Protocol of the Session on October 6, 2005

lautet: „Der Landtag hat am 6. Oktober 2005 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für BadenWürttemberg und des Landesbesoldungsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Bei getrennter Ab- stimmung!)

Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.

Ich unterbreche die Sitzung bis 14:00 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:21 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:01 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen. Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Fragestunde – Drucksache 13/4683

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. B o r i s P a l m e r G R Ü N E – A u s b a u d e r S t u t t g a r t e r S - B a h n - L i n i e 5 z w i s c h e n F r e i b e r g u n d B e n n i n g e n

Herr Abg. Palmer, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Anfrage.

Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung:

a) Trifft es zu, dass der Planfeststellungsbeschluss für den zweigleisigen Ausbau der S-Bahn-Strecke Ludwigsburg– Marbach am 6. Dezember 2005 verfällt und die Landesregierung dem Verband Region Stuttgart bis heute noch immer keinen Bewilligungsbescheid für eine GVFG-Förderung des Streckenabschnitts Freiberg–Benningen zugestellt hat, und gegebenenfalls aus welchen Gründen?

b) Ist die Landesregierung bereit, dem Verband Region Stuttgart eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erteilen, damit dieser einen rechtzeitigen Baubeginn vor dem Verfall des Planfeststellungsbeschlusses am 6. Dezember 2005 sicherstellen kann?

Herr Innenminister Rech, Sie erhalten das Wort zur Beantwortung der Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Frage des Kollegen Palmer wie folgt:

Nach Auskunft des Eisenbahnbundesamts verfällt der Planfeststellungsbeschluss für den zweigleisigen Ausbau der S-Bahn-Strecke zwischen Freiberg und Benningen am 6. Dezember dieses Jahres.

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 4. Oktober 2005 das Innenministerium gebeten, aufgrund der sich ständig und dramatisch verschlechternden Finanzsituation bei der ÖPNV-Förderung „auf Sicht zu fahren“ und alle zur Förderung angemeldeten, aber noch nicht begonnenen Projekte nach strengen Kriterien zu priorisieren.

Zum Zuge können nur Vorhaben mit verkehrlich überragender landesweiter Bedeutung kommen. Dazu gehört die Maßnahme „zweigleisiger Ausbau der Strecke zwischen Freiberg und Benningen“ nicht. Ein Bewilligungsbescheid für diese Maßnahme kann daher nicht erteilt werden.

Deswegen beantwortet sich die zweite Frage ganz eindeutig damit, dass die Landesregierung für diese Strecke keine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilen kann.

Zusatzfrage, Herr Abg. Palmer.

Herr Minister, verstehe ich Sie richtig, dass die Maßnahme nicht durchgeführt wird?

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: So einfach!)

Die Maßnahme kann nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge und vor allem, wie ich es ausgeführt habe, nach den strengen Kriterien, die bei der Priorisierung zugrunde gelegt werden müssen, aufgrund der schlechten Finanzsituation im ÖPNV nicht durchgeführt werden.

Zweite Zusatzfrage, Herr Abg. Palmer.

Herr Minister, ist bei der Einschätzung der Bedeutung dieser Maßnahme in die Bewertung mit eingeflossen, dass für den Verband Region Stuttgart als Betreiber der S-Bahn infolge des Ausbaus dieses Streckenabschnitts durch Verzicht auf S-Bahn-Garnituren erhebliche Effizienzgewinne möglich werden? Ist es deswegen anzunehmen, dass vor allem die getrennte Bewertung des Nutzens zu dem von Ihnen mitgeteilten Ergebnis führt?

Herr Kollege Palmer, im Detail kann ich diese Frage nicht beantworten. Ich kann nur sagen, dass der Wirtschaftlichkeitswert nur knapp über 1,0 liegt und deswegen die Gesamtbeurteilung so ausgefallen ist, wie ich es eben vorgetragen habe.

Ich gehe davon aus – lassen Sie mich das scherzhaft hinzufügen –, dass Sie über meine Mitarbeiterin bei Ihrem geheimen Treffen auf dem Flüelapass in 1 500 Metern Höhe noch ausführlichere Antworten erhalten haben. Aber darauf können wir dann das nächste Mal eingehen.

(Heiterkeit – Abg. Boris Palmer GRÜNE: Ich habe keine Fragen mehr! – Abg. Stickelberger SPD: Wie heißt die Mitarbeiterin?)

Danke schön.

(Minister Rech schickt sich an, das Rednerpult zu verlassen.)

Halt, halt, Herr Minister! Zusatzfrage, Herr Abg. Schmiedel.

Ich wollte jetzt nicht fragen, ob Sie auch andere Treffen vermitteln.

Ich habe das keineswegs vermittelt. Im Gegenteil: Ich sehe das mit großer Skepsis.

(Abg. Stickelberger SPD: Noch!)

Ach so. – Herr Minister, meine Frage ist: Hat die Landesregierung bei der von Ihnen angekündigten ablehnenden Verbescheidung berücksichtigt, dass es sich um eine uraltvertragliche Verpflichtung handelt, die aus nachvollziehbaren ökonomischen Gründen so behandelt wurde, dass man sagte: „Solange sich die S-Bahn im Anfangsstadium befindet und die Nachfrage noch nicht so groß ist, verzichtet man auf den zweigleisigen Ausbau, obwohl das Land Baden-Württemberg sich vertraglich ver

pflichtet hat, seinen Anteil am zweigleisigen Ausbau zu erbringen“?

Zweitens: Wie wirkt es sich, glauben Sie, auf ähnliche Gespräche aus, wenn Sie als Land Baden-Württemberg mit Partnern Verträge schließen nach dem Motto „Wir verzichten momentan aus ökonomischen Gründen, weil es noch nicht gebraucht wird, auf eine vertragliche Zusage, erwarten aber vom Land, dass man sich, wenn es nach 10, 15 oder 20 Jahren in die Pflicht genommen wird, zu seiner vertraglichen Zusage zu stehen, dann darauf verlassen kann“?

Zusammengefasst: Glauben Sie nicht, dass das Land als Vertragspartner enormen Schaden nimmt, wenn es so handelt, wie Sie das angedeutet haben?

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Schmiedel, die Frage nach meinem Glauben kann hier nicht die entscheidende Rolle spielen, eigentlich überhaupt keine Rolle. Wir müssen uns an den Fakten orientieren.

Da konstatiere ich zunächst einmal, dass in der Tat der geplante zweigleisige Ausbau der Strecke Freiberg–Benningen bereits Bestandteil des Zweiten Ausführungsvertrages der S-Bahn Stuttgart vom 1. Oktober 1975 war. Die Teilmaßnahme des Baus des zweiten Gleises wurde jedoch im Jahre 1980 aus verkehrlichen Gründen zurückgestellt mit der Option, wie Sie richtig bemerkt haben, das zweite Gleis dann nachzurüsten, wenn die Verkehrsverhältnisse auf der Strecke dies notwendig machen.

Außerdem ist der zweigleisige Ausbau – auch dies will ich sagen – Bestandteil des Grundvertrages aus dem Jahr 1977 mit Novellierung 1995. Der Verkehrsverbund Stuttgart hat im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 10. Dezember 1991 der Deutschen Bundesbahn empfohlen, die Planungen für den Bau eines zweiten Gleises zwischen Freiberg und Benningen aufzunehmen und die Realisierung der Maßnahme zu betreiben.

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat 1992 zugestimmt, dass das zurückgestellte Vorhaben als gesonderte Teilmaßnahme gemäß § 11 GVFG nachgeholt wird und in das Bundesprogramm aufgenommen wird.

Jetzt muss ich allerdings auch dazu sagen, mit dem zweigleisigen Ausbau der Teilstrecke Freiberg–Benningen könnten künftig die Zugkreuzungen im Bahnhof Freiberg als Zwangspunkt entfallen. Die S-Bahn-Züge würden hierdurch – allerdings nur minimal – beschleunigt, wodurch eine Verkürzung der Reisezeit um zirka zwei Minuten sowie eine Kurzwende in Marbach ermöglicht würde. Weiterhin bildet der zweigleisige Ausbau die Voraussetzung für die Realisierung einer möglichen S-Bahn-Verlängerung von Marbach nach Backnang.

Eine besondere Dringlichkeit des Vorhabens zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse ist derzeit jedoch nicht gegeben. Aber auf der anderen Seite – und diese Frage muss ich so beantworten, wie ich es getan habe – verfällt der Planfeststellungsbeschluss, wenn mit der Baumaßnahme nicht begonnen wird, am 6. Dezember 2005.