Walter Caroli
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Herzlichkeit des Abschieds von Herrn Göbel kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Fraktion der CDU und die Fraktion der FDP/DVP gegen die Sturheit des Ministerpräsidenten in dieser Frage nicht durchgesetzt haben. Die Bezirksstellen für Naturschutz, die nach dem Willen der Koalitionsregierung zerschlagen werden sollen,
sind nichts anderes, sind nicht mehr und nicht weniger als moderne Verwaltungsstellen, in denen Expertenwissen gebündelt ist, in denen es keine Schnittstellen gibt und in denen eine einheitliche Beratung durch alle Ansprechpartner gesichert ist. Es ist hier also genau das bereits realisiert, was man eigentlich unter Verwaltungsreform versteht.
Die Schwächung der Bezirksstellen ist Unsinn. Dies sagen alle Fachleute,
und eigentlich wissen Sie – einschließlich Herrn Göbel – selbst genau, dass dies Unsinn ist.
Kein Wunder, dass unter denen, die von der Sache etwas verstehen, Unmut und auch Betroffenheit aufgekommen sind.
Meine Damen und Herren, die jetzt anstehenden Änderungen sind vor dem Hintergrund der deutlich veränderten Rahmenbedingungen für die Naturschutzverwaltung völlig unverständlich. Dazu einige Beispiele.
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie, und die Vogelschutzrichtlinie der EU wurden 1998 durch das neue Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt. Dies bringt den Ländern doch neue Aufgaben mit weit reichenden Konsequenzen, die landesweit bearbeitet werden müssen. Die FFH-Richtlinie muss bei allen großen Infrastrukturvorhaben einbezogen werden. Eine Verträglichkeitsprüfung ist bei allen Vorhaben in diesen Gebieten oder ihrem Umfeld durchzuführen. Eine solche Prüfung ist vom Umfang und der Erhebungstiefe her deutlich anspruchsvoller als die bisherige Eingriffsbeurteilung.
Wenn das Bundesnaturschutzgesetz novelliert und die Verbandsklage eingeführt ist, kommen wiederum neue Aufgaben auf die Bezirksstellen zu.
Darüber hinaus enthält der Entwurf des Bundesnaturschutzgesetzes einen Biotopverbund von 10 % der Fläche der Bundesrepublik Deutschland. Hierfür müssen auch in unserem Land Kerngebiete ausgewiesen werden, die miteinander verbunden werden müssen. All dies erfordert Arbeiten, die von den Bezirksstellen wahrzunehmen sind.
Denken wir auch an die Vergabe von Bundes- und EUMitteln
zur Kofinanzierung von Pflege- und Extensivierungsverträgen, die an Vorgaben und Kontrollen gebunden sind. Auch die zunehmende Förderung von Projekten zum Schutz von Natur und Kulturlandschaft mit Bundes- und EU-Mitteln setzt qualifizierte Projektträgerschaften und Projektbetreuer voraus. Wenn wir wollen, dass Bundesmittel in unser Land fließen, dass EU-Mittel in die einzelnen Raumschaften fließen, dann muss dies fachlich qualifiziert, landesweit einheitlich begleitet werden.
Wir wissen doch auch, dass die EU-Landwirtschaftspolitik künftig verstärkt auf landschaftspflegerische, naturschutzrelevante Leistungen setzt. Auch hier, meine Damen und Herren, wird es notwendig sein, entsprechende Vorgaben und Erfolgskontrollen gegenüber der EU zu erbringen.
Es darf doch wohl nicht wahr sein, dass man die Instanz, die zur Erfüllung der genannten umfangreichen Aufgaben bestens geeignet ist, nun um 22 Stellen reduziert.
Dies, meine Damen und Herren, ist keine Stärkung des Naturschutzes, wie von der Landesregierung propagiert, sondern eine eindeutige Schwächung.
Überdies ist die Abschaffung des Devolutivrechts beim Naturschutz eine schallende Ohrfeige für die ehrenamtlich arbeitenden Naturschutzbeauftragten vor Ort, weil sie in Konfliktfällen nicht mehr in der Lage sein werden, sich an die nächsthöhere Instanz zu wenden, um damit ihrem Einspruch Nachdruck zu verleihen.
Es ist eine krasse Fehlentscheidung, die nicht nur demotiviert, sondern auch der Bereitschaft zum Engagement als ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter abträglich sein wird.
Meine Damen und Herren, das Dissensverfahren hat sich auch beim Denkmalschutz voll bewährt und sollte daher nicht geändert werden. Allein dadurch, dass es einen Zwang zum Einvernehmen gab, kam es auch nur bei 0,76 % aller Fälle zu keinem Einvernehmen.
Meine Damen und Herren, das Denkmalschutzgesetz hat sich voll bewährt. Die Herstellung des Einvernehmens zwischen der unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesdenkmalamt war in der Regel nicht durch Konflikte getrübt. Wir sollten uns vor Augen führen, dass beispielsweise überregional tätige Baugesellschaften wirtschaftlichen Druck auf Kommunen ausüben können, dem man kaum etwas entgegensetzen kann. Machen wir uns doch nichts vor: Wenn Finanznot besteht und Arbeitsplätze geschaffen werden, kann man gegenüber attraktiven Angeboten oft nicht widerstehen und nimmt den Abriss von Kulturdenkmalen in Kauf. Ich befürchte, dass die Abschaffung des Devolutiveffektes dazu führt, dass die Instandhaltung von Kulturdenkmalen wegen der mangelnden Wirtschaftlichkeit erheblich eingeschränkt wird.
Wir meinen, dass es bei der Vielfalt unterschiedlicher unterer Denkmalschutzbehörden eines funktionierenden Verfahrenskorrektivs bedarf, das die Belange der Denkmalpflege wahrt und Ungleichbehandlungen verhindert.
Wir von der SPD-Fraktion haben kein Verständnis dafür, dass Sie, meine Damen und Herren von der CDU und der FDP/DVP, sich wider besseres Wissen dazu entschlossen haben, das Gesetz jetzt noch durchzupeitschen. Sie haben den Sachverstand aller Fachleute in den Wind geschlagen, sich jeglicher Aufklärung widersetzt. Wir werden im Falle
der Regierungsübernahme einen Weg finden, diese üble Strategie der Deregulierung zu durchbrechen
und das Anliegen des Natur- und Denkmalschutzes, Herr Göbel, in unserem Lande wieder zu stärken.
Herr Kollege Kiel, geben Sie mir Recht, dass all diese Dinge, die Sie jetzt auch erwähnt haben, wie zum Beispiel die Einführung der Verbandsklage, zusätzliche Aufgaben für die Naturschutzverwaltung mit sich bringen, die gebündelte Kraft erfordern, was ja dann gerade für die Beibehaltung einer starken Bezirksstelle für Naturschutz spricht?
Ich frage die Landesregierung:
a) Zu welchem Zeitpunkt und aus welchen Gründen beabsichtigt die Landesregierung, die Staatliche Vogelschutzwarte zu schließen?
b) Welche personellen und materiellen Konsequenzen hat die Schließung der Vogelschutzwarte für die Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege in Karlsruhe?
Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, dass das Staatsministerium im Auftrag von Herrn Ministerpräsident Teufel am 17. Januar mitteilen ließ, dass wissenschaftliche Fragen des Vogelschutzes von der in Radolfzell angesiedelten Vogelwarte der Max-Planck-Gesellschaft wahrgenommen werden sollen? Ist dem Ministerpräsidenten nicht bekannt, dass es keine zweite Vogelschutzwarte in Baden-Württemberg gibt, sondern dass es sich dabei um ein Institut der Max-Planck-Gesellschaft handelt,
das speziell ornithologisch ausgerichtet ist? Wie kommt es zu einer solchen Antwort?
Frau Ministerin, in welchen anderen Bundesländern bestehen Vogelschutzwarten? Mit welchen Aufgaben und wann wurden diese eingerichtet?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! 1996 wurde von der Firma GMO im Auftrag des Staatsministeriums eine Untersuchung der baden-württembergischen Naturschutzverwaltung durchgeführt. Was war das Ergebnis? Eine beachtliche Leistungsfähigkeit der Bezirksstellen für Naturschutz wurde festgestellt, und es wurde empfohlen, die bestehenden Strukturen und die Personalausstattung im Wesentlichen zu erhalten. Was hat die Regierung gemacht? Genau das Gegenteil. Von den regierungstragenden Fraktionen wurde in eine Koalitionsvereinbarung die Zerschlagung in einer Formulierung hineingeschrieben, die immer noch ansteht, auch wenn man die Reduzierung von den bisher geplanten 44 Stellen auf 22 Stellen begrenzt hat.
Meine Damen und Herren, wenn ein Gutachter heute Vorschläge zu machen hätte, würde er flexible Einheiten vorschlagen, in denen Expertenwissen gebündelt ist, Schnittstellen wegfallen und eine einheitliche Beratung aller Ansprechpartner gesichert ist. Das nenne ich moderne Verwaltung: eine Agentur als eigenständiger Leistungsbetrieb mit Kosten- und Leistungsrechnung und dezentraler Budgetverantwortung.
Wenn man noch überlegt, dass auch neue Aufgaben auf die Bezirksstellen zugekommen sind, zum Beispiel die Umsetzung der FFH-Richtlinie, dann muss man einfach sagen: Wir bräuchten dringend diese optimal und effizient arbeitende Behörde, so wie sie es bisher gewesen ist. Warum
um Himmels willen wollen Sie sie vor diesem Hintergrund zerschlagen?
Die angebliche Stärkung der unteren Naturschutzbehörden ist Etikettenschwindel, weil gleichzeitig mit der Aufteilung der Fachreferenten auf die Kreise das Zusammenwirken von Experten mit den entsprechenden Synergieeffekten verloren geht.
Meine Damen und Herren, ich habe noch keine Fachfrau und keinen Fachmann getroffen, die die von Ihnen vorgesehene Regelung nicht als eindeutige Schwächung der Naturschutzverwaltung eingestuft hätten.
Sie können jetzt reden, was Sie wollen. Sie wissen ganz genau, dass das zutrifft, was ich gesagt habe,
dass Sie in diesen Fachkreisen nirgendwo Recht bekommen.
Aber ein weiterer Punkt: Die in § 61 vorgesehene Neuregelung, wonach die ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten bei einem Dissens mit der unteren Verwaltungsbehörde nur noch in Ausnahmefällen, wenn besonders schwerwiegende Beeinträchtigungen drohen, die höhere Naturschutzbehörde einschalten können, bedeutet – es wurde eben schon gesagt; das ist der Devolutiveffekt, der abgeschafft werden soll – im Klartext eine Schwächung der Stellung der Naturschutzbeauftragten und damit des Naturschutzes vor Ort insgesamt.
Meine Damen und Herren, unter dem Vorwand von angeblichen Vereinfachungen, Beschleunigungen und Einsparungen wird eine Systemveränderung herbeigeführt, die nur ein Ziel hat, nämlich den Sachverstand der Fachbehörde teilweise auszuschalten, um damit die Schlagkraft des Naturschutzes zu schwächen.
Das Gleiche gilt für die Änderung des Denkmalschutzgesetzes. Auch hier handelt es sich um einen üblen Fall von Deregulierung. Wir wissen doch alle, dass in der bisherigen Praxis in der überwältigenden Mehrheit der Fälle untere Denkmalschutzbehörde und Landesdenkmalamt der gleichen Auffassung waren. Der Dissens bewegte sich im Promillebereich. Außerdem kann festgestellt werden, dass
sich das Denkmalschutzgesetz in seiner bisherigen Form voll und ganz bewährt hat.
Bei der Vielfalt unterschiedlicher unterer Denkmalschutzbehörden – in einem Kreis, den ich jetzt nennen könnte, sind es allein neun – bedarf es eines funktionierenden Verfahrenskorrektivs, das die Belange der Denkmalpflege wahrt und Ungleichbehandlungen verhindert. Was Sie aber vorhaben, also Ihre geplante Änderung, führt dazu, dass in einem Ort das Kulturdenkmal abgebrochen werden darf und im Nachbarort an dem gleichen Kulturdenkmal nicht einmal die Klappläden entfernt werden dürfen.
Im Übrigen spricht es Bände, dass das Vorlagerecht des Präsidenten des Landesdenkmalamts auf eine drohende schwerwiegende Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals beschränkt wird. Das heißt doch im Klartext, dass der Sachverstand der höheren Behörde damit regelrecht verhöhnt wird. Die angestrebte Systemveränderung zielt auf die Schwächung von Denkmalschutz und Denkmalpflege in Baden-Württemberg.
Meine Damen und Herren, mit der Gesetzesvorlage soll kurz vor dem Ende der Legislaturperiode die für die Landesregierung offenbar unwillkommene Qualität von Naturund Denkmalschutz beeinträchtigt werden. Die SPD-Landtagsfraktion verurteilt diesen beschämenden Vorgang und lehnt den Gesetzentwurf ab.
Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP/DVP, haben sich wider besseres Wissen dazu entschlossen, das Gesetz jetzt noch durchzupeitschen. Sie haben den Sachverstand aller Fachleute in den Wind geschlagen und sich jeglicher Aufklärung widersetzt.
Dazu fällt mir ein Vers von Erich Kästner zu den Grenzen der Aufklärung ein, den Sie übrigens bei der Unterführung am Staatstheater finden. Er heißt folgendermaßen:
Ob Sonnenschein, ob Sterngefunkel, im Tunnel bleibt es immer dunkel.
Sollte Sie im Tunnel auch weiterhin kein Lichtstrahl der Weisheit treffen, dann vielleicht wenigstens die Quittung bei der Landtagswahl.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was Kollege Scheuermann gesagt hat, hat mir eigentlich ganz gut gefallen, allerdings kommt er mir zuweilen vor, als wäre er ein Rufer in der Wüste,
aber immerhin einer, der in der CDU-Fraktion beim Umweltgedanken den Finger hoch hält.
Meine Damen und Herren, der Umweltplan steht in der Tradition der Bundesrepublik Deutschland. Wir sind ja international dafür bekannt, dass wir in der Analyse sehr gut sind, aber bei der Umsetzung nicht unbedingt diesem Vorbild folgen.
Der Umweltplan Baden-Württemberg stellt eine ausführliche und an Datenmaterial umfangreiche Analyse der Umweltsituation des Landes dar. Er ist klar gegliedert und umfasst auch einige sonst eher unbeachtete Randthemen. Im Umweltplan werden umweltpolitische Standpunkte der jetzigen Landesregierung propagiert und Trends bzw. Lösungswege für bestimmte Umweltbereiche und Umweltprobleme aufgezeigt. Alles in allem handelt es sich also um eine Arbeitsgrundlage, auf der aufbauend die Verwaltung konkrete Maßnahmen entwickeln und umsetzen und auch Prioritäten setzen kann.
Dies, meine Damen und Herren, ist aber auch gleichzeitig seine größte Schwäche. Nur an wenigen Stellen wird konkret gesagt, wann man mit welchen Maßnahmen und wel
chen finanziellen Mitteln welches Ziel erreichen will. Der Hinweis des Umweltministers, dass in anderen Bundesländern bzw. in der Bundesrepublik auch zu solcher Ankündigungslyrik gegriffen wird, zieht insofern nicht, als in einem früheren Entwurf bereits konkretere Zielsetzungen und Zeitpunkte genannt waren.
Ich nenne die Reduzierung des Flächenverbrauchs, was eben schon angesprochen worden ist, dass man bis 2010 eine Marke setzt. Warum sollte man nicht sagen: „Statt der bisher elf Hektar pro Tag, die verbraucht, die versiegelt werden, auf die Hälfte zurückgehen“? Maßnahmen gibt es genug – die haben Sie, Herr Kollege Scheuermann, vorhin angesprochen –, beispielsweise nannten Sie ein entsprechendes Planungsinstrumentarium für Verfahren. Sie selbst haben das angemahnt. Das hätte hier auch berücksichtigt werden können.
Ich nenne die Erhöhung des Anteils der regenerativen Energien. Das Breitenprogramm des Landes wurde platt gemacht. Hier wurde eigentlich gar nichts mehr getan. Anstatt als Zielsetzung hineinzuschreiben, was man konkret in wenigen Jahren erreichen will, haben Sie darüber so gut wie nichts vermerkt. Damit sind aber der Erfolg und der Sinn des Umweltplans auch gar nicht überprüfbar. Die Gefahr, dass es sich um ein Papier mit appellativem Charakter handelt, das in den Schubladen der Amtsstuben verschwindet und allenfalls in den Umweltausschüssen von Landkreisen und Kommunen, wenn überhaupt, noch ab und an als Argumentationshilfe herangezogen wird, ist sehr groß.
Damit sind aber seine Erstellung und der damit verbundene Aufwand nicht gerechtfertigt. Der Plan ist dann politisch fast wertlos, wenn er nicht erkennbar in einzelnen Maßnahmekatalogen und Maßnahmeplänen konkretisiert wird und sich die Konkretisierungen nicht bereits im nächsten Haushalt niederschlagen. Geschieht dies nicht, kann er lediglich als eine allgemeine Richtschnur des politischen Willens der Landesregierung im Umweltbereich betrachtet werden, die nützlich sein kann.
Es gibt übrigens noch einen weiteren Webfehler: Es ist nicht ersichtlich, welchen Sinn und Wert es hat, in einem solchen Plan die Minderheitenposition der Landesregierung zur Ökosteuer und zur Atomkraftnutzung darzustellen, eine Position, der sich nicht einmal die Energieversorger des Landes Baden-Württemberg anschließen wollen.
Es wäre besser gewesen, an dieser Stelle eine Zieldefinition zu geben, wann welcher Energiemix als Ersatz für die AKWs zur Verfügung steht und mit welchen begleitenden und verstärkenden Maßnahmen die Landesregierung beispielsweise die Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes befördern will. Dann wäre der Umweltplan eine Art Handlungsanleitung für Verwaltung und Energiewirtschaft gewesen. So enthält er rein isolierte politische Verlautbarungen zu einem gescheiterten energiepolitischen Konzept.
Meine Damen und Herren, kritikwürdig ist aber auch der Umgang mit diesem Papier selbst. Wenn es so wichtig ist, wie der Umwelt- und Verkehrsminister dies gerne ausdrückt – und wir wissen auch, dass mit einem großen Auf
wand Diskussionen mit den Bürgermeistern, Regierungspräsidenten, Verbänden, Trägern öffentlicher Belange geführt wurden –, dann ist es nicht nachvollziehbar, dass der Landtag nach der Friss-oder-stirb-Methode lediglich als Schlusspunkt den Plan zur Kenntnis nehmen kann.
Dies ist für einen Landesumweltplan, der neben Landesentwicklungsplan und anderen grundlegenden Planungsregelungen schließlich dieses Land prägen soll, nicht angemessen. Oder es ist umgekehrt so, dass man hieran erkennen kann, dass der Umweltplan zwar eine große Fleißaufgabe darstellt – das möchte ich denen, die daran gesessen haben, ausdrücklich bescheinigen –, aber von CDU und FDP politisch doch als Leichtgewicht verstanden wird und deshalb von Landtag und Landesregierung unter „ferner liefen“ behandelt wird.
Aber Frau Fauser, genau das Gegenteil ist der Fall.
Genau so ist es, denn er wäre auch heute normalerweise erst zu später Zeit – um 19 oder 20 Uhr – behandelt worden.
Ich möchte zum Schluss sagen, dass diese Fleißarbeit einen Vorteil hat.
Wir können die jeweils Regierenden an ihren Umwelttaten messen.
Das wäre mir in der nächsten Legislaturperiode allerdings als Selbstevaluation lieber.
Dann gäbe es wenigstens etwas zu überprüfen.
Vielen Dank
Herr Minister, würden Sie mir darin Recht geben, dass eine Minderheit in einer repräsentativen Demokratie so definiert werden kann, dass es sich um eine Gruppe im zuständigen Parlament handelt, die nicht die Mehrheit hat?
Herr Minister, eine kurze Nachfrage: Ist Ihnen bekannt, dass ein Vertreter der DB AG öffentlich erklärt hat, dass in Kürze Gespräche mit der Landesregierung stattfinden würden und die DB AG mit einer Konzeption in diese Gespräche hineingehen werde? Wann finden diese Gespräche statt? Was können Sie darüber sagen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bericht über die Europapolitik der Landesregierung umfasst 166 Seiten und ist, wie bereits gesagt worden ist, teilweise überholt. Deshalb empfiehlt es sich, einige wichtige Aspekte der aktuellen Europapolitik heute zu betonen.
Im europäischen Integrationsprozess vollziehen sich bedeutende Entwicklungen, die in ihrer Konsequenz den deutschen Föderalismus auf den Prüfstand stellen. Die Landesregierung und die Mehrheit dieses Parlaments tun aber so, als ob Baden-Württemberg nur am Rande berührt sei. Das zeigt auch die heutige Präsenz.
Natürlich. Das gilt für alle.
Es wird höchste Zeit, dass der Landtag bei anstehenden europapolitischen Entscheidungen, die Länderinteressen berühren, verstärkt einbezogen wird. Dies gilt insbesondere für die Osterweiterung, die Grundrechtecharta und für die Diskussion zur Kompetenzabgrenzung und zur Daseinsvorsorge als regionaler Zuständigkeit.
Wie wollen Sie denn, meine Damen und Herren von der Landesregierung und der Mehrheitsfraktion, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes für Europa erwärmen, wenn Sie das Thema selbst nicht ernst genug nehmen? Die europäische Demokratie kann sich doch nur entfalten, wenn die Bürgerinnen und Bürger an ihr mitwirken. Tatsache ist aber, dass wir im Falle der europäischen Institutionen bei der Bevölkerung überwiegend auf Gleichgültigkeit und Ablehnung stoßen.
Ich komme gleich darauf. – Dies hängt damit zusammen, dass in der europäischen Politik Persönlichkeiten als Identifikationsfiguren weitgehend fehlen, aber im Besonderen damit, dass im Bewusstsein der Öffentlichkeit ein Wirrwarr
an Zuständigkeiten statt einer klaren Kompetenzabgrenzung vorherrscht.
Die so genannte Politikverdrossenheit hat wesentlich damit zu tun, dass viele Menschen kaum mehr zuordnen können, wer welche Entscheidung aufgrund welcher Kompetenz trifft.
Dies verringert das Interesse an gelebter Demokratie und die Bereitschaft, an ihr teilzunehmen.
Diese Konfusion kann nur beseitigt werden, wenn sich die Europäische Union auf ihre ureigenen Aufgaben, zum Beispiel die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik oder die europäische Strukturpolitik, besinnt und endlich ein Aufbau der Kompetenzen nach dem Subsidiaritätsprinzip von unten nach oben angestrebt wird.
Wir meinen deshalb, dass die Regierungskonferenzen zur anstehenden Osterweiterung dazu genutzt werden sollten, Kompetenzen zwischen Europa, den Nationen und den Regionen klarer abzugrenzen.
Subsidiarität heißt übrigens, dass staatliche Entscheidungen möglichst von der Ebene getroffen werden sollen, die nahe an der Bevölkerung ist. Für Europa gilt demgemäß, dass keine weiteren Hoheitsrechte, die nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung dem Land zustehen, vom Bund an Europa abgegeben werden dürfen.
Bei der Mitwirkung an europäischen Angelegenheiten ist der Landtag von Baden-Württemberg bisher von untergeordneter Bedeutung. Die SPD-Landtagsfraktion will aber einen Föderalismus, der nicht nur über die Landesregierung im Bundesrat getragen wird. Wir wollen die maßgebliche Beteiligung der Volksvertretung unseres Landes.
Wir wollen ausführliche und frühzeitige Informationen sowie Gelegenheit zur inhaltlichen Befassung bei der Vorbereitung von Bundesratsangelegenheiten und allen Themen, die Baden-Württemberg als Teil der Europäischen Union betreffen.
Herr Kollege Hauk, auf das Niveau dieses Einwurfes muss ich doch wohl nicht eingehen.
Überfällig ist die Einrichtung eines Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten. Wir halten es für angebracht, dass vor Abschluss der laufenden Regierungskonferenz deutsche Vertreter der Kommission und die badenwürttembergischen Europaabgeordneten zu einer Sitzung
des Landtags eingeladen werden und dass mit ihnen eine Diskussion über Kompetenzabgrenzung und die Sicherung der Daseinsvorsorge als regionale Zuständigkeit geführt wird.
Wir plädieren im Übrigen für eine Stärkung des Ausschusses der Regionen. Wenn er nämlich über seine Beraterrolle nicht hinauskommt, wird es nichts mit einer horizontalen Koordination in Europa.
Außerdem wäre es an der Zeit, über eine Veränderung im Bereich der Gesetzeskompetenzen zugunsten der Landesparlamente nachzudenken.
Noch einige Bemerkungen zur Daseinsvorsorge als regionaler Zuständigkeit. Mit Erleichterung kann die neueste Mitteilung der Kommission zur Kenntnis genommen werden, wonach eine absolute Vereinbarkeit von hohen Standards bei der Bereitstellung von Leistungen der Daseinsvorsorge mit den EG-Wettbewerbs- und -Binnenmarktregeln festgestellt wird. Fern von ideologischen Scheuklappen wollen wir, dass öffentliche Einrichtungen die Bürgerinnen und Bürger als Kunden betrachten und diesen bessere Leistungsangebote unterbreiten.
Es geht um eine gesicherte Grundversorgung mit Dienstleistungen wie Information, Kultur, um Zugang zu Geld und Kredit – heute keine Selbstverständlichkeit mehr, wenn man in die USA schaut – und zu sozialen Diensten, um eine kostengünstige und zuverlässige Energieversorgung, um Post und Telekommunikation. Dies kann sowohl durch öffentliche Einrichtungen als auch durch private Anbieter sichergestellt werden. Wir halten allerdings nichts von einseitiger Ausrichtung auf ökonomischen Wettbewerb zulasten des sozialen Zusammenhalts und der Solidarität.
Wir können und sollten nicht alle Lebensbereiche kommerzialisieren, weil wir damit zugleich freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeiten diskreditieren würden. Bundespräsident Johannes Rau hat Recht, wenn er sagt:
Eine Gesellschaft, in der es schick ist, von allem den Preis zu kennen und von nichts den Wert, macht in Wirklichkeit Verluste.
Lassen Sie mich nun auf einen zweiten Schwerpunkt der Europapolitik aus der Sicht des Landes zu sprechen kommen. Meine Damen und Herren, der vom Konvent unter Leitung von Altbundespräsident Professor Roman Herzog beschlossene Entwurf der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist für uns ein Meilenstein auf dem Weg zu einem vereinten Europa. Die ökonomische und politische Union erweitert sich mit diesem Schritt zu einer europäischen Wertegemeinschaft.
Zugleich sehen wir die Charta als einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zu einer europäischen Verfassung. Es ist gelungen, die klassischen Freiheits- und Bürgerrechte mit dem Schwerpunkt Menschenwürde mit modernen Grundrechten wie der informationellen Selbstbestimmung und dem Datenschutz zu verbinden. Gleichzeitig sind wichtige soziale Rechte aufgenommen worden.
Eine sinnvolle Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten ist wesentliche Leitlinie. Außerdem begründet die Charta keine neuen Kompetenzen der EU, wie es in Artikel 50 – Anwendungsbereich – festgelegt ist.
Es ist mir deshalb unverständlich, dass sich die Landesregierung im Europabericht gegen die Aufnahme sozialer Rechte ausgesprochen hat. Soziale Grundrechte für Europa sind doch gerade im Hinblick auf die Osterweiterung besonders wichtig, um unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor einem drohenden Sozialdumping zu schützen. Grundrechte wie das Recht auf angemessene Arbeitsbedingungen, der Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung und das Recht auf Zugang zum unentgeltlichen Arbeitsvermittlungsdienst – um nur einige zu nennen – sind überwiegend Standard und müssen von den Beitrittsländern akzeptiert werden.
Statt herumzumäkeln, sollten wir die Charta in der Bevölkerung bekannt machen und um Zustimmung werben. Wir werden die Landesregierung auffordern, im Bundesrat der Grundrechtecharta zuzustimmen und sich für die frühestmögliche Aufnahme der Grundrechtecharta in die Europäischen Verträge einzusetzen. Ein unionsweites Referendum über die Charta könnte die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit diesen Grundwerten nachhaltig unterstützen.
Die Bundesregierung prüft derzeit ja, ob ein unionsweites Referendum ermöglicht und durchgeführt werden kann.
Ich will abschließend einige Bemerkungen zum Thema Osterweiterung machen.
Es ist einer objektiven Darstellung der positiven Aspekte der Osterweiterung abträglich und entspricht auch nicht dem Geist der Grundrechtecharta, wenn die CDU Ausländerzuzug und Asyl zum Wahlkampfthema machen will und die Notwendigkeit einer deutschen Leitkultur betont.
Stattdessen sollten Sie, meine Damen und Herren, deutlich machen – ich verstehe ja, dass Sie das aufregt; aber es ist nun einmal so –,
dass Deutschland politisch und wirtschaftlich von der Erweiterung profitieren wird. Die Osterweiterung birgt weit mehr Chancen als Risiken, und diese Chancen müssen den Bürgerinnen und Bürgern erläutert werden. Ein neuer Markt mit erheblichem Wachstumspotenzial wird integriert. Gleichzeitig werden wirtschaftliche Entwicklung und Stabilität in den Beitrittsländern gesichert.
Die Probleme, die damit verbunden sind, dürfen allerdings nicht verniedlicht werden.
Die geplanten Beitritte eröffnen bei den Verhandlungen indessen die Chance, dieser Probleme Herr zu werden. Ich denke dabei an die grenzüberschreitende Kriminalität, an den Arbeitsmarkt, an Migration, an Konkurrenzsituationen für die einheimische Landwirtschaft und an die Verteilung der EU-Mittel. Zur Vermeidung politischer und wirtschaftlicher Schwierigkeiten sind Übergangsregelungen – zum Beispiel beim freien Personenverkehr, in der Agrarpolitik und beim Abbau der Grenzkontrollen – wohl nicht zu vermeiden.
Die bevorstehende Erweiterung wird den Charakter der EU verändern. Dies, meine Damen und Herren, hat Folgen für die deutschen Bundesländer. Es ist unsere Aufgabe, den europäischen Integrationsprozess voranzutreiben und die Bürgerschaft dafür zu gewinnen. Dies kann aber nur gelingen, wenn wir regionale Zuständigkeiten bewahren und stärken, damit für den Bürger die kleinen Dinge sichtbar da geregelt werden, wo sie hingehören, nämlich vor Ort und in den Regionen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Schauspiel, das die CDU hier bietet, ist in meinen Augen empörend. Es wird versucht, eine Strategie der gespaltenen Zunge zu verfolgen:
auf der einen Seite der staatstragende Redner, Herr Reinhart, und auf der anderen Seite der Wadenbeißer, der hinterher kommt und sich in der Rolle des Laurenz Meyer versucht. Aber ich sage Ihnen, Herr Hauk: Wenn der Neue so beginnt, dann erleidet er wie sein Vorgänger Schiffbruch.
Ich sage Ihnen eines: Wenn Sie die Bürgerinnen und Bürger bei diesem Thema mitnehmen wollen, dann müssen Sie für Vertrauen sorgen und dürfen Sie nicht zu der Strategie greifen, dass der eine in die Zukunft weist und die Integration von Europa beschwört und der andere die Menschen aufhetzt. Ich finde das wirklich empörend.
Am Beispiel der Agrarpolitik kann man eines deutlich machen: Ihre eigene Vorgängerregierung in Bonn und Berlin hat die Weichen für die Agenda 2000 gestellt. Sie wissen ganz genau, dass die künftige Agrarpolitik auf zwei Säulen ruht. Die eine ist die Marktöffnung, der sich keine nationale Regierung in Europa widersetzen kann, und die andere sind die flankierenden Maßnahmen, die die Chancen für den ländlichen Raum bieten, die Sie angesprochen haben: der Landwirtschaft die Existenz zu sichern und den Menschen im ländlichen Raum zu helfen.
Wenn Sie das in aller Sachlichkeit ansprechen würden, kämen wir mit dem europäischen Gedanken auch im ländlichen Raum weiter.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was sich die Landesregierung bei der Umsetzung von „Natura 2000“ – ich gebrauche diesen Oberbegriff zur FFH- und Vogelschutzrichtlinie, weil ich diesbezüglich einige Versprecher gehört habe –
geleistet hat, geht auf keine Kuhhaut.
Meine Damen und Herren, es gab einen Zeitplan, den die EU vorgegeben hat, und dieser Zeitplan wurde schon von der letzten Bundesregierung, der CDU-Regierung, vollständig missachtet. Erst 1998 wurde die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt, und dann hatte die Landesregierung Zeit, sich darum zu kümmern. Ich muss Ihnen sagen: Bei dem Zeitplan, den dann die Landesregierung aufgestellt hat, tun mir einige Personen Leid. Aber Sie, Frau Ministerin Staiblin, gehören ausnahmsweise nicht dazu.
Es tun mir diejenigen Leid – damit meine ich die ohnehin viel zu kleine Naturschutzverwaltung –, die unter erheblichem Zeitdruck diese Arbeit verrichten mussten und gar nicht in der Lage waren, dies in so kurzer Zeit völlig fehlerfrei zu tun.
Nach Jahren des Nichtstuns wurden die Kommunen vom Land Baden-Württemberg gezwungen, innerhalb von acht Wochen eine Stellungnahme zu einer fehlergespickten und flächenunscharfen Gebietskulisse abzugeben. Wenn darüber hinaus noch ein kleines fachliches Gutachten erforderlich gewesen wäre, hätten die Gemeinden nicht einmal die Zeit gehabt, dies zu erstellen. Ein echter Dialog hat überhaupt nie stattgefunden, sollte auch gar nicht stattfinden, denn es wurde nach der Maxime „Augen zu und durch“ verfahren.
Völlig anders war die Herangehensweise in anderen Bundesländern, beispielsweise in Bayern,
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Dort wurde nämlich die Gebietskulisse in einem umfangreichen und zeitlich gestreckten Verfahren über sechs bis neun Monate mit den Betroffenen, mit den Kommunen, den Verbänden und Nutzern, erarbeitet und hat damit am Ende eine wesentlich breitere Akzeptanz in der Bevölkerung erreicht.
Was haben die Kommunen hier im Land Baden-Württemberg? Sie haben eine fast unbrauchbare, fehlergespickte CD-ROM,
die im Übrigen, als der Rohling hingeschickt worden ist, innerhalb von vier Wochen fertig zu stellen war. Vom Rohling bis zur fertigen CD waren gerade einmal vier Wochen Zeit.
Bei dem, was hier angerichtet worden ist, muss man den Kopf schütteln. Da ist es doch kein Wunder, dass der Städtetag, der Gemeindetag und der Landkreistag sowie sämtliche Umweltverbände und die Opposition – natürlich nicht die regierungstragenden Parteien; die nur hinter vorgehaltener Hand – unisono sagen: Wo leben wir eigentlich? Was ist hier passiert? Was hat das Ministerium angerichtet?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir fordern dringend eine zügige und ernsthafte Abarbeitung der Einwendungen, die sich mittlerweile in mehreren Waschkörben angesammelt haben. Pro Landkreis gibt es einen solchen Berg. Sie können mir nachher auch einmal erzählen, Frau Staiblin, wie Sie das – diesen Berg mal 35 Landkreise – in kurzer Zeit abarbeiten wollen; denn so viele Einwendungen sind mittlerweile bei Ihnen eingetroffen.
Es ist auch höchste Zeit für eine Aufklärungskampagne über Ziele und Inhalte von „Natura 2000“; denn dieses ganze Konzept ist noch nicht einmal verstanden worden. Ein Bürgermeister hat zu mir gesagt, er habe die Informationsbroschüre angefordert. Daraufhin habe man ihm gesagt, er könne sie haben, es seien aber nur noch zwei Exemplare übrig.
Da sieht man, wie hier gehandelt worden ist.
Meine Damen und Herren, von Erhaltungszielen und Maßnahmenpaketen mit Kostenaufstellungen ist natürlich überhaupt noch keine Rede gewesen. Was ist jetzt mit der Investitionssicherheit in den Gemeinden? Haben die Regionalpläne eigentlich bei diesem Chaos, das Sie angerichtet haben, Bestand? Der Herr Ministerpräsident muss sich sagen lassen:
Wenn jetzt zur Abarbeitung der Waschkörbe Personal zur Verfügung gestellt wird, dann soll er sich einmal überlegen, wie sich das mit seiner Vorstellung über den Personalabbau bei der Naturschutzverwaltung verträgt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich meine, wir sollten bei dieser Diskussion ein gewisses Niveau wahren. Ich werde mich jedenfalls bemühen, den Pegel wieder anzuheben.
Auf was es uns, meine Damen und Herren, im Besonderen ankommt, und da liegt auch unser Vorwurf begründet: Sie,
die Damen und Herren von der Landesregierung, haben durch das Verfahren, das Sie gewählt haben, unnötigerweise Verärgerung und Verunsicherung in nahezu allen Gemeinden von Baden-Württemberg herbeigeführt.
Sie haben damit zugleich dem Naturschutz in unserem Land geschadet, weil dadurch die Akzeptanz zwangsläufig abnehmen muss.
An dieser Stelle möchte ich einen neuen Aspekt in die Diskussion bringen. Im ebenfalls dicht besiedelten und hoch industrialisierten Land Holland wurden 20 % der Landesfläche angemeldet,
in Dänemark 25 %,
in der Toskana 15 %. Jetzt können Sie mit Ihrem Wasser kommen, Herr Scheuermann.
Jetzt frage ich Sie, meine Damen und Herren: Warum? Ganz einfach: Diese Länder schielen in kluger Voraussicht auf die Förderkulisse der EU in fünf oder sechs Jahren.
Dies wurde leider bei dem Vorgehen in Baden-Württemberg auch nicht bedacht. Sonst hätte man bei ausreichendem Dialog, wie es in Bayern geschah, zunächst einmal eine Kulisse erarbeitet, die nachher auch für die Landwirtschaft eine Chance bedeutet hätte, und wäre dann im Dialog mit den Gemeinden zur genauen Abgrenzung gekommen und hätte ausreichend aufgeklärt, nämlich zum Beispiel darüber, dass sehr wohl die bestehenden Nutzungen aufrechterhalten bleiben können, dass selbst Investitionsvorhaben teilweise oder vollständig durchgeführt werden können, wenn diese dem Schutzzweck nicht zuwiderlaufen. Darüber hätte sehr ausführlich aufgeklärt werden müssen. Dies wurde von der Landesregierung ebenfalls versäumt.
Meine Damen und Herren, was passiert denn jetzt? Man muss sich einmal vorstellen, jetzt geht die Landesregierung dran und arbeitet diese Riesenhaufen ab. Ich weiß jetzt nicht, wie viele Monate ins Land gehen.
Ich kann auch sagen: Berge oder Waschkörbe. – Dann kommt etwas, was genau den gleichen Prozess wieder in Gang setzt: Die genauere Gebietsabgrenzung wird nämlich – es gibt bisher gar keine parzellenscharfe Abgrenzung – erst bei der Aufstellung der Managementpläne berücksichtigt.
Sie müssen im Anschluss Managementpläne erstellen. Stellen Sie sich vor: Bislang war man unzureichend vorbereitet, nachher kommen die Managementpläne, und erst dann werden die Gemeinden merken, was wirklich gemeint war.
Dann bekommen Sie genau die gleichen vollen Waschkörbe wieder. Da kann ich nur sagen: Missmanagement hoch zehn. Die Landesregierung hat in einer wichtigen Strukturaufgabe vollständig versagt. Sie gefährdet die Landesinteressen dadurch, dass wir aufgrund des Versäumnisses womöglich Strafe zahlen müssen, und vor allem bereitet sie eine Förderkulisse durch die EU vor, die dem Land zum Schaden gereichen kann. Insofern kann man nur sagen: Dies ist ein Feld, das die Landesregierung so unzureichend bearbeitet hat, dass man sich für das Land Baden-Württemberg eigentlich schämen müsste.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zu dem, was Frau Ministerin Staiblin gerade gesagt hat, eine persönliche Erklärung abgeben.
Wir Parlamentarier haben bei einer Aktuellen Debatte die Möglichkeit, fünf Minuten zu sprechen.
Einige nutzen diese Möglichkeit in der Weise, dass sie völlig frei sprechen. Bei dieser Aktuellen Debatte habe ich exakt zweimal fünf Minuten gesprochen.
Die Ministerin dagegen hat die Möglichkeit, sehr viel länger zu sprechen.
Ich weise Verunglimpfungen von Parlamentariern durch eine Ministerin mit allem Nachdruck zurück, Verunglimpfungen, die auf die Aussage hinauslaufen – –
Sie müssen mir schon erlauben, meine persönliche Erklärung so abzugeben, wie ich es selbst für richtig halte.
Ich lasse mich von der Ministerin nicht – –
Aber Zwischenrufe sind ja auch erlaubt, Herr Präsident.
Ich darf zum Ende meiner persönlichen Erklärung kommen.
Ich betrachte es als eine Verunglimpfung, wenn einem Parlamentarier, der hier frei spricht, unterstellt wird, er würde sich auf irgendeine Art und Weise vorbereiten lassen. Ich bereite mich so vor, wie ich es selbst für richtig halte. Das ist meine ureigene Sache.
Wenn Sie, Frau Ministerin Staiblin, es für nötig halten, sich auf diese Ebene herabzubegeben, möchte ich Sie darum bitten, sich dafür in aller Form zu entschuldigen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Spätestens nach den tragischen Ereignissen in Hamburg und in Köln
ist es höchste Zeit, dass der Untätigkeit und der Verharmlosung dieses Problems ein Ende bereitet wird.
Wir dürfen nicht länger zulassen, dass in unserem Land Hundehalter – gegebenenfalls zur Lösung eigener psychischer Probleme bzw. zur Überhöhung des eigenen Egos – mit Tieren herumlaufen, die zu gefährlichen Kampfmaschinen abgerichtet sind.
Meine Fraktion hat in der vergangenen Woche diese Aktuelle Debatte beantragt, weil wir es leid waren, noch länger auf eine längst überfällige Verordnung zu warten. Ich stelle heute mit Genugtuung fest, dass nach der gestrigen Presseerklärung der Landesregierung unser Drängen Erfolg hatte.
Es spricht allerdings Bände, dass einen Tag vor der heutigen Debatte die baden-württembergische Landesregierung neuerlich ihre Kampfhundeverordnung ankündigt, sie aber erst im Juli im Kabinett behandeln will und sie erst im Herbst in Kraft treten soll. Weil es eine wirksame Kampfhundeverordnung in Bayern seit dem Jahr 1992 gibt, an die sich der Entwurf der Landesregierung anlehnt, erlaube ich mir die Feststellung: Das Thema wurde seit 1992 von der Landesregierung schlicht verschlampt.
Dabei besteht aller Grund, dieses Thema ernst zu nehmen, wenn man bedenkt, dass im Jahr1999 35 000 Menschen angefallen wurden, dass in Stuttgart im Jahr 1999 368 Vorfälle zu verzeichnen waren. Es ist meines Erachtens höchste Zeit gewesen, jetzt eine Verordnung zu entwerfen. Dabei haben wir das Gefühl, dass sie mit heißer Nadel gestrickt wurde; denn bei der gestrigen Pressekonferenz des Ministerpräsidenten, in der er auf dieses Thema angesprochen wurde, konnte er über den Inhalt der eigenen Verordnung der Landesregierung überhaupt nichts sagen.
Ganz offensichtlich wusste vor wenigen Tagen auch Frau Ministerin Staiblin von den Tätigkeiten des Innenministeriums noch nichts. Ich darf aus einer Zeitung zitieren:
Noch diese Woche
so wird dort berichtet; das war damals vor anderthalb Wochen –
wird ein Brief das Ministerium Richtung Berlin verlassen, in dem die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, endlich etwas gegen die Zucht von Kampfhunden zu tun.
Die gleiche Zeitung schreibt:
Besser wäre es allerdings gewesen, diesen Brief an die Kollegen vom Stuttgarter Innenministerium weiterzuleiten.
Meine Damen und Herren, der Verantwortliche in diesem Innenministerium in Baden-Württemberg, Herr Schäuble nämlich, hat sich heute Morgen auch dazu geäußert, und das möchte ich auch einmal zitieren.
Er sagte nämlich, man könne das Problem mit den Maßnahmen, die bisher diskutiert werden, nicht lösen. Er lobte – jetzt Zitat – die Situation in Bayern und erinnerte daran, dass Baden-Württemberg Anfang der Neunzigerjahre ähnliche Gesetze erlassen habe, aber von den Gerichten gestoppt worden sei. Er hoffe auf mehr Erfolg im zweiten Anlauf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, 1992 wurde das Vorhaben Baden-Württembergs gestoppt. 1994 hat Bayern mit seiner Verordnung beim Staatsgerichtshof in etwa Recht bekommen. Ich stelle jetzt die Frage: Was ist von 1992 bis zum Jahr 2000 geschehen?
War die Notwendigkeit, eine solche Verordnung herauszugeben, in diesen acht Jahren überhaupt nicht mehr gegeben? Nach unserer Auffassung hat die Landesregierung in dieser für die Bevölkerung wichtigen Frage versagt. Ich kann nur hoffen, dass der Entwurf schnellstmöglich rechtswirksam wird, auch wenn er vielleicht später nachgebessert und ergänzt werden muss.
Wichtig ist aber auch, dass wir wegkommen von der reinen Hunderassenlehre und uns stärker den gefährlichen oder schlicht unzuverlässigen Haltern widmen; denn sonst haben wir in ein paar Jahren das gleiche Problem mit denselben Haltern, die andere Hunde zu erhöhter Aggressivität erziehen und damit ein fast genauso großes Risiko darstellen.
Ebenso wie beim ausufernden Waffenbesitz haben wir es hier mit dem Problem eines übertriebenen Verständnisses von freier Entfaltung der Persönlichkeit zu tun, und zur freien Entfaltung der Persönlichkeit braucht man in Deutschland weder Waffen noch aggressive Hunde.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte noch der Frage nachgehen, wie man denn bei den als gefährlich eingestuften Hunden, die nicht verboten werden, vorgehen soll. Nach der Verordnung der Landesregierung sowie analog auch nach der bayerischen Landesverordnung sollen ja einige Rassen verboten werden. Das heißt, Import, Handel und Zucht dieser Rassen sollen verboten werden.
Nun gibt es aber eine ganze Reihe anderer Hunde, die als gefährlich eingestuft sind. Da ist natürlich die Frage, Hundeführerschein hin oder her: Was geschieht dann? Diese Hunde können gefährlich sein – übrigens auch noch weitere –, wenn sie entsprechend ausgebildet sind.
Ich meine, dass die Verordnung in Bayern einen Weg geht, der für Baden-Württemberg auch sinnvoll sein könnte. Entsprechend dieser Verordnung bedarf es nämlich dort der Erlaubnis der Gemeinde zum Halten eines solchen Hundes. Diese Erlaubnis wird nur unter äußerst engen Voraussetzungen erteilt. Da hat jemand in Bayern ganz lakonisch gesagt: Derjenige, der einen solchen Hund halten will, muss erstens auf einem einsamen Gehöft wohnen und zweitens schon fünfmal überfallen worden sein.
Erst dann wird es möglich, eine solche Genehmigung zu erhalten. Entsprechend hat es seit dem Jahr 1992 dort keine solche Genehmigung mehr gegeben. Was war die Folge? – München ist weitgehend kampfhundefrei.
Die Frage ist jetzt, warum man nicht mit ähnlich rigorosen Maßnahmen vorgeht, wenn es um die Genehmigungen geht; denn wir haben doch übereinstimmend festgestellt, dass es eigentlich gar keinen Grund gibt, einen solchen Hund zu halten.
Auch der Entwurf der Landesregierung sieht vor, dass um eine Erlaubnis nachgefragt werden soll.
Ich will einmal analysieren: Was könnte der Grund sein, eine solche Erlaubnis zu erteilen? – Es könnte ein wissenschaftliches Interesse vorhanden sein, zum Beispiel bei der Verhaltensforschung, oder ein wirtschaftliches Interesse, etwa Dressur, Zirkus, Tiershow, oder ein sonstiges persönliches Interesse. Liebhaberei kommt ja wohl nicht infrage.
Ich meine, dass auch bei den ersten Beispielen, die ich genannt habe, keinerlei Grund besteht, überhaupt eine solche Erlaubnis zu erteilen.
Wenn es darum geht, dass vorhandene Hunde nun tatsächlich noch geführt werden, dann müssen, so meinen wir, bei Verstößen gegen Maulkorb- und Anleinzwang oder den
Hundeführerschein rigorose Geldstrafen die Regel sein. In Bayern ist es ja so, dass Zuwiderhandlungen bei Züchtung oder Kreuzung von Kampfhunden Geldbußen bis zu 100 000 DM zur Folge haben oder dass bei Verstößen gegen Erlaubnisse Geldbußen bis zu 20 000 DM verhängt werden.
Dies alles weist doch den Weg. Es geht jetzt darum – aber ganz schnell! –, eine Verordnung herauszubringen, die gerichtsfest ist und die auch praktikabel ist. Da wir eine haben, die schon funktioniert hat, müsste es eigentlich ein Leichtes sein, dieses Problem jetzt zu lösen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Naturschutz ist das Stiefkind des Ministerpräsidenten.
Herr Hauk gehört übrigens auch zur Familie.
Diese Tatsache ist hinreichend bekannt und zu Recht mit der Verleihung des Umweltdinosauriers des Jahres durch den Naturschutzbund Deutschland negativ honoriert worden.
Stellvertretend für alle Belege, die jetzt angeführt werden könnten, darf ich an den internen Vermerk des Staatsminis
teriums aus dem Jahre 1998 erinnern, in dem unter dem Vorwand der Priorisierung des Vertragsnaturschutzes eine zurückhaltende Naturschutzpolitik angemahnt wurde.
Für mich ist das nichts anderes als der Versuch, der Naturschutzverwaltung Daumenschrauben anzulegen. Es ist also nicht überraschend, dass Bürger unseres Landes, die mit Naturschutz nichts am Hut haben, den Ministerpräsidenten um Hilfe anrufen.
Jetzt komme ich auf Ihr Begehren, Herr Kollege Reddemann, zu sprechen, was denn der einzelne Abgeordnete für Aufgaben hat.
Herr Reddemann, darauf gebe ich Ihnen jetzt einmal eine persönliche Antwort: Der normale Abgeordnete prüft in der Regel eine Anfrage in doppelter Weise.
Aufgepasst!
Aufpassen! – Einmal muss der Wunsch des Antragstellers – –
Ganz genau. Der Herr Präsident schätzt das richtig ein.
Zum einen muss der Wunsch des Antragstellers mit den politischen Zielvorstellungen des Parlamentariers in Einklang stehen,
und zum anderen darf der Grundsatz der Rechtmäßigkeit nicht infrage gestellt sein.
Der Abgeordnete wird nur dann tätig werden, wenn diese Voraussetzungen zutreffen.
Im Falle Aurenz waren nun beide Kriterien nicht erfüllt. Jedoch war offenbar der Parteifreund Aurenz, Exschatzmeister der CDU Nordwürttemberg und Spendengeber, so wichtig, dass Teufel es für angebracht hielt, trotz einer of