Herr Kollege Palmer, wenn Sie ein solch vehementer Verfechter der nachlaufenden Studiengebühren sind, darf ich Sie fragen: Wann zahlen Sie denn Ihre Studiengebühren?
Selbstverständlich dann – Frau Kollegin Utzt, Sie gehören ja einer Partei an, die der Gleichheit verpflichtet ist –, wenn eine solche Regel für alle gilt, die studiert haben. Das liegt doch wohl auf der Hand.
Ich wäre auch bereit, zu sagen: Das gilt nicht nur für diejenigen, die jetzt mit dem Studium anfangen, sondern gern
Ich weiß nur: Es findet sich sofort jemand, der vor das Verfassungsgericht geht und sagt, eine solche Regelung sei nicht verfassungsgemäß. Aber gerecht wäre es allemal. Denn die Generation, die in den Siebzigerjahren kostenlos studiert hat, ist diejenige, die noch die hohen Pensionen einstreicht und von niemandem behelligt wird. Da haben Sie Recht: Es wäre gerecht, früher mit dieser Sonderbesteuerung anzufangen. Das ist wahr.
Aber lassen wir einmal den grundsätzlichen Aspekt beiseite. Vielleicht kann man in diesem hohen Haus so weit einen Konsens finden, dass es einerseits gute Gründe, grundsätzliche Erwägungen gibt, zu sagen: Ich bin generell gegen Studiengebühren. Ich konzediere das dieser Seite des Hauses. Aber ich glaube auch, dass man umgekehrt für sich in Anspruch nehmen kann, dass es gerade unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit auch gute Argumente für eine Kostenbeteiligung von Akademikern gibt. Das ist die grundsätzliche Seite.
Jetzt zur pragmatischen Seite: Da werde ich jetzt weniger Beifall von Ihnen von der CDU erhalten. Diese pragmatische Seite ist dann auch ein Grund, besonders nicht mit Ihnen, Herr Kollege Zimmermann, den Platz zu tauschen.
Die pragmatische Betrachtung ist einfach die – da hat der Kollege Rust schon einen wichtigen Hinweis geliefert –: Das, was Sie jetzt vorlegen, überzeugt mich nicht. Es entspricht nicht dem, was ich als nachlaufende Studiengebühren mittragen könnte.
Die Kollegin Bauer hat die wichtigsten genannt. Ich kann auch aus meiner Sicht die Probleme schildern: Ich bin gegen Kredite,
(Abg. Carla Bregenzer SPD: Schade! Herr Zim- mermann hat sich schon auf Ihre Nachbarschaft ge- freut!)
weil sie eine psychologische Abschreckungswirkung haben. Kredite haben sofort den Geruch: Ich verschulde mich. Da sind gerade die, bei denen wir wollen, dass sie an die Universitäten kommen, psychologisch empfindlich. Ich fürchte, dass Kredite abschrecken werden. Deswegen halte ich nichts von Krediten.
Vielmehr bin ich Anhänger einer Zahlungsverpflichtung, die an das Einkommen gekoppelt ist, wobei von vornherein
klar ist: Erst wenn ich Einkommen erziele, habe ich eine Zahlungsverpflichtung, ohne einen Kredit aufnehmen zu müssen. Deswegen bin ich gegen Ihr Modell.
Das ist eine pragmatisch-technische Frage, die für mich aber wichtig ist. Deswegen kann ich diesen Punkt – –
Die psychologische Wirksamkeit – dazu gibt es Untersuchungen – von Krediten ist bewiesen, auch beim BAföG.
Ein zweites Problem: Ich bin nicht davon überzeugt, dass das, was Sie vorlegen, etwas Wesentliches für die Verbesserung der Lehre bringt. Denn nachdem Sie in den letzten zwei Jahren still und heimlich schon einmal so viel gekürzt haben, wie jetzt wieder hinzukommt, sind wir beim Status quo von 2001. Diesen Stand kenne ich. Da war ich nämlich gerade mit meinem Studium fertig, hatte noch Kommilitonen an der Universität. Dieser Stand war nicht gut. Sie wollen noch viel besser werden. Dafür ist das, was Sie jetzt anbieten, zu wenig.
Wenn Sie also meine Zustimmung wollen: Die psychologische Abschreckungswirkung muss weg. Ferner müssen Sie zusätzlich zu dem Geld, das Sie aus den Gebühren holen, noch etwas aus dem Landeshaushalt draufsatteln, damit es an den Universitäten wirklich vorangeht. Über ein solches Modell kann man dann reden. Aber dem vorliegenden Gesetzentwurf stimme ich nicht zu.
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Rü- ckert CDU: Aber keine Schulden beim Land auf- nehmen, gell?)
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Wissenschaftsausschuss zu überweisen. – Sie stimmen der Überweisung zu.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u s t a v - A d o l f H a a s S P D – E D V - P r o b l e m e b e i d e r A n t r a g s t e l l u n g f ü r e u r o p ä i s c h e F ö r d e r p r o g r a m m e i n d e r L a n d - u n d F o r s t w i r t s c h a f t
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:
a) Trifft es zu, dass bei der stichprobenweisen Überprüfung von 2 % der im Februar/März 2005 gestellten GAP-Anträge mit dem aus dem Jahr 2004 stammenden EDV-Pilotprogramm GISELA Flächendifferenzen festgestellt wurden, die darauf zurückzuführen sind, dass bei der Vermessungsverwaltung in den Landratsämtern andere, schon 13 Jahre alte EDV-Programme verwendet werden?
b) Trifft es zu, dass den Betrieben, die aufgrund der Anwendung unterschiedlicher Programme mit Flächendifferenzen auffällig geworden sind, nun die Auszahlung der mit der GAP-Antragstellung begehrten Mittel vorenthalten wird bzw. sich verzögert hat?