In der Argumentation Ihrer Experten findet sich das Gleiche, was wir gesagt haben: Dass sich eine mutige Entlastung zum großen Teil selbst finanzieren werde – Beispiel Amerika.
(Beifall bei der CDU – Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Sehr gut! – Abg. Moser SPD: Wir haben das Wachstum eingeleitet! – Abg. Bebber SPD: Für den Fasching reicht es noch! – Zuruf der Abg. Christine Rudolf SPD)
Wenn Sie diese Steuerreform so durchpeitschen wollen, landen Sie beim Bundesverfassungsgericht. Dort bekommen Sie gesagt, was richtig ist und was falsch ist.
Der große Fehler dieser Steuerreform ist – Lafontaine, dessen Geist durch das Bundesfinanzministerium weht, lässt grüßen –, dass Sie eine Unterscheidung zwischen guten und schlechten Einnahmen machen:
Die guten Einnahmen sind die der Aktiengesellschaften: Schröder als Genosse der Bosse. Die schlechten Einnahmen sind die einkommensteuerpflichtigen, das betrifft alle Mittelständler.
(Abg. Dr. Puchta SPD: Stimmt doch nicht! – Ge- genruf des Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Natür- lich stimmt es! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Sie sind gar nicht mehr auf dem Laufenden!)
und – im anderen Bereich – einem Spitzensteuersatz von bis zu 45 % ist verfassungswidrig. Das sagt Ihnen jeder.
Ihnen müssen doch die Ohren klingen. Sie können doch lesen. Schauen Sie doch einmal, was heute in den Zeitungen steht, schauen Sie, was die Anhörung ergeben hat,
schauen Sie, was auf der Steuertagung geäußert wurde. Ich habe jetzt zu wenig Redezeit, sonst würde ich ein paar Sachen zitieren.
Diese Durchgängigkeit der Belastung des Mittelstands in einem Land wie Baden-Württemberg, dessen Wirtschaftskraft weitestgehend vom Mittelstand getragen wird,
Das ist ein durchgängiges Prinzip. Wenn Herr Puchta gesagt hat: „Tut etwas für den Mittelstand“, dann klang das sehr weinerlich.
Wenn die Aktiengesellschaften Beteiligungen veräußern, ist das steuerfrei. Wenn ein mittelständischer Unternehmer den Betrieb aufgibt oder veräußert – Lafontaine lässt wieder grüßen –,
liegt der volle Steuersatz auf allem. So wird die Altersversorgung des mittelständischen Unternehmers kaputtgemacht. Das ist die Förderung des Mittelstands!
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Moser SPD: Da redet der eine Mittel- ständler über den anderen! – Gegenruf des Abg. Drautz FDP/DVP: Das tut halt weh!)
Ich sage Ihnen noch einmal: Das werden Sie ändern müssen – oder das Bundesverfassungsgericht wird entscheiden.
Die Grünen sind weitgehend nicht da. Herrn Kuhn – wo ist der Herr Kuhn? – als deren möglichen Bundesvorsitzenden hätte ich fragen wollen,
(Zuruf vom Bündnis 90/Die Grünen: Die fünf Mi- nuten sind um! – Abg. Wieser CDU: Kuhn macht Karriere!)
weshalb er – er war ja dabei – in die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Grünen auf Bundesebene mit hineingeschrieben hat, die neue Bundesregierung strebe an, die derzeitige Kilometerpauschale in eine Entfernungspauschale umzuwandeln. Das würde mich einmal interessieren.
(Lebhafter Beifall bei der CDU – Abg. Dr. Puchta SPD: Aber im Gesetzentwurf steht dazu nichts! – Abg. Moser SPD: Täten Sie mal das Gesetz zitie- ren!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema Steuerreform scheint die Gemüter hier richtig anzuheizen.
Das finde ich auch in Ordnung. Denn die Steuerreform ist eines der wichtigsten Projekte, die die rot-grüne Bundesregierung durchbringen wird,
Das ist unabdingbar wichtig. Ich glaube, und das möchte ich hier doch noch einmal sagen: Über die Notwendigkeit dieser Steuerreform gibt es eine sehr große Übereinstimmung. Wenn hier von Herrn Mayer-Vorfelder auf die Blockadepolitik der SPD eingegangen worden ist,
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD – Abg. Moser SPD: Sehr gut! Richtig! Ein al- ternder Feldherr!)
Herr Mayer-Vorfelder, anscheinend weht auch nur noch in Ihrem Hirn diese Aura von Herrn Lafontaine. Für uns spielt er zwischenzeitlich überhaupt keine Rolle mehr.
Ich halte fest: Wenn wir die beiden Reformprojekte vergleichen – das, das die rot-grüne Bundesregierung vorgelegt hat, und das, das Baden-Württemberg im Einvernehmen mit Bayern und Thüringen vorgelegt hat –, dann zeigt sich doch, dass Übereinstimmung in wesentlichen Fragen vorhanden ist, und die muss man doch auch einmal benennen. Man stimmt überein, dass die Steuerreform schnell stattfinden muss. Man stimmt überein, dass sie bei der Einkommensteuer und bei der Unternehmensteuer dringend notwendig ist. In der Richtung dieser Reform herrscht große Übereinstimmung, nämlich eine Entlastung von Unternehmen des Mittelstands und von Privatpersonen.