Meine Damen und Herren, lassen Sie uns den Blick nach vorne richten. Wir sollten keinen Zweifel zulassen: Das Instrument ist kein Keil, den wir in das gutnachbarliche Verhältnis zur Schweiz hineintreiben wollen. Im Gegenteil, mit diesem Instrument versuchen wir, eine Unebenheit in den bilateralen Beziehungen zu glätten.
(Abg. Fischer SPD: Da sind wir uns doch alle ei- nig! – Abg. Walter GRÜNE: Wir sind uns doch ei- nig!)
Ob es den gewünschten nachhaltigen Erfolg verspricht – da mögen Sie, Herr Kollege Walter, auf der Zeitachse Recht haben –,
langsam! – hängt einerseits von der Rechtskonformität der Bürgerinnen und Bürger beiderseits der Grenze ab, um das einmal so verklausuliert zu formulieren. Andererseits hängt es natürlich von der Frage ab: Was macht die Schweiz im eigenen Land in der Fortentwicklung ihrer Agrarreform, die sie ebenso eingeleitet hat. Zum Dritten gibt es auch noch ein paar Baustellen im Bereich der Europäischen Union. Nur: Die Baustellen, die wir national und im Land Baden-Württemberg regeln können, haben wir geregelt, und diese Lücken sind auch entsprechend geschlossen.
(Beifall bei der CDU und des Abg. Drautz FDP/ DVP – Abg. Walter GRÜNE: Nach dieser Rede überlege ich mir das noch einmal! – Gegenruf des Abg. Fleischer CDU: Sei nicht so grantig! – Ge- genruf des Abg. Walter GRÜNE: So eine blöde Rede zu halten, obwohl doch alle zustimmen! Das ist niveaulos gewesen! Unter aller Sau war das!)
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/4859.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses Ländlicher Raum und Landwirtschaft, Drucksache 13/4957. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Wer diesen Artikeln zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE – Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Baden-Württemberg (Infor- mationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg – IFG B-W) – Drucksache 13/4785
Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Dr. Döring hatte ja bei der ersten Lesung vorgeschlagen, man solle das Thema besser vertagen und erst in der nächsten Legislaturperiode behandeln. Das fände ich aber doch ein bisschen bedauerlich,
(Abg. Regina Schmidt-Kühner SPD: Dann hätten Sie nicht reden dürfen, oder wie? – Abg. Reichardt CDU: Der wollte Arbeit sparen!)
nachdem wir ja beide dann nicht mehr das Vergnügen hätten. Deswegen ist es schon richtig, dass wir hierüber heute noch diskutieren. Die Argumente sind in der kommenden Legislaturperiode sicherlich auch keine anderen als heute.
Ich fasse mich in Anbetracht der vorweihnachtlichen Stimmung kurz: Die Transparenz, die die Fraktion der Grünen mit diesem Gesetz erreichen will, haben wir schon heute.
Der zweite Punkt ist der Verwaltungsaufwand. Für uns ist dies der Hauptgrund, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. In Nordrhein-Westfalen gibt es ein Informationsfreiheitsgesetz. Die Kommunen beklagen sich dort über den großen Verwaltungsaufwand und haben das auch in einer schriftlichen Stellungnahme dokumentiert. Die Kommunen sind bei einem solchen Gesetz die Hauptleidtragenden.
Dritter Punkt: Die Grünen hätten dieses Gesetz gerne kostenfrei, also ohne Gebühren, gestaltet. Das ist jedoch nicht einmal in Nordrhein-Westfalen der Fall. Der Verwaltungsaufwand ist, wie ich gerade gesagt habe, sehr groß. Wenn es jedoch zu einer solchen Regelung kommen sollte, müsste sie selbstverständlich auch gebührenpflichtig sein.
Zum vierten Punkt: Der Kollege Jürgen Walter hat im Ständigen Ausschuss dargelegt, dass es ein großes Bedürfnis nach einem solchen Gesetz gebe. Auch da widerlegt Sie das Beispiel Nordrhein-Westfalen: Die Leute interessieren sich überhaupt nicht dafür. Nur 0,005 % der Bevölkerung haben überhaupt einen Antrag gestellt.
Meine Damen und Herren, das zeigt, dass wir mit diesem Gesetz nichts erreichen würden außer Bürokratie. Aus diesem Grund lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich natürlich, dass wir dieses Thema noch in dieser Legislaturperiode erörtern. Denn sonst hätten wir ja Ihren geschätzten Redebeitrag nicht mehr vernehmen können –
wenngleich Sie vor einem Jahr möglicherweise dieselbe Rede gehalten hätten, die später hier der Kollege Oelmayer halten wird; ich weiß es nicht.
(Abg. Reichardt CDU: Es gibt viele alte Reden, aber das war eine gute Rede! – Abg. Fleischer CDU: Darf ich Ihnen einmal ein paar Reden von mir zuschicken?)
Meine Damen und Herren, es geht hier durchaus um ein ernstes Thema. Wir bewegen uns in einem Spannungsverhältnis zwischen dem Recht auf Informationszugang und dem Datenschutz. Da gibt es viele gute Argumente und auch viele Einwände; der Herr Minister hat während der ersten Lesung auch einige beachtliche Argumente ins Feld geführt.
Ich glaube, trotz dieses Spannungsverhältnisses besteht kein unüberbrückbarer Gegensatz zwischen diesen beiden Polen. Entscheidend ist, ob wir einen sinnvollen, gerechten Ausgleich zwischen den beteiligten Interessen finden. Deshalb sprechen ja viele in diesem Zusammenhang von zwei Seiten einer Medaille. Ich würde es eher so formulieren, wie es auch in der Rechtswissenschaft formuliert wird: Es handelt sich um zwei Säulen des Rechts in der Informationsgesellschaft. Dieses Spannungsverhältnis wird uns wahrscheinlich in den nächsten Jahren auch in der politischen Debatte noch zunehmend bewegen, wenn man an Entwicklungen im E-Government-Bereich und Ähnliches denkt.