Zweitens: L 1143, Nordseestraße zwischen Borkumstraße und Gemarkungsgrenze zu Korntal-Münchingen, von vormals 80 km/h auf 60 km/h.
Viertens: L 1016, Mittlere Filderstraße von der Autobahnanschlussstelle Stuttgart-Flughafen bis Ruhbank, von vormals 80 km/h auf 60 km/h.
Ich habe die Frage, welches Gefälle bzw. welche Steigung die jeweiligen Streckenabschnitte gemessen am gesamten Streckenabschnitt prozentual aufweisen.
Der Grund ist, dass beispielsweise auf einer dieser Strecken, die Sie auch erwähnt haben, ein Gefälle vorhanden ist, sodass man, ohne Gas zu geben, locker mit 80 km/h herunterfahren kann. Da frage ich mich, was es der Luftreinhaltung bringt, wenn ich da bremsen muss.
Da diese Frage offensichtlich mehr physische Hintergründe hat, schlage ich vor, dass wir diese Frage schriftlich beantworten.
Herr Staatssekretär, ich frage, welcher Flottenverbrauch und welche Flottenemissionen bezogen auf die vorher erlaubte Geschwindigkeit jeweils gemessen wurden, bevor und nachdem die Beschilderung angebracht wurde, und inwieweit sich Werte bezüglich der Verweildauer im Streckenabschnitt verglichen mit dem entspre
chenden Zeitverlust verändert haben und wie sich dieser Zeitverlust letztendlich ökologisch und ökonomisch rechnet.
Zunächst einmal, Herr Abg. Rapp, nachdem Sie die vorformulierten Fragen so ausgiebig dargelegt haben:
Erstens: Der Zeitverlust ist insofern sehr gering, als es bei diesen Strecken aufgrund der starken Verkehrsbelastung ohnehin – ich drücke es mal so aus – selten einen flüssigen Verkehr gibt. Insofern sind die Zeitverluste, die dort zweifelsohne zu verzeichnen sind, weiß Gott nicht durch diese relativ geringe Geschwindigkeitsreduzierung entstanden.
Zum Zweiten: Man kann grob sagen: Zeitverluste von mehr als einer Minute treten auf diesen Streckenabschnitten allenfalls dann auf, wenn der Streckenabschnitt als solcher länger als vier Kilometer ist. Dies gilt aber nur für maximal eine der von mir geschilderten Strecken; insofern ist der Zeitverlust bei der Anordnung dieser Geschwindigkeitsbeschränkungen relativ gering.
Drittens: Die Frage, ob eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung sinnvoll ist oder nicht, kann sich beim besten Willen nicht nur auf die Zeitverluste beziehen. Solche Geschwindigkeitsbeschränkungen haben zum einen Lärmschutzgründe und zum anderen, wie geschildert, Emissionsschutzgründe. Deshalb denke ich, dass der Zeitverlust, der auf diesen Strecken im Regelfall unterhalb von 30 bis 40 Sekunden liegt, durchaus vertretbar ist.
Viertens zur Frage nach dem Flottenverbrauch und dessen Entwicklung: Ich bitte um Nachsicht; die Landesregierung ist für vieles zuständig, aber nicht für die Berechnung der Flottenverbräuche der einzelnen Automarken. Deshalb können wir hierüber mit Sicherheit keine Auskunft geben.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. A l f r e d D a g e n b a c h R E P – L i n k s e x t r e m i s t i s c h e G e w a l t t a t e n g e g e n I n l ä n d e r i m „ S c h a t t e n “ e i n e s s o g e n a n n t e n „ A u f s t a n d e s d e r A n s t ä n d i g e n “ ( v g l. A n t i f a - H o m e p a g e i m I n t e r - n e t )
a) In welchem Umfang liegen den Staatssicherheitsbehörden in Baden-Württemberg Erkenntnisse darüber vor, dass im „Schatten“ eines so genannten „Aufstandes der Anständigen“ Linksextremisten nach dem Sprachgebrauch des Verfassungsschutzes („Sindelfinger Zeitung“ vom 14. November 2000) einen so genannten „Aufstand der Unanständigen“ inszeniert haben, der zu Gewalttaten gegen Teile der einheimischen Bevölkerung geführt hat?
b) Welche Sachverhalte liegen bei dem von der Polizei als linksextremistisch eingestuften Überfall einer linken Schlägergruppe auf ein deutsches Ehepaar in Mannheim am 9. November 2000 („Mannheimer Morgen“ vom 11. November 2000) vor?
Herr Staatssekretär Rückert, Sie erhalten in Vertretung des verhinderten Herrn Innenministers Dr. Schäuble das Wort zur Beantwortung der Anfrage.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie haben heute Vormittag den Herrn Innenminister noch in Aktion erlebt. Er musste anschließend zur Innenministerkonferenz abreisen. Ich habe es übernommen, in seiner Vertretung für die Landesregierung zu sprechen. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich bei dieser ressortübergreifenden Vertretung nicht garantieren kann, dass ich nachher auf jede zusätzliche Einzelfrage eingehen kann; aber das werden wir dann sehen.
(Minister Dr. Repnik: Das sind schon Einzelfra- gen! Die kann man alle ablehnen! – Zuruf von der CDU: Diese Fragen kann man alle nicht beantwor- ten! – Gegenruf des Abg. Deuschle REP)
Zur Frage a darf ich Folgendes antworten: Ein Zusammenhang zwischen dem Aufruf des Bundeskanzlers zu einem „Aufstand der Anständigen“ am 4. Oktober – das war die erste Frage – und linksextremistisch motivierten Gewalttaten gegen „Rechte“ ist nicht erkennbar.
Die Aussagen des Vizepräsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz in der „Sindelfinger Zeitung“ vom 14. November 2000
beziehen sich auf die Entwicklung von Gewalttaten von Links- und Rechtsextremisten gegeneinander – im vergangenen Jahr und bis einschließlich August dieses Jahres – und auf die öffentliche Resonanz auf diese Taten.
Zu b: Im Zusammenhang mit einer Demonstration am 9. November 2000 zum Thema „Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ in der Mannheimer Innenstadt wurden zwei Passanten, eine 29-jährige Frau und ihr 33-jähriger Mann, von mehreren jungen Männern aus dem Demonstrationszug heraus, der ungefähr 150 Teilnehmer umfasste, angegriffen. Dabei erlitten die Angegriffenen Prellungen, Schnitt- und Platzwunden sowie Blutergüsse und Hautabschürfungen. Die Körperverletzung erfolgte offensichtlich deshalb, weil der Geschädigte aufgrund seines äußeren Erscheinungsbilds von den Tätern als „Rechter“ angesehen wurde. Die Ermittlungen der Polizei zur Aufklärung dieser Straftat dauern noch an.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. A r n o l d T ö l g C D U – M e h r S i c h e r h e i t b e i P o l i z e i k o n t r o l l e n
a) Wie beurteilt die Landesregierung Forderungen aus Polizeikreisen, dass Verkehrsteilnehmer im Falle von Kontrollen automatisch ihre Hände gut sichtbar auf das Lenkrad legen müssen?
b) Ist die Landesregierung bereit, diesen Vorschlag zur Erhöhung der Sicherheit der Polizeibeamten im Streifendienst durch gesetzliche Maßnahmen umzusetzen?
Zu Frage a: Die Landesregierung spricht sich in Übereinstimmung mit allen anderen Bundesländern grundsätzlich für Verhaltensempfehlungen aus, die als aktive Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger dazu beitragen, die Eigensicherung und den Schutz der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu erhöhen.
Im Zuge einer bundesweiten, unter der Federführung von Baden-Württemberg vorbereiteten Kampagne für die gezielte Öffentlichkeitsarbeit wurden solche Verhaltensempfehlungen erarbeitet. Hierzu gehört auch die Empfehlung, bei Kontrollen nach dem Anhalten zunächst die Hände gut sichtbar auf dass Lenkrad zu legen. Weitere Verhaltensempfehlungen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit transportiert werden, sind: „Befolgen Sie genau die Anweisungen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Schalten Sie bei Dunkelheit die Innenbeleuchtung Ihres Fahrzeugs ein. Weisen Sie unbedingt auf mitgeführte Waffen oder andere gefährliche Gegenstände hin. Kündigen Sie eigenes Verhalten an, zum Beispiel den Griff nach Ausweispapieren.“