Protocol of the Session on June 28, 2000

Nun haben bei der Nennung dieses Tagesordnungspunkts viele eigentlich erwartet, dass die von den Kolleginnen auch schon angesprochene grundlegendere Reform komme. Das hätte aber noch eine ganze Zeit gedauert. Wir Liberalen haben uns deshalb auch dazu entschlossen, die beruflichen Schulen in freier Trägerschaft nicht länger auf die Folter zu spannen, sondern ihnen das schon im Haushalt bereitgestellte Geld jetzt zukommen zu lassen, weil die Liquidität dort das mit Sicherheit erfordert.

Warum brauchen wir denn überhaupt eine Gesetzesänderung, wenn den beruflichen Ersatzschulen mehr Geld zusteht? Das ist ja das wirklich Lustige an diesem Gesetz, dass da für jede Schulart ein anderer Prozentsatz drinsteht, der sich jeweils auf einen Ecklehrer dieser Schulart bezieht. Die unterschiedlichen Prozentsätze beruhen dann darauf, dass die verschiedenen Schularten natürlich unterschiedlich hohe sonstige Kosten haben, die sich eben nicht analog mit den Personalkosten verändern. Das heißt, diese unterschiedlichen Prozentsätze sind einerseits sachgerecht. Sie führen aber andererseits dazu, dass immer wieder Ungerechtigkeiten vermutet werden, sowie dazu, dass der Berechnungsmodus seit vielen Jahren angezweifelt wird.

Frau Kollegin Lazarus hat schon auf die Arbeitsgruppe hingewiesen, die wir gebildet haben.

(Abg. Pfister FDP/DVP: Sehr gute Arbeit!)

Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, die seit fast 30 Jahren andauernden Streitigkeiten

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Pfister FDP/ DVP: Gute Arbeit! Guten Job gemacht!)

darüber, wie viel Kosten denn nun eigentlich ein Schüler an einer öffentlichen Schule verursacht und wie man so etwas ermittelt, zu beheben. Ich muss eines einmal deutlich sagen: Wir haben eine sehr effiziente Arbeitsgruppe gehabt, und zwar zum einen, weil sie klein war und weil sie nicht mit ideologischen Themen befrachtet war, sondern streng betriebswirtschaftlich und sachorientiert vorgegangen ist. Zum anderen hat sicherlich wesentlich mit dazu beigetragen, dass mit der Kollegin Lazarus die stellvertretende Vorsitzende des Finanzausschusses darin war und dass ich meine Erfahrungen aus betriebswirtschaftlicher Kalkulation mit einbringen konnte.

(Abg. Pfister FDP/DVP: Ein Traumpaar! – Gegen- ruf des Abg. König REP: Aber bloß, wenn man es durch Ihre Brille sieht!)

Wir haben jetzt also einen Berechnungsmodus. Diese Methode wollen wir von der FDP/DVP künftig im Gesetz verankern

(Zuruf des Abg. Wintruff SPD)

und dann eben nur noch einen Prozentsatz von 80 % vorsehen.

(Abg. Pfister FDP/DVP: Sehr gut!)

Wir hätten das sehr gern schon heute bzw. in dieser Legislaturperiode eingebracht. Leider waren die notwendigen Vorbereitungen nicht in der erforderlichen Geschwindigkeit durchzuführen. Wir müssen das deshalb verschieben.

(Abg. Hofer FDP/DVP: Das machen wir das nächste Mal! – Zuruf des Abg. Pfister FDP/DVP)

Trotzdem muss da ein Stufenplan kommen – das ist klar –, weil die unterschiedlichen Schularten sehr unterschiedlich weit von diesen 80 % entfernt sind.

Andererseits freue ich mich, dass von allen Fraktionen deutlich gemacht wurde, dass die Schulen in freier Träger

schaft eine wichtige Aufgabe in unserem Bildungssystem erfüllen. Dass dies auch die SPD so sieht, ist die besondere Erkenntnis dieses Nachmittags. Aber wenn ein Zug in die richtige Richtung fährt, dann hat er meistens besonders viele Lokführer. Ich freue mich, dass es gelungen ist, mit den Berechnungen dieser Arbeitsgruppe im aktuellen Haushalt wenigstens die Aufhebung dessen zu erreichen, was das Haushaltsstrukturgesetz diesbezüglich vorgesehen hat.

Ich sage Ihnen Folgendes zu – nachdem die Kollegin Lazarus auch schon die Bereitschaft der CDU signalisiert hat, bin ich sicher, dass es auch so kommen wird –: Die FDP/ DVP wird dafür sorgen, dass eine entsprechende Vereinbarung über die feste Verankerung dieses Berechnungsmodus, dieses Prozentsatzes von 80 % und des notwendigen Stufenplans als vordringlicher Punkt in die nächste Koalitionsvereinbarung eingehen wird. Ich gehe davon aus, dass die Wähler uns hierzu den Auftrag erteilen.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Das Wort hat Herr Abg. König.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der fromme Wunsch der Frau Berroth, den sie gerade noch geäußert hat, wird wahrscheinlich nicht in Erfüllung gehen.

(Lachen bei der FDP/DVP)

Wir kommen auf jeden Fall wieder rein, Frau Berroth. Wir werden uns also auch in den nächsten fünf Jahren bzw. – von jetzt an gerechnet – sechs Jahren noch mit bildungspolitischen Themen herumzuschlagen haben.

(Zuruf des Abg. Reddemann CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet einen Teil, der – das ist schon von verschiedenen Vorrednern gesagt worden – die technische Umsetzung von Bundesrecht betrifft, nämlich die Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes. Zu diesem Teil möchte ich eigentlich nichts mehr sagen, außer vielleicht Folgendes: Es ist dringend notwendig gewesen, bei den privaten beruflichen Schulen den derzeitigen durchschnittlichen Zuschuss von 60 % dessen, was nach den Berechnungen vergleichbarer staatlicher Berufsschulen ein Schüler kostet, zu erhöhen. Die Forderung der Privatschulträger, hier eine wirklich sachgerechte Anpassung auf mindestens 70 % vorzunehmen, kann durch diesen Gesetzentwurf verwirklicht werden. Den privaten beruflichen Schulen sollen künftig 70,5 % als Zuschuss zugehen.

Meine Damen und Herren, das begrüßen wir. Wir Republikaner haben immer gesagt, dass wir es für sehr wichtig erachten, dass es neben den öffentlichen staatlichen Schulen auch noch private Schulen gibt, Schulen in freier Trägerschaft, die in der Rückkopplung – das wurde auch von Frau Rastätter schon erwähnt – unsere staatlichen Schulen sehr befruchtet haben. Bis hierher sind wir mit diesem Gesetzentwurf d’accord.

Jetzt kommt in der Tat ein Punkt, der von uns nicht mitgetragen werden kann, und das ist die Übertragung der Zuständigkeit für die Anerkennung von Ersatzschulen vom Kultusministerium auf die Oberschulämter mit der Folge, dass die Zuständigkeit für die Genehmigung von Prüfungs

vorschriften auch an die Oberschulämter gehen soll. Meine Damen und Herren, das kann von uns nicht mitgetragen werden. Warum?

Bisher musste die Anerkennung vom Kultusministerium ausgesprochen werden, und zwar – das ist klar – nach bestimmten Kriterien. Aber das Kultusministerium hatte immerhin die politische Verantwortung gegenüber dem Landtag. Wenn das künftig der Oberschulamtspräsident XY machen kann, dann besteht die Gefahr, dass es in BadenWürttemberg vier verschiedene Anerkennungsschwellen gibt, entsprechend den vier Oberschulämtern, und dies ist gefährlich – ich sage das heute schon – im Hinblick auf das, was uns demnächst bevorsteht, nämlich Entscheidungen über die Zulassung oder Anerkennung von Ersatzschulen in der Trägerschaft von islamischen Vereinen.

(Abg. Deuschle REP: Eben! Da müssen wir schwer aufpassen!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dazu ist eine politische Verantwortung notwendig, die ein Oberschulamtspräsident eben nicht hat.

(Beifall bei den Republikanern)

Vor diesem Hintergrund warne ich bereits heute vor der vorgesehenen Zuständigkeitsübertragung.

Vor diesem Hintergrund ist es meiner Fraktion auch nicht möglich, diesem Gesetzentwurf die wegen der technischen Umsetzung und der Erhöhung der Zuschüsse für das Privatschulwesen eigentlich notwendige Zustimmung zu geben. Deshalb müssen wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.

(Unruhe)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich höre gerade im Hintergrund, das mache nichts. Ich will noch einmal sagen: Die Zuschusspassagen tragen wir voll mit, nicht aber diese Übertragung von Kompetenzen.

Danke.

(Beifall bei den Republikanern)

Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 12/5237 an den Ausschuss für Schule, Jugend und Sport zu überweisen. – Sie stimmen der Überweisung zu.

Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Drucksache 12/5282

Für die Aussprache über den Gesetzentwurf hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

Das Wort hat Herr Abg. Hauk.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Über das Thema „Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung“ zu diskutieren fällt naturgemäß

nicht leicht, nachdem es um die eigene Entschädigung geht. Wir als Parlamentarier haben aber verfassungsgemäß den Auftrag, über unsere Abgeordnetenentschädigung selbst zu befinden. Ich denke, das können wir in diesem Land auch mit Selbstbewusstsein tun.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist keine Frage, dass der vom Präsidenten vorgelegte Vorschlag, dem sich vier Fraktionen in diesem Haus angeschlossen haben, kein Abzocken bedeutet, sondern eine mittelmäßige Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung darstellt. Die Lebenshaltungskosten stiegen im vergangenen Jahr zwischen 1,7 und 2,0 %, die Löhne und Gehälter von Angestellten und Arbeitern erhöhten sich um 2,8 bis 5,2 %, die Gehälter der Angestellten im öffentlichen Dienst steigen – jetzt neu vereinbart – um 2 bzw. 2,4 %, und die Erhöhung der Renten liegt – allerdings netto – bei 0,6 %. Angesichts dessen sage ich nur: Wir liegen mit der vorgesehenen Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung um jeweils 2,3 % in diesem und im nächsten Jahr in der Mitte.

Wir sind kein Landtag der Arbeitnehmer, auch keiner der leitenden Angestellten, keiner der Beamten, der Wirtschafts- oder der Gewerkschaftsbosse, sondern wir sind Abgeordnete, Teilzeitparlamentarier. Deshalb ist diese Entschädigung diesem Haus und den Kollegen auch angemessen.

Manchmal hört man ja Kritik in Bezug auf die Entschädigung, leider meistens sogar von den in der Öffentlichkeit Tätigen. Ich will hierzu erwähnen, dass der Tarifabschluss der IG Medien eine Erhöhung der Gehälter um 5 % für dieses Jahr und um 6 % für nächstes Jahr vorsieht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch bei den Aufwandsentschädigungen soll es Erhöhungen geben. Die Aufwandsentschädigung, die uns Abgeordneten ja oft als Zubrot zum Einkommen zugerechnet wird, ist eine Entschädigung für den Aufwand, der durch die Ausübung des Mandats tatsächlich entstanden ist. Sie ist kein Einkommen, sondern damit werden Sachaufwendungen, die tatsächlich anfallen, abgedeckt.

Immer wieder wird gefordert, von den Pauschalen abzukommen und zu Einzelabrechnungen nach dem tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Aufwand überzugehen. Wir sind auch dafür, dies zu tun, aber nur dort, wo der Abrechnungsaufwand vertretbar ist. Aber machen wir uns nichts vor: Meine Zeit ist mir zu schade, als dass ich in allen Einzelheiten und bis auf den letzten Kilometer Aufschriebe und dergleichen mehr führe. Das kann nicht unsere Aufgabe sein. Das macht auch im Management von Betrieben niemand. Wir sollten dort die Pauschalen belassen, wo sie gerechtfertigt sind. Wir sollten dort transparenter verfahren und zu Einzelnachweisen übergehen, wo dies gerechtfertigt erscheint. Wir haben das bereits bei den Telefonkosten getan. Ich denke, das war eine vertretbare Lösung. Ähnliche Lösungen könnte man sich in Zukunft mit Sicherheit auch beim Porto, bei der Internetnutzung etc. vorstellen.