Protocol of the Session on February 21, 2006

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Meine Damen und Herren, in der Aktuellen Debatte liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Entschuldigung, Herr Kollege Schmiedel, ich erteile Ihnen das Wort. Sie haben noch 1 Minute und 15 Sekunden Redezeit.

Frau Präsidentin, das reicht mir auch.

Ich hätte schon gerne, Herr Wirtschaftsminister, dass Sie auf die zentrale Kritik, die nicht von uns kommt, sondern vom Handwerk und vonseiten der IHK im Land, wonach beim Forschungstransfer die kleineren und mittleren Betriebe zu kurz kommen, eingehen. Herr Frankenberg hat lang und langsam am eigentlichen Thema vorbeigeredet.

(Beifall bei der SPD – Abg. Herrmann CDU: Er hat Richtiges und Wichtiges gesagt! – Zuruf des Abg. Fleischer CDU)

Es tut mir Leid: Es geht doch nicht darum, die Grundlagenforschung schlechtzumachen. Niemand denkt daran, sondern es gibt den konkreten Vorwurf vonseiten der IHK – diese Briefe bekomme doch nicht nur ich, die bekommen Sie doch auch –: Der Mittelstand meldet immer weniger Patente an. Es nützt den mittelständischen Betrieben nichts, wenn Daimler immer mehr Patente anmeldet. Wir sind uns doch einig, dass der Mittelstand Träger von Beschäftigung und Ausbildung in diesem Land ist. Warum nehmen Sie das nicht ernst?

(Abg. Fleischer CDU: Schauen Sie auf die letzten sieben Jahre zurück, was mit der Liquidität gewor- den ist aufgrund Ihrer Politik!)

Deshalb fordere ich Sie jetzt auf, Herr Wirtschaftsminister: Sagen Sie, wie Sie mit dieser Kritik umgehen. Wollen Sie die Vorschläge aufgreifen, dass die Forschungsinstitute im Land stärker auf den Mittelstand zugehen? Wollen Sie die Anregung aufgreifen, dass die LKB besser mit Förderdarlehen und mit Bürgschaften unterwegs ist, um die Innovation im Mittelstand zu beschleunigen?

(Abg. Fleischer CDU: Fragen Sie doch Clement und Eichel! Dann haben Sie die Antwort!)

Das ist das zentrale Thema, über das wir heute reden. Und Sie sitzen da und schweigen sich aus.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, in der Aktuellen Debatte liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

(Zuruf des Abg. Schmiedel SPD – Abg. Birzele SPD: Wünscht der Wirtschaftsminister nicht das Wort? – Abg. Fischer SPD: Einsparpotenzial! – Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Damit ist der Tagesordnungspunkt 2 beendet.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Drucksache 13/5046

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 13/5163

Dazu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/5183, vor.

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich Herrn Abg. Mack das Wort.

(Abg. Dr. Schüle CDU: Sehr gut! Guter Mann! – Gegenruf des Abg. Fischer SPD)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bereits in erster Lesung hier und im Ständigen Ausschuss über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP beraten. Dieser Gesetzentwurf beschäftigt sich mit der Novellierung des Auszählverfahrens für die Landtagswahlen in Baden-Württemberg mit Wirkung ab 2011. Die Umstellung, die wir vorsehen, betrifft einzig und allein das Berechnungsverfahren; am Verfahren der Sitzzuteilung an die Parteien selbst verändert sich nach diesem Gesetzentwurf nichts.

Es geht hier nicht um eine Systemänderung. Wir wollen mit diesem wichtigen Gesetz nicht hopplahopp eine Systemänderung vornehmen.

Die Änderung findet an drei Stellen Anwendung: erstens bei der Verteilung der auf die Parteien entfallenden Sitze auf Landesebene, zweitens bei der Verteilung dieser Sitze auf die jeweiligen Regierungsbezirke und drittens bei der Berechnung der Ausgleichsmandate.

Wir wollen das Auszählverfahren im Landtagswahlrecht optimieren. Wir im Landtag von Baden-Württemberg sind nach Hamburg und Bremen, die das neue Berechnungsverfahren bereits eingeführt haben, die Ersten, die dieses Verfahren in einem Landtag einbringen. Der Deutsche Bundestag hat die Einführung einmal erwogen. Wir sind die Ersten, die es hier im Landtag eingebracht haben. Wir haben den Gesetzentwurf aber erst eingebracht, nachdem die Vorbereitungen zur nächsten Landtagswahl bereits begonnen hatten und nachdem mit Nominierungsverfahren begonnen worden ist.

(Abg. Fischer SPD: Weil Sie es vorher nicht woll- ten, Herr Kollege Mack!)

Sie haben die Einführung des neuen Verfahrens vorher auch nicht beantragt und auch nicht in die Debatte gebracht.

(Lachen bei der SPD – Abg. Birzele SPD: Totale Unkenntnis! – Abg. Fischer SPD: Haben Sie ein Kurzzeitgedächtnis? Der Kollege Birzele wird es Ihnen schon sagen!)

Sie können mir den Antrag zeigen, in dem Sie das gefordert haben.

(Unruhe bei der SPD)

Während des Spiels ändert man die Regeln nicht. Deswegen werden wir auch den Änderungsantrag der Fraktion der

SPD, mit dem auch eine Änderung des im Gesetzentwurf vorgesehenen Inkrafttretens begehrt wird, ablehnen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

Im Ausschuss habe ich festgestellt, dass Artikel 1 des Gesetzentwurfs einstimmig angenommen wurde.

(Abg. Birzele SPD: Das ist nicht richtig! Die Zif- fer 1! Nicht Artikel 1!)

Es gibt also eine große Übereinstimmung darüber, dass wir zu diesem neuen Auszählverfahren kommen wollen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Schüle CDU: Sehr gut!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Birzele.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Mack hat sich gerade durch eine fundamentale Unkenntnis parlamentarischer Anträge ausgewiesen.

(Widerspruch bei der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Schüle CDU)

Wir haben dieses Thema allein in dieser Legislaturperiode schon mehrmals hier angesprochen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Fischer SPD: So ist es!)

Leider ist das an Ihnen spurlos vorübergegangen.

(Zuruf des Abg. Blenke CDU)

Ich hatte bei der ersten Lesung kritisiert, dass die Koalitionsfraktionen Berechnungsmethoden erwogen haben, ohne die Oppositionsfraktionen einzubeziehen. Ich habe im Ständigen Ausschuss für meine Fraktion vorgeschlagen, zu der Frage, auf welcher Ebene die Ausgleichsmandate berechnet werden sollten, hier doch einen gemeinsamen Antrag vorzulegen. Auch das haben CDU und FDP/DVP abgelehnt.

Deshalb will ich noch einmal darauf hinweisen: Das bisherige Verfahren – das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt kombiniert mit einer Berechnung der Ausgleichsmandate auf Regierungsbezirksebene – hat zu eklatant ungerechten Ergebnissen geführt: 1992 hatte die CDU 14 Überhangmandate und einen Stimmenanteil von 39,6 %; trotzdem gab es nur 12 Ausgleichsmandate. Richtigerweise hätte es mindestens 18 Ausgleichsmandate geben müssen. 1996 hatte die CDU 18 Überhangmandate. Es gab nur 17 Ausgleichsmandate, aber richtigerweise hätte es mindestens 23 oder 24 Ausgleichsmandate geben müssen. Bei der letzten Landtagswahl 2001 hatte die CDU 6 Überhangmandate, aber es gab nur 2 Ausgleichsmandate. Die CDU hatte einen Stimmenanteil von 44,8 %. Bei den Ausgleichs-/Überhangmandaten hatte sie aber praktisch 66 %. Das ist doch eklatant ungerecht!

(Beifall bei der SPD – Abg. Boris Palmer GRÜNE: Herr Birzele, es waren 75 %! Drei Viertel!)

Wenn man das Berechnungssystem jetzt mit einbezieht.

Deshalb weise ich darauf hin, dass wir 1990 gemeinsam mit der FDP/DVP-Fraktion beim Staatsgerichtshof geklagt haben.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Ja! Richtig!)