Unsere Bedenken sind keineswegs beseitigt. Nur ziehen wir eine andere Schlussfolgerung als die CDU-Fraktion.
dass das Land Baden-Württemberg seine hoheitlichen Aufgaben bei der Überwachung und Kontrolle von Sondermüll bei der SBW konzentrieren und die Entsorgung des Sondermülls privatwirtschaftlichen Unternehmen überlassen sollte. Die Sondermüllbeseitigung – so habe ich damals formuliert – in Staatsregie ist ein Fehler und bedarf der Korrektur.
haben wir die Privatisierung der Sonderabfallentsorgung in Baden-Württemberg und den Verzicht auf eine landeseigene Sondermüllverbrennungsanlage beantragt und erneut die Privatisierung der SBW verlangt.
Die Landesregierung muss sich unverzüglich aus dem operativen Geschäft der ordnungsgemäßen Sondermüllentsorgung zurückziehen und auf die Einhaltung der Bedingungen beschränken, nach denen die Sondermüllbeseitigung zu erfolgen hat und die vom Parlament zu beschließen sind.
Es ist und bleibt Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass Sondermüll ordnungsgemäß entsorgt wird. Nur durch eine klare Trennung hoheitlicher und operativer Aufgaben kann gewährleistet werden, dass einerseits marktwirtschaftliches Denken zur Geltung kommt, andererseits der Staat sich voll auf seine überwachenden Aufgaben konzentrieren kann.
Selbstkontrolle staatlicher Unternehmen wie zum Beispiel der SBW führt nicht nur aufgrund der Andienungspflicht, also einer gewissen Monopolstellung, zumindest zu Wettbewerbsverzerrungen, sondern läuft auch Gefahr, dass der Staat seinen hoheitlichen Aufgaben nicht voll gerecht wird und sich in einem dauernden Zielkonflikt befindet.
Ich könnte weitere Bemühungen unsererseits zitieren, etwa am 18. Oktober 1995 oder am 14. Dezember des gleichen Jahres, als ich in der Debatte um die Erfüllung des Hamburg-Vertrags erstmals die Frage stellte: Welche Kosten wären dem Land, der Wirtschaft und damit den Bürgerinnen und Bürgern erspart geblieben,
wenn Sie, wie wir bereits seit Jahren in Anträgen gefordert haben, eine klare Trennung von operativen und hoheitlichen Aufgaben bei der Sondermüllentsorgung vorgenommen hätten?
Schade nur, dass bei dem scheibchenweisen Vorgehen hin zu mehr Marktwirtschaft so viel Geld unnötigerweise auf der Strecke bleibt. Hamburg lässt grüßen.
Meine Damen und Herren, wie heißt es heute in der Vorlage der Regierung, über die wir zu befinden haben? Auch das möchte ich zitieren, damit deutlich wird, dass da kein Unterschied zu dem besteht, was wir seit sechs Jahren gefordert haben.
Um die Risiken, die sich insbesondere aus dem Betrieb der Umschlags- und Behandlungsanlage im Hafen Stuttgart für das Land ergeben, auf Dauer zu verringern bzw. zu beseitigen, kommt die Privatisierung der SBW in Betracht. Diese Lösung hat den Vorteil, dass das Land im Bereich der operativen Abfallentsorgung nur noch eingeschränkt tätig ist. Das Land würde sich über die SAA auf die Andienung sowie Überwachungs- und Kontrollaufgaben und damit auf hoheitliche Tätigkeiten konzentrieren.
Das vorgelegte Vertragswerk ist offensichtlich im Gegensatz zum Hamburg-Vertrag sehr gründlich ausgearbeitet worden.
Weitere zu befürchtende Verluste aus dem laufenden Geschäft muss das Land dann aber nicht mehr tragen.
Also schließen Sie den Vertrag besser noch heute als morgen ab, und buchen Sie die hohen Millionenverluste, die bislang aufgelaufen sind, auf das Konto „Die Demokratie ist eine langwierige und schwierige, trotz allem freilich die beste aller Staatsformen“! Oder buchen Sie sie meinetwegen auch als Harald-B.-Schäfer-Effekt ab.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorgesehene Verkauf der SBW an die HIM wurde zwar in beiden Fachausschüssen behandelt, und die rein wirtschaftlichen Überlegungen könnten vielleicht auch uns Republikaner von der Notwendigkeit einer Veräußerung überzeugen. Doch der Teufel liegt wohl auch bei diesem Deal wie sehr oft im Detail. Das wurde bei der Behandlung im Umweltausschuss überdeutlich.
Die Entwicklung der SBW, die seit 1. April 1997 einen Entsorgungsvertrag über 15 Jahre, also bis einschließlich 2011,...