(Abg. Rech CDU: Herr Kretschmann, lässt er Sie nicht mehr reden? – Gegenruf des Abg. Kretsch- mann Bündnis 90/Die Grünen: Drei Sekunden! Ich könnte höchstens sagen: So geht es nicht!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerne möchte ich auf die gestellten Fragen innerhalb dieser Aktuellen Debatte eingehen.
Herr Kretschmann, Sie haben angeregt, den Privatwald bei der Einrichtung von Nasslagern bevorzugt zu behandeln. Dies ist von uns, der Landesregierung, so vorgesehen. Wir haben bereits für etwa 2 Millionen Festmeter Holz Nasslager eingerichtet,
und wir haben vor, für zirka 5 Millionen Festmeter Holz Nasslager einzurichten. Diese Nasslager werden vom Land eingerichtet und finanziert, und der Privatwaldbesitzer hat dann die Möglichkeit der Einlagerung.
In die gleiche Richtung geht Ihre Forderung, Herr Dr. Caroli, schnell und individuell zu helfen. Ich bitte, einmal zur Kenntnis zu nehmen, dass die Landesregierung bereits acht Tage nach der Haushaltsberatung im Finanzausschuss und nur 20 Arbeitstage nach dem 26. Dezember 1999 Richtlinien erstellt hat und diese ab sofort zur Anwendung kommen können. Wir gewähren aufgrund dieser Richtlinien Beihilfen, und zwar in Form von Zinszuschüssen in Höhe von 4,5 % für Darlehen, die für die Aufarbeitung der Waldschäden notwendig sind. Wir geben darüber hinaus Beihilfen für die Beifuhr und die Polderung in Höhe von 10 DM pro Festmeter und für Nasslager in Höhe von 6 DM pro Festmeter, eine Entrindungsbeihilfe von 5 DM pro Festmeter sowie eine Flächenräumungspauschale von 2 000 DM pro Hektar. Ich glaube, schneller hätte die Landesregierung nach einem solchen Sturm nicht reagieren können.
Was Sie, Herr Dr. Glück, angesprochen haben, sehen wir genauso als großes Problem. Wir haben uns vonseiten des Landes Baden-Württemberg im Forstausschuss der Tarifgemeinschaft deutscher Länder mit unserem Vorschlag eingebracht, dass der Durchschnittsakkordlohn vom Jahr 1999 auch im Jahr 2000 für die 1 700 Waldarbeiter bezahlt werden soll, weil ich sehe, dass unsere Waldarbeiter in einer so schwierigen Situation den Akkord nicht erbringen können, weil die Unfallgefahren groß sind und weil durch die Unwetterkatastrophe Bedingungen gegeben sind, die mit einem normalen Holzeinschlagsjahr nicht zu vergleichen sind.
Frau Ministerin, darf ich Sie darauf hinweisen, dass ich eine andere Forderung erhoben habe. Es geht darum, dass sehr schnell ermittelt wird – –
Die Frau Ministerin hat gerade dies missverstanden. Was ich sagte, ist: Es soll ermittelt werden, welche Waldbesitzer
in besonderem Maße betroffen sind, und es soll diesen eine Direkthilfe gegeben werden, die ihnen auch mittel- und langfristig eine Perspektive gibt.
In Forderungen für meine Landwirte oder in diesem Fall für die Waldbesitzer lasse ich mich von niemandem übertreffen, auch nicht von Ihnen, Herr Dr. Caroli.
Aber ich möchte Sie heute noch einmal darauf hinweisen, dass wir noch immer auf die Hilfen vom Bund warten und dass wir uns noch immer in intensiven Gesprächen darum bemühen und darum ringen, ein ganzheitliches Programm anbieten zu können. Ich gebe Ihnen Recht, dass es bei den 100 Millionen DM nicht bleiben kann und dass wir ein Fünf- oder Sechsjahresprogramm erstellen müssen, um diesen überaus großen Schaden, der durch die Unwetterkatastrophe entstanden ist, auch nur teilweise abzumildern.
Herr Hauk hat von einem Gesamtvermögensschaden von 1,5 bis 2 Milliarden DM gesprochen. Dieser Vermögensschaden kann nicht ausgeglichen werden, aber mit den Hilfen, die wir geben können, haben wir zunächst wichtige Zeichen gesetzt und schnelle Hilfen zugesagt. Was zusätzliche Hilfen angeht, die Sie erwarten, so müssen wir daran alle gemeinsam arbeiten, aber das kann nicht allein unsere Aufgabe sein.
Abschließend möchte ich zu dem, was Sie, Herr Dr. Glück, hier angemerkt haben, sagen: Es geht darum, dass der Forstausschuss der Tarifgemeinschaft deutscher Länder einen Sondertarif zugesagt hat. Es ist möglich, dass mehr bezahlt wird als im Bundesgebiet üblich. Aber auch dann haben unsere Waldarbeiter noch immer zwischen 2 DM und 3 DM pro Stunde weniger; das bedeutet für die Waldarbeiter zwischen 150 DM und 400 DM pro Monat weniger. Dies kann so nicht sein.
Deswegen habe ich mich an den Finanzminister gewandt, der dafür zuständig ist – dafür sind bundesweit die Finanzministerien der Länder zuständig. Der Finanzminister hat mir gesagt, er sehe es genauso wie ich. Wir werden diese Situation in der nächsten Kabinettssitzung beraten und prüfen, welche Schritte für uns möglich sind, damit die Wald
arbeiter – ich stelle mich voll und ganz hinter sie – in einem so schwierigen Jahr nicht weniger verdienen als in einem normalen Forstjahr.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die übliche Gesamtdauer der Aktuellen Debatte beträgt 50 Minuten für die Abgeordneten. Die Regierung ist gebeten worden, sich ebenfalls an den vorgegebenen Redezeitrahmen zu halten.
Die Regierung hat jetzt fast 35 Minuten gesprochen. Wir haben deshalb keine Möglichkeit, jetzt noch den dritten Tagesordnungspunkt aufzurufen.
Aktuelle Debatte – Für einen bürgernahen Rechtsstaat; keine Einschränkung des Rechtsschutzes durch die geplanten Änderungen im Justizaufbau! – beantragt von der Fraktion der FDP/DVP
Das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte die übliche Gesamtdauer von 50 Minuten festgelegt. Die Redezeit der Regierung wird nicht angerechnet. Für die einleitenden Erklärungen der Fraktionen und für die Redner in der zweiten Runde gilt jeweils eine Redezeit von fünf Minuten. Dieser Satz wird bei jeder Aktuellen Debatte erwähnt. Dessen ungeachtet besteht bei manchen Mitgliedern dieses hohen Hauses Unkenntnis darüber, dass in jeder Runde jeweils fünf Minuten Redezeit gelten.
(Abg. Bebber SPD: Also wenn man die ersten fünf Minuten überzieht, wird das nicht angerechnet! – Abg. Hauk CDU: Sie sprechen aber jetzt nicht zu Unwissenden!)
Ich bitte die Mitglieder der Landesregierung nochmals, sich ebenfalls an den vorgegebenen Redezeitrahmen zu halten.
Schließlich verweise ich auf § 60 Abs. 3 der Geschäftsordnung, wonach im Rahmen der Aktuellen Debatte die Aussprache in freier Rede zu führen ist.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen, liebe Kollegen! Die Justiz im Lande und auch im Bund ist bürgernah, effizient und auch von den Bürgern anerkannt. Anlässlich unserer Großen Anfrage vom letzten Jahr hat sich dies bestätigt, und wir haben auch Zahlen hierüber. Das ist das Neue an dieser Anfrage, dass wir überhaupt konkrete Zahlen haben.
93 % der Amtsgerichtsurteile werden rechtskräftig, 84 % der Landgerichtsurteile werden in einer Instanz rechtskräftig. Von den Urteilen, die in ein Berufungsverfahren gehen, werden 50 % abgeändert. Ich glaube, dies zeigt, dass wir Qualität in den Urteilen haben und dass wir in der Justiz in unserem Lande eine hohe Einzelfallgerechtigkeit erzielen.
Der Vorwurf, dass die Berufungsverfahren missbraucht werden, ist also völlig deplatziert, ebenso der Vorwurf, das Amtsgericht sei eine Durchlaufstation. Bei dieser hohen Quote von Amtsgerichts- und Landgerichtsurteilen, die in einer Instanz rechtskräftig werden, ist dieser Vorhalt völlig falsch.
Wenn wir noch berücksichtigen, dass 3,2 % des Haushalts in den Justizbereich fließen und auch Herr Kollege Oelmayer sagt, die Effizienz der Juristerei sei hervorragend, besteht eigentlich kein gerechtfertigter Kostendruck auf die Justiz.
Deshalb verwundert es, dass die Bundesjustizministerin meint, sie müsse das existierende hervorragende System ändern. Wer reformieren will, hat die Beweislast, dass Reformen notwendig sind.