Wenn ich dann noch an die Lehrerinnen und Lehrer denke, dann habe ich den Eindruck, dass dort noch weniger getan worden ist. Wir müssen den Lehrerinnen und Lehrern den Rücken stärken.
Frau Kollegin Erdrich-Sommer, mich würde, nachdem Sie jetzt die Beamten so verteidigen, interessieren, erstens warum Sie auf Bundesebene die Besoldungsanpassung für die Beamten deutlich später vornehmen als die Lohnerhöhung für Angestellte und Arbeiter und zweitens warum Sie auf Bundesebene bestrebt sind, das Berufsbeamtentum de facto abzuschaffen, und entsprechende Anträge auch schon hier im Landtag im Zuge der Lehrereinstellung gestellt haben.
Zum Thema Berufsbeamtentum: Ich persönlich glaube, dass es für niemanden tatsächlich von Vorteil ist, im Berufsbeamtentum zu verhaften. Ich bin nicht gern bestallt und werde auch nicht gern sozusagen unmündig gehalten. Mir wäre es lieber, ich hätte eine ordentliche öffentliche Stellung mit einem ordentlichen Arbeitsvertrag und könnte mich verhalten wie ein ordentlicher Arbeitnehmer. Ich bin, wie Sie ja wissen, Herr Kollege Hauk, auch Beamtin, und ich würde es überhaupt nicht für nachteilig halten, die Beamteneigenschaft abzugeben und mich unter einen Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst zu begeben. Meine Stelle wäre genauso sicher, wie sie jetzt gerade ist, wie bei allen anderen Beamtinnen und Beamten auch.
Deswegen ist unser Vorschlag kein Angriff auf die Beamtinnen und Beamten, sondern ein Versuch einer Neuregelung dieses Staatsapparats, die meines Erachtens früher oder später notwendig ist. Aber noch einmal – –
Das wissen Sie. Wir waren bei den Sparhaushalten genauso dabei wie Sie auch. Ich habe vorhin extra „wir“ gesagt. Wir haben natürlich aufgrund der knappen Haushaltsmittel eingreifen müssen, und das war wohl bei den Berliner Kollegen ähnlich. Ich glaube, dass das notwendige Eingriffe und Maßnahmen waren.
Ich habe bewusst nicht über die finanziellen Mittel geredet. Ich habe vorhin gesagt: Als „Finanzerin“ kenne ich die Haushaltsvorgaben, die es hier und auch in Berlin gibt.
Ich gehe davon aus, dass es mehr gibt, als nur Gaben zu geben oder nicht zu geben; es gibt auch die Rückenstärkung, damit ein Mensch, der in einer Behörde sitzt, wieder aufrechten Ganges herausgeht.
Eines ist mir besonders wichtig: Wenn heute in einem Großbetrieb 300 oder 400 Stellen abgebaut werden, dann ist die ganze Bevölkerung der Meinung, da werde an Menschen Unrecht begangen und da gebe es eine Not. Wenn Sie aber 300 oder 400 Beamtenstellen streichen oder dies vorhaben, sagen genau die gleichen Leute, die das Entsprechende bei der Industrie für negativ halten: Es ist notwendig, dass man endlich einmal bei den Beamten hineingeht; da gibt es sowieso zu viele.
Genau das müssen wir als Landtag, wo bekannt ist, dass wir ausgedünnt haben, und zwar in einer Art und Weise, die an die Substanz der Verwaltungen geht, jetzt ändern. Da dürfen wir nicht nur einen warmen Händedruck geben, sondern müssen von dieser Stelle aus den Beamtinnen und Beamten gute Arbeit bescheinigen, den Rücken stärken und sagen, wie modern und leistungsfähig diese Verwaltung ist. Dazu gehört mit Sicherheit auch die Jubiläumsgabe, und deswegen halte ich diese für richtig.
Aber es gehört auch dazu, dass wir ihnen wirklich auch mit unserem Engagement für die Beamten den Rücken stärken.
Zum Thema Altersteilzeit kann ich dem Kollegen Fischer nur Recht geben. Das ist ein „Hühnertäpperle“, sagt man da auf gut schwäbisch, was Sie da mit dieser Altersteilzeit machen. Ich bin auch gespannt, ob die Ausschussberatungen ergeben, dass das wirklich ein Erfolg für die behinderten Beamtinnen und Beamten oder eine Mogelpackung ist, die man da untergeschoben hat. Das müssen wir in den Ausschussberatungen noch bereden.
Aber natürlich steht nach wie vor die Forderung auf der Tagesordnung – und zwar massiver denn je –, Altersteilzeit
anzubieten, um jungen Leuten eine Chance zu bieten und älteren Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig aus dem Dienst zu gehen, besonders unter dem Diktat der Neuen Steuerungsinstrumente, die eine ungeheure Weiterentwicklung der Verwaltung bedeuten und vielleicht für den einen oder anderen älteren Beamten einfach auch eine große Zumutung sind.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Diese Beratung ist schon ein merkwürdiger Höhepunkt an Scheinheiligkeit. Da will Rot-Grün hier und in Berlin das Berufsbeamtentum sukzessive demontieren,
und dann stellt man sich anlässlich dieses Antrags kurz vor der Landtagswahl hin und lobt eben diese Berufsbeamten über den grünen Klee.
Schwarz-Gelb war 1996 als Landesregierung noch keine sechs Monate im Amt und schaffte die Jubiläumsgabe einfach ab. Das halte ich durchaus für eine dienstherrliche Schandtat, wenn Sie mir diesen harten Ausdruck erlauben wollen. Kurz vor der Landtagswahl wird sie nun wieder eingeführt.
Wenn man sieht, wie schlampig dabei gearbeitet worden ist, erweckt dies zusätzlich – und ich glaube, zu Recht – den Eindruck, dass man es arg eilig gehabt hat, die Sache noch rechtzeitig vor der Landtagswahl in die Diskussion zu bringen. Denn man hat in der Eile wichtige Dinge vergessen, die man im Ausschuss schnell noch nachbessern muss. Was hier diskutiert wird, erscheint mir doch sehr wahlkampforientiert. Es ist eine scheinheilige Diskussion, die hier eigentlich von allen Fraktionen – außer meiner eigenen Fraktion – praktiziert wird.
(Beifall bei den Republikanern – Lachen bei Abge- ordneten der SPD – Abg. Drautz FDP/DVP: Aber viele Leute in der Fraktion!)
Meine Fraktion kann darauf verweisen, dass wir in den zurückliegenden Jahren das Berufsbeamtentum verteidigt und alle Versuche zurückgewiesen haben, es sukzessive zu schwächen und zu relativieren. Wir waren es auch, die 1996 vehement gegen die Abschaffung der Jubiläumsgabe argumentiert haben. Alle anderen müssen sich fragen lassen, ob sie den Beamten diesen Hohn antun wollen, anlässlich des Wahlkampfs jetzt so zu tun, als wären sie immer schon auf ihrer Seite und ein fürsorglicher Dienstherr.
Wer 25, 40 oder 50 Jahre lang treu diesem Staat dient, der hat, wie ich denke, bei Gott das Recht, nicht nur einen feuchten Händedruck und ein Stück Papier in die Hand zu bekommen, sondern auch eine geldwerte Würdigung seiner Arbeit.
Das ist notwendig, denn ein Beamter hat nicht selten schwierige Aufgaben zu erfüllen. Das muss man mit Recht würdigen. Da kann man ruhig den einen oder anderen hier zur Selbstkritik auffordern: Wer in der Vergangenheit allzu sehr am Streichen, Kürzen und Herummäkeln war, der soll jetzt fein schweigen und sich überlegen, ob man mit Beamten so umgehen kann.
Natürlich stellt sich auch für uns die Frage, was mit jenen passiert, die ihr Jubiläum während der vier Jahre hatten, in denen die Jubiläumsgabe ausgesetzt war. Diese Frage muss beantwortet werden. Wir werden sehen, was zu diesem Punkt während der Diskussion im Ausschuss gesagt wird.
Ich möchte noch einen Satz zur Frage der Altersteilzeit für Behinderte sagen: Wir werden diesen Vorschlag natürlich ebenso unterstützen und halten ihn für einen Schritt in die richtige Richtung. Wir gehen jetzt mit Interesse in die Ausschussberatung hinein.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt die von der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP eingebrachte Gesetzesinitiative zur Änderung des Landesbeamtengesetzes. Ich brauche dazu aus meiner Sicht keine weiteren, größeren Anmerkungen zu machen.
Frau Kollegin Erdrich-Sommer will ich ein bisschen damit trösten: Auch ich habe einmal versehentlich bei einem Gespräch mit Vertretern des Beamtenbunds – versehentlich, ich bin ja nicht bösartig – einen ganzen Abend lang von „Jubiläumsabgabe“ gesprochen. Herr Bäuerle wurde bleich und immer bleicher. Ich hatte das aber gar nicht so gemeint, und es war auch überhaupt nicht meine Absicht, eine Jubiläumsabgabe zur Gegenfinanzierung der Altersteilzeit zu erheben.
Es war einer der Versprecher, die einem immer wieder passieren. Er liegt mir auf der Zunge, ich muss mich also konzentrieren.
Wir können die Streichung der Jubiläumsgabe zu Beginn dieser Legislaturperiode nur so rechtfertigen, dass die finanzielle Situation damals außerordentlich schwierig war. Deshalb – darüber mögen Sie denken wie Sie wollen – ist auch das Wort „Wahlgeschenk“ hier nicht richtig.
Denn, Herr Kollege Birzele, wir verstehen die Jubiläumsgabe gar nicht als ein Geschenk an die Beamten.
(Abg. Pfister FDP/DVP: Wiedergutmachung! – Abg. Birzele SPD: Ach so! Aber einen Zusammen- hang mit der Wahl gibt es schon!)
Nein. Die logische Überlegung bei diesem „dreifachen Rittberger“ ist die, dass wir sagen: Die Jubiläumsgabe für die Beamtenschaft sollte eigentlich selbstverständlich sein. Dass sie einmal gestrichen worden ist, ist nicht geschehen, weil man ein Geschenk entziehen wollte, sondern das ist nur zu rechtfertigen, weil damals die finanzielle Lage sehr schlecht war.
Nachdem die Lage jetzt zwar nicht so ist, dass Milch und Honig fließen, aber wieder etwas erträglicher ist, muss sie wieder eingeführt werden.