Herr Pfister, ausgerechnet Sie! Zu Ihnen kann ich nur sagen: Si tacuisses. Sie hätten schweigen müssen. Oder ist Ihnen etwa entgangen, dass die FDP im Kommunalparlament in Sebnitz in Sachsen bis in den August dieses Jahres eine Koalition mit der NPD gebildet hat? Sie haben dazu geschwiegen, als wir Sie vor einem Jahr dazu angesprochen haben.
Erst jetzt – ich weise Sie auf die „Sächsische Zeitung“ vom 16. August 2000 hin – hat sich die FDP nach langem Zögern bereit erklärt, sich davon wieder zu lösen. Ihr Landesvorsitzender Ortleb in Sachsen hat die Kooperation mit der
NPD sogar noch offen gerechtfertigt, und zwar gegen die Kritik seines Parteivorsitzenden. Sie sind nicht berechtigt, uns hier Vorhaltungen zu machen.
Herr Oettinger, nur einmal einen kleinen Hinweis. Sie haben darauf hingewiesen, dass heute in der Zeitung steht, da sei ein offener Brief eines NPD-Menschen bei uns in Stuttgart auf der Homepage der Republikaner gelandet. Was Sie der Öffentlichkeit mitzuteilen vergessen haben, ist, dass die Gemeinderatsgruppe bei uns im Stuttgarter Gemeinderat schon seit einiger Zeit darum gebeten hat, die Möglichkeit zu bekommen, Eintragungen auf der Homepage selbst zu entfernen. Das kann sie bis heute nicht.
Das ist technisch nicht möglich. Heute erscheint der Artikel, und heute ist dieser Vorgang gelöscht worden. Ja, das sind die Fakten, die Sie nicht haben wollen. So ist das.
(Beifall bei den Republikanern – Abg. Dr. Birk CDU: Absoluter Schwachsinn! – Abg. Dr. Salo- mon Bündnis 90/Die Grünen: Das konnte drei Mo- nate nicht gelöscht werden! Das ist Klasse!)
Deswegen sage ich Ihnen an dieser Stelle: Mit dieser Methode werden Sie hier keine Punkte machen können.
Das geht nicht, weil der Zugriff eben nicht möglich war. Die Wahrheit passt Ihnen oft nicht. Das weiß ich genau.
Alles, was Sie uns hier vorwerfen, auch in diesen Veröffentlichungen des Verfassungsschutzes, meine Damen und Herren, ist im Übrigen Gegenstand von Verfahren vor dem Truppendienstgericht Süd in München gewesen, und bezeichnenderweise hat das dortige Gericht nach Prüfung all dieser Vorgänge – die sind alle in dem Verfahren im Rahmen der Beweisaufnahme geprüft worden – festgestellt, dass es keinen Anlass gibt, den Republikanern Verfassungsfeindlichkeit zu attestieren.
Ich will Ihnen zum Schluss noch als Letztes ein kurzes Zitat aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 25. September entgegenhalten. Dort schreibt Herr Feldmeyer:
Ebenso schwer wiegt, dass das Gericht wichtige politische Aussagen der Republikaner als verfassungsmäßig unbedenklich bewertet. Damit widerspricht es dem Anspruch aller Bundestagsparteien, selbst zu bestimmen, was politisch korrekt und damit verfassungskonform sei. Das ist der Stoff, aus dem Grundsatzdebatten gemacht sind.
Jawohl, so ist es! Und die Debatte führen wir mit Ihnen gern – nicht nur heute, sondern auch in der Zukunft.
anlasst mich, zunächst dazu einige Bemerkungen zu machen. Herr Kollege Schlierer, am meisten hat mich bei Ihrer Rede soeben aufgeregt – ich will es so formulieren –, dass Sie das Wort „Pogrom“ verwendet haben und von Pogromstimmung gegen rechts und Reps gesprochen haben.
Ich will Ihnen auch aufgrund dessen, was sich hinter diesem Wort verbirgt, was für furchtbare Verbrechen es in der deutschen Geschichte in diesem Zusammenhang gegeben hat, sagen: Das ist mehr als unappetitlich.
Dann haben Sie am Schluss den üblichen Rundumschlag gegenüber dem Verfassungsschutz – unserem Landesamt für Verfassungsschutz – gemacht. Ich glaube – und das ist heute in diesem hohen Haus ja mehrfach zum Ausdruck gebracht worden –, wir sind dem Landesamt für Verfassungsschutz, Ihnen, Herr Präsident Rannacher, und allen Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dankbar für den Einsatz, den Sie seit Jahren gegen alle extremistischen Bestrebungen im Land Baden-Württemberg leisten.
(Beifall bei der CDU, der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der FDP/DVP sowie des Abg. Krisch REP)
Wenn Sie, Herr Kollege Schlierer, so gern die inhaltliche Auseinandersetzung wollen, dann stelle ich Ihnen ein weiteres Mal die Frage: Warum haben Sie eigentlich eine solche Angst vor dem Verfassungsschutz?
Wenn Sie an Kontakten etwa hinüber zur NPD nichts zu verbergen hätten, dann bräuchten Sie auch vor dem Verfassungsschutz keine Angst zu haben.
Wenn Sie immer wieder versuchen, durch einseitige Zitate oder auch durch Verdrehen von Zitaten – wie zum Beispiel gestern bei der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe – die Rechtsprechung für sich einzunehmen, dann will ich Ihnen entgegenhalten: Nicht nur beim Verwaltungsgericht Stuttgart, sondern bis hinauf zum Bundesverwaltungsgericht haben die Gerichte immer wieder die verfassungsfeindlichen Bestrebungen gerade auch Ihrer Partei bestätigt. Das ist ein Faktum! An dem kommen Sie nicht vorbei.
Herr Innenminister, ist Ihnen eigentlich bekannt, dass die Verwaltungsgerichte in diesen Verfahren nicht die Verfassungsfeindlichkeit geprüft haben, sondern allenfalls, ob Anhaltspunkte vorliegen, die eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln rechtfertigen?
Und zweitens – wenn Sie nach der Angst fragen –: Ist dies für Sie nicht nachvollziehbar, wenn, nachdem über lange Zeit beobachtet wurde und keine konkreten Vorwürfe erhoben werden – sonst müssten Sie ja die Konsequenzen daraus ziehen –, dann trotzdem allein aufgrund dieser Beobachtung gegen Beamte, die unserer Partei angehören, Disziplinarverfahren durchgeführt werden? Können Sie nicht verstehen, dass so etwas einen sehr wohl berührt und dass man sich als Parteivorsitzender auch vor diese Mitglieder stellt?
Das ist – wenn Sie die Entscheidungsbegründungen lesen, werden Sie das feststellen – von den Gerichten auch immer wieder so festgestellt worden. Es ist auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit schon eines der schwersten Mittel, mit nachrichtendienstlichen Mitteln eine Partei zu beobachten. Wenn die Gerichte dies bestätigen, dann spricht dies Bände.
Was den anderen Aspekt angeht: Herr Kollege Schlierer, Sie werden sich doch bitte auch die Mühe machen, die verschiedenen Antworten des Innenministeriums gerade auf die jüngsten Anfragen und Anträge aus dem Landtag zu lesen. Darin sind die Fakten aufgeführt.
Ich will auf Ihre anderen Ausführungen auch noch eingehen, weil Sie das vorhin so herausgestellt haben: Sie sprachen sich für eine inhaltliche Auseinandersetzung aus. Ich muss für mich, aber auch für das ganze Haus in Anspruch nehmen, dass es in vielen Fällen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, schlicht und ergreifend unmöglich ist, sich mit dem oft verworrenen Gedankengut und den Sprechblasen der Republikaner inhaltlich auseinander zu setzen. Auch das ist die Wahrheit und eine Tatsache.
(Beifall bei der CDU, der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen sowie bei Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Dr. Schlierer REP: Das ist die Arro- ganz der Macht!)
Oftmals wäre es eine sinnlose Aufwertung. Da, wo dies anders ist, wo Sie zum Beispiel, wie gestern Nachmittag in der Debatte, den Versuch machen wollen, den ungeheuren Begriff des Beschaffungsextremismus in die politische Diskussion einzuführen, stellen sich alle Fraktionen hier im Haus auch der Auseinandersetzung mit Ihnen. Auch das muss man festhalten.