wertet den Vorschlag für eine Richtlinie als dringend erforderliches einwanderungspolitisches Instrument zur Regelung der Zuwanderung und zur Harmonisierung der europäischen Einwanderungspolitik.
(Beifall bei Abgeordneten des Bündnisses 90/Die Grünen – Zuruf des Abg. Roland Schmid CDU – Gegenruf des Abg. Heiler SPD: Roland, hast du nicht zugehört?)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Liberalen stehen zu dem im Grundgesetz garantierten Schutz der Familie. Deshalb ist für uns auch das Recht auf Familien
nachzug eine Selbstverständlichkeit. Aber wir sind der Meinung, dass dieses Recht bei ausländischen Staatsangehörigen eben auf Ehegatten und minderjährige Kinder beschränkt bleiben muss. Es gibt in § 22 des Ausländergesetzes schon jetzt eine Ausnahmeregelung, wonach in Härtefällen auch darüber hinaus nachgezogen werden kann. Deshalb brauchen wir nach unserer Meinung keine weiter gehende – also aufsteigende Verwandte usw. betreffende – europäische Richtlinie.
ein Zuwanderungssteuerungsgesetz zu fordern. Wir sind auf Zuwanderung angewiesen. Das wissen Sie alle hier.
Wir müssen selbst festlegen, wie viele Fachkräfte in welcher Branche hier benötigt werden. Die Höhe der Zuwanderung muss sich nach unserer Integrationsfähigkeit richten. Auch das ist wichtig.
Die Zuwanderung hat sich außerdem auf integrationswillige Menschen zu beschränken. Auch das muss gesagt werden. Das heißt, wir sind der Meinung, dass auch beim gegenwärtigen Familiennachzug stärker auf diese Integrationswilligkeit geachtet werden muss. Nachgeholte Angehörige sollten mit Nachdruck auf die Notwendigkeit des Erlernens der deutschen Sprache hingewiesen werden. Man sollte sie auch ganz amtlich auf ihre Rechte und Pflichten hinweisen, zum Beispiel auf die bei uns geltende Gleichberechtigung von Mann und Frau,
Die Fraktion, die sich Die Republikaner nennt, hat das Thema hier ja zur Debatte gestellt – obwohl wir darüber im Innenausschuss schon sehr sachlich gesprochen haben –,
(Abg. Renate Thon Bündnis 90/Die Grünen: Das macht nichts, wenn er nicht da ist! – Abg. Heiler SPD: Ich vermisse ihn nicht!)
hat den Antrag als Erster unterschrieben. Aber Herrn Krisch haben Sie wahrscheinlich schon aus dem Verkehr gezogen, weil er in Sao Paulo geboren ist.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Heiter- keit bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU – Zurufe von den Republikanern, u. a. Abg. Dr. Schlierer: Etwas Dümmeres ist Ihnen nicht ein- gefallen, Herr Kluck!)
(Zurufe von den Republikanern – Abg. Renate Thon Bündnis 90/Die Grünen: Für die eignet sich jedes Thema zur Ausländerhetze!)
Denn auch die Herren vom rechten Flügel wissen hoffentlich, dass nicht, wie Sie immer behaupten, die Türkinnen und Türken die größte Gruppe beim Familiennachzug stellen. Vielmehr sind die größte Gruppe die Ehefrauen, die deutsche Männer sich aus fremden Ländern holen.
Damit meine ich nicht deutsche Staatsangehörige, sondern – um einmal Ihre Wortwahl zu gebrauchen – deutschblütige Männer.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU – Abg. Dr. Schlierer REP: Das ist nicht meine Wortwahl, sondern Ihr dummes Geschwätz, Herr Kluck!)
Wir Liberalen haben nichts dagegen, denn Liebe muss nicht an Grenzen Halt machen, und jeder soll lieben und heiraten, wen er will.
An die SPD und die Grünen kann ich nur appellieren, dem in Berlin vorliegenden Entwurf für ein Zuwanderungsbegrenzungsgesetz endlich zuzustimmen. Bei der CDU/CSU bröckelt der Widerstand glücklicherweise ein wenig. Nur durch ein solches Gesetz können wir erreichen, dass die Zuwanderung in geordnete Bahnen kommt und sich, wie gesagt, an deutschen Interessen ausrichtet. Die EU sollte sich, bevor sie jetzt mit solchen Richtlinienvorschlägen große Verwirrungen stiftet, erst einmal um eine einheitliche Flüchtlingspolitik und um eine gerechte Lastenverteilung bei der Unterbringung der Flüchtlinge kümmern.
Die Frage des Familiennachzugs ist gerade wegen der unterschiedlichen Sozialstandards in den Mitgliedsstaaten der EU generell nicht allein von der EU zu regeln, sondern wir müssen immer auf die nationalen Standards achten. Das sieht der Vorschlag für diese Richtlinie aber auch noch vor, indem dort gesagt wird, man müsse sich nach den jeweiligen Belastungen richten.
Den Ausländerbehörden sollte bei der Anwendung des § 22 des Ausländergesetzes ein größerer Ermessensspielraum gegeben werden, damit Fälle wie beispielsweise der einer Hülya Zümriye Dincsoy in menschlicher Weise geregelt werden können. Sie wurde am 13. August 1967 in Bad Cannstatt geboren; ihr Vater ist mittlerweile deutscher
Staatsangehöriger. Dieser im Gegensatz zu mir fließend schwäbisch sprechenden Touristikexpertin wird ein Umzug zu ihren Eltern verwehrt, weil im Zusammenhang mit ihrer Ausbildung in der Türkei irgendwelche An- und Abmeldefristen versäumt wurden.
Ich will es noch einmal betonen: Uns Liberale stört keine Ausländerin oder kein Ausländer, wenn sie oder er sich an unsere Gesetze hält, den Lebensunterhalt selbst verdient und Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlt. Es wäre gut, wenn alle so denken würden.
Ich erteile Herrn Abg. Krisch das Wort, allerdings nicht zu einer persönlichen Erklärung, Herr Krisch, sondern im Rahmen Ihrer Redezeit.
(Abg. Krisch REP: Ich bin gerade persönlich vom Abg. Kluck angesprochen und beschimpft worden! – Unruhe)
(Abg. Krisch REP: Ich war nicht im Plenarsaal, weil ich im Auftrag des Landtags eine Schulklasse begleitet habe! – Gegenruf der Abg. Renate Thon Bündnis 90/Die Grünen: Wir haben Sie doch gar nicht vermisst! – Abg. Heiler SPD: Das interessiert doch niemanden, wo er war! Das interessiert kei- nen Menschen! – Unruhe – Glocke des Präsiden- ten)
Herr Präsident, ich erlaube mir, auf einige der Vorredner einzugehen, obwohl es sich nicht bei allen lohnt. Bei Ihnen, Herr Kluck, lohnt es sich nicht. Dass Sie hier der Parlamentsclown sind,