenn ein Ministerialdirektor vielleicht einmal vier Wochen auf seine Beihilfeleistungen warten muss.

Deswegen war die Intention des Antrags, einmal zu eruieren und von der Landesregierung einmal eine Bestandsaufnahme zu bekommen, die ich auf den Antrag dankenswerterweise auch bekommen habe, wie sich das Aufkommen, die Zahl der Anträge, die Zahl der Beihilfeberechtigten und die Zahl der Fälle, die von den einzelnen Bediensteten beim Landesamt für Besoldung und Versorgung bearbeitet werden, entwickelt hat.

Ich will Ihnen jetzt hier nicht alles vortragen, was in der Stellungnahme zu meinem Antrag steht, aber ein paar Zahlen sind schon signifikant, und da hat die Landesregierung meines Erachtens auch noch nicht umfassend geantwortet.

Erster Punkt: Wir haben in der Entwicklung von 1990 bis 2000 eine Zunahme der Zahl der Beihilfeanträge von 503 000 auf 740 000. Nun könnte dahinter stecken – so jedenfalls einmal meine Vermutung –, dass der Krankenstand bei Beamten im Land um 47 % – so hat nämlich die Zahl der Anträge zugenommen – zugenommen hat. Jetzt vermute ich, dass dem vielleicht nicht so sein wird, aber die Antwort der Landesregierung auf diese Fragestellung war jedenfalls nicht eindeutig, nicht definitiv und auch nicht klar. Deswegen hat die Landesregierung, wie ich denke, hier noch Nachholbedarf.

Eine weitere signifikante Zahl: Die Zahl der Personalstellen beim Landesamt für Besoldung und Versorgung hat in diesem Zeitraum um zehn zugenommen. Der Einsatz der dortigen Beamten kann beim besten Willen von niemand in diesem Hause gerügt werden, weil der Arbeitseinsatz entsprechend der Zunahme der zu bearbeitenden Anträge ansteigt. Deswegen sei an dieser Stelle, obwohl ich als Fraktionsmitglied der Grünen das nicht allzu oft tue, den Beamten, die dort ihre Arbeit tun, Dank gesagt.

Ein weiterer Punkt, den ich abschließend noch einfließen lassen möchte und den auch Herr Kollege Winckler angesprochen hat: Es geht natürlich auch um die Frage, wie Beihilfevorschriften ausgestaltet sind und wie Richtlinien und Formulare aussehen.

Ein kleiner Bericht aus meiner persönlichen Praxis – nicht, weil ich beihilfeberechtigt wäre, sondern weil ich im Zu

sammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit als Anwalt hie und da Beihilfeanträge einreiche –: Mir sind zum Beispiel vom Landesamt für Besoldung und Versorgung Anträge zurückgeschickt worden, die ich nicht auf dem amtlichen Formular eingereicht habe. Da muss man sich natürlich fragen, wie umfassend die amtlichen Formulare sind, welche Fragestellungen dort formuliert sind und welche Richtlinien dahinter stehen. Hier ist Vereinfachungsbedarf vorhanden, insbesondere zugunsten der beihilfeberechtigten Menschen. Das scheint mir an allererster Stelle angesagt zu sein, um letztendlich auch die Bearbeitungsdauer zu beschleunigen.

Auch hier gibt es, meine ich, Handlungsbedarf für die Landesregierung. Auch hierzu hat die Landesregierung wenig ausgeführt, wie sie dies in der nächsten Zeit zu behandeln gedenkt. Wir können nicht davon ausgehen, dass die jetzt leicht rückläufige Zahl an Beihilfeanträgen auf Dauer anhalten wird. Deshalb bitte ich den Herrn Staatssekretär, der, wie ich annehme, jetzt die Möglichkeit wahrnimmt, auf meine Fragen zu antworten, hierzu noch Stellung zu nehmen.

Alles in allem hat sich die Situation verbessert. Deshalb haben wir in weiser Voraussicht tatsächlich – da bin ich für das Lob des Kollegen aus der Fraktion der FDP/DVP dankbar –, um das Parlament nicht unnötig zu beschäftigen, von einer weiteren Beratung unseres Antrag abgesehen. Die heutige Debatte bietet aber dem Staatssekretär die Möglichkeit, die zusätzlichen Fragen noch zu beantworten.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und hoffe, dass der Antrag der SPD-Fraktion wirklich auf Dauer als erledigt angesehen werden kann, wenn sich die Bearbeitungsdauer dauerhaft verkürzen wird.

Danke schön.

(Beifall bei den Grünen und des Abg. Stickelber- ger SPD)