Protocol of the Session on December 15, 2005

(Abg. Mappus CDU: Warum denn das? – Abg. Pfisterer CDU: Gute Ware war schon immer teurer!)

Sie haben es achtens abgelehnt, gesetzlich zu regeln, dass eine Schuld oder eine Restschuld eines Darlehensnehmers erlischt, wenn sie nach 20 Jahren noch nicht abgegolten ist.

(Abg. Wieser CDU: Ja warum? Warum?)

Auch das wäre ein Signal gewesen, um die abschreckende Wirkung von Krediten zumindest abzumildern. Auch das wäre ein kleiner, konkreter Schritt gewesen.

(Abg. Wieser CDU: Das ist ja ein Hammer!)

Das ist übrigens internationaler Standard: Wenn es nach 20 Jahren nicht gelungen ist, die Restschuld einzutreiben, dann erlischt diese. Sie hätten sich dabei nichts verschenkt.

Sie haben es neuntens abgelehnt, dass die Landesoberkasse keinen Anspruch auf Kostenersatz erhebt, wenn sie im Rahmen der Amtshilfe Forderungen des Studienfonds bearbeitet. Wie gesagt, bis heute sind keine Zahlen bekannt, was die Hochschulen dafür werden zahlen müssen, wenn sie diese Aufgabe an die Landesoberkasse abtreten.

Wir haben heute darauf verzichtet, all diese richtigen kleinen Korrekturmaßnahmen noch einmal in Anträgen einzubringen. Sie haben sie ja letzte Woche schon abgelehnt. Nur einen einzigen Änderungsantrag stellen wir heute noch einmal zur Abstimmung und bitten Sie da um Zustimmung:

Wir wollen, dass in das Gesetz ein Monitoringverfahren aufgenommen wird, das festlegt, dass die Auswirkungen dieses Gesetzes,

(Abg. Fleischer CDU: Das haben wir doch schon drin!)

die Veränderungen des Studierverhaltens, die Veränderungen der Zusammensetzung der Studierenden, die Entwicklung der Ausfallkosten und der Ausfallregelung überprüft werden und dass darüber dem Landtag ein Bericht vorgelegt und damit der öffentlichen Debatte zugänglich gemacht wird.

(Abg. Fleischer CDU: Das hat Ihnen der Minister doch schon längst im Ausschuss zugesagt!)

Wir wollen, dass in einem solchen Monitoringverfahren Externe beteiligt werden – die Hochschul-Informations-System GmbH, das CHE, Studierende, das Deutsche Studentenwerk –, sodass wir in eine öffentliche Diskussion eintreten können. Denn ich bin davon überzeugt: Das, was heute gegen unsere Stimmen auf den Weg gebracht wird, wird nicht lange Bestand haben und wird innerhalb kürzester Zeit nachgebessert werden.

(Abg. Pfisterer CDU: Da sind wir anderer Mei- nung!)

Das Monitoringverfahren würde wenigstens eine sachliche Grundlage dafür bieten.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das allgemeine Studiengebührenmodell, das heute gegen unsere Stimmen beschlossen wird, macht die Hochschulen nicht viel besser, belastet aber Studierende erheblich.

(Abg. Pfisterer CDU: 180 Millionen!)

Frei nach Karl Valentin möchte ich schließen: Die Zukunft der Studierenden war früher auch schon besser.

(Abg. Theurer FDP/DVP: Besser Karl Valentin als Karl Kraus!)

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen)

Das Wort erhält Herr Abg. Professor Dr. Klunzinger.

(Abg. Wieser CDU: Oi!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Redezeit meiner Fraktion ist nur noch gering. Deshalb will ich mich kurz fassen.

Ich will zunächst einmal klarstellen: Auch heute schon kostet ein Studium Geld, und zwar sehr viel Geld.

(Abg. Carla Bregenzer SPD: So ist es!)

Nur: Es bezahlt nicht derjenige, der davon den Nutzen hat, sondern der Steuerzahler.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Carla Bregenzer SPD: Der, der stu- diert, muss bezahlen!)

Die durchschnittlichen Kosten eines Studienplatzes kann man, je nach Fachrichtung, auf etwa 50 000 € beziffern. Das heißt doch im Klartext, dass drei Daimler-Arbeiter einen Studenten subventionieren.

(Abg. Carla Bregenzer SPD: So ein Unsinn!)

Das erinnert mich an einen alten Advokatenwitz. Es kommt ein Mandant zum Rechtsanwalt und sagt: „Herr Anwalt, das Geld ist weg.“

(Auf der Zuhörertribüne wird ein Spruchband ent- rollt. – Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege Klunzinger, ich bitte Sie, kurz innezuhalten.

(Abg. Mappus CDU: Es reicht jetzt allmählich! – Abg. Fleischer CDU: Die sind von der SPD noch nachträglich reingelassen worden!)

Ja, aber ich bitte, die Uhr, die die Redezeit misst, anzuhalten.

Ich bitte, die Namen derjenigen festzustellen, die den Saal zu verlassen haben.

Bitte fahren Sie fort, Herr Abgeordneter.

Danke schön. – Der Witz lautet: Der Mandant kommt zum Rechtsanwalt und sagt: „Das Geld ist weg.“ Dann wird er vom Anwalt belehrt: „Das Geld ist nicht weg. Das Geld hat jetzt nur ein anderer.“

(Vereinzelt Heiterkeit)

Auf unsere Situation übertragen heißt das: Das Geld ist da, das Geld wird bezahlt, jedoch nicht von denen, die sich daran gewöhnt haben, dass andere für sie zahlen und sie selbst den Nutzen haben.

Meine Damen und Herren, auch heute wird in der politischen Diskussion zerredet, überzogen und polemisiert. Ich will noch einmal feststellen: Das gebührenfreie Studium ist nichts anderes als eine Umverteilung. Es führt zu einem Privileg gegenüber denjenigen, die den Weg in den Beruf über die Meisterausbildung erlangen, um sich selbstständig zu machen, und dafür selber bezahlen.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Es führt zum Privileg gegenüber dem Kfz-Mechaniker, der mit seinen Steuern das Studium des Ingenieurs finanziert. Und es führt zum Privileg gegenüber der Krankenschwester,

(Abg. Wieser CDU: Sehr gut!)

die mit ihren Steuern die Ausbildung des Chefarztes finanziert. Das hören Sie nicht gerne, aber es ist die Wahrheit.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Wieser CDU: So ist es!)

Von der Opposition wird immer so getan, als würden Sie für alle Beteiligten sprechen. Davon kann gar keine Rede sein. Erst jüngst hat die zitierte Anhörung im Wissenschaftsausschuss erbracht, dass sehr differenzierte Stimmen

dazu zu vernehmen waren. Im Prinzip waren die Hochschulrektoren für die Einführung von Studiengebühren. Die Kritik richtete sich mehr auf die technische Ausgestaltung.

(Abg. Carla Bregenzer SPD: Nicht einmal die ha- ben Sie aufgenommen!)

Sie können auch nicht durchgehend einheitlich die Studierenden auf Ihrer Seite wissen. So lautet etwa die Stellungnahme der Studierendenvertretung der Berufsakademien wie folgt:

Wir, die Studierendenvertretungen aller Berufsakademien in Baden-Württemberg, stimmen der Einführung allgemeiner Studiengebühren unter Berücksichtigung der zehn Eckpunkte zur Einführung sozialverträglicher Studiengebühren von Professor Frankenberg zu.