Ich glaube, da haben wir als Ausschuss, Kollege Behringer, in der nächsten Legislaturperiode – in dieser werden wir es nicht mehr schaffen – noch eine Aufgabe vor uns, die wir im Interesse der Menschen, die sich entweder an den Petitionsausschuss oder an die Kommission wenden, gemeinsam lösen müssen.
Ich darf mich zum Schluss – meine Redezeit ist schon abgelaufen – zunächst bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsbüros bedanken. Ich weiß, welche Arbeit dahintersteckt, welche Mühe es zum Teil auch erfordert, in Zusammenarbeit mit den einzelnen Berichterstattern – ich kann da nur an die eigene Nase fassen und nicht für die Kolleginnen und Kollegen sprechen – die Arbeit abzuwickeln.
Die Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden und mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses ist, glaube ich, genauso gut gewesen.
Zum stellvertretenden Vorsitzenden, der immer wieder auch ganz interessante zwischenmenschliche Töne einbringt, habe ich nichts anzumerken. Was allerdings den Vorsitzenden betrifft, so habe ich doch das Problem, dass er beim Thema Windkraft meint,
er müsse das Petitionsverfahren ein Stück weit vielleicht auch dafür einsetzen, seine politische Meinung zu diesem Thema mit nach vorn zu tragen.
Ein Hinweis sei mir noch gestattet – ich weiß nicht, wer es eingebracht hat; ich glaube, es war der Kollege Mack –: Dass die Konzentration von Windkraftanlagen in der Form stattfindet, wie wir sie jetzt im Ausschuss zu diskutieren haben, geht nicht in erster Linie auf den Bundesgesetzgeber
(Widerspruch des Abg. Mack CDU – Gegenruf des Abg. Gall SPD: Selbstverständlich! – Weitere Zu- rufe)
das wir hier mit Ihren Stimmen beschlossen haben. Jetzt beschweren Sie sich darüber und instrumentalisieren das Petitionsverfahren. Das ist kein richtiger Weg, lieber Kollege Mack.
Ein Letztes: Mein Dank gilt auch den Kolleginnen und Kollegen – im Prinzip von allen Fraktionen. Ich hätte einfach noch die Bitte, dass man sich an dieser oder jener Stelle ein bisschen mehr von dem Regierungsfraktionsdenken löst. Das würde die Unabhängigkeit und die Freiheit des Petitionsausschusses eher stärken.
Das ist das Petitionsrecht. Insofern ist das, glaube ich, eine wichtige Botschaft auch an alle Mitglieder des Ausschusses.
Ich habe die Arbeit im Ausschuss bislang gern geleistet. Ich mache zum Schluss noch eine persönliche Anmerkung – wenn sie mir gestattet ist, Herr Präsident –: Der Petitionsausschuss ist der einzige Ausschuss – ihm gehöre ich nun seit fast neun Jahren an –, in dem man auch als Oppositionsabgeordneter wenigstens an dieser oder jener Stelle
Denn alles andere, worüber hier im Plenum oder in den Ausschüssen diskutiert wird, geht immer nach Räson.
Deswegen ist die Arbeit im Petitionsausschuss wichtig für die Menschen im Land, sie ist wichtig für den Landtag. Ich glaube auch, dass die Kolleginnen und Kollegen, die dem Petitionsausschuss angehören, die Arbeit dort engagiert leisten. Deswegen ist es ein wichtiger Ausschuss. Ich habe die Arbeit dort gern geleistet.
Meine Damen und Herren, entsprechend der Bedeutung des Petitionsausschusses haben die Mitglieder dieses Ausschusses ihre Redezeit voll in Anspruch genommen.
Ich danke dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und allen Mitgliedern des Petitionsausschusses im Namen des ganzen Hauses für ihre engagierte Arbeit.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u s t a v - A d o l f H a a s S P D – T u n n e l F a l k e n s t e i g i m Z u g e d e r B - 3 1 - B a u m a ß n a h m e ; h i e r : P l a n u n g e i n e r T u n n e l r ö h r e a l s e r s t e r B a u a b s c h n i t t
a) Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit, dass anstelle von zwei Tunnelröhren bei der Ortsumgehung Falkensteig zunächst nur eine Tunnelröhre, selbstverständlich planungsmäßig abgestimmt auf weitere Bauabschnitte, geplant und ausgeführt wird, sodass eine Entlastung des Ortsteils Falkensteig der Gemeinde Buchenbach kurzfristiger als im Zusammenhang mit dem Stadttunnel Freiburg vollzogen wird?
b) Welche Vorbereitungsaktivitäten sind beim Regierungspräsidium in Freiburg bereits eingeleitet, um das Tunnelprojekt Falkensteig überhaupt auf den Planungs- und Ausführungsweg mit Vollzug der Baumaßnahmen zu bringen, und zwar als Gesamtmaßnahme für zwei Tunnelröhren und für eine Tunnelröhre wie unter Buchstabe a beschrieben?
Das Wort zur Beantwortung der Anfrage namens der Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Köberle.
Verehrter Herr Präsident, liebe Elke Brunnemer, liebe Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich Ihre Anfrage, lieber Kollege Haas, wie folgt:
Die B 31 mit der Fortsetzung durch die B 311 zwischen Freiburg und Ulm zählt zu den wichtigsten Hauptverkehrsachsen in unserem Land. Die Ortsdurchfahrt Falkensteig
Die Ortsumgehung Falkensteig ist im Bedarfsplan des Bundes für die Bundesfernstraßen in zwei Dringlichkeitsstufen aufgeteilt: Die einbahnige Ortsumfahrung der Streusiedlung Falkensteig ist in der Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft. Die zweite Tunnelröhre ist zusammen mit dem anschließenden Hirschsprungtunnel lediglich in die Kategorie „Weiterer Bedarf“ eingestuft.
Nach den Vorstellungen des Bundes ist also vorgesehen, zunächst nur eine Tunnelröhre zu beplanen. Die Einstufung „Weiterer Bedarf mit Stern“ bedeutet gleichzeitig, dass der Bund einen Bau erst nach 2015, also nach Ablauf des jetzt gültigen Bundesverkehrswegeplans, für realisierbar und finanzierbar hält.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Erste Voruntersuchungen für den einbahnigen Tunnel wurden durch das Regierungspräsidium bereits im Rahmen der Bedarfsplanfortschreibung durchgeführt, also im Jahr 2002/03 mit der Fortschreibung im Jahr 2004. Konkrete Planungen sind bisher jedoch wegen der enormen Planungskosten, der sehr langfristigen Realisierungsaussichten und der nicht im „Vordringlichen Bedarf“ vorgenommenen Einstufung im Bundesverkehrswegeplan noch nicht aufgenommen worden. Allein für geologische Untersuchungen müssten in einem ersten Schritt rund 300 000 € ausgegeben werden, und rund 500 000 € wären für den so genannten Vorentwurf zur Genehmigung durch das Land und den Bund notwendig.