(Abg. Birzele SPD: Das sind entscheidende Punk- te! Das Verfahren Hare/Niemeyer wäre für die FDP/DVP noch günstiger gewesen! – Gegenruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Erstaunlich, wie Sie sich um uns sorgen!)
Ich wiederhole es gern ad infinitum: Der Kollege Mack hat völlig Recht: Einen Antrag auf Umstellung auf die Methode Sainte-Laguë/Schepers gab es, entgegen anders lautender Behauptungen, bislang nicht.
Unterschiedliche Meinungen – jetzt komme ich zum Punkt – gibt es allerdings, was den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung und was die Frage angeht, ob es richtig ist, nur das Berechnungsverfahren zu ändern, oder ob nicht auch ein landesweiter Verhältnisausgleich eingeführt werden sollte. Lassen Sie mich zu den entsprechenden Änderungsbegehren der SPD-Fraktion Folgendes bemerken:
Die SPD-Fraktion strebt an, dass das Gesetz schon am Tage nach seiner Verkündung in Kraft tritt, damit die neue Berechnungsmethode bereits für die Landtagswahl am 26. März 2006 angewandt wird. Die Koalitionsfraktionen beabsichtigen dagegen, dass das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt bei dieser Wahl noch ein letztes Mal zur Anwendung kommt und das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers daher erst bei der übernächsten Wahl, also voraussichtlich im Jahr 2011, Anwendung findet.
Meine Damen und Herren, es ist ein beachteter Grundsatz, alle Wahlrechtsänderungen möglichst vor der Phase der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl abzuschließen. Dahinter stehen Gründe der Rechtssicherheit und der Planungssicherheit für alle Beteiligten sowie praktische und organisatorische Überlegungen. So sollte man sich beispielsweise vergegenwärtigen, dass in sämtlichen Wahlbezirken des Landes, also in über 10 000 Bezirken, am Wahltag die aktuellen Rechtsgrundlagen zur Einsicht auszulegen sind.
Der Wechsel des Auszählverfahrens kann Verschiebungen bei der Sitzzuteilung an die Parteien bzw. Regierungsbezirke zur Folge haben und somit in Dispositionen eingreifen. Einen knappen Monat vor der Wahl sollte deshalb kein geändertes Berechnungsverfahren in Kraft treten.
Zum geforderten landesweiten Verhältnisausgleich nur so viel, meine Damen und Herren: Die Koalitionsfraktionen wollen durch den Gesetzentwurf ein geändertes Berechnungsverfahren einführen. Darüber hinausgehende grundlegende Änderungen in der Systematik der Sitzverteilung lehnen die Koalitionsfraktionen und auch die Regierung zum jetzigen Zeitpunkt ab.
Bereits früher wurde mehrfach gefordert, die Ausgleichssitze nicht wie nach geltendem Recht auf der Ebene der Regierungsbezirke, sondern auf Landesebene zu verteilen. Die Umstellung auf einen landesweiten Verhältnisausgleich hätte allgemein zur Folge, dass die ermittelten Sitze in größerer Annäherung als bisher die landesweit erzielten Stimmenanteile widerspiegeln würden. Das heißt, die kleineren Parteien würden mehr Ausgleichssitze erhalten.
Aber diesem Ziel kommen wir bereits mit der Umstellung des Berechnungsverfahrens auf Sainte-Laguë/Schepers zumindest näher.
Ein Verfahren für einen landesweiten Verhältnisausgleich steht aber nicht von vornherein fest. Hier sind unterschiedliche Verfahrensarten möglich; darauf will ich hinweisen. Wer sich für Details interessiert, dem sei die Drucksache 10/2430 aus dem Jahr 1989 zu ebenjener Debatte empfohlen. Damals wurden drei Modelle diskutiert. Eines davon betraf die weiter gehende Abschaffung der Verteilungsebene der Regierungsbezirke. Gegen ein Modell bestanden rechtliche Bedenken. Zwei Modelle hätten das ohnehin schon schwer verständliche Verfahren noch weiter kompliziert und in der Regel die Gesamtzahl der Mandate – darauf möchte ich hinweisen – ganz erheblich gesteigert.
Bei einer Abschaffung der Verteilungsebene der Regierungsbezirke hätte sich, insbesondere bei kleineren Parteien, überdies die Regionalverteilung der Landtagsmandate verschlechtert.
Ich habe die drei denkbaren Modelle genannt. Diese wurden damals ausführlich diskutiert – mit dem Ergebnis, das ich gerade genannt habe.
Durch die jetzige Umstellung auf das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers wird zumindest bereits eine proporzgerechtere Verteilung der Sitze zugunsten der kleineren Parteien erreicht.
Welche zusätzlichen Auswirkungen ein landesweiter Verhältnisausgleich hätte, wäre dann von der jeweiligen Ausgestaltung abhängig, und dieser müsste sorgfältig berechnet und auch diskutiert werden.
Dies gilt auch für den Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Deshalb lehnen wir den Antrag der SPD-Fraktion heute ab.
Herr Minister, sind Sie bereit, so Sie in Zukunft Verantwortung für das Innenressort tragen sollten, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einen landesweiten Verhältnisausgleich beinhaltet und nach Ihrer Auffassung die beste Lösung für dieses Ansinnen darstellt?
Herr Kollege Palmer, so Sie in Zukunft ein Mandat und damit Verantwortung für das Land und auch für das Landtagswahlrecht haben, gebe ich diese Anregung dahin zurück, wo sie hingehört, nämlich an den Landtag von Baden-Württemberg. Ich greife jede von da kommende Anregung auf Umstellung gern auf, wenn sie mehrheitsfähig ist.
Meine Damen und Herren, in der Zweiten Beratung liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/5046.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/5163. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf Drucksache 13/5046 unverändert zuzustimmen.
Da zu diesem Gesetzentwurf der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/5183, vorliegt, lasse ich artikelweise abstimmen.
Dann rufe ich zuerst Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/5046, auf. Wer dieser Nummer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 Nr. 1 ist einstimmig zugestimmt.
Ich rufe Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD, Drucksache 13/5183, auf. Wer dieser Ziffer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das Zweite war die Mehrheit. Ziffer 1 des Änderungsantrags ist abgelehnt.
Ich stelle nunmehr Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP zur Abstimmung. Wer Artikel 1 Nr. 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Artikel 1 Nr. 2 ist mehrheitlich zugestimmt.
des Änderungsantrags, jawohl –, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Das Zweite war die Mehrheit. Ziffer 2 des Änderungsantrags ist mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse über Artikel 2 des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP abstimmen. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 des Gesetzentwurfs ist mehrheitlich zugestimmt.