Protocol of the Session on April 13, 2000

Schon als Landrat habe ich eine kritische, aber stets konstruktive Partnerschaft zwischen Kommunen und Land erlebt. Wir haben um eine ausgewogene Finanzverteilung zum Teil hart gerungen. Die gefundenen Kompromisse haben letztlich aber dazu geführt, dass Land und Kommunen blühen, wachsen und gedeihen konnten.

Als Regierungsmitglied, meine Damen und Herren, durfte ich wiederum daran mitwirken, dass selbst in finanziell schwierigen Zeiten die Kommunen nie am Hungertuch nagen mussten. In besonders dramatischen Situationen durften die Landkreise, Städte und Gemeinden allerdings auch an der Fülle der Armut des Landes teilhaben. Das ist auch ein Stück Wahrheit.

Heute sehe ich als einfacher Abgeordneter, dass wir eine Vereinbarung zwischen Regierung und Kommunen vor uns liegen haben, mit der nahezu alle Betroffenen zufrieden sind. Auch die CDU-Fraktion ist es.

(Abg. Brechtken SPD: Die ist mit vielem zufrie- den!)

Deshalb möchte ich dem Finanzministerium, Ihnen, Herr Staatssekretär Rückert, und dem Innenminister ein Kompliment zu dem erzielten Einvernehmen mit den Vertretern der Gemeinden und Kreise machen. Auch den Kommunen gilt mein Dank für ihre Kooperationsbereitschaft.

Diesem hohen Haus, meine Damen und Herren, liegt damit eine prozedurale Absicherung der Beteiligung der Kommunen am Verfahren zu Entscheidungen über den Finanzausgleich vor. Eigentlich haben wir schon immer – Herr Kollege Rückert hat schon darauf hingewiesen – das getan, was der Staatsgerichtshof in seinem Urteil vom 10. Mai 1999 prozedural abgesichert haben will.

(Abg. Brechtken SPD: Dann hätte er ja kein Urteil fällen müssen, Herr Kollege! Ein bisschen nach- helfen müssen hat er schon!)

Herr Kollege Brechtken, auch als Nachbar im Kabinett haben Sie so gehandelt. Deswegen würde ich meinen, Ihr Erinnerungsvermögen

(Abg. Brechtken SPD: Ist hervorragend!)

darf Sie nicht trügen.

Letztes Beispiel: Nach intensiven Verhandlungen, meine Damen und Herren, zwischen Landesregierung und Kommunen steht seit diesem Jahr im Finanzausgleich erheblich mehr an Mitteln zur Verfügung als im Jahr zuvor.

Meine Damen und Herren, die Bildung einer Finanzverteilungskommission gießt bewährte Praxis in prozedurale Form. Die CDU-Fraktion wird deshalb der Vereinbarung zustimmen.

Lassen Sie mich noch auf einen weiteren Punkt eingehen. Unter Vorsitz des Landtagspräsidenten sind Vertreter der Landtagsfraktionen und Vertreter der Kommunen, die Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der kommunalen Landesverbände, übereingekommen, bis zum Ende der

12. Wahlperiode folgende Regelung zu praktizieren – ich zitiere hier die Vereinbarung –:

Die Vertreter der Zusammenschlüsse der Gemeinden und Gemeindeverbände haben bei Gesetzesberatungen in wesentlichen Fragen der Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen Zutritt zu den Ausschusssitzungen und werden gehört.

Meine Damen und Herren, falls sich diese Regelung bewährt, soll sie in die Geschäftsordnung des neuen Landtags aufgenommen werden. Die CDU-Fraktion wird auch dieser Regelung zustimmen und sie bestätigen, weil sie sinnvoll ist.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, so viel Einigkeit zwischen Parlament, Regierung und Kommunen erlebt man nicht jeden Tag. Fast bin ich geneigt, von einer Sternstunde zu sprechen.

(Abg. Brechtken SPD: Ich dachte, er gibt eine Runde aus!)

Deshalb kann ich nur sagen: Vivant sequentes. Es mögen weitere solche Stunden folgen.

Herzlichen Dank, Herr Präsident, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erhält Herr Abg. Moser.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion wird der Regelung zur Bildung einer Finanzverteilungskommission zur Gewährleistung des prozeduralen Schutzes der kommunalen Selbstverwaltung zustimmen.

(Beifall des Abg. Hackl Bündnis 90/Die Grünen)

Herr Kollege Wabro, Sie sprechen von einer Sternstunde. Ich glaube, man muss schon ehrlich miteinander umgehen. Sie haben ein Urteil gebraucht, um so weit zu kommen. Die SPD-Landtagsfraktion hat über Jahre hinweg gesagt: Wir müssen die Kommunen stärker einbeziehen, weil sie ein eigenständiges Verfassungsrecht haben. Wir finden es richtig, dass es jetzt so weit gekommen ist.

(Zuruf des Abg. Kluck FDP/DVP)

Ich möchte das nicht weiter kritisieren, möchte Ihnen aber sagen: Wir müssen uns trotz alledem weiter auf Konflikte vorbereiten, denn in der Zukunft wird es heißen: Wer nimmt wem was weg? Wir werden keine Verteilungskommissionen brauchen, wenn wir viel zu verteilen haben und wenn wir etwas drauflegen können. Bleiben Sie einfach auf dem Teppich, und gehen Sie davon aus, dass die Kommunen ihre Rechte wahren werden und diese im Zweifelsfall wieder, wenn es darauf ankommt, einklagen werden.

Sie haben darauf hingewiesen, dass die Regelung, zu der die Landesregierung die Zustimmung des Landtags wünscht – Sie bekommen sie von uns –, durch eine Regelung ergänzt worden ist, die wir für den Landtag treffen.

Wir können keine Kommission bilden. Wir können auch nicht dieses Verfahren wählen. Wir sind frei in unseren Entscheidungen, wie wir dies machen.

Die kommunalen Landesverbände selbst haben vorgeschlagen, dass sie den Status von Sachverständigen bekommen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass sie nicht Sachverständige im herkömmlichen Sinne sind, sondern dass sie schon etwas anders einzustufen sind und höher angesiedelt werden müssen. Deswegen haben wir für die Geschäftsordnung auch nicht die Formulierung „können gehört werden“ gewählt, sondern „werden gehört“. Wir wollen dadurch sicherstellen, dass sie in den Ausschüssen, soweit es sie betrifft, Gehör finden. Es geht hier um wesentliche Punkte. Die Wesentlichkeit hat eine Rolle gespielt, und die Landesregierung hat uns zugesagt, dass dem Landtag die Kommissionssitzungsthemen mitgeteilt werden, sodass wir auch wissen, was den Kommunen wesentlich erscheint, und wir uns dementsprechend abstimmen können. Wir werden dadurch sicherstellen, dass sie von Anfang bis Ende bei den Sitzungen dabei sind und dass sie sich selbstständig zu Wort melden können, und wir werden als Abgeordnete auch sicherstellen, dass wir sie zu Wort bitten können. Wir werden dies auch tun.

Wir werden so verfahren, dass dieser Status ab sofort hergestellt ist. Er unterscheidet sich gegenüber dem Status des Landesrechnungshofs und des Datenschutzbeauftragten darin, dass jene gehört werden können und für die Kommunen die Formulierung „werden gehört“ gewählt wurde. Wir unterstreichen dadurch die Bedeutung der kommunalen Landesverbände und der Kommunen sowie ihren Verfassungsrang.

Wir haben zugesagt, diese Regelung jetzt auszuprobieren. In der mehrstündigen Besprechung, die übrigens in einem sehr guten Klima stattgefunden hat, wurden auch Grenzfälle diskutiert, und es wurde dort nicht ausgeschlossen, dass man sich im Zweifel auch wieder etwas wärmer anziehen muss, wenn es unterschiedliche Auffassungen gibt.

Klar ist natürlich, dass sich der Landtag sein ureigenstes Recht, dass er letztendlich über den Etat und die Rechtslage bestimmt, nicht nehmen lassen kann.

Ich glaube, wir sollten da einfach mit offenen Karten spielen. Wir probieren es aus. Es gibt die Zusage, dass wir die Regelung in die Geschäftsordnung der nächsten Legislaturperiode übernehmen. Wir haben die Regelung nicht mehr in die alte Geschäftsordnung aufgenommen, weil wir nur noch ein Jahr zusammen sind und wegen dieser kurzen Geltungsdauer der Neuregelung nicht extra Druckkosten entstehen lassen wollten. Wir haben jetzt also eine reine Praktikabilitätsregelung getroffen. Wir bitten die Ausschussvorsitzenden, so zu verfahren. Was wir ausgemacht haben, hat den Rang einer Festlegung in der Geschäftsordnung des Landtags, und das ist das, was die kommunalen Landesverbände gewünscht haben. Sie haben gesagt, dies sei ein Weg, und diesen Weg wollen wir gemeinsam beschreiten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält Herr Abg. Jacobi.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Man muss mindestens Staatssekretär sein, um aus diesem zwar wichtigen, aber doch überschaubaren Vorgang eine solch lange Rede zu machen. Respekt, Herr Rückert!

(Abg. Brechtken SPD: Er hat auch Referenten, die sie ihm schreiben! Das muss er gar nicht selber machen!)

Der Staatsgerichtshof hat sein Urteil gesprochen. Dieses Urteil führt zu zwei Konsequenzen. Die eine Konsequenz bezüglich der Landesregierung ist eine Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden. Wir stimmen dieser Regelung zu.

Die zweite Konsequenz – Herr Kollege Moser hat sie gerade referiert – bezieht sich auf die Stellung der kommunalen Landesverbände in Ausschusssitzungen des Landtags. Auch dieser Regelung stimmen wir ausdrücklich zu. Es ist vernünftig, diese Regelung jetzt einmal auszuprobieren, ohne sie Buchstabe für Buchstabe in die Geschäftsordnung aufzunehmen. Wir wollen, dass die kommunalen Landesverbände an den Ausschusssitzungen beteiligt sind, dass sie Rederecht haben, dass wir sie hören können, dass sie bei den relevanten Themen mitdiskutieren können. Wir sollten das einmal ausprobieren, und spätestens bei der Diskussion über die Geschäftsordnung der nächsten Legislaturperiode sollte diese Vereinbarung auch in Paragraphen gegossen werden. Wir werden daran mitarbeiten, dass dies so funktioniert, dass die kommunalen Landesverbände im Sinne des Urteils des Staatsgerichtshofs hier zu Wort kommen können.

Ich danke Ihnen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das Wort erhält Herr Abg. Kiesswetter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, von der Länge seines Redebeitrags her hat Herr Jacobi hier Vorgaben gemacht, die richtig sind und der Bedeutung der ganzen Sache gerecht werden.

Wir stimmen dieser Vereinbarung der Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden selbstverständlich zu. Wir stimmen auch zu, dass die Regelung, die wir als Parlament vereinbart haben und die hier in dem Schreiben vorliegt, im Laufe dieser Legislaturperiode so gehandhabt wird und erst in der nächsten Legislaturperiode in die Geschäftsordnung aufgenommen werden soll.

Wir müssen weiter darauf achten – und das ist, glaube ich, der wichtigste Punkt –, dass der Landtag letztlich die Entscheidung über die Finanzen hat. Diese Entscheidung verbleibt hier; die kommunalen Landesverbände haben lediglich ein Anhörungsrecht und ein Mitspracherecht bis zum Schluss. Dieses Recht ist genauso stark oder vielleicht noch stärker als das des Rechnungshofs und des Landes

beauftragten für den Datenschutz, die ja keinen Verfassungsrang haben. Das muss man einmal klar sagen. Der Rechnungshof und der Landesbeauftragte für den Datenschutz könnten mit einfachem Gesetz wieder abgeschafft werden, die kommunalen Landesverbände hingegen nicht. Diese haben ihre verfassungsmäßige Stellung, und deshalb müssen sie mindestens genauso behandelt werden wie die zwei Organe, die ich gerade erwähnt habe.

Wir werden das in den nächsten elf oder zwölf Monaten, solange diese Legislaturperiode noch dauert, so handhaben,

(Abg. Brechtken SPD: Es sind sogar noch 13! Die dauert bis zum 31. Mai 2001!)

und ich glaube, alle Beteiligten werden am Ende der Legislaturperiode zufrieden mit dieser Regelung sein. Deshalb, wie gesagt, eine einvernehmliche Zustimmung.