Protocol of the Session on November 30, 2005

Aus den Redebeiträgen in der ersten Lesung habe ich mitgenommen, dass der Gesetzentwurf insgesamt positiv aufgenommen wurde.

(Zuruf des Abg. Walter GRÜNE)

Zum Thema Biotopverbund sage ich noch einmal: Es wären Akzeptanzprobleme und Widerstände bei den Landnutzern die Folge, wenn wir hierbei rein schematisch vorgehen würden.

(Abg. Kiefl CDU: So ist es!)

Konfrontationen mit den Eigentümern und den Landnutzern

(Abg. Walter GRÜNE: Das muss auch begründet sein!)

wären so ziemlich das Letzte, was sich der Naturschutz in Zeiten leerer öffentlicher Kassen leisten könnte.

(Abg. Kiefl CDU: Genau, ja!)

Der jahrhundertelangen Bewirtschaftung der Äcker, der Wiesen, der Streuobstbestände und auch der Wälder ist es zu verdanken, dass Natur und Landschaft in Baden-Württemberg ihren hohen Stellenwert und ihren besonderen Reiz bis heute erhalten haben, dass wir in Baden-Württemberg sogar das vielfältigste Land sind, was den Abwechslungsreichtum angeht. Es ist deshalb kein „Hofknicks“ vor der Landwirtschaft – um Ihre wenig sachliche Formulierung aus der ersten Lesung zu wiederholen, sehr geehrter Herr Kollege Walter –, wenn in § 12 des Naturschutzgesetzes auf den besonderen Beitrag der Land- und Forstwirtschaft zur Erhaltung und Pflege von Natur und Landschaft ausdrücklich hingewiesen wird. Es ist eine Verbeugung vor denjenigen, die diese Dienstleistung zum Wohl der Allgemeinheit tagein, tagaus

(Abg. Walter GRÜNE: Um diese Verbeugung geht es doch gar nicht!)

mit teilweise immer noch schwerer körperlicher Arbeit

(Abg. Kiefl CDU: So ist es!)

und vor allem mit eigenem unternehmerischem und finanziellem Risiko erbringen,

(Abg. Kiefl CDU: Exakt!)

was all diejenigen, die nur fordern, nicht persönlich erbringen. Das ist der Unterschied.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Kiefl CDU: Genau so ist es! Sehr richtig!)

Deshalb ist es auch richtig, dass wir dem Vertragsnaturschutz im neuen Gesetz die erste Priorität einräumen.

(Abg. Walter GRÜNE: Da sind wir uns doch ei- nig!)

Das ist ja prima. Nur war das bisher nicht der Fall. Darauf will ich in aller Bescheidenheit noch einmal hinweisen.

(Minister Hauk)

(Abg. Walter GRÜNE: Wie oft soll ich es noch sa- gen? Sie sagen jedes Mal: „Noch nicht“! Seit Jah- ren! „Sobald es das Geld dazu gibt“!)

Herr Kollege Walter, manchmal hilft das Schauen in andere Länder und darauf, wie es dort geregelt ist, einfach weiter. Das erweitert den Horizont.

(Abg. Walter GRÜNE: Zum Beispiel bei der Gen- technik in die Schweiz schauen! Das ist gar nicht weit! Dann fahren wir wegen der Gentechnik in die Schweiz!)

Ich empfehle, vor allem dort, wo Ihre grünen Kollegen – Gott sei Dank sind sie jetzt nur noch in der geringsten Minderzahl – einmal regiert haben, zu schauen, wie es dort geregelt ist.

(Abg. Walter GRÜNE: Also wir fahren nächste Woche in die Schweiz!)

Der Erkenntniswert ist auch für Sie hoch.

Das Zweite ist das Thema Ausgleich. Die Kollegen Kiefl und Drautz haben es noch einmal thematisiert. Natürlich hätten wir auch in das Gesetz hineinschreiben können, dass ein Ausgleich gewährleistet werden soll. In Zeiten einer schwierigen Lage der öffentlichen Kassen ist das ein hehrer Anspruch. Deshalb haben wir, wenn man so will, einen Kannanspruch formuliert, der uns einerseits die nötigen Spielräume gibt. Andererseits muss man allerdings auch betonen, dass nun überhaupt erstmalig ein Ausgleichsanspruch in einem baden-württembergischen Naturschutzgesetz verankert ist. Das gab es ja in der Vergangenheit nicht, wiewohl es in der Vergangenheit bereits Eingriffe gab. Wir haben in der Vergangenheit alles über Vertragsmaßnahmen, über Eingriffsausgleich etc. regeln können.

Meine Damen und Herren, Sie, Herr Kollege Walter, wollen die Handelbarkeit für ein Ökokonto streichen und haben dies erneut beantragt. Ich glaube, das ist insofern reine Ideologie, als es Ihnen missfällt, dass Natur für Private auch einen materiellen Wert bekommen kann. Die Wertbestimmung der Natur wird, wenn man so will, natürlich auch ein Stück weit der öffentlichen Hand entzogen, weil die Natur jetzt auch von Privaten wertgeschätzt werden kann, und zwar materiell in Heller und Pfennig oder Euro und Cent, wenn es sein muss. So kann auch der private Landnutzer für die Natur etwas tun und damit gleichzeitig eine Rendite erzielen, wenn er sie als Ökopunkte eintragen lässt und gegebenenfalls auch mit diesen handelt, wenn irgendwo Eingriffsmaßnahmen geplant werden. Das missfällt manchen Ideologen, die eigentlich nur der öffentlichen Hand derartige Rechte im Hinblick auf die Natur zugestehen wollen.

(Abg. Walter GRÜNE: Es geht um die räumliche und zeitliche Distanz! Das wissen Sie genau!)

Ich finde es richtig, weil dadurch die Wertschätzung für die Natur, auch im materiellen Sinne, eine deutliche Aufwertung erfährt.

(Beifall bei der CDU)

Was das Thema Großlandschaften angeht, Herr Kollege Caroli: So ist es dann auch wieder nicht, dass wir von Ost

nach West und Süd nach Nord alles drum herum handeln würden. Aber es wird schon interessant werden, wenn Ökopunkte etwa in Mannheim oder um Mannheim herum, um Stuttgart herum und im Ballungsraum um Ulm herum deutlich teurer werden, als es beispielsweise in der Tiefe der ländlichen Regionen der Fall ist.

Ich glaube, die Maßnahme ist richtig. Sie kommt unserer Siedlungsstruktur und unseren besonderen Bedürfnissen am besten entgegen. Ich bin auch davon überzeugt, dass wir auf diesen bundesweit vorbildlichen innovativen Ansatz auf keinen Fall verzichten können und dürfen.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss und zur Zusammenfassung: Die Novellierung des Naturschutzgesetzes in der Summe ist eines der wichtigsten Vorhaben der Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode. Das neue Gesetz soll wesentlich dazu beitragen, die natürlichen Lebensgrundlagen in unserem Land zu schützen und zu erhalten, und zwar für diese und auch für unsere künftigen Generationen. Unser Ehrgeiz war es, ein modernes, zukunftsorientiertes Gesetz zu schaffen. Ich bin überzeugt, dass der Ihnen vorliegende Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzrechts diesen Ansprüchen auch gerecht wird. Ich bitte Sie daher, diesem Gesetz auch Ihre Zustimmung zu erteilen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Teßmer SPD: Drei plus!)

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/4768.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses Ländlicher Raum und Landwirtschaft, Drucksache 13/4872. In Abschnitt I empfiehlt der Ausschuss, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (Naturschutzgesetz – NatSchG)

Ich werde die Änderungsanträge der Fraktion GRÜNE zu zwei Bestimmungen dieses Artikels 1 gesondert aufrufen und werde die Paragrafen bis zu den jeweiligen Änderungsanträgen zusammen aufrufen. Sind Sie mit diesem Verfahren einverstanden? –

(Abg. Fischer SPD: Nein, einzeln! – Abg. Walter GRÜNE: Wir haben ja im Ausschuss andere Ände- rungsanträge gehabt! – Abg. Dr. Caroli SPD: Die Paragrafen nacheinander!)

Sie wollen über die einzelnen Paragrafen nacheinander abstimmen?

(Abg. Teßmer SPD: Wir fassen zusammen und sa- gen, was wir machen wollen!)

(Stellv. Präsident Birzele)

Dann geben Sie mit bitte den Zettel hoch. Sonst sind wir morgen früh noch bei der Abstimmung über die einzelnen Paragrafen.

(Abg. Teßmer SPD: Das geht schnell!)

Da der Wunsch geäußert wurde, über die Paragrafen einzeln abzustimmen, verfahren wir so.