Protocol of the Session on February 21, 2006

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 21. Februar 2006 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.

Damit ist Punkt 3 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Drucksache 13/5086

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 13/5164

Berichterstatter: Abg. Dr. Schüle

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Mack.

(Abg. Stickelberger SPD: Herr Mack hat heute richtig Stress!)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Zuruf des Abg. Seimetz CDU)

Wir haben uns mit einem Gesetzentwurf der SPD zur Änderung des Abgeordnetengesetzes zu beschäftigen. Dieser Gesetzentwurf sieht ein Inkrafttreten nicht für die nächste, sondern erst für die übernächste Legislaturperiode vor. Wir sind der Meinung, dass wir all die damit zusammenhängenden Fragen in aller Ruhe miteinander besprechen sollten.

(Abg. Fischer SPD: Schon wieder?)

Dafür haben wir in der nächsten Legislaturperiode genügend Zeit, was uns, meine Damen und Herren, hilft, möglichst auch Fehler zu vermeiden.

Als Beispiel dient mir dieser Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, der vom 24. Januar 2006 stammt. Zu einer wesentlichen Stelle dieses Gesetzentwurfs liegt mit heutigem Datum, Uhrzeit 11:11 Uhr, schon wieder ein Änderungsantrag vor. Die SPD-Fraktion hat also ihren eigenen Gesetzentwurf in einer wesentlichen Frage schon wieder geändert.

(Abg. Fischer SPD: Jetzt hören Sie doch auf, Herr Mack, mit so einem dummen Geschwätz! Das ist doch Blödsinn! – Gegenruf der Abg. Veronika Netzhammer CDU: Aber das stimmt doch! Er be- nennt nur Fakten!)

Dann kommt ein Antrag der Grünen, und ich sehe, dass die SPD diesem Antrag der Grünen hinterhereilt und schnell auch noch einen entsprechenden Antrag stellt.

(Abg. Alfred Haas CDU: Ist der auch um 11:11 Uhr eingegangen? – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, ich darf um mehr Ruhe bitten.

Dies ist kein geordnetes Verfahren, in dem man die Änderung des Abgeordnetengesetzes beraten kann. Wir wollen kein Stückwerk, sondern wir wollen uns auf der Basis dessen, was uns die Diätenkommission empfohlen hat, in der nächsten Legislaturperiode intensiv mit der Sache beschäftigen und dann einen Gesetzentwurf einbringen.

Im Einzelnen möchte ich zu den von Rot und Grün aufgeworfenen Fragen Folgendes sagen:

Erstens: Bei der Vereinbarkeit von Amt und Mandat muss man nach der Verwaltungsreform in der Tat Änderungen überlegen.

Zweitens ist die Altersentschädigung ein wichtiger Diskussionspunkt. Ich möchte aber herausstellen, dass es hier nicht um die Höhe der Altersentschädigung der Abgeordneten geht – diese ist, glaube ich, weitgehend unumstritten –, sondern schlicht und ergreifend um das System, in dem diese geleistet wird.

Es geht auch um die Unkostenpauschalen. Die Grünen und nun auch die SPD sagen, die Unkostenpauschalen sollen abgeschafft werden und stattdessen soll der Abgeordnete die Möglichkeit bekommen, seinen Aufwand in seiner Steuererklärung geltend zu machen. Ich weise darauf hin, dass die Diätenkommission dies abgelehnt hat und dass wir uns nicht zusätzlich mit Bürokratie überhäufen sollten.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Was? – Abg. Drex- ler SPD: Darum geht es doch gar nicht!)

Wir haben, was dieses Parlament anbelangt, was die Landesregierung von Baden-Württemberg anbelangt, was die Verwaltung des Landes Baden-Württemberg insgesamt anbelangt, das kostengünstigste politische System in Deutschland. Es ist so, dass die Regelungen, die wir im Abgeordnetengesetz haben, insgesamt gesehen angemessen sind, und deshalb sind keine Eilentscheidungen zu treffen.

Deshalb werden wir den Gesetzentwurf der SPD und die Anträge von der SPD und den Grünen ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erhält Herr Abg. Birzele.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim vorigen Tagesordnungspunkt haben wir ein Gesetz beschlossen, das sich erst in der übernächsten Legislaturperiode auswirken soll, und genau das Gleiche wollen wir mit unserem Vorschlag zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, Herr Kollege Mack.

(Abg. Drexler SPD: Genau, nichts anderes!)

Bereits bei der ersten Lesung habe ich darauf hingewiesen, dass im Bund wie auch in fast allen anderen Ländern eine strikte Inkompatibilität besteht, das heißt eine Unvereinbarkeit zwischen Mandat und öffentlichen Ämtern. Wir haben in Baden-Württemberg ein höchst inkonsequentes System, das dem Gewaltenteilungsprinzip widerspricht und das Interessenkollisionen nicht ausschließt, sondern geradezu herbeiführt.

Nehmen Sie als Beispiel den Schulausschuss. Im Schulausschuss kontrollieren Lehrer und Schulleiter den Kultusminister. Wenn sie wieder zu Hause in ihren Ämtern sind, werden sie vom Kultusminister kontrolliert.

Das gegenwärtige Abgeordnetengesetz ist auch eklatant ungerecht: Es widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz. Denn wie können Sie rechtfertigen, dass ein Amtmann im Regierungspräsidium oder im Ministerium ausscheiden muss, während ein Landrat im Landtag bleiben kann, obwohl es nach der Verwaltungsreform einen ungeheuren Zuwachs an staatlichen Aufgaben gab, die er zu erledigen hat?

(Beifall bei der SPD und der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE)

Darüber hinaus gibt es noch eine ganze Reihe von Vorschriften im gegenwärtigen System, die ungerecht sind. Ich nehme zum Beispiel nur die Regelung: 60 % Bezüge, aber 100 % Versorgung. Deshalb fordern wir mit unserem Gesetzentwurf eine konsequente Inkompatibilität wie beim Bundestag und in fast allen anderen Ländern.

(Beifall bei der SPD)

Leider wurde dieser Gesetzentwurf im Ständigen Ausschuss von den Regierungsfraktionen abgelehnt.

Der Kollege Mack hat bereits darauf hingewiesen, dass der Präsident und die Fraktionsvorsitzenden am 2. Juni 2005 eine gemeinsame Diätenkommission mit einem umfangreichen Aufgabenkatalog eingesetzt haben. Die Diätenkommission hat ihren Bericht vorgelegt. Die Regierungsfraktionen sind jedoch nicht bereit, in dieser Legislaturperiode auch nur eine einzige Konsequenz daraus zu ziehen. Dabei hat die Diätenkommission zum Beispiel überzeugend nachgewiesen, dass es nach der Verwaltungsreform inakzeptabel ist, dass die Chefs der Kreise, die einen ungeheuren Zuwachs an Vollzugsaufgaben erhalten haben, nämlich Landräte, Oberbürgermeister und Beigeordnete in Stadtkreisen, gleichzeitig im Landtag sein können. Deshalb, Herr Kollege Mack, bessern wir bei unserem Gesetzentwurf nicht nach – den haben Sie ja abgelehnt –, sondern geben wir Ihnen die Chance, wenigstens einen Punkt der Vorschläge der Diätenkommission heute hier für das Jahr 2011 zu verwirklichen.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben zusätzlich – nicht hinterher, sondern entsprechend unserer schon lange vertretenen Position – den Entschließungsantrag vorgelegt. Wir haben hier schon mehrmals vorgetragen – ich unter anderem in der ersten Lesung –, dass wir der Auffassung sind, wir sollten die Abgeordnetenentschädigung so regeln, wie sie in Nordrhein-Westfalen richtigerweise geregelt worden ist. Das bedeutet, den Forderungen der Öffentlichkeit nachzukommen und die Unkostenpauschalen in die steuerpflichtige Entschädigung einzubeziehen. Dann haben Abgeordnete wie alle anderen Steuerzahler die Unkosten gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.

Zum Zweiten wollen wir in die steuerpflichtige Entschädigung die Beträge mit einbeziehen, die erforderlich sind, um eine Altersversicherung selbst finanzieren zu können. Deshalb haben wir diesen Entschließungsantrag vorgelegt, damit diese Positionen noch von diesem Landtag beschlossen werden und sich der nächste Landtag nach Beginn der nächsten Legislaturperiode unverzüglich dieser Aufgabe stellen kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in anderen Lebenslagen, die man sich nicht heraussuchen will, gibt es einen letzten Wunsch. Ich habe bei meiner letzten Rede hier im Landtag meinen letzten Wunsch an die Regierungsfraktionen: Stimmen Sie den Anträgen der SPD-Fraktion zu.

(Heiterkeit – Beifall bei der SPD und der Abg. Bri- gitte Lösch GRÜNE)