Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben diesen Änderungen des Rundfunkänderungsstaatsvertrags legen wir Ihnen heute einige Änderungen des Landesmediengesetzes vor. Wir haben das Landesmediengesetz im Jahr 1999 umfangreich novelliert. Dieses Gesetz hat sich – das wird eigentlich einheitlich anerkannt – bewährt. Wir haben ein schlankes und zeitgemäßes Landesmediengesetz geschaffen. Allerdings müssen wir jetzt einige Modifizierungen im Gesetz, im Wesentlichen wieder durch den Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, vorsehen. Sie betreffen
die Deregulierung der Werbevorschriften und die Harmonisierung des Ordnungswidrigkeitenkatalogs einschließlich der Anpassung der Verjährungsfristen.
In diesem Zusammenhang möchte ich gerne einen wichtigeren Punkt benennen, der politische Relevanz hat. Das ist die Erhöhung des Vorwegabzugs der Landesanstalt für Kommunikation bei den aus der Rundfunkgebühr zufließenden Mitteln um drei Prozentpunkte für Zwecke der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg. Sie wissen, dass es in der Vergangenheit viel Kritik am Automatismus gab, der durch die Rundfunkgebührenerhöhung in der Dotierung der Landesmedienanstalten ausgelöst wird. Das hat in Deutschland wiederholt zu Beanstandungen der Rechnungshöfe geführt, und zwar nicht nur in unserem Land, sondern auch in anderen Ländern. Nun haben wir uns mit der Landesanstalt für Kommunikation dahin gehend geeinigt, dass wir drei Prozentpunkte zweckgebunden für die Filmförderung lokaler und regionaler Fernsehveranstalter und für Filmproduktionen regionaler und lokaler Art nehmen und damit zweckgebundene Mittel bis zu einer Größenordnung von 1 Million DM zusätzlich für die baden-württembergische Filmförderung zur Verfügung stellen. Das ist, glaube ich, der relevanteste und politisch wirksamste Punkt der Änderung des Landesmediengesetzes, den wir Ihnen vorschlagen. Wir stellen damit unsere Bemühungen um eine Stärkung des Filmlandes Baden-Württemberg ein weiteres Mal unter Beweis.
Schließlich können die von der LfK erteilten Lizenzen und Zuweisungen einmalig um drei Monate verlängert werden. Diese Änderung erfolgt im Hinblick auf die im Oktober 2002 anstehende dritte Lizenzierungsperiode, da zu diesem Zeitpunkt die jährlich erfolgende Erhebung der Medienanalyse noch nicht abgeschlossen ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen: Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag stellt mit der Gebührenerhöhung die zukünftige Leistungsfähigkeit der ARD-Anstalten, des ZDF und des Deutschlandradios sicher. Mit der Neuregelung des ARD-Finanzausgleichs wird ein weiterer wichtiger Impuls für Eigenverantwortung und Reformbereitschaften der Anstalten gegeben. Zugleich wird der Ordnungsrahmen für das duale System fortgeschrieben. Schließlich setzt die Erhöhung des Vorwegabzugs einen weiteren Akzent für die Filmförderung in unserem Land.
Ich würde mich freuen, wenn Sie in den Ausschussberatungen und dann hier bei der Beschlussfassung dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag und den Änderungen des Landesmediengesetzes Ihre Zustimmung geben könnten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Die Erhöhung der Rundfunkgebühren ist schmerzlich, aber nachvollziehbar.
Sie tut weh, ist aber geboten, wenn man sich zur dualen Rundfunkordnung bekennt. Wer will, dass Qualität, Vielfalt, Grundversorgung und Information in unserem Medienangebot eine Rolle spielen, wird dem folgen müssen, was die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs sagt, und er wird dem folgen können, was Herr Minister Dr. Palmer hier vorgetragen hat.
Der Rundfunkstaatsvertrag ist schlüssig. Die CDU-Fraktion tritt ihm bei und stimmt ihm zu. Dabei sagen wir dafür Dank, dass zwei strukturelle Änderungen erreicht worden sind.
In der Tat, lieber Kollege Jacobi, haben Baden-Württemberg und der Südwestrundfunk in Zukunft in der ARD ein größeres und gerechteres Gewicht. Wir haben nicht mehr eine Stimme wie jede andere Anstalt; wir haben drei von insgesamt 21 Stimmen.
Der Finanzausgleich an die kleinen Anstalten sinkt um nahezu 50 %. In Baden-Württemberg bleibt mehr Geld. Aus ihm werden zum Teil Koproduktionen finanziert. Diese aber werden in Baden-Baden, Stuttgart und Ludwigsburg hergestellt. Die Arbeitsplätze bleiben im Land.
Wer wie die CDU-Fraktion der Gebührenerhöhung zustimmt, hat, glaube ich, auch das Recht und die Pflicht, einige Fragen zu stellen, die wichtig und vielleicht auch kritisch sind. Wir glauben, dass die Rundfunkgebühr als Gebühr, die auf ein Gerät erhoben wird, das im Wohnzimmer steht, in dieser Form das letzte Mal erhöht wird, weil die Technik voranschreitet und weil die Akzeptanz beliebiger weiterer Gebührenschritte – siehe Sachsen! – nicht mehr vorhanden ist. Wir halten folgende Punkte für reformbedürftig.
Der erste Punkt ist der Anknüpfungstatbestand. Wenn man weiß, dass die Konvergenz bewegte Fernsehbilder in den internetfähigen PC am Arbeitsplatz und zu Hause bringen wird, wenn man weiß, dass das UMTS-gestützte Mobilfunkgerät, das Handy, in Zukunft Hörfunk und Fernsehen möglich macht, muss man zu dem Ergebnis kommen: Die Gebühr, die an das Gerät anknüpft, ist nicht mehr lange haltbar und nicht mehr zeitgemäß. Das Moratorium, verlängert bis 2004, drückt dies aus.
Wir plädieren dafür, dass die erwachsenen Einwohner in Deutschland, die das Recht haben, Rundfunk ohne Pay-TV und ohne Pay-per-View zu empfangen, eine Pflicht haben. Deswegen ist eine Einwohnerabgabe eine direkte, finanzierbare und staatsferne Grundlage dafür, dass das duale System in Deutschland erhalten werden kann.
Wir bieten gern der Landesregierung und allen anderen politischen Kräften dazu unsere Reformbereitschaft und konkrete Überlegungen ergebnisoffen an.
Zweitens: Ich bin davon überzeugt, dass das Wort „Grundversorgung“ eine zu geringe Definition erfährt. Deswegen plädiere ich für eine neue Medienordnung, in der im Benehmen mit den Geschäftsleitungen und Gremien der ARD-Anstalten verstärkt herausgearbeitet werden muss, was für uns in Zukunft – durch Gebühren finanziert – wichtiger informationeller Auftrag, Verfassungsauftrag ist und was nicht.
Wir sollten die Frage verstärken: Wie viel öffentlich rechtlichen Rundfunk brauchen wir, und was muss inhaltlich dabei vom Auftrag umfasst sein?
Ihnen fehlt, glaube ich, heute Nachmittag die Führung. Vielleicht geht mal einer der Kollegen von der FDP/DVP in die erste Reihe, damit Ordnung in die Mannschaft kommt.
Wir sollten drittens die Frage herausarbeiten, wie viel Internet ARD und ZDF zukommen kann. Ich will ausdrücklich kritisieren: Dass derzeit in Köln eine eigene InternetRedaktion gegründet wird – mit 40 Mitarbeitern –, entspricht nicht dem geltenden Recht. Geltendes Recht bedeutet, dass das, was im Programm, im Fernsehen und im Hörfunk läuft, auch im Internet abgebildet, über das Internet übertragen werden darf. Nach geltendem Recht ist das Internet eine reine Übertragungsschiene, nicht mehr! Es gibt aber noch keine staatsvertragliche Grundlage dafür, davon abweichend und ergänzend zum bestehenden Programm eigene Internet-Redaktionen aufzubauen.
Herr Kollege Oettinger, Sie sprachen vorhin vom dualen System. Haben Sie den gelben Sack gemeint oder die duale Rundfunkordnung?
Ich schaue auf die Tagesordnung, ich schaue auf den Gesetzentwurf, der vorgelegt worden ist. Deswegen ist der gelbe Sack an einem anderen Tag dran und die Rundfunkordnung jetzt. Vielleicht können Sie das Ihrem Redner sagen, der nachher ans Rednerpult treten muss, damit er die richtige Rede mitbringt.
Wir wollen hier ausdrücklich sagen, dass das Internet eine Gratwanderung ist und dass es deswegen einer Regelung bedarf, weil ich noch nicht einsehe, dass von ARD und ZDF im Grunde genommen eine weitere redaktionelle Aufgabe ohne staatsvertragliche Grundlage angenommen wird.
Viertens: In Sachsen wird ein Entschließungsantrag vorbereitet: Alle zwei Jahre Bericht an den Landtag und Vorschlag einer Landtagsrundfunkkommission. Wir treten hier dem Minister bei. Wir glauben, dass jedes Land für sich
und seine Anstalt dafür Sorge tragen muss, dass die informationelle Nachfrage des Parlaments auch erfüllt wird.
Ich kann für Baden-Württemberg sagen: Wir haben durch den Bericht der Intendanten, durch die Offenlegung der Landesregierung, durch die ständige parlamentarische Beratung und auch durch unsere Gremienmitglieder genügend Einblick in das, was Haushaltspolitik des SWR bedeutet. Von uns aus gesehen ist die Rundfunkkommission der Länder nicht geboten, sondern eine Fortführung des engen Dialogs zwischen Regierung, SWR und Landtag von Baden-Württemberg ausreichend, notwendig und sinnvoll, und das ist darüber hinaus unbürokratisch.
Wenn man den SWR ganz konkret ansprechen darf – abgesehen davon, dass ich derzeit niemanden von der Geschäftsleitung des Südwestrundfunks hier entdecken kann –: Ich hätte mir gewünscht, dass jemand von der Geschäftsleitung nicht nur den Landtag ernst nimmt, der bockig ist, und nach Dresden reist, sondern auch hier durch Anwesenheit ein Interesse an den Argumenten zeigen würde.
Jedenfalls: Wenn schon niemand da ist, dann schreiben wir hier etwas ins Stammbuch, was mir nicht genügend gut erscheint: Der Haushalt des nächsten Jahres, das heißt des ersten Jahres mit der erhöhten Gebühr, weist für mich eine relativ geringfügige Rücklage aus. Wer die mittelfristige Finanzplanung des SWR projiziert, kommt zu dem Ergebnis, dass in den Jahren 2001 und 2002 aus der Gebührenerhöhung weniger an Rücklagen aufgebaut wird, als in den beiden folgenden Jahren Ausgaben entstehen. Deswegen fordern wir auch und gerade die große Anstalt SWR auf, dafür zu sorgen, dass sie in vier Jahren, nach Ablauf dieser Gebührenperiode, nicht schlechter dasteht als jetzt oder – kurzum gesagt – nicht wegen des Defizits automatisch eine höhere Gebühr benötigt. Ich halte die mittelfristige Budgetplanung für nicht genügend ausgewogen. Ich glaube, dass eine weitere Einsparentscheidung geboten und notwendig ist. Ich darf die Gremienmitglieder bitten, diesen Gedanken aufzugreifen und dafür zu sorgen, dass die zweitgrößte Anstalt in vier Jahren genauso gut dasteht wie heute und dass sich nicht aus überzogenen Haushaltskurven argumentativ erneute, weitere Gebührenerhöhungen ableiten lassen.
Wir stimmen dem Staatsvertrag zu. Wir sind offen für einen Entschließungsantrag, aus dem weitere Überlegungen abzuleiten sind. Wir warten die Entwicklung in anderen Landtagen ab. Am Landtag von Baden-Württemberg und an der CDU-Fraktion wird eine Bewilligung dessen nicht scheitern, was zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags in der dualen Rundfunkordnung für SWR, ARD und ZDF an finanzieller Grundlage notwendig ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Lieber Herr Oettinger, wir sind hier nicht in der Verwaltungsratssitzung oder im Rundfunkrat des Südwestrundfunks. Was Sie eben hier dargestellt haben, hat Ihr Gremienmitglied im Rundfunkrat geäußert. Vielleicht erkundigen Sie sich einmal nach der Antwort des Intendanten hierauf.
Im Übrigen ist dies, wie ich denke, in den Gremien zu beraten, aber nicht im Landtag von Baden-Württemberg.
(Abg. Oettinger CDU: Aber natürlich, Frau Kolle- gin! Was haben Sie für ein Parlamentsverständ- nis?)