Protocol of the Session on November 30, 2005

Ich rufe auf

§ 31 bis 43

Wer den §§ 31 bis 43 zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf

§ 44

Ausbringen und Ansiedeln von Tieren und Pflanzen

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Wer § 44 zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich so beschlossen.

§§ 45 bis 60

Wer den §§ 45 bis 60 zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich so beschlossen.

§§ 61 bis 66

Wer den §§ 61 bis 66 zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

(Abg. Teßmer SPD: Nur § 67!)

§ 67

Anerkennung von Naturschutzvereinen

Wer § 67 zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich so beschlossen.

Ich rufe jetzt den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/4883-2, auf. Darin wird die Einfügung eines neuen § 67 a begehrt. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei zahlreichen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

(Abg. Teßmer SPD: Bis § 83, bis zum Ende! – Abg. Wieser CDU: Oi!)

Ich rufe auf

§§ 68 bis 83

Wer diesen Paragrafen zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

(Abg. Teßmer SPD: Bis Artikel 6!)

Ich kann alle übrigen Artikel zusammen aufrufen. –

(Abg. Teßmer SPD: Ja!)

Sie sind damit einverstanden.

Ich rufe nunmehr also auf

Artikel 2 bis 6

Wer den Artikeln 2 bis 6 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren!

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 30. November 2005 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde bei einigen Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt.

(Beifall des Abg. Kleinmann FDP/DVP – Abg. Kleinmann FDP/DVP: Sehr gut!)

Meine Damen und Herren, wir kommen nun noch zum Entschließungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/4883-3. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zu Abschnitt II der Beschlussempfehlung Drucksache 13/4872. Darin wird vorgeschlagen, die zu dem Gesetzentwurf Drucksache 13/4768 eingegangenen Eingaben für erledigt zu erklären. – Sie stimmen dieser Beschlussempfehlung zu.

Damit ist Tagesordnungspunkt 5 erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Abwehr von Gefahren für die Agrarstruktur – Drucksache 13/4859

Das Präsidium hat für die Aussprache nach der Begründung durch die Regierung eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Das Wort erhält Herr Minister Hauk.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der seit langem schwelende Landkonflikt an der deutschschweizerischen Grenze ist in den vergangenen drei Jahren verstärkt ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Hält man sich vor Augen, dass bis zum 30. September 2005 Schweizer Landwirte in der deutschen Zollgrenzzone landwirtschaftliche Flächen im Umfang von rund 3 360 Hektar ge

(Minister Hauk)

kauft und gepachtet haben – davon rund 524 Hektar allein in den letzten drei Jahren –, kann man den Unmut der Landwirte vor Ort verstehen. Denn sie benötigen gerade in Zeiten des Umbruchs, der europäischen Agrarreform diese Flächen zur Sicherung ihrer Existenz und vor allem zur Sicherung einer Zukunfts- und Entwicklungsperspektive für ihre Betriebe. Stattdessen müssen sie zusehen, wie die finanziell überlegenen Schweizer Landwirte ihnen selbst hofnahe Flächen vor der Nase wegpachten.

Woher rührt diese Überlegenheit der Schweizer Landwirte? Es ist ja nicht so, dass die Schweizer Bauern bessere Wirtschafter wären oder fleißiger wären als die heimischen Landwirte.

(Abg. Capezzuto SPD: Noi!)

Die Gründe sind vielmehr Wettbewerbsverzerrungen. So erzielen die Schweizer Bauern für ihr Getreide in der Schweiz rund dreifach höhere Preise als in Deutschland, auch wenn sie es auf deutschen Feldern angebaut haben und es dann als Schweizer Bürger zollfrei wieder aus dem Zollgrenzbezirk reimportieren.