und dazu den Änderungsantrag der Fraktion Die Republikaner, Drucksache 12/4832-6. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 12/4832-12, auf. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 12/4832-13, auf. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt bei Nichtbeteiligung einiger Abgeordneter an der Abstimmung.
Sie haben weder bei der Zustimmung noch bei der Ablehnung, noch bei den Enthaltungen die Hände gehoben.
Meine Damen und Herren, damit lasse ich über das Kapitel 0705 abstimmen. Wer dem Kapitel 0705 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Das Kapitel 0705 ist mehrheitlich angenommen.
Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Das Kapitel 0706 ist mehrheitlich angenommen.
Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke. Das Kapitel 0709 ist mit großer Mehrheit angenommen.
Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Dieses Kapitel ist einstimmig angenommen.
Wir haben noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses abzustimmen. Ich darf Sie bitten, vom Schreiben des Wirtschaftsministeriums vom 17. November 1999 – Wohnungsbau 2000 – Bericht und Leitlinien zur Wohnungsbauförderung – Kenntnis zu nehmen. – Sie haben Kenntnis genommen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Zweiten Beratung des Einzelplans 07 – Wirtschaftsministerium.
Frau Kollegin Lazarus erhält das Wort für die Fraktion der CDU und hat als Berichterstatterin auf eine Wortmeldung verzichtet.
Gestatten Sie mir aber zunächst, nachdem wir die Zweite Beratung des Einzelplans des Wirtschaftsministeriums beendet haben, dass ich dem Herrn Wirtschaftsminister einen guten Verlauf der anstehenden Operation wünsche. Wir wünschen ihm alle baldige Genesung.
Meine Damen und Herren, ich freue mich zwar immer, wenn die Leute miteinander und nicht übereinander reden,
aber es wäre der Beratung sicher nicht undienlich, wenn die Gespräche nach außerhalb des Plenarsaals verlegt werden würden.
Der Einzelplan 11, der Haushalt des Landesrechnungshofs, hat unter den insgesamt 14 Einzelplänen den kleinsten Ansatz im Gesamthaushalt. Es sind gerade 0,04 %. Ich ziehe den Schluss, dass die mathematisch ausgedrückte Proportionalität „Je teurer, desto besser“ auf den Rechnungshof nicht zutrifft. Wenn man den Bundesvergleich heranzieht, ist eher das Gegenteil richtig.
Der Landesrechnungshof von Sachsen-Anhalt hat im Herbst 1999 eine vergleichende Analyse der Haushalte der
Landesrechnungshöfe vorgelegt. Interessant ist dabei der Vergleich zwischen den drei größten Bundesländern: Nordrhein-Westfalen mit 18 Millionen Einwohnern, Bayern mit 12 Millionen Einwohnern und Baden-Württemberg mit etwa 10,5 Millionen Einwohnern.
Für seinen Landesrechnungshof gibt Nordrhein-Westfalen mit einem Anteil von fast 0,07 % am Landeshaushalt nahezu das Doppelte – ich rede über Prozente, also nicht über absolute Zahlen – und Bayern mit 0,09 % sogar mehr als das Doppelte wie Baden-Württemberg aus.
Der geringe finanzielle Anteil des Einzelplans 11 am Gesamthaushalt hat natürlich eine wesentliche Ursache in der äußerst sparsamen Personalausstattung. Mit 270 Stellen – und die noch verteilt auf die vier staatlichen Rechnungsprüfungsämter und den Rechnungshof – überwacht der Landesrechnungshof das finanzielle Gebaren des Landes – verteilt auf immerhin 216 000 Stellen im Dienst des Landes. Wenn man das einmal ausrechnet, entspricht das Verhältnis 270 : 216 000 exakt 1 : 800.
Es ist eigentlich eine Mammutaufgabe, die unser Landesrechnungshof mit großer Effektivität angeht und löst. Auch dabei ist er mustergültig im Vergleich zu den anderen 15 Landesrechnungshöfen, die alle mehr Personal zur Verfügung haben, zumindest was die genannte Quote angeht. In Zahlen ausgedrückt sind das, wie ich gesagt habe, in Baden-Württemberg 1 : 800 oder 0,125 %. In NordrheinWestfalen sind es mit 0,133 % etwas mehr, und in Bayern sind es immerhin 0,150 %. Das heißt, auch was das Personal betrifft, sind wir der Quote nach das sparsamste Land.
Eine Vorbildfunktion übernimmt der Landesrechnungshof Baden-Württemberg auch in der Anwendung der neuen Steuerung. Nach der Einführung der dezentralen Budgetverantwortung, verbunden mit Kosten- und Leistungsrechnung und auch mit einem kostenorientierten Führungssystem, soll nun für vier Jahre als weiterer Pilotversuch eine Ausdehnung auf den Personalbereich erfolgen.