Protocol of the Session on December 15, 2005

Das Recht auf Information ist ja unserem Rechtssystem nicht fremd.

(Zuruf der Abg. Heike Dederer CDU)

Wir haben in vielen Bestimmungen bereits Ansprüche formuliert, die unter bestimmten Voraussetzungen dieses Informationszugangsrecht normieren. Es handelt sich also um ein Zugangsrecht, das an bestimmte Voraussetzungen ge

knüpft ist. Insofern betreten wir mit diesem Gesetz jetzt Neuland. Denn es normiert die Informationsfreiheit zunächst einmal voraussetzungslos.

(Abg. Heike Dederer CDU: Das ist ja auch das Problem!)

Voraussetzungslos bedeutet allerdings nicht einschränkungslos. Das wird in dem Gesetzentwurf, den die Grünen vorgelegt haben, auch deutlich zum Ausdruck gebracht. Denn darin ist ein umfangreicher Katalog an Ausnahmetatbeständen vorgesehen, durch die den Interessen, die schützenswert sind, unserer Auffassung nach auch Rechnung getragen wird.

Dabei möchte ich gleich hinzufügen: Uns wäre es lieber gewesen, wenn man das Bundesgesetz übernommen hätte. Ihr Gesetzentwurf, Herr Kollege Oelmayer, sieht da noch Modifizierungen vor, wandelt Mussbestimmungen in Sollbestimmungen um. Wir haben es da also doch mit einigen Änderungen zu tun. Aber wir glauben, dass die Balance zwischen den betroffenen Bereichen, die in Einklang gebracht werden müssen, insgesamt gewahrt wird.

Die Ausnahmen beziehen sich auf den Schutz behördlicher Entscheidungsprozesse – das ist ganz wichtig –, auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie auf den Schutz personenbezogener Daten. Ich glaube, dass damit den berechtigten Interessen Rechnung getragen ist.

Noch ein Wort zur Bürokratie: Sie haben die Fallzahlen aus Nordrhein-Westfalen genannt. Bei diesen Fallzahlen kann ich beim besten Willen nicht erkennen, worin das Bürokratieproblem bestehen sollte.

(Abg. Heike Dederer CDU: Wenn angefragt wird, ist es ein Aufwand! Lesen Sie die Stellungnahme der kommunalen Landesverbände!)

Wir haben jetzt auch in Massenverfahren – denken Sie an Planfeststellungsverfahren – oft Tausende von Einwendungen, die – bei geltendem Recht – auch erledigt werden. Ich glaube, hier drückt sich eher eine Angst vor dem Bürger aus. Wir trauen dem Bürger zu, dass er seine Anliegen berechtigterweise einbringt und das Rechtsinstitut, das geschaffen wird, nicht missbräuchlich verwendet.

(Abg. Heike Dederer CDU: Scientology in Nord- rhein-Westfalen!)

Was das Thema Bürokratie angeht, Frau Dederer: Das neue Gemeindewirtschaftsrecht, dem Sie vor ein paar Tagen zugestimmt haben,

(Abg. Fischer SPD: Ja!)

schafft wesentlich mehr Bürokratie als das, was nach dem vorliegenden Gesetzentwurf an Bürokratie zu befürchten wäre.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grü- nen)

Im Übrigen glauben wir, dass sich die Behörden auf gesicherter Rechtsgrundlage auf dieses neue Gesetz einstellen

und mit ihm den Informationsbedürfnissen unserer Bürger durch eine offensive Informationspolitik Rechnung tragen.

Für die SPD-Fraktion signalisiere ich deshalb Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Oelmayer GRÜ- NE)

Das Wort erhält Herr Abg. Theurer.

(Abg. Walter GRÜNE: Jetzt kommt der Aufklärer! Brutalstmögliche Aufklärung!)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein Informationsfreiheitsgesetz für Baden-Württemberg ist ein richtiger Schritt hin zu mehr Transparenz in der Verwaltung und zu mehr Bürgerrechten.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Dann stimmen Sie zu! – Zuruf des Abg. Oelmayer GRÜNE)

Davon ist die FDP/DVP-Fraktion überzeugt. Deshalb begrüßen wir die Vorlage eines Entwurfs für ein Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich.

(Abg. Walter GRÜNE: Aber die Zeit ist wieder nicht reif! Jetzt ist die Zeit wieder nicht reif!)

Die Transparenz des Verwaltungshandelns schafft zusätzliches Vertrauen in den Staat und in die Verwaltung. Dabei sagen wir auch: Das Ganze wird hier von den Grünen mit Impetus vorgetragen. So ist es natürlich nicht. Denn die Kollegin Dederer hat zu Recht darauf hingewiesen, dass Informationsrechte für die Bürgerinnen und Bürger schon heute gesetzlich normiert sind. Aber nichts ist so gut, als dass man es nicht noch besser machen könnte.

(Zuruf des Abg. Oelmayer GRÜNE)

Deshalb sind wir grundsätzlich dafür offen, ein solches Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg zu bringen. Denn Transparenz und Information stärken die Demokratie und deren Freiheitsrechte.

(Zuruf des Abg. Oelmayer GRÜNE)

Für die Verwaltung bietet ein Informationszugangsrecht die Chance, ihre Informationsstrukturen weiter zu modernisieren. Die FDP war es schließlich, die das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes trotz erheblicher Mängel wegen der zahlreichen und ausufernden Ausnahmetatbestände – das hat uns bei der früheren rot-grünen Bundesregierung auch nicht gewundert –, die das Recht auf Informationszugang in vielen Fällen stark einschränken,

(Zuruf des Abg. Oelmayer GRÜNE)

im Bundesrat gegen die Interessen der CDU durchgesetzt hat, sodass es nun zum 1. Januar 2006 in Kraft treten

(Abg. Fischer SPD: Ich kann es nicht mehr hören, was die alles zusammenschwätzen!)

und zu mehr Transparenz staatlichen Handelns beitragen kann. Die FDP hat damit bewiesen, dass sie ihre Aufgabe als Bewahrerin der Bürgerrechte

(Abg. Fischer SPD: Jetzt kommt wieder der Spruch! – Zurufe von den Grünen – Gegenruf des Abg. Fleischer CDU: Jetzt bekommen wir ein biss- chen Leben hier!)

und als Korrektiv gegenüber einem obrigkeitsstaatlichen Gesellschafts- und Staatsverständnis sehr ernst nimmt.

(Abg. Walter GRÜNE: So etwas müsste man rü- gen!)

Unabhängig vom Informationsfreiheitsgesetz sollte unserer Auffassung nach

(Zuruf des Abg. Scheuermann CDU)

die Verwaltung aber klarer und verstärkt dazu angehalten werden, von sich aus die Informationsversorgung über das Internet und E-Government-Projekte zu übernehmen.

Nun aber konkret zum Gesetzentwurf der Grünen.

(Abg. Walter GRÜNE: Oh, jetzt! – Abg. Fischer SPD: Zu was haben Sie bisher geredet? – Abg. Gall SPD: Was haben Sie bisher gesagt? – Abg. Walter GRÜNE: Wir haben uns schon gewundert, worüber er redet!)

Dieser hat – das hat ja auch die Ausschussberatung gezeigt – erhebliche Mängel, die ihn aus unserer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmungsfähig machen. Zunächst einmal haben Sie bei der Einschränkung des Anwendungsbereichs aus unserer Sicht schlichtweg Behörden vergessen.

(Abg. Walter GRÜNE: Gammelfleisch!)

Ich nenne da zum Beispiel nur Rechnungsprüfungsämter oder aber die Klarstellung, dass das Informationsrecht gegenüber Forschung und Lehre sowie im Bereich von Leistungsbeurteilungen und -prüfungen nicht greift.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Ihr hättet doch einen An- trag stellen können! – Abg. Gall SPD: Macht doch einen Änderungsantrag dazu! – Gegenruf des Abg. Oelmayer GRÜNE: Dazu sind sie zu faul!)

Außerdem sollte neben der Erstattung von Auslagen auch die Erhebung von Gebühren erwogen werden.

Der Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen darf nur mit Zustimmung des Unternehmens gewährt werden und nicht lediglich nach einer reinen Stellungnahme, wie Sie das vorsehen.

Noch ein handwerklicher Fehler muss hier einmal angesprochen werden. § 10 Abs. 5 Ihres Gesetzentwurfs lautet: