Ursula Lazarus
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Ist es also richtig – nur das habe ich selbstverständlich bei der Podiumsdiskussion gesagt –, dass zu Beginn des Schuljahres noch Übergänge, wie Sie es eben beschrieben haben, aufgrund der Bewerbungen da waren, weil die Bewerber es, nachdem sie schon an den Privatschulen waren, einfach vorgezogen haben, auf ihre eigene Entscheidung und auf ihr eigenes Drängen hin noch in den Schuldienst zu kommen, aber dass das, auch auf Initiative unserer Fraktion, dann zum zweiten Schulhalbjahr in keinem einzigen Fall mehr vorgekommen ist – das habe ich gesagt – und zusätzlich ist noch die Einstellungsverordnung geändert worden ist?
Ich habe gefragt: „Ist es richtig, dass...?“
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kirchensteuerrecht ist Landesrecht. Deswegen haben wir die Kompetenz, jetzt darüber zu entscheiden, ob es möglich ist, den Kirchen etwas von den Härten der Steuerreform zu nehmen.
Die CDU-Fraktion hat keinen Augenblick gezögert, dem Anliegen der Kirchen Rechnung zu tragen.
Die kirchlichen Einrichtungen, die soziale Infrastruktur, der Erhalt kostbarer denkmalgeschützter Gebäude, aber auch pastorale Dienste rechtfertigen aus Sicht der CDU beträchtliche steuerliche Mindereinnahmen des Landes. Wir sind sicher, das Geld ist gut angelegt.
Mit dieser Wertung des Vorgangs, dass wir eine gesetzliche Regelung, die das Bundesgesetz schon vorgegeben hat, nachvollziehen müssen, möchte ich an dem vorweihnachtlichen Abend meine Rede beschließen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In dieser Legislaturperiode ist die Denkschrift, die wir heute behandeln, die letzte. Erlauben Sie mir deswegen wenigstens stichwortartig einige Rückblicke auf das, was wir in den letzten Jahren aufgrund von Denkschriften bearbeitet haben und was wir noch in guter Erinnerung haben.
Es gab in der Denkschrift eine Fülle von Feststellungen, aber auch beratende Äußerungen. Lassen Sie mich als Erstes in Erinnerung rufen, dass wir uns sehr intensiv mit dem Universitätsbereich befasst haben und dass die Ergebnisse auch in Anbetracht des neuen Umgangs mit dem Solidarpakt der Universitäten doch manche Einsparpotenziale gebracht haben.
Wir haben – das ist gerade bei den hohen Versorgungslasten des Landes lohnend – dem Personalbereich besondere Aufmerksamkeit geschenkt, und der Rechnungshof hat uns gerade in diesem Bereich als wichtiger Berater zur Seite gestanden.
Die Prüfungen im Steuerbereich haben über die Jahre hinweg Rationalisierungsmöglichkeiten erbracht, und etwas Spezielles – immerhin einmal zahlenmäßig genannt – war die Prüfung der Sozialstationen, die sich über lange Zeit hingezogen hat und schließlich zu Rückzahlungen für die Landeskasse in einer Größenordnung von 25 Millionen DM geführt hat.
Wir haben die Privatisierung der Bekleidungswirtschaft der Polizei behandelt und durchgesetzt und haben zusammen mit dem Landesrechnungshof auch da Sachkosten- und Stelleneinsparungen erreicht.
Auch der Hochbau soll erwähnt sein; kostenbewusstes Planen und Bauen hat doch zu nachhaltigen Kostensenkungen geführt.
Besonders geschätzt werden die beratenden Äußerungen, die uns oft schon im Vorhinein ermöglichen, eingeschlagene Wege gegebenenfalls noch zu korrigieren, wenn dies als richtig erkannt wird. Von diesen beratenden Äußerungen hat es im Laufe der fünf Jahre immerhin zehn gegeben. Sie zeigen auch, dass der Rechnungshof, wie wir es schon in den letzten Jahren hier angeführt haben, seine Rolle auch in der Beratung sieht, nicht nur in der Kontrolle, sondern, wie gesagt, auch in der vorbereitenden Beratung für Parlament und Regierung.
Spektakulär, möchte ich fast sagen, und besonders effizient war die beratende Äußerung zur Versorgungsverwaltung.
Dort haben wir heute am Ende dieser Legislaturperiode doch eine effizient arbeitende Verwaltung. Es wurden 300 Stellen abgebaut, und für weitere etwa 150 Stellen wurden die Voraussetzungen zum Abbau geschaffen.
Wir hatten beratende Äußerungen zur Asylbewerberunterbringung. Die Kommunen mussten bisher 80 Millionen DM an Überzahlungen zurückzahlen, und auf weitere 30 Millionen DM wartet die Landeskasse noch.
Die Verwaltungsorganisation Staatlicher Schlösser und Gärten war ein weiteres Tätigkeitsfeld des Rechnungshofs, auch dort wurden die Einnahmen sehr erhöht.
Auch Studentenwerke und staatliche Zuschüsse für Studentenverwaltungen waren ein Thema.
Lassen Sie mich jetzt noch ein paar Sätze zur Denkschrift 2000 sagen, die ja heute auf der Tagesordnung steht. Wir hatten zwei intensive Beratungsrunden im Finanzausschuss und haben der Landesregierung für die nächsten Jahre Aufgaben gegeben, und zwar durch unsere Empfehlungen, die wir jetzt beschließen, die jetzt abgearbeitet werden müssen.
Ein Schwerpunkt ist erneut – wie jedes Jahr – die Verschuldung des Landes, die auch im Jahr 1999 nochmals angestiegen ist, und zwar um 1,5 Milliarden DM. Der Landesrechnungshof meint jedoch, dass die Grundlagen für eine Abbremsung jetzt gegeben sind und dass die Risiken mittelfristig in den Griff gebracht werden können. Die CDU-Fraktion wird diesen Weg auf jeden Fall mitgehen. Wir sehen die Notwendigkeit, und wir denken, dass uns der Rechnungshof auf diesem Weg auch weiter unterstützen wird.
Wir haben – wenn ich ins Detail gehen würde und möchte – über die Dolmetscherkosten bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten beraten bzw. dazu Beschlüsse gefasst. Wir haben wegen des unwirtschaftlichen Verhaltens bei Immobilien gemahnt – Stichworte: Revierleitergebäude, Werkmietwohnungen für Waldarbeiter, Aufwendungen sogar für einen einzelnen Reiterhof –,
und wir haben die Aufgabe gegeben, in dieser Immobilienfrage kostenbewusster vorzugehen bzw. auf einen richtigen Ausgleich zwischen Kosten und Nutzen zu achten.
Wir haben das Fördersystem für das Tourismusmarketing behandelt und kritisch hinterfragt, wir haben auch die Förderung von Maßnahmen im Schienenpersonennahverkehr oder in Betriebshöfen und die Besserung der dort bestehenden Defizite und Mängel aufgegeben.
Wir haben im Bereich der Finanzkassen einiges bereits auf den Weg Gebrachtes weitergeführt. Immerhin ist vom Rechnungshof ein Personaleinsparpotenzial von 500 Stellen genannt worden, womit eine Einsparung in Höhe von 62 Millionen DM aufgegeben worden ist.
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen leisten einen Beitrag mit beratendem Charakter. Gerade in der aktuellen Situation, in der die katholischen Beratungsstellen aus der Ausstellung von Beratungsscheinen aussteigen, gibt es besonders interessante Aufschlüsse. Die Nachfrageverlagerung sagt bereits Erstes darüber aus, was damit verbunden sein wird.
Zusammengefasst sehen wir an der Denkschrift – trotz offensichtlicher Skepsis, die manchmal angebracht ist –, dass eine Wirkung solcher Beschlüsse langfristig doch vorhanden ist. Der Finanzausschuss und der Landtag haben Beschlüsse gefasst, die auf Empfehlungen des Rechnungshofs zurückgehen. Es gibt lange Berichte hierüber, bis wir die jeweiligen Punkte für erledigt erklären können.
Zum Abschluss meiner Ausführungen darf ich sagen, dass wir dem Rechnungshof für seine sachlich qualifizierte Arbeit in der zu Ende gehenden Legislaturperiode danken. Wir haben heute allerdings unter Tagesordnungspunkt 8 nicht die „Prüfung der Rechnung des Rechnungshofs für 1998“. Das steht nicht auf der Tagesordnung; das ist ungewöhnlich. Die CDU-Fraktion war sofort damit einverstanden, dass dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wurde. Wir werden ihn im Finanzausschuss erneut beraten; das ist der richtige Weg.
Wir werden ihn dort in aller Verantwortung und auch in aller Strenge beraten, die wir auch dem Landesrechnungshof selbst durchaus einmal angedeihen lassen werden, da bin ich sicher. Wir werden ihn auch im gemeinsamen Interesse beraten – das sage ich mit allem Ernst –, sodass wir es, wenn wir diesen Tagesordnungspunkt in der nächsten Plenarsitzung abschließend beraten und beschließen werden, dann auch gemeinsam geschafft haben werden, dass der Rechnungshof seine gute Arbeit mit Autorität und Ansehen fortsetzen kann.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich darf mich in aller Kürze auf den heute zur Zweiten Beratung vorgelegten Gesetzentwurf beschränken. Er beinhaltet eine finanzielle und eine inhaltliche Komponente.
Die inhaltliche Komponente sieht vor allem eine Änderung der Abläufe in der Schulverwaltung vor. Letzteres ist nicht unumstritten, wie die Redebeiträge bei der Ersten Beratung im Plenum und bei der Beratung im Schulausschuss gezeigt haben.
Die CDU-Fraktion ist der Meinung: Man kann nicht ständig fordern, Entscheidungen grundsätzlich nach unten zu delegieren – an orts- und basisnahe Institutionen, von der Landes- auf die regionale Ebene, vom Regierungsbezirk auf Landkreise und Kommunen –, aber dann, wenn man dieser Forderung dann tatsächlich nachkommt, plötzlich die große Angst, die Befürchtung haben, dass damit die Vergleichbarkeit der Entscheidungen verloren gehen könne. Man kann auch Angst vor dem eigenen Mut haben.
Deshalb nochmals: Die CDU-Fraktion begrüßt es, dass Entscheidungsbefugnisse vom Kultusministerium auf die Oberschulämter übertragen werden. Dies betrifft zum einen die Zuständigkeit für die Anerkennung von Ersatzschulen. Dazu erfolgt bei den Oberschulämtern eine Begutachtung; also kann dort auch die Entscheidung getroffen werden. Ferner sollen die Oberschulämter in Zukunft auch für die Genehmigung von Prüfungsvorschriften der Ergänzungsschulen zuständig sein.
Die finanzielle Komponente des vorliegenden Gesetzentwurfs ist zum einen fast formaler Art. Es handelt sich dabei um die Anpassung der Privatschulzuschüsse an die Besoldungsstrukturen bei den Beamten. Zum anderen beinhaltet die finanzielle Komponente eine längst fällige Anhebung der Zuschüsse für private berufliche Schulen. Diese Schulen bilden tatsächlich das Schlusslicht bei der Bezuschussung privater Schulen und waren aus diesem Grunde sogar vor Mitte der Neunzigerjahre von den haushaltsstrukturellen Kürzungen ausgenommen. Jetzt sind diese Kürzungen, nämlich die Haushaltsstrukturkürzungen, in einem Schritt rückgängig gemacht worden. Das entsprach immerhin mehr als 40 Millionen DM im Doppelhaushalt, und die Privatschulen konnten dadurch zu Beginn dieses Jahres tief aufatmen.
Nun müssen die privaten beruflichen Schulen ebenfalls etwas aufatmen können. Im Haushalt ist dafür auch schon Vorsorge getroffen. Wir haben unsere Pflicht zu erfüllen, um das heute in der zweiten Lesung auch zur Realisierung zu bringen.
Eine Novellierung des gesamten Privatschulgesetzes werden wir, wie ich beim letzten Mal schon gesagt habe, im Sommer 2001 angehen.
Die Basis dafür ist geschaffen.
Der Antrag der SPD kommt mir vor wie das Aufspringen auf einen fahrenden Zug, den CDU und FDP/DVP – auch mithilfe der Privatschulen – längst unter Dampf gesetzt haben. Meine Damen, meine Herren von der SPD, das Auf
springen auf einen fahrenden Zug ist sehr gefährlich, vielleicht sogar lebensgefährlich.
Um Ihnen das Leben zu retten, werden wir diesen Antrag ablehnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Gesetzesnovelle, die wir vor uns liegen haben, ist zum Teil eine Art Pflichterfüllung und eine technische Anpassung an geänderte Grundlagen. Die Besoldungsstruktur der Beamten hat sich geändert, und die Zu
ständigkeit von Kultusministerium und Oberschulamt soll sich ändern.
Damit ist auch noch die dringend erforderliche Anpassung der Zuschüsse für private berufliche Schulen verbunden.
Die Privatschulen halten die vorgesehene Anhebung in ihrer Stellungnahme nicht für ausreichend und fordern darüber hinaus eine besondere Art der Koppelung der Zuschüsse an die Entwicklung der Kosten eines Schülers in einer staatlichen Schule. Beides hängt inhaltlich eng zusammen.
Die CDU-Fraktion wird der vorgelegten Gesetzesnovelle zustimmen, obwohl diese beiden Forderungen in der Gesetzesnovelle nicht erfüllt sind. Aber auch wenn sie in dem Gesetz nicht erfüllt sind, so behaupten wir doch, dass im Vergleich zu vergangenen Jahren im Zusammenhang mit der Privatschulfinanzierung ein gewaltiger Schritt weitergegangen wurde. Die CDU-Fraktion sagt zu – sie hat dies bereits in einem Gespräch in der letzten Woche den Privatschulen verdeutlicht –, diesen Schritt rechtlich und tatsächlich umzusetzen.
Was ist eigentlich an dem, was wir vorhaben, neu? Die beiden Fraktionen von CDU und FDP/DVP haben eine kleine Kommission gebildet. Ich spreche ausdrücklich von einer „kleinen Kommission“; denn sie bestand offiziell nur aus vier Mitgliedern, nämlich aus zwei Abgeordneten und zwei Vertretern der Privatschulverbände.
Die Kommission hatte den Auftrag – dazu hatte es schon mehrere Anläufe gegeben –, die Kosten eines Schülers an einer staatlichen Schule auf Schularten bezogen zu ermitteln.
Die erste Entscheidung in der Kommission war, nur Zahlenmaterial aus dem Landeshaushalt und vom Statistischen Landesamt beizuziehen, also Zahlen, die auf Nachfrage jedermann zugänglich sind.
Wenn ich etwas über- oder auch untertreibe, so kann ich sagen, dass wir – ich war ein Mitglied dieser Kommission – Sitzung für Sitzung nichts anderes getan haben, als Zahlentabellen zu erarbeiten, zu verfeinern und zu ergänzen. In der Beschaffung dieser Zahlen wurden wir von je einem Vertreter des Kultusministeriums und des Finanzministeriums unterstützt. Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich für deren Mitarbeit.
Sie mögen nun sagen: „Ja, wie langweilig, eine solche Arbeit zu machen“,
aber, meine Damen und Herren, es war keineswegs langweilig. Denn das Entscheidende an dieser Vorgehensweise war – und deswegen habe ich dies hier auch so ausführlich beschrieben –, dass wir Schritt für Schritt miteinander abgestimmt haben. Es wurde kein weiterer Schritt gemacht, bevor beim vorhergehenden Einigkeit erzielt war.
Einige werden nun fragen: „Warum hat man diese Zahlen nicht schon lange zusammengestellt?“ Ich habe mir ja erlaubt, darauf hinzuweisen, dass die Vorgehensweise das Besondere war. Das Ungewöhnliche war nämlich, dass wir Schritt für Schritt gemeinsam gegangen sind. Diese Vorgehensweise war effektiv und hat zu Transparenz geführt.
Wir haben jetzt zumindest für das allgemein bildende Schulwesen übereinstimmend die Höhe der Kosten für einen Schüler an einer staatlichen Schule erarbeitet. Daraus haben wir abgeleitet, welche Prozentsätze davon die Zuschüsse für die Privatschulen ausmachen.
Es ist der Wunsch der Privatschulen, dass diese Berechnungsmethode Grundlage für die zukünftige Zuschussregelung sein soll. Das wäre ein gewaltiger Schritt, der die Grundlagen, die wir jetzt haben, verändert. Mit Sicherheit braucht dieser Schritt auch entsprechende Vorbereitungen.
Die CDU-Fraktion sagt zu, diesen Weg zu gehen und im nächsten Doppelhaushalt auch in Stufen finanzielle Konsequenzen zu ziehen.
Indirekt hat es auch im Doppelhaushalt 2000/2001 Konsequenzen aus den Kommissionsergebnissen gegeben.
Ich nenne das einmal die „Stufe null der zukünftigen Verbesserungen“. Die Kürzungen mittels Haushaltsstrukturgesetz, die mit etwa 40 Millionen DM in der Haushaltsvorlage noch durchaus enthalten waren, wurden im Doppelhaushalt nämlich total zurückgenommen. Ich denke, dass das Ergebnis dieser Kommissionsarbeit, das den Regierungsfraktionen vorlag, in der Argumentation recht gute Dienste geleistet hat.
Dieser Befreiungsschlag hat damit meiner Meinung nach auch den Willen dokumentiert, das nun gesetzte Ziel erreichbar zu machen.
Nicht betroffen von der Kürzung durch das Haushaltsstrukturgesetz waren die beruflichen Privatschulen, die zugegebenermaßen besonders schlecht ausgestattet werden. Deshalb waren die Mittel für deren Besserstellung, die wir heute endgültig beschließen, auch im Haushaltsentwurf bereits enthalten. Damit sie nun tatsächlich ausbezahlt werden können, müssen wir die neuen Zahlen ins Gesetz schreiben. Es ist also heute der Tag der technischen Umsetzung und nicht der einer großen politischen Tat, die die Grundlagen verändert.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe heute dennoch etwas über die zukünftige Ausgestaltung der finanziellen Ausstattung der Privatschulen in Baden-Württemberg aus der Sicht der CDU-Fraktion ausgeführt.
Die Grundlagen dafür sind erarbeitet und transparent. Was immer gefordert wurde, CDU-Fraktion und Privatschulen sind in allen Punkten, die bisher strittig waren, zu einer gemeinsamen Sicht gekommen. Das ist eine gute Basis für die zukünftige Arbeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Realschule ist der eigenständige Weg der Mitte zwischen den Bildungswegen, und entgegen anderen Bundesländern, die Haupt- und Realschulen zusammenfassen oder zusammenfassen wollen, um ein zweigliedriges Schulsystem zu schaffen, haben solche Pläne in Baden-Württemberg nie bestanden. Im Gegenteil, wir sind stolz darauf, mit der Realschule eine Schulart zu haben, die in ihrer optimalen Verknüpfung von Theorie und Praxis, von wissenschaftlichem Lehrstoff und Lebenswirklichkeit einem erheblichen Teil unserer Kinder sehr entspricht und ihnen damit auch noch beste Berufschancen ermöglicht.
Die Übergangsquote von der Grundschule auf die Realschule bestätigt diese Akzeptanz durch Schüler und Eltern. Nach einem ständigen Anstieg dieser Quote in den Siebziger- und Achtzigerjahren von zunächst 20 % steht diese jetzt ziemlich konstant bei etwas über 30 %, wenn man zumindest die beiden Stadtkreise Baden-Baden und Heidelberg herausnimmt, die etwa bei 20 % liegen.
Die CDU-Fraktion sieht diese hohe Akzeptanz in der ständig verbesserten Verknüpfung von Bildungs- und Arbeitswelt in den Realschulen begründet. So wird – ich kann nur einige Beispiele anführen – seit vier Jahren mit wachsendem Erfolg das Projekt „Wirtschaften, Verwalten und Recht“ angeboten. Dieses Projekt zeigt, wie innovationsfähig gerade diese Schulart ist. Ziel ist es dabei, im Unterricht Einsichten in wirtschaftliche Zusammenhänge, in Verwaltungsabläufe und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen zu erlangen. Dabei können die Inhalte praxisnah auch außerhalb der Schulmauern vermittelt werden. Wie sehr dieses Projekt gerade zur Realschule passt, macht deutlich, dass fast 70 % der Auszubildenden im öffentlichen Dienst Realschulabgänger sind. Zugleich wird mit einem solchen Projekt durch die direkten Einblicke in die Arbeitswelt erreicht, dass die Schüler sicherer werden, wenn es um die Berufsentscheidung oder die Entscheidung über den Besuch weiterführender Schulen geht.
Die Praxisnähe besteht für die Realschulen ganz besonders – das nehme ich einmal als Beispiel – im naturwissenschaftlich-mathematischen Bereich. Von allen Schulprofilen wird dieses von den meisten Schülern gewählt. Das ist keineswegs zufällig, denn Kenntnisse in der Informationsund Kommunikationstechnik sind mittlerweile Grundlage für fast alle Berufe geworden.
Die Grundkenntnisse werden in den Realschulen in den Klassen 7 und 8 im Pflichtunterricht vermittelt und danach vertieft. Die Anwendung erfolgt im Fachunterricht, und zwar nicht nur in den Naturwissenschaften. Das wird zurzeit gerade an den Modellschulen erprobt. Ein spezielles Fortbildungsprogramm für die Lehrer hat diese rechtzeitig qualifiziert. Dass Multimedia und Internet dort inzwischen Einzug gehalten haben, ist wohl selbstverständlich.
Die mathematisch-naturwissenschaftlichen Schwerpunkte schlagen sich dann auch unmittelbar bei der Berufswahl nieder. So sind die Realschulabsolventen unter den informations- und kommunikationstechnischen Berufen besonders gut vertreten. Es gibt sogar Spitzenwerte: Bei bestimmten systemelektronischen Berufen sind fast 90 % Realschulabsolventen.
Diese Kenntnisse können die Realschüler natürlich hervorragend beim Übergang in berufliche Schulen gebrauchen, welche auch immer dann gewählt werden. Knapp 1 % der Realschüler gehen nach der zehnten Klasse auf das allgemein bildende Gymnasium, fast 30 % auf berufliche Gymnasien – die die meisten Schüler von den Realschulen übernehmen –, und immerhin 40 % besuchen Berufskollegs. Insgesamt bleiben also zwei von drei Realschülern in weiterführenden Schulen. Von dort aus stehen ihnen dann wirklich alle Wege offen. Das ist der Vorteil unseres bewusst so durchlässig gestalteten Schulsystems.
Deshalb verwundert es auch nicht, wenn sich in den Führungsebenen von Betrieben und Verwaltungen statistisch gesehen ziemlich genau ein Fünftel Realschulabsolventen an der Spitze und sogar fast ein Viertel im mittleren Bereich finden. Das spricht für die Qualität der Realschulausbildung.
Es bleibt die Frage nach weiteren Entwicklungsmöglichkeiten, eine Frage, die ich zum Teil schon in der kurzen Situationsanalyse beantwortet habe. Es gab und gibt in dieser Schulart keinen Stillstand. Die intensive Nähe zur beruflichen Praxis zwingt ständig zur Innovation im Lernangebot. Aus Sicht der CDU-Fraktion liegt der Erfolg der Realschule in ihrer Fähigkeit, sich den Erfordernissen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturwandels anzupassen. Die CDU-Fraktion schätzt die oft nicht spektakuläre, aber effektive Arbeit der Realschulen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!
Der Einzelplan 11, der Haushalt des Landesrechnungshofs, hat unter den insgesamt 14 Einzelplänen den kleinsten Ansatz im Gesamthaushalt. Es sind gerade 0,04 %. Ich ziehe den Schluss, dass die mathematisch ausgedrückte Proportionalität „Je teurer, desto besser“ auf den Rechnungshof nicht zutrifft. Wenn man den Bundesvergleich heranzieht, ist eher das Gegenteil richtig.
Der Landesrechnungshof von Sachsen-Anhalt hat im Herbst 1999 eine vergleichende Analyse der Haushalte der
Landesrechnungshöfe vorgelegt. Interessant ist dabei der Vergleich zwischen den drei größten Bundesländern: Nordrhein-Westfalen mit 18 Millionen Einwohnern, Bayern mit 12 Millionen Einwohnern und Baden-Württemberg mit etwa 10,5 Millionen Einwohnern.
Für seinen Landesrechnungshof gibt Nordrhein-Westfalen mit einem Anteil von fast 0,07 % am Landeshaushalt nahezu das Doppelte – ich rede über Prozente, also nicht über absolute Zahlen – und Bayern mit 0,09 % sogar mehr als das Doppelte wie Baden-Württemberg aus.
Der geringe finanzielle Anteil des Einzelplans 11 am Gesamthaushalt hat natürlich eine wesentliche Ursache in der äußerst sparsamen Personalausstattung. Mit 270 Stellen – und die noch verteilt auf die vier staatlichen Rechnungsprüfungsämter und den Rechnungshof – überwacht der Landesrechnungshof das finanzielle Gebaren des Landes – verteilt auf immerhin 216 000 Stellen im Dienst des Landes. Wenn man das einmal ausrechnet, entspricht das Verhältnis 270 : 216 000 exakt 1 : 800.
Es ist eigentlich eine Mammutaufgabe, die unser Landesrechnungshof mit großer Effektivität angeht und löst. Auch dabei ist er mustergültig im Vergleich zu den anderen 15 Landesrechnungshöfen, die alle mehr Personal zur Verfügung haben, zumindest was die genannte Quote angeht. In Zahlen ausgedrückt sind das, wie ich gesagt habe, in Baden-Württemberg 1 : 800 oder 0,125 %. In NordrheinWestfalen sind es mit 0,133 % etwas mehr, und in Bayern sind es immerhin 0,150 %. Das heißt, auch was das Personal betrifft, sind wir der Quote nach das sparsamste Land.
Eine Vorbildfunktion übernimmt der Landesrechnungshof Baden-Württemberg auch in der Anwendung der neuen Steuerung. Nach der Einführung der dezentralen Budgetverantwortung, verbunden mit Kosten- und Leistungsrechnung und auch mit einem kostenorientierten Führungssystem, soll nun für vier Jahre als weiterer Pilotversuch eine Ausdehnung auf den Personalbereich erfolgen.
Insbesondere für den Finanzausschuss ist diese Erprobung neuer Haushaltsinstrumente interessant, ganz besonders für die Beantwortung der Frage, was man mittelbewirtschaftenden Dienststellen an Spielräumen geben kann, was man dagegen einschränken muss und in welchem Umfang man neue Regeln einführen muss.
Wir sehen also: Der Landesrechnungshof erprobt selbst das, was er anschließend bei der Umsetzung der neuen Steuerung in der gesamten Landesverwaltung in Zukunft kritisch beobachten und beurteilen wird. Das ist richtig, und das ist konsequent. Wir können aus den Erfahrungen des Landesrechnungshofs nur Nutzen ziehen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wenn man berücksichtigt, dass der Landesrechnungshof trotz dieses Aufgabenpakets vorhat, weitere sieben Stellen einzusparen, so sind die Begriffe sparsam, schlank und effizient höchst zutreffend. Allerdings ist, was den Personalbereich betrifft, damit wohl eine untere Grenze erreicht, die nicht mehr unterschritten werden kann. Das zeigt uns der gerade angeführte Vergleich mit den anderen Bundesländern.
Ich spreche für die CDU-Fraktion und im Augenblick gleichzeitig auch als Berichterstatterin, wenn ich, sehr geehrter Herr Präsident Frank, Ihnen und Ihrem Haus für Ihre Arbeit Dank sage.