Wer den §§ 31 bis 43 zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.
Wer § 44 zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich so beschlossen.
Wer den §§ 45 bis 60 zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich so beschlossen.
Wer den §§ 61 bis 66 zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.
Wer § 67 zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich so beschlossen.
Ich rufe jetzt den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/4883-2, auf. Darin wird die Einfügung eines neuen § 67 a begehrt. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei zahlreichen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Wer diesen Paragrafen zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.
Wer den Artikeln 2 bis 6 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.
lautet: „Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde bei einigen Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun noch zum Entschließungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/4883-3. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zu Abschnitt II der Beschlussempfehlung Drucksache 13/4872. Darin wird vorgeschlagen, die zu dem Gesetzentwurf Drucksache 13/4768 eingegangenen Eingaben für erledigt zu erklären. – Sie stimmen dieser Beschlussempfehlung zu.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Abwehr von Gefahren für die Agrarstruktur – Drucksache 13/4859
Das Präsidium hat für die Aussprache nach der Begründung durch die Regierung eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der seit langem schwelende Landkonflikt an der deutschschweizerischen Grenze ist in den vergangenen drei Jahren verstärkt ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Hält man sich vor Augen, dass bis zum 30. September 2005 Schweizer Landwirte in der deutschen Zollgrenzzone landwirtschaftliche Flächen im Umfang von rund 3 360 Hektar ge
kauft und gepachtet haben – davon rund 524 Hektar allein in den letzten drei Jahren –, kann man den Unmut der Landwirte vor Ort verstehen. Denn sie benötigen gerade in Zeiten des Umbruchs, der europäischen Agrarreform diese Flächen zur Sicherung ihrer Existenz und vor allem zur Sicherung einer Zukunfts- und Entwicklungsperspektive für ihre Betriebe. Stattdessen müssen sie zusehen, wie die finanziell überlegenen Schweizer Landwirte ihnen selbst hofnahe Flächen vor der Nase wegpachten.
Woher rührt diese Überlegenheit der Schweizer Landwirte? Es ist ja nicht so, dass die Schweizer Bauern bessere Wirtschafter wären oder fleißiger wären als die heimischen Landwirte.
Die Gründe sind vielmehr Wettbewerbsverzerrungen. So erzielen die Schweizer Bauern für ihr Getreide in der Schweiz rund dreifach höhere Preise als in Deutschland, auch wenn sie es auf deutschen Feldern angebaut haben und es dann als Schweizer Bürger zollfrei wieder aus dem Zollgrenzbezirk reimportieren.