Meine Damen und Herren, die Ausschussberatung hat inhaltlich keine Veränderung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf gebracht. Wir möchten dennoch eine Zielmarke für die flächendeckende Umsetzung gesetzt wissen. Das heißt, bis Ende 2005 sollte allen Bürgern des Landes Baden-Württemberg die Online-Erledigung aller Verwaltungsvorgänge per Computer möglich sein.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Bereits in der ersten Lesung habe ich für die SPD-Fraktion den Gesetzentwurf zur Erprobung elektronischer Bürgerdienste als längst fälligen, wichtigen Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Meine Fraktion wird sich diesem Gesetz selbstverständlich nicht verschließen und wird dem Entwurf zustimmen.
Allerdings erwarte ich von Herrn Innenminister Schäuble eine klarstellende Äußerung zu der Formulierung am Ende von § 1 Abs. 1 des Entwurfs. Danach werden die jeweils zuständigen Minister unter anderem dazu ermächtigt, eine abweichende Regelung hinsichtlich „der Zahl der vorzulegenden Unterlagen“ zu treffen. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es hierzu, dass beim Erlass der Rechtsverordnung auch überprüft werden soll, ob geforderte Unterlagen für das konkrete Verwaltungsverfahren wirklich unverzichtbar sind, sei dies nun im Schulwesen, im Baurecht oder bei umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren. Das kann aber meinem rechtsstaatlichen Verständnis nach sicherlich nicht bedeuten, dass nun per Rechtsverordnung die Pflicht zur Vorlage von für den materiell-rechtlichen Prüfungsumfang erforderlichen Unterlagen abgeschafft werden kann. Es kann hier vielmehr nur um die Abschaffung von Doppelinformationen gehen bzw. von Informationen, die aufgrund veränderter Sach- oder Rechtslage nicht mehr erforderlich sind. Ich bitte Sie, Herr Innenminister, hierzu eine klare Aussage zu machen.
Da wir gerade beim Rechtsstaatsverständnis sind, will ich noch kurz über die Beratung im Innenausschuss informieren. Wenn der Herr Minister dabei anwesend gewesen wäre, wäre es mir heute nicht so wichtig gewesen, dass seine Aussage protokolliert wird. Die Abgeordneten von CDU und FDP/DVP brachten im Rahmen der Beratungen über den Gesetzentwurf zur Erprobung elektronischer Bürgerdienste einen gemeinsamen Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf ein, der die Zuständigkeit und Organisation – man mag es kaum glauben – der Landesforstverwaltung
neu regeln sollte. Erstens handelt es sich bei einem solchen Änderungsantrag, der keinerlei inhaltlichen Bezug zum Beratungsgegenstand hat, um ein selbstständiges Gesetzesvorhaben, das einer Ersten und Zweiten Beratung bedarf, und zweitens bedarf dieser Antrag einer Beratung im Ausschuss für ländlichen Raum und Landwirtschaft und nicht im Innenausschuss.
Entsprechendes gilt für die ebenfalls im Rahmen eines unselbstständigen Änderungsantrags eingebrachten Änderungen des Meldegesetzes, die keinerlei inhaltliche Anknüpfung zum vorliegenden Gesetzentwurf haben und worüber dem Landtag nicht – wie nach der Verfassung und der Geschäftsordnung vorgesehen – das Ergebnis einer Anhörung der betroffenen Gemeinden vorgelegt wurde. Diese Vorgehensweise ist höchst erstaunlich und lässt eigentlich nur einen Schluss zu, nämlich dass hier geschlampt wurde und längst überfällige Regelungen nicht rechtzeitig auf den dafür erforderlichen parlamentarischen Weg gebracht wurden und jetzt nach Art des Kuckucks in ein fremdes Nest gelegt werden sollten. Dies darf aber nicht auf Kosten eines rechtsstaatlichen parlamentarischen Verfahrens gehen. Deshalb haben wir den Änderungsantrag zurückgewiesen und auf den rechtmäßigen Weg aufmerksam gemacht. Daraufhin zogen die Antragsteller ihren Kuckucksantrag kleinlaut wieder zurück.
Zurück zum eigentlichen Inhalt des Gesetzentwurfs. Lassen Sie mich abschließend noch etwas zur Notwendigkeit des elektronischen Verwaltungsservice sagen.
Die Einrichtung dieser neuen Kommunikationswege zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung kann – das liegt auf der Hand – allen Beteiligten viel Zeit und Wege ersparen. Auf diese Weise könnten sie sich das Rathaus ins Wohnzimmer holen: Die Behörde kommt zum Bürger und nicht umgekehrt.
Um diese Entwicklung effektiv voranzutreiben, müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und die notwendigen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen schaffen. Denn eines ist gewiss: Diese Entwicklung wird sich schnell bezahlt machen, und zwar für alle Beteiligten, wenn sie in der richtigen Art und Weise praktiziert wird.
Die Bundesregierung hat ihrerseits Pilotprojekte zur Erprobung der neuen Techniken im Verwaltungsablauf gestartet. Das Bundesinnenministerium und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen arbeiten dabei gemeinsam an möglichen Vereinfachungen. Das Bundeswirtschaftsministerium fördert mit 60 Millionen DM ein dreijähriges Projekt in Bremen, Nürnberg und Esslingen zur Erprobung der Onlinetechnik in Verwaltungsverfahren.
Ich kann daher Herrn Innenminister Schäuble nur auffordern: Erproben Sie die Möglichkeit der elektronischen Bürgerdienste im Lande. Erproben Sie sie aber zügig, und unterstützen Sie die Kommunen und Landkreise bei dieser Entwicklung mit allen erforderlichen Mitteln. Die Zeit läuft.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Unsere Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich möchte jetzt nicht die ganzen Argumente wiederholen. Ich möchte ausdrücklich auf den Beitrag des Kollegen Rech Bezug nehmen, dessen Ausführungen ich hundertprozentig unterschreiben kann.
Das kommt nicht oft vor. Ich möchte es deswegen ausdrücklich hier erwähnen. Ich will die Argumente also nicht noch einmal wiederholen.
Ich kann auch auf die Ausschussberatung Bezug nehmen, die wir sehr einvernehmlich geführt haben – allerdings nicht, was den Änderungsantrag angeht; da haben Sie völlig Recht, Frau Kollegin. Aber was das eigentliche Thema des Gesetzentwurfs angeht, gibt es eine große Einigkeit.
Ich will also meine Ausführungen aus der Ausschussberatung auch nicht wiederholen und will auch nicht wiederholen, was ich bei der Ersten Beratung hier gesagt habe. Ich will nur noch einmal erklären, dass wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie hier schon mitgeteilt wurde, wurde der vorliegende Gesetzentwurf im Innenausschuss eingehend beraten. Der Ausschuss kam zu dem Ergebnis, diesen Entwurf unverändert zur Zweiten Beratung zu bringen und vom Landtag beschließen zu lassen. Ich stelle fest, dass unter den Fraktionen eine weitgehende Einigkeit besteht.
Herr Kollege Rech, Sie haben den Vorschlag gemacht, eine Zielmarke bis zum Jahr 2005 zu setzen. Ich glaube, dem können wir uns anschließen;
denn gerade bei dieser Materie muss im Dienste und zum Nutzen unserer Bürger weitergearbeitet werden. Da können wir uns das Jahr 2005 eigentlich zum Ziel nehmen.
Man kommt mit diesem Gesetz dem Bürger weitgehend entgegen. Wie die Überschrift dieses Gesetzes zeigt, geht
es ausdrücklich um Erprobung. Das Thema ist also im Fluss, und wir werden uns in Zukunft weiter damit beschäftigen müssen.
Mit diesem Beginn zeigen das Land und die Kommunen, dass Bürger und Unternehmen eine effiziente, leistungsfähige und vor allem kundenorientierte Verwaltung vorfinden werden. Diese Instrumente sind im wahrsten Sinn des Wortes Signatur für eine moderne Verwaltung im Dienst der Bürger und der Wirtschaft. Über die Vorteile ist heute bereits ausführlich geredet worden. Ich habe dem nichts hinzuzufügen.
Ich stelle fest: Erstens: Die Einführung elektronischer Bürgerdienste muss schnell auf den Weg gebracht werden. Zweitens: Dadurch erreichen wir Verwaltungsvereinfachung und bürgerfreundlichere Verwaltung.
Den Kommunen gebührt Dank für ihre konstruktive Vorarbeit und Mitarbeit. Meine Damen und Herren, eine ständige Überprüfung und Begleitung der Materie muss gewährleistet sein.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der ersten Lesung habe ich für die Fraktion Die Republikaner bereits ausführlich begründet, warum wir diesem Gesetzentwurf zustimmen wollen. Ich werde das jetzt nicht wiederholen.
Da der Änderungsantrag der die Regierung tragenden Fraktionen heute auch nicht mehr zur Debatte steht, darf ich in diesem Zusammenhang auf die völlig richtigen Ausführungen der Kollegin Grünstein verweisen. Das Verfahren haben wir auch im Innenausschuss kritisiert. Wir können das gerne extra beraten; das ist überhaupt kein Problem.